Zugfahrzeugwechsel bei ungebremsten und abgelastetem Anhänger?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo allerseits,

ich besitzte einen Motoradtransportanhänger der Marke Stema mit 750kg erlaubten Gesamtgewicht.
Den möchte ich auf 100km/h zulassen, wofür er abgelastet werden muss. Konkret: Zugfahrzeug Leergewicht 2010kg x 0,3 = 603kg.
Meine Fragen:
- Was passiert wenn ich nach der Eintragung ein anderes, leichteres Zugfahrzeug nehmen will?
Darf ich das? Muss ich dann einfach nur rechnerisch das max.Gesamtgewicht des Anhängers anpassen?
Also meinetwegen: Golf mit 1200kg x 0,3= 360kg?
- Darf ich den Anhänger mit 750kg beladen und dann eben nur 80km/h fahren?
- Darf ich den Anhänger nach der Eintragung auf oben genannte 603kg mit diesen 603kg belasten und mit einem leichteren Zugfahrzeug fahren, dann aber nur maximal 80km/h?
- Macht es Sinn, bzw. darf ich für die Eintragung auf 100km/h ein anderes, nicht auf mich zugelassenes Auto nehmen? Konkret: den Touareg eines Bekannten mit 2400kg Leergewicht?

All diese Fragen konnte mir bei der Zulassungstelle und beim TÜV keiner richtig beantworten.

Danke euch für die Antworten!

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Andere Prüfstelle wählen - der Prüfer hat leider keine Ahnung!

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Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 30. Dezember 2017 um 19:59:39 Uhr:



Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 30. Dezember 2017 um 18:39:18 Uhr:


Die 100km/h Regelung ist vollkommen für den Mülleimer! Absolut überflüssig!!

MfG Günter

Na, ich behaupte mal die 80er-Regel ist völlig überflüssig und vollkommen für den Mülleimer.😁

Wenn die Paarung Zugfahrzeug/Anhänger vernünftig ist kann damit problemlos 100 gefahren werden.
100 nicht 105 oder 110. Die kontrollen fehlen.
Dass es geht beweisen ca 90% der Anhängerfahrer.
Moorteufelchen

Es ging mir nicht um die 100km/h an sich, sondern um diese "komplizierte" Berechnung etc.!
Diese "Alterbegrenzung" von 6J. für Reifen, ist doch ein Scherz! Niemand hintert einen Autofahrer daran mit 10J. alten Reifen 250km/h zu fahren ..!
Alterslimit 10J. u. Rissfrei etc. hätte auch genügt plus das die Reifen einen Speedindex für min. 130/140km/h haben müssen!
Und bedingt dadurch das zur Berechnung der nötigen Masse des Zugfahrzeuges, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Basis ist, dürften viele Gespanne mit 100km/h Anhänger eigentlich garkeine 100km/h fahren ..!
Komplizierte Regelung, schlecht kommuniziert aber groß mit 100km/h werben ..!
Typisch Deutsch!

MfG Günter

Zitat:

@thoritz schrieb am 31. Dezember 2017 um 13:48:00 Uhr:


Hallo,

wenn Du mehrere Autos und die 100 km/h Regelung nutzen willst, dann ist das Zugfahrzeug mit dem geringsten Leergewicht maßgeblich. Dessen 30% Leergewicht musst Du auf den Anhänger als zulässiges Gesamtgewicht eintragen lassen.
Ungebremste Anhänger sind bei leichten Fahrzeugen nicht unproblematisch. Deshalb darfst Du ja nur sehr selten überhaupt die 750 kg ziehen. Das dürfen selbst manche Busse nicht. Mein Mondeo Mk3 darf bei 1375 685 kg ungebremst ziehen. Das sind rund 50% und die reduzieren sich bei Tempo 100 auf 30%.

Grüße

Thorsten

Anhänger u. Zugfahrzeug stellen KEINE Kombination mehr dar die in dieser Form eingetragen wird!
Du kannst mit jedem PKW einen Anhänger ziehen (sofern der PKW die nötige AHL hat, welche min. der aktuellen Gesamtmasse des gezogenen Anhängers entspricht ..) der eine 100km/h Zulassung hat ob du mit dem Gespann auch 100km/h fahren darfst, hängt davon ab ob der PKW im Verhältnis zum Anhänger die nötige Masse hat!

MfG Günter

Bin zwar zum Großteil deiner Meinung... allerdings werden die wenigsten PKW-Reifen auch an deren Tragfähigkeitsgrenzen bewegt... bei Anhängerreifen siehts da meist anders aus.

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 2. Januar 2018 um 20:35:47 Uhr:


Typisch Deutsch!

Gassner's Law, you lose... 😉

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😁😁

Hallo,

@4matic Guenni
ich habe nichts von einer fest eingetragenen Kombination geschrieben.
Das gab es nur zu Beginn der Regelung.
Lies das noch Mal genau...

Bei dem Alter der Hängerreifen wird auch bewertet, das auf Hänger in der Regel die billigsten der Billigreifen aufgezogen werden. Bei Autos rümpft man schon bei preiswerten Markenreifen die Nase und auf dem Hänger tut es ein China-Schlappen. Und die Hänger stehen (im Winter teilweise max. beladen) oft sehr lange unbewegt, was die Karkasse stark an einer Stelle belastet und den sonnenseitigen Reifen schneller Altern lässt.
Da war dem Gesetzesverfasser 10 Jahre wohl zu lang...

Grüße

Thorsten

Zitat:

@v8.lover schrieb am 2. Januar 2018 um 20:53:51 Uhr:


Bin zwar zum Großteil deiner Meinung... allerdings werden die wenigsten PKW-Reifen auch an deren Tragfähigkeitsgrenzen bewegt... bei Anhängerreifen siehts da meist anders aus.

Was hindert denn dann den Gesetzgeber daran, dafür dann einen entsprechend höheren TI festzulegen?
Diese "Nötigungen" für die 100er Zulassung sind doch gewollt! Beispiel sind die Stoßdämpfer, an meinem (mit Gummifederachse = selbstdämpfend) sind die so ungünstig konzipiert, dass sie technisch eigentlich überflüssig sind, da sie durch eine nur 30mm lange Anlenkung nur minimalen Bewegungen ausgesetzt sind und somit eigentlich wirkungslos! Aber sie sind dran und das werden sie, ungeachtet anderer technischer Regelungen, auch in Zukunft sein müssen.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 2. Januar 2018 um 20:53:51 Uhr:


Bin zwar zum Großteil deiner Meinung... allerdings werden die wenigsten PKW-Reifen auch an deren Tragfähigkeitsgrenzen bewegt... bei Anhängerreifen siehts da meist anders aus.

Meine E-Klasse hat ein Leergewicht von fast 2000kg u. eine Zuladung von knapp 600kg! Wir haben auch zwei Anhänger deren Leergewicht jeweils bei rund 750kg liegen dürfte u. die ein zulässiges Gesamtgewicht von jeweils 2700kg haben!
Was glaubst du welche Reifen im laufe ihres Lebens MEHR Gewicht tragen mussten?
Das wird bei den meisten Anhängern nicht anders sein, würde ich einmal vermuten, zu dem werden Autoreifen, durch das übertragen von Brems-, Antriebs- und Seitenführungskräften sicherlich stärker belastet als Anhängerreifen!

MfG Günter

Dann vergleiche mal die traglast der Reifen mein 2t Anhänger hat 4 Reifen mit jeweils 500kg Tragkraft! Mein A4 hat 2130kg ZGM aber die Reifen müssen eine Traglast von jeweils 615kg haben! Von daher werden Anhängerreifen eher an der Leistungsgrenze bewegt!

Zitat:

@thoritz schrieb am 3. Januar 2018 um 00:03:36 Uhr:


Hallo,

@4matic Guenni
ich habe nichts von einer fest eingetragenen Kombination geschrieben.
Das gab es nur zu Beginn der Regelung.
Lies das noch Mal genau...

Grüße

Thorsten

O.K. Ich hatte nicht ganz verstanden, wie du das gemeint hast! Ist jetzt klar!

MfG Günter

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 4. Januar 2018 um 19:48:26 Uhr:


Dann vergleiche mal die traglast der Reifen mein 2t Anhänger hat 4 Reifen mit jeweils 500kg Tragkraft! Mein A4 hat 2130kg ZGM aber die Reifen müssen eine Traglast von jeweils 615kg haben! Von daher werden Anhängerreifen eher an der Leistungsgrenze bewegt!

Die Reifen an deinem Auto werden aber permanent mit einem deutlich höheren Gewicht belastet als das bei deinem Anhänger der Fall ist! Oder ist dein Anhänger immer rund 1600kg schwer wenn du damit unterwegs bist?
Ausgenohmen WoWa u. vielleicht Verkaufsanhängern etc. dürfte bei vielen Anhänger eine "Fahrtrichtung", immer eine Leerfahrt sein!
Und noch einmal, Reifen auf einem Auto müssen Antrieb-, Brems- und Seitenführungskräfte übertragen, was ein Anhängerreifen niemals in diesem Umfang leisten muss!

Das mit dem "geforderten" min. Tragfähigkeitsindex der Reifen ist auch so nicht einfach zu vergleichen!
Einerseits, wird man sich beim PKW eher an der Achse mit der höchsten zulässigen Achslast orientieren! Schau einmal in deinen Fahrzeugschein, welche Achslast v/h zulässig ist u. dann rechne einmal aus, ob die 615kg nicht zufällig multipliziert mit zwei, ganz dicht an der zulässigen Achslast liegen!
Bei Anhängern wird man vermutlich einfach die max. Gesamtmasse durch die Anzahl der Reifen teilen!?

MfG Günter

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