Zugfahrzeugwechsel bei ungebremsten und abgelastetem Anhänger?
Hallo allerseits,
ich besitzte einen Motoradtransportanhänger der Marke Stema mit 750kg erlaubten Gesamtgewicht.
Den möchte ich auf 100km/h zulassen, wofür er abgelastet werden muss. Konkret: Zugfahrzeug Leergewicht 2010kg x 0,3 = 603kg.
Meine Fragen:
- Was passiert wenn ich nach der Eintragung ein anderes, leichteres Zugfahrzeug nehmen will?
Darf ich das? Muss ich dann einfach nur rechnerisch das max.Gesamtgewicht des Anhängers anpassen?
Also meinetwegen: Golf mit 1200kg x 0,3= 360kg?
- Darf ich den Anhänger mit 750kg beladen und dann eben nur 80km/h fahren?
- Darf ich den Anhänger nach der Eintragung auf oben genannte 603kg mit diesen 603kg belasten und mit einem leichteren Zugfahrzeug fahren, dann aber nur maximal 80km/h?
- Macht es Sinn, bzw. darf ich für die Eintragung auf 100km/h ein anderes, nicht auf mich zugelassenes Auto nehmen? Konkret: den Touareg eines Bekannten mit 2400kg Leergewicht?
All diese Fragen konnte mir bei der Zulassungstelle und beim TÜV keiner richtig beantworten.
Danke euch für die Antworten!
Beste Antwort im Thema
Andere Prüfstelle wählen - der Prüfer hat leider keine Ahnung!
40 Antworten
Mach einfach mal,
es scheinen nur einzelne Behörden so zu sehen.
Ich habe auch keine Urteile dazu gefunden.
Wenn die Pappe in Gefahr ist kann man das dann immer noch klären lassen.
Persönlich finde ich die Behörden sind da auf etwas zu dünnem Eis unterwegs.
Ach und ich bin mit meinem Eintonner auch gelegentlich zu schnell.
Der darf nur 80 und liegt auch bei 110 noch perfekt auf der Strasse.😁
Ich wollte nur, daß du die Problematik kennst.
Moorteufelchen
Zitat:
@thoritz schrieb am 30. Dezember 2017 um 16:14:57 Uhr:
Die die 100er Regelung ist ein ziemlich verstümmeltes Gesetz.Gruß
Thorsten
Die 100km/h Regelung ist vollkommen für den Mülleimer! Absolut überflüssig!!
MfG Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 30. Dezember 2017 um 18:39:18 Uhr:
Die 100km/h Regelung ist vollkommen für den Mülleimer! Absolut überflüssig!!
MfG Günter
Na, ich behaupte mal die 80er-Regel ist völlig überflüssig und vollkommen für den Mülleimer.😁
Wenn die Paarung Zugfahrzeug/Anhänger vernünftig ist kann damit problemlos 100 gefahren werden.
100 nicht 105 oder 110. Die kontrollen fehlen.
Dass es geht beweisen ca 90% der Anhängerfahrer.
Moorteufelchen
...ein vernünftiges, gut austariertes Gespann läuft problemlos auch 160km/h.
Ähnliche Themen
Kann ich bestätigen.
Natürlich nur auf Privatgelände getestet...
Allerdings wars auch 'n Tieflader-Anhänger, d.h. mit größeren Rädern seitl. neber der Ladefläche und das waren top neue Allwetterreifen mit Speedindex H auf Fuchs Schmiedefelgen... bei meinen aktuellen Anhängern kann ich wg. deren Reifen (195/55R10 u. 195/50R13) eh nur noch max. 140 fahren - und selbst das nur ungerne, weils in den Größen halt nur dumme Chinakracher gibt...
Zitat:
@gast356 schrieb am 30. Dezember 2017 um 20:32:06 Uhr:
...ein vernünftiges, gut austariertes Gespann läuft problemlos auch 160km/h.
Da hast du Recht.😁
Leider dürfte das auf weniger als 1% der Gespanne zutreffen.
Lass es besser bei den 100.
Moorteufelchen
Zitat:
Das reduzierte Gesamtgewicht darfst Du dir wünschen.
Das interessiert den Tüffer nicht für welches Fahrzeug das gedacht ist.
Es muss bei einer Kontrolle nur passen.Ich würde die Eintragung sein lassen und die paar Fahrten zügig mitschwimmen.
Gruß
Thorsten
Das muss ich jetzt nochmal aufgreifen. Es kann doch nicht sein, dass die Ablastung davon abhängt, mit welchem Auto man das -mehr oder minder- zufällig zum TÜV bringt!
Wenn es letztlich nicht an ein Auto gebunden ist!
Natürlich möchte man das bisherige zGG bei 750kg belassen.
Dann kann ich beladen wie ich will, Zugfahrzeug wählen wie ich will und am Ende muss ich eigenverantwortlich wiegen und rechnen und entscheiden, ob ich damit 80 oder 100 fahren darf, nicht?
Der Mann vom TÜV war aber der Meinung, ich müsste das Gespann vorführen und abhängig vom Auto das dann gerade ("zufällig"😉 vorn dran steht, wird die Ablastung vorgenommen.
Völlig absurd!
Angenommen, ich zieh das mit einem 800kg Kleinwagen zum TÜV, dann wäre das zGG des Hängers nur mehr 240kg, also noch 120kg Zuladung.
Der erwähnte Touareg wiegt übrigens 2400kg. Erst bei 2500kg Leergewicht würden die 750kg zGG erhalten bleiben.
Andere Prüfstelle wählen - der Prüfer hat leider keine Ahnung!
Zitat:
@johannesleitner schrieb am 30. Dezember 2017 um 22:45:52 Uhr:
Das muss ich jetzt nochmal aufgreifen. Es kann doch nicht sein, dass die Ablastung davon abhängt, mit welchem Auto man das -mehr oder minder- zufällig zum TÜV bringt!
tut es nicht.
Für die reine Ablastung würde ich den Anhänger noch nichtmals unbedingt sehen wollen, geschweige denn ein Zugfahrzeug dafür...
Zitat:
Natürlich möchte man das bisherige zGG bei 750kg belassen.
Dann kann ich beladen wie ich will, Zugfahrzeug wählen wie ich will und am Ende muss ich eigenverantwortlich wiegen und rechnen und entscheiden, ob ich damit 80 oder 100 fahren darf, nicht?
Quasi richtig, wobei es dann halt immer auf 80 hinaus läuft. Weil Zugfahrzeuge mit 2.500 kg Leergewicht nunmal eher selten sind, und die Tempo-100-Eignung nunmal von dem Papierwert des zGG abhängt und nicht von der tatsächlichen Masse. Kann man blöd finden, ist aber nunmal so.
Zitat:
Angenommen, ich zieh das mit einem 800kg Kleinwagen zum TÜV, dann wäre das zGG des Hängers nur mehr 240kg, also noch 120kg Zuladung.
Der erwähnte Touareg wiegt übrigens 2400kg. Erst bei 2500kg Leergewicht würden die 750kg zGG erhalten bleiben.
Von mir aus könntest du den Anhänger mit 'nem Strick über die Schulter zur Prüfstelle ziehen.
Ablastung auf den von dir gewünschten Wert, und die Tempo-100-Abnahme dann halt mit dem daraus berechneten Mindest-Leergewicht des Zugfahrzeugs. Fertig.
Natürlich versuche ich die Kunden immer so zu beraten, dass sie mit der Tempo-100-Abnahme hinterher auch was anfangen können und nicht ahnungslos in die OWi-Falle tappen. Aber wer nach der Beratung genau sagt was er will, bekommt das (in diesem Fall) auch genau so.
Zitat:
Quasi richtig, wobei es dann halt immer auf 80 hinaus läuft. Weil Zugfahrzeuge mit 2.500 kg Leergewicht nunmal eher selten sind, und die Tempo-100-Eignung nunmal von dem Papierwert des zGG abhängt und nicht von der tatsächlichen Masse. Kann man blöd finden, ist aber nunmal so.
Hallo,
das widerspricht aber dann Aussagen weiter oben, wonach die Tempoerlaubnis (nicht Zulassung) rein vom eingetragenen Leergewicht und dem tatsächlichen Gesamtgewicht (und eben nicht zGG!) des Hängers abhängt. Sehe ich das richtig?
Will das mal konkret machen:
ich fahre auch mal zu Oldtimer Veranstaltungen mit einem Motorrad, z.B. Hängerleergewicht 120kg, Motorrad drauf nochmals 120kg= 240kg Gesamtgewicht. Zugfahrzeug Audi A6, Leergewicht 1910kg.
1910x0,3= 573kg Maximalgewicht um noch 100 fahren zu dürfen.
Ein anderes Mal will ich aber in Urlaub mit einem Bekannten. Zwei moderne Maschinen drauf, Gewicht jeweils 250kg. 250x2=500+120= 720 Gesamtgewicht.
Angenommen ich hatte ihn vorher abgelastet auf 700kg, dann darf ich überhaupt nicht mehr fahren.
Angenommen keine Ablastung, darf ich nur mit 80 fahren?
Habe ich schwer begreifender Mensch das jetzt falsch oder richtig beschrieben?
Danke allen kompetenten Antwortern nochmals! Von solchen Leuten lebt ein Forum.
Zitat:
@johannesleitner schrieb am 31. Dezember 2017 um 08:15:38 Uhr:
das widerspricht aber dann Aussagen weiter oben, wonach die Tempoerlaubnis (nicht Zulassung) rein vom eingetragenen Leergewicht und dem tatsächlichen Gesamtgewicht (und eben nicht zGG!) des Hängers abhängt. Sehe ich das richtig?
Ich habe jetzt möglicherweise nicht mehr alle Aussagen aus allen Postings im Kopf, aber die Rechtslage ist ganz einfach:
Es kommt auf das Verhältnis der zGM des Anhängers zum Leergewicht des Zugfahrzeugs an.
Siehe §1 Satz 1 Nummer 1 der 9. AusnVO zur StVO
Zitat:
Zugfahrzeug Audi A6, Leergewicht 1910kg.
1910x0,3= 573kg Maximalgewicht um noch 100 fahren zu dürfen.
Ein anderes Mal will ich aber in Urlaub mit einem Bekannten. Zwei moderne Maschinen drauf, Gewicht jeweils 250kg. 250x2=500+120= 720 Gesamtgewicht.Angenommen ich hatte ihn vorher abgelastet auf 700kg, dann darf ich überhaupt nicht mehr fahren.
Angenommen keine Ablastung, darf ich nur mit 80 fahren?
zweimal ja.
Hallo,
wenn Du mehrere Autos und die 100 km/h Regelung nutzen willst, dann ist das Zugfahrzeug mit dem geringsten Leergewicht maßgeblich. Dessen 30% Leergewicht musst Du auf den Anhänger als zulässiges Gesamtgewicht eintragen lassen.
Ungebremste Anhänger sind bei leichten Fahrzeugen nicht unproblematisch. Deshalb darfst Du ja nur sehr selten überhaupt die 750 kg ziehen. Das dürfen selbst manche Busse nicht. Mein Mondeo Mk3 darf bei 1375 685 kg ungebremst ziehen. Das sind rund 50% und die reduzieren sich bei Tempo 100 auf 30%.
Fährst Du denn so viel Autobahn und so derart lange Strecken?
Ich hätte hier in der Gegend so wenig Autobahnanteil, das sich das nicht lohnt und ich meinen Koffer nicht aufgerüstet habe.
Und Bundesstraßen sind 80er Zone!
Ich habe mit dem Sprinter und Hänger auf der Strecke Hannover-Kempten nur 45 Minuten länger gebraucht. Ich bin statt um die 130 knapp 100 nach Tacho gefahren.
Ich habe auch noch nie erlebt, das die Rennleitung ein Gespann, das einen soliden Eindruck macht, bei echten 95 rauswinkt. Das ist auch in unserem Campingclub auch noch keinem passiert.
Die suchen nach schlingernden, mit Wäscheleine "gesicherten" Bandsägentransporten, oder den eiligen Kieshof-Autohändleren, deren leerer Autotransporter im Groundeffect bei 160 hinter dem Grand Cherokee herschwebt.
Und noch etwas:
Außer den höchstens 6 Jahre alten Reifen muss auch die Stützlast "annähernd" stimmen. Manche Wohnwagen kann man gar nicht derart beladen und wenn Du nur ein Motorrad auf einem "normalen" Motorradhänger lädst, dann kannst Du in der Regel den Hänger leicht mit einem Arm heben und rangieren. Da ist man meilenweit von den 50 kg entfernt und auch das kann die Regelung außer Kraft setzen.
Wenn die nachwiegen und haben dich mit echten 111 km/h (31+) erwischt, kostet das 160,- + Verwaltungsgebühr +2 Punkte und einen Monat Fahrradfahren (Mofa ist auch verboten!)
Bei knapp unter 100 nach Tacho bleibt das meist noch bei moderaten 25,- Euro.
Wenn jemand das Jahr über bundesweit Märkte anfährt ist 100 Pflicht.
Privat bei einer Hand voll Einsätzen ist das teuer und ein echter Luxus.
Ich genieße das ruhige Fahren, überhole die LKW mit maßvoller Überfahrt und wurde noch nicht angehalten, obwohl drei Mal die Rennleitung in der Nähe war...
Grüße
Thorsten
PS:
Bußgeldtabelle
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Bei Deinem Beispiel darfst Du den Hänger trotzdem ziehen, auch wenn Du auf 700 kg abgelastet hast.
2 x 250 kg Ladung und 120 kg Anhänger ergibt nur ein tatsächliches Gesamtgewicht von 620 kg.
Zitat:
@johannesleitner schrieb am 31. Dezember 2017 um 08:15:38 Uhr:
Zitat:
Quasi richtig, wobei es dann halt immer auf 80 hinaus läuft. Weil Zugfahrzeuge mit 2.500 kg Leergewicht nunmal eher selten sind, und die Tempo-100-Eignung nunmal von dem Papierwert des zGG abhängt und nicht von der tatsächlichen Masse. Kann man blöd finden, ist aber nunmal so.
Hallo,
das widerspricht aber dann Aussagen weiter oben, wonach die Tempoerlaubnis (nicht Zulassung) rein vom eingetragenen Leergewicht und dem tatsächlichen Gesamtgewicht (und eben nicht zGG!) des Hängers abhängt. Sehe ich das richtig?
Will das mal konkret machen:
ich fahre auch mal zu Oldtimer Veranstaltungen mit einem Motorrad, z.B. Hängerleergewicht 120kg, Motorrad drauf nochmals 120kg= 240kg Gesamtgewicht. Zugfahrzeug Audi A6, Leergewicht 1910kg.
1910x0,3= 573kg Maximalgewicht um noch 100 fahren zu dürfen.
Ein anderes Mal will ich aber in Urlaub mit einem Bekannten. Zwei moderne Maschinen drauf, Gewicht jeweils 250kg. 250x2=500+120= 720 Gesamtgewicht.
Angenommen ich hatte ihn vorher abgelastet auf 700kg, dann darf ich überhaupt nicht mehr fahren.
Angenommen keine Ablastung, darf ich nur mit 80 fahren?
Habe ich schwer begreifender Mensch das jetzt falsch oder richtig beschrieben?
Danke allen kompetenten Antwortern nochmals! Von solchen Leuten lebt ein Forum.
Zitat:
@Tommioderdso schrieb am 31. Dezember 2017 um 15:08:17 Uhr:
Bei Deinem Beispiel darfst Du den Hänger trotzdem ziehen, auch wenn Du auf 700 kg abgelastet hast.
2 x 250 kg Ladung und 120 kg Anhänger ergibt nur ein tatsächliches Gesamtgewicht von 620 kg.
Auweia,
das ist eine schlechte Rechenleistung. Schäm.
Tja, ein Luxus ist es schon. Und viel bin ich nicht unterwegs damit.
Ich möchte mir eben alles offen lassen.
Bei meinem Wohnwagen ging die 100er Umrüstung problemlos.
Bis ich gemerkt habe, dass die nur für Deutschland gilt. Ich wohne grenznah und fahre ca. 20km bis ich in Österreich bin. Und wir fahren eigentlich immer gen Süden.
Da hat es sich echt nicht gelohnt.