Zündspule n55
Hallo Liebe BMW Freunde,
an meinem BMW 640i , ist nach 600km Fahrt nach Kauf eine Zündspule kaputt gegangen. Die Vertragswerlstatt stellte einen Kostenvoranschlag von ca 1100 Euro auf.
Ist es normal dass eine Zündspule bei 40tkm kaputt geht? Mangel oder Verschleiß? Greift die Händlergewehrleistung? Auto ist Bj11 und wurde am 31.01.20 gekauft. 6oo km gefahren vor Schaden da Saisonfahrzahrzeug ab 01. April. Auto steht seit Mittwoch beim BMW Vertragshändler. Dort kann und wird natürlich mit der Reperatur erst angefangen, wenn klar ist wer zahlt. Der Verkäufer, der ein Händler ist,
meldet sich natürlich seit letzten Mittwoch nicht.
Danke und einen schönen Tag
Beste Antwort im Thema
Die Valvetronic muss nicht zwingend defekt sein. Fü die Bewertung fehlen aber zu viele Informationen.
Der VVT Motor lässt sich auch ohne die Demontage der Injektoren tauschen, da man die Injektorschächte auch so demontiert bekommt, ohne die Injektoren zu ziehen, oder zu beschädigen.
Aber das ist ein anderes Thema.
Die Entscheidung zum Anwalt zu gehen war gut.
Der Händer hat eine Gewährleistungspflicht, sofern dies vertraglich nicht anders geregelt worden ist.
In den ersten 6 Monaten ist er zudem in der Beweispflicht. D.h. er muss beweisen, dass der Mangel vor Übergabe noch nicht bestand.
Da du dich innerhalb dieser 6 Monate befindest und die Laufleistung von 600km überschaubar ist, sollten die Chancen für dich relativ gut stehen.
Es ist aber schön zu sehen, wie der Händler plötzlich unsichtbar wird, wenn es Probleme gibt.
Meist wird auf Zeit gespielt und versucht den Käufer in die Beweispflicht zu drängen.
Schau mal ob er noch weitere Fahrzeuge zum Verkauf anbietet und gib dich als Interessent aus.
Du kommst schneller mit ihm in Kontakt als du glaubst ;-)
43 Antworten
Die Valvetronic muss nicht zwingend defekt sein. Fü die Bewertung fehlen aber zu viele Informationen.
Der VVT Motor lässt sich auch ohne die Demontage der Injektoren tauschen, da man die Injektorschächte auch so demontiert bekommt, ohne die Injektoren zu ziehen, oder zu beschädigen.
Aber das ist ein anderes Thema.
Die Entscheidung zum Anwalt zu gehen war gut.
Der Händer hat eine Gewährleistungspflicht, sofern dies vertraglich nicht anders geregelt worden ist.
In den ersten 6 Monaten ist er zudem in der Beweispflicht. D.h. er muss beweisen, dass der Mangel vor Übergabe noch nicht bestand.
Da du dich innerhalb dieser 6 Monate befindest und die Laufleistung von 600km überschaubar ist, sollten die Chancen für dich relativ gut stehen.
Es ist aber schön zu sehen, wie der Händler plötzlich unsichtbar wird, wenn es Probleme gibt.
Meist wird auf Zeit gespielt und versucht den Käufer in die Beweispflicht zu drängen.
Schau mal ob er noch weitere Fahrzeuge zum Verkauf anbietet und gib dich als Interessent aus.
Du kommst schneller mit ihm in Kontakt als du glaubst ;-)
Mit Einschreiben und Rückschein oder anderes sicher beweisbar den Mangel anzeigen und schon kommt der VK nicht mehr aus der Frist raus.
Der Anwalt wird sicherlich auch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber so geht’s vielleicht insgesamt glatt über die Bühne, wenn der Anwälte/die Anwälte klären was nachzubessern ist.
Bei einem solchen Schaden freut sich verständlicherweise kein Verkäufer.
Gibt’s denn zwischenzeitlich etwas Neues @Nasenbaer1979 ?
Zitat:
@Tomelino schrieb am 14. April 2020 um 17:09:40 Uhr:
Die Valvetronic muss nicht zwingend defekt sein. Fü die Bewertung fehlen aber zu viele Informationen.
Der VVT Motor lässt sich auch ohne die Demontage der Injektoren tauschen, da man die Injektorschächte auch so demontiert bekommt, ohne die Injektoren zu ziehen, oder zu beschädigen.Aber das ist ein anderes Thema.
Die Entscheidung zum Anwalt zu gehen war gut.
Der Händer hat eine Gewährleistungspflicht, sofern dies vertraglich nicht anders geregelt worden ist.
In den ersten 6 Monaten ist er zudem in der Beweispflicht. D.h. er muss beweisen, dass der Mangel vor Übergabe noch nicht bestand.Da du dich innerhalb dieser 6 Monate befindest und die Laufleistung von 600km überschaubar ist, sollten die Chancen für dich relativ gut stehen.
Es ist aber schön zu sehen, wie der Händler plötzlich unsichtbar wird, wenn es Probleme gibt.
Meist wird auf Zeit gespielt und versucht den Käufer in die Beweispflicht zu drängen.Schau mal ob er noch weitere Fahrzeuge zum Verkauf anbietet und gib dich als Interessent aus.
Du kommst schneller mit ihm in Kontakt als du glaubst ;-)
Danke für deine hilfreiche Antwort und liebe Grüße
Ähnliche Themen
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 16. April 2020 um 05:41:41 Uhr:
Der Anwalt wird sicherlich auch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber so geht’s vielleicht insgesamt glatt über die Bühne, wenn der Anwälte/die Anwälte klären was nachzubessern ist.
Bei einem solchen Schaden freut sich verständlicherweise kein Verkäufer.Gibt’s denn zwischenzeitlich etwas Neues @Nasenbaer1979 ?
Hallo, nein nichts Neues. Alles beim Alten. Die Frist vom Anwalt, sich mal bitte zu melden, ist gestern abgelaufen. Ich brauche das Auto dringend. Winterauto anmelden ist nicht. Da kein Tüv, vorher Reperaturen, ich käme in der Versicherung hoch, es kostet auf der Zulassung, insoweit ich dort überhaupt irgendwann mal einen Termin bekäme. Leihwagen ist auch nicht. Keine Ahnung ob ich Anspruch darauf habe. Also Fahrrad morgens um 4.00 Uhr bei 0 Grad 10km. Ich fahre gerne Rad . Aber nicht unter diesen Bedingungen.
Ja vlt hängt der Händler, was ich nicht hoff, an der Beatmungsmaschine. Es sagt auch keiner, der Händler wusste vom Schaden. Würde ich nie behaupten. Aber nach Kauf war schon alles komich. Der Händler bot an, falls ich in kürze oder auch auf längere Sicht, eine Frage habe oder was unklar ist, könne ich mich gerne bei ihm melden. Was ich auch nach 300km tat. Da war noch kein Schaden am Auto zu bemerken. Keine Reaktion vom Händer. Finde ich gemein. Ich habe ja auch viel Kohle bezahlt.
Mal schauen mal schauen
Lg und einen schönen Tag.
P.S.: Zum Glück habe ich heute frei und muss nicht aufs Rad mir den .... abrieren :-)
Eine blöde Situation, nachdem keine Reaktion erfolgt. Du hast schon den richtigen Weg mit dem Anwalt gewählt, jedoch wirst du so oder so dich ein bisschen gedulden müssen.
Ich habe leider keine bessere Antwort parat, wie du möglichst kostengünstig mobil bleibst - ob ein Mietwagen in das Nachbesserungsrecht fällt, kann ich dir nicht sagen.
Allerdings führt natürlich auch das Anwaltsschreiben vermutlich dazu, dass auch der Verkäufer erst seine Rechte mit seinem Anwalt bespricht. Das ist terminlich derzeit auch etwas schwierig. Schön wäre es natürlich gewesen, wenn der Verkäufer sich zumindest kurz telefonisch gemeldet und kurz mitgeteilt hätte, dass er sich darum kümmert. Aber mei, es menschelt halt.
Ich kann dir daher nur die Daumen drücken, dass alles zu deinem Wohlwollen ausgeht. Auch wenn´s nicht für die akute Situation hilft, versuch einfach das Glück im Unglück zu sehen:
- der Schaden wurde zumindest in der Zeit bekannt, wo du noch gute Aussichten auf eine Gewährleistung hast
- das Auto hat noch keinen kapitalen Schaden erlitten
- das Angebot der BMW-Werkstatt war sehr fair
- du bist rechtsschutzversichert und hast wenigstens die Möglichkeit dich ohne Groschengrab vertreten zu lassen
Zwar alles keine Hilfe, aber da musst du leider durch!
Viel Erfolg (und Glück)!
LG
Christian
Hallo ihr Liben,
Zwichenstand: Der Anwalt hat nun geschafft, dass die Rechnung der Werkstatt von ca 1200€ übernommen wird. 900€ zahlt die Garantie und ca 300 die Gewährleistung (Händler) Warum auch immer.
Nächstes Problem: Jetzt will die Werksatt erstmal nicht reparieren, da sie Angst hat, die Injektoren beim Wechseln des Valvetronic Stellmotors zu beschädigen und nicht dafür haften möchte. Dies müsse erst mit Garantie und Gewährleistung geklärt werden. Natürlich ist es klar und verstädlich, dass Garantie und oder Gewärhleistung nicht für solche Schäden aufkommen. So steht es auch im Reperaturfreigabeschreiben (logischerweiße).
Seit Donnerstag wieder nichts mehr gehört. Das Auto, auf was ich angewiesen bin, steht am Mittwoch 3 Wochen in der Werkstatt.
Hat jemand schonmal sowas BESCHEUERTES gehört??!!?? Man freut sich wie ein Keks auf das Reperaturfreigabeschreiben und dann stellt die Werkstatt sich quer.
Schönen Sonntag
Nasenbaer
Der Vertragshändler ist auch nur ein Lizensnehmer und muss sich entsprechend absichern.
Es ist am Ende wie mit allem. Eine einfache Sache geht durch zig Hände und wenn etwas kaputt geht, will es keiner gewesen sein und man schiebt sich gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Das sind leider eben die Probleme wenn man nicht beim Vertragshändler kauft.
Meine Freundin hatte mit ihrem Mini Cooper ein noch viel größeres Theater, als der Motor kurz nach dem Kauf plötzlich kurz vorm Motorschaden stand.
Wie kritisch ist die Demontage der Injektoren denn wirklich @Tomelino - gerade wenn man das Demontagewerkzeug und das beaufschlagte Drehmoment am Hahnenfuß nutzt?
Ich wollte mich die kommenden Monate selbst darüber machen und seh da jetzt gerade beim N55 keine Probleme.
Wenn man das Werkzeug nutzt?
Praktisch 0, wenn keine Beschädigung an den Teflonringen vorliegt.
Die Injektoren gibt es übrigens ab 70€.
https://www.daparto.de/.../2-2427-349?kbaTypeId=25592
Dachte ich mir. Ich sehe da nämlich auch kein übermäßiges Betriebsrisiko.
Hast du mit den Aftermarkt-Bosch Erfahrungen? Da wird es keine Unterschiede zu den OEM-Bosch geben, oder? Nur IMA/Produktcode muss angelernt werden…
BOSCH ist der Zulieferer. Es gibt keinen Anderen. Die Aftermarketdüsen sind 1:1 identisch. Fahre sie in meinem N55.
Die Düsen müssen über den aufgedruckten Code immer angelernt werden.
Hallo,
Zwischenstand Nr.2 : Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, haftet die Gewährleistung auch für die Injektoren. Da in der Reperaturanleitung steht, dass diese beim Ausbau evtl. kaputt gehen.
Gestern habe ich, nach Rücksprache mit meienem RA, die Freigabe der Reperatur gegeben. Falls die Injektoren beim Ausbau um den Valvetronic Stellmotor zu wechseln, über den Jordan gehn, werde ich ca.1500€ vorstrecken. Diese werden dann vom Händler zurückgefordert. Da dieser in der Gewährleistungspflicht steht.
Das Auto steht jetzt genau 3 Wochen in der Werkstatt. Evtl bekomme ich es nächste Woche zurück.
Ich wollte schon das Auto zurückgeben. Leider noch keine Chance, nach Aussage des RAs. Mist ey. Habe nun Urlaub genommen. Ich komme nicht zur Arbeit.
Allen einen schönen Tag und Grüße
Nasenbaer
Anlagen:
Auszug Reperaturanleitung
Kostenvoranschlag mit Injektoren
Zitat:
@Nasenbaer1979 schrieb am 22. April 2020 um 06:33:04 Uhr:
Ich wollte schon das Auto zurückgeben. Leider noch keine Chance, nach Aussage des RAs. Mist ey. Habe nun Urlaub genommen. Ich komme nicht zur Arbeit.Allen einen schönen Tag und Grüße
Nasenbaer
Anlagen:
Auszug Reperaturanleitung
Kostenvoranschlag mit Injektoren
Ist doch schön, dass es weiter geht!
Wenn sonst alles am Auto passt, würde ich mir die Rückabwicklung aber nochmals überlegen. Jetzt werden ja diese Probleme abgestellt.
Lass lieber die Vertragswerkstatt bei der Reparatur mal einen Blick auf Verschleißspuren an den Nockenwellen und den allgemeinen Zustand werfen, wenn diese schon die VDD herunten haben. Wenn alles sonst so jungfräulich ist, wie der Kilometerstand verheißen lässt, dann sei eher froh, dass die Reparatur dich in der Gewährleistungszeit erwischt hat.
Ich sehe jetzt keinen Grund das Auto abzustoßen. Lieber jetzt den Umstand und dafür später (länger) Ruhe. Billig wird ein N55 (et al.) auch so nicht. 🙂