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Zubehör nicht verkabelt - erlaubt?

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 17:12

moin moin,

ich habe für mein Pickup ein Hardtop geordert. leider hatte die Werkstatt keine Zeit und das Hardtop unverkabelt aufgesetzt. Das heisst, eine dritte Bremsleuchte hab ich nicht.

Ist das zulässig?

Beste Antwort im Thema

Das erklärst Du dann quasi bei der Verkehrskontrolle oder auch bei der HU. Wunder Dich nicht, wenn Du dann ausgelacht wirst.

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Ok, hast recht.

Nur wird es mit der Bremsleuchte nicht besser.

Doch, es wird besser. Eine dritte Bremsleuchte ist bei einem Fahrzeug mit offenem Laderaum (offener Kasten) nicht vorgeschrieben, daher darf die Ladung (in diesem Fall das Hardtop) auch eine eventuell vorhandene dritte Bremsleuchte verdecken.

Ja, aber das Hardtop hat ja eine dritte Bremsleuchte verbaut.

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. November 2016 um 00:54:34 Uhr:

Die ECE-Regelung Nummer 48 (das ist die, die bei so ziemlich allen neueren Fahrzeugen relevant ist) definiert allerdings:

5.22 Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann.

Deshalb greift der von @Kai 70 zitierte Passus der StVZO hier nicht, und die alte TÜV-Weisheit "was da ist, muss funktionieren" ist heute schon ziemlich veraltet.

[...]

Jip. Beispielsweise haben sehr viele moderne aber auch ältere KFZ zwei Nebelschlußleuchten, von denen aber nur eine funktioniert.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 1. November 2016 um 21:03:56 Uhr:

Ja, aber das Hardtop hat ja eine dritte Bremsleuchte verbaut.

Du könntest auch Ladung mit 5 dritten Bremsleuchten transportieren, bleibt immer noch Ladung. Und Ladung braucht keine dritte Bremsleuchte und wenn eine vorhanden ist, interessiert’s auch keinen, wie Mischkolino schon schrieb ;)

Das Hardtop wurde bereits montiert.

Also keine Ladung.

Zitat:

@Floo1993 schrieb am 1. November 2016 um 19:38:51 Uhr:

[...] Beim L200 ist auch das Hardtop drauf und es muss eine dritte Bremsleuchte haben da die Originale in der Rückwand durch das Hardtop verdeckt wird. [...]

Eventuell gibt es verschiedene Ausführungen aber beim L200 ist die 3. Bremsleuchte normalerweise in der Heckklappe:

Bsr-opr-hund-3

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. November 2016 um 21:13:49 Uhr:

[...] Und Ladung braucht keine dritte Bremsleuchte und wenn eine vorhanden ist, interessiert’s aus keinen, wie Mischkolino schon schrieb ;)

Ich schrieb aber nichts von vorhandenen uninteressanten dritten Bremsleuchten...:rolleyes:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 1. November 2016 um 21:18:21 Uhr:

Das Hardtop wurde bereits montiert. Also keine Ladung.

Doch. Ein Hardtop ist Ladung, auch wenn du mantramäßig das Gegenteil behauptest. Mach dich doch mal in den einschlägigen Pickup-Foren schlau, da sind sämtliche links zu allen relevanten Hintergründen zu finden.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 1. November 2016 um 21:43:39 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. November 2016 um 21:13:49 Uhr:

[...] Und Ladung braucht keine dritte Bremsleuchte und wenn eine vorhanden ist, interessiert’s auch keinen, wie Mischkolino schon schrieb ;)

Ich schrieb aber nichts von vorhandenen uninteressanten dritten Bremsleuchten...:rolleyes:

Nicht selbst, du hast aber hk_do zitiert, der wiederum entsprechend aus der ECE-Regelung zitiert.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 01. Nov. 2016 um 21:35:02 Uhr:

Eventuell gibt es verschiedene Ausführungen aber beim L200 ist die 3. Bremsleuchte normalerweise in der Heckklappe:

Ja gibt es :D

 

Dieser ist zu jung, kann allerdings nur von dem meiner Eltern sprechen. Der wurde 98 gekauft, der Händler hatte zusätzlich eine 3 Bremsleuchte ans Heckfenster verbaut welche dann aber raus flog da das Hardtop mit 3 Bremsleuchte drauf kam und diese dann unsinnig war. Original war damals bei dem noch keins drin sofern ich mich recht erinnern kann.

Zitat:

@Floo1993 schrieb am 1. November 2016 um 20:34:33 Uhr:

Wir sind ja auch im PKW bereich, nicht bei LKW.

Das zu klären ist ein wichtiger Punkt, um die Frage des TE zu beantworten.

Ein PKW (mit EG/ECE-Beleuchtungsanlage) braucht in der Tat eine dritte Bremsleuchte. Auch dann, wenn er eine offene Ladefläche hat. Deswegen muss bei so einem PKW bei Verdeckung dieser dritten Bremsleuchte eben auch die am Hardtop funktionieren.

Üblich ist es aber auch, Pickups als LKW zu homologisieren. Die brauchen dann bei offener Ladefläche keine dritte Bremsleuchte; falls doch eine vorhanden ist, braucht die nach hM bei Verdeckung nicht wiederholt zu werden. Ebenfalls gibt es für diese LKW einen anderen (späteren) Stichtag für die Anwendung der EG/ECE-Bestimmungen betreffs der Beleuchtungsanlage als für PKW. Der mir aber so spontan nicht einfällt.

 

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. November 2016 um 21:49:44 Uhr:

Doch. Ein Hardtop ist Ladung, auch wenn du mantramäßig das Gegenteil behauptest. Mach dich doch mal in den einschlägigen Pickup-Foren schlau, da sind sämtliche links zu allen relevanten Hintergründen zu finden.

Es spricht einiges dafür, den Anbau eines Hardtops als eine Veränderung im Sinne des §19(2) StVZO zu betrachten: zum einen handelt es sich um eine durchaus sicherheits- und vorschriftsrelevante Veränderung (Fragestellungen zur Betriebsfestigkeit des Aufbaus und seiner Befestigung, zum Bruchverhalten des Materials, zur Verletzungsgefahr durch die Außenkanten, zur Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse des Fahrers und z.B. auch die hier diskutierte Frage nach der Sichtbarkeit der LTE des Fahrzeugs stehen da für mich im Raum), zum anderen bleibt aber auch die Frage nach der Änderung der Fahrzeugbeschreibung (LKW offen vs. LKW geschlossen). Eine Änderung der Fahrzeugart käme zwar grundsätzlich in Betracht, dürfte aber eher die Ausnahme sein. Konsequenterweise gibt es dann auch Hersteller, die ihre Hardtops mit ABE verkaufen Händlerbeispiel.

Da aber die Erlangung einer solchen ABE mindestens eine mittlere fünfstellige Summe kostet, die man auf dem nur mäßig umfangreichen Markt auch erstmal wieder verdienen muss, verzichten viele Hersteller darauf. Zumal es ja mit der Argumentation "Ladung" oder gar "Ladungssicherung" auch relativ gut klappt. Auch wenn diese Argumentation eigentlich ziemlich an den Haaren herbei gezerrt ist.

Bleibt abzuwarten, ob es hier im Rahmen des StVZO-Nachfolgers mit der dabei vorgesehenen grundlegenden Umstrukturierung der BE-Thematik eine klare Regelung gibt.

Eine Palette Ziegelsteine auf der Ladefläche ist weit scharfkantiger, man sieht nichts mehr nach hinten, eine dritte Bremleuchte haben die Ziegel auch nicht und die Ladungssicherung ist bei der Palette ähnlich aufwändig (Verschrauben des Hardtops vs. Verzurren der Steine). Die Ziegel müssen aber ebenfalls nicht eingetragne werden ;-)

Eine Änderung der Fahrzeugart wäre sogar fatal, weil dann bei jeder Montage und Demontage das ganze Prozedere inkl der damit verbundenen Kosten anfielen. Mach das zweimal die Woche … :eek:

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