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Zubehör nicht verkabelt - erlaubt?

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 17:12

moin moin,

ich habe für mein Pickup ein Hardtop geordert. leider hatte die Werkstatt keine Zeit und das Hardtop unverkabelt aufgesetzt. Das heisst, eine dritte Bremsleuchte hab ich nicht.

Ist das zulässig?

Beste Antwort im Thema

Das erklärst Du dann quasi bei der Verkehrskontrolle oder auch bei der HU. Wunder Dich nicht, wenn Du dann ausgelacht wirst.

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Nein!

Was angebaut ist muss funktionieren bzw. in Ordnung sein.

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 17:16

Hast du dafür auch eine Quelle zu der Aussage?

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:14:33 Uhr:

Nein!

Was angebaut ist muss funktionieren bzw. in Ordnung sein.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:14:33 Uhr:

Nein!

Was angebaut ist muss funktionieren bzw. in Ordnung sein.

Gas gilt aber meiner Meinung nach nur wenn es auch wirklich angeschlossen ist, bzw. war.

Ist es nicht verkabelt ist es quasi auch nicht angebaut

Das erklärst Du dann quasi bei der Verkehrskontrolle oder auch bei der HU. Wunder Dich nicht, wenn Du dann ausgelacht wirst.

Zitat:

@spooky23 schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:16:25 Uhr:

Hast du dafür auch eine Quelle zu der Aussage?

Zitat:

@spooky23 schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:16:25 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:14:33 Uhr:

Nein!

Was angebaut ist muss funktionieren bzw. in Ordnung sein.

Das wird dir jeder TÜV-Prüfer bestätigen.

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 17:33

es muss doch für die Aussage eine Quelle geben. Leider schaffe ich es nicht bzw. kaum zu Öffnungszeiten zum TÜV zu fahren.

Zitat:

@spooky23 schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:16:25 Uhr:

Hast du dafür auch eine Quelle zu der Aussage?

Zitat:

@spooky23 schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:16:25 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:14:33 Uhr:

Nein!

Was angebaut ist muss funktionieren bzw. in Ordnung sein.

Quelle: Wikipedia

Die Bremsleuchten sind ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung, die am hinteren Teil des Fahrzeugs zu finden und nach hinten gerichtet sind. Sie leuchten in der Regel auf, wenn der Fahrzeugführer das Bremspedal betätigt, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs vor dem Bremsvorgang zu warnen. In allen Kraftfahrzeugen und deren Anhänger, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53

StVZO zwei Bremsleuchten eingebaut sein. Neufahrzeuge müssen seit 1. Januar 1998 nach EU-Recht über eine dritte Bremsleuchte verfügen (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48).

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 17:41

super, danke

Vorschriften findest Du in der StVZO §49a Abs.1

Zitat:

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 17:47

das ist noch besser.

Danke

Es geht hier um eine Mängelliste nach Auslieferung eines Fahrzeugs

Die ECE-Regelung Nummer 48 (das ist die, die bei so ziemlich allen neueren Fahrzeugen relevant ist) definiert allerdings:

5.22 Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann.

Deshalb greift der von @Kai 70 zitierte Passus der StVZO hier nicht, und die alte TÜV-Weisheit "was da ist, muss funktionieren" ist heute schon ziemlich veraltet.

Für die Frage des TE (ob die nicht angeschlossene dritte Bremsleuchte ein Problem ist) ist es erstmal wichtig zu wissen, ob das fragliche Fahrzeug eine dritte Bremsleuchte haben muss. Dafür ist neben der Erstzulassung insbesondere auch die Fahrzeugart wichtig. Ich vermute einen "LKW offener Kasten" bzw. "N1 BE"?

Es gilt hier (für aktuelle Fahrzeuge) nach ECE-R48 in Sachen dritte Bremsleuchte: "für die Fahrzeugklassen M 1 und N 1 vorgeschrieben, ausgenommen Fahrgestelle mit Fahrerhaus und Fahrzeuge der Klasse N 1 mit offener Ladefläche; bei anderen Fahrzeugklassen zulässig."

Danach ist die dritte Bremsleuchte (nur) vorgeschrieben, wenn durch das Hardtop aus dem offenen ein geschlossener LKW wird (und: ja, _das_ ist ein eigenes Thema über das seitenlang diskutiert werden kann!).

(ab welcher EZ das so gilt habe ich auf die Schnelle nicht gefunden)

Sollte es sich um einen "M1-AG" also einen PKW-Pickup handeln greift trotz offener Ladefläche die Ausnahme allerdings nicht...

 

 

hk_do Danke für die Bestätigung.

Wie heißt es so schön.

Wer zuletzt lacht, lacht am besten

Und wo läge jetzt das Problem dritte Bremsleuchte nachträglich zu verkabeln und in Betrieb zu nehmen?

Wo sie doch mit dem Hardtop vorhanden zu sein scheint. So als Service für diejenigen, die hinter Dir her fahren.

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