zu viele personen im pkw

Hallo,

was passiert wenn ich im PKW statt 5 Personen 6 mitnehme. - also 4 Leute auf der Rückbank??

Hat das irgendwelche Konsequentzen mit der Betriebserlaubnis? Erlischt die dadurch weil das Auto nur auf 5 Personen zugelassen ist??

Oder darf man nur das Zulassungsgewicht nicht übersteigen??

Oder muss mann nur für die Leute Strafe zahlen die nicht angeschnallt sind??

Welche Konsequentzen erwarten den Fahrzeugführer?

Darf man eigentlich betrunkene Leute mitnehmen?? Angeblich nur auf der Rückbank??

Konnte bei meinen bisherigen Recherchen nichts genaueres herausfinden.

Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Danke.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Inzwischen hat sich die Gesetzeslage geändert. Mit der 16. Änderungsverordnung zur StVO dürfen nur noch so viele Personen mitgenommen werden wie Sitzplätze vorhanden. Sie trat am 16.05.2006 in Kaft.

Auzug aus neuer StVO:

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

ganze StVO: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php

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Also ich meine, dass auf einem Anhänger wenn überhaupt dann nur mit Ausnahmegenehmigung Personen transportiert werden dürfen.
Z.B. bei sog. "Brauchtumsveranstaltungen" (Karneval etc.)

Sonst fällt das aus.

Die amtliche deutsche Prüfungsfrage lautet:

"Wie viele Personen darf ein Arbeitgeber auf der Ladefläche eines Lkw höchstens zur Arbeitsstelle befördern lassen? (B)

[X] 8 Personen
[ ] 4 Personen
[ ] 2 Personen

2 Pkt. / Zusatzstoff: 2.2 Verhalten im Straßenverkehr
+++ 2.2.21 Personenbeförderung (2.2.21-101)"

Richtige Antwort = 8 Personen. Aber das hat mit dieser Thematik wohl nicht unbedingt was zu tun.

/ Joscha

Ich dachte, wir sprechen vom Anhängerbetrieb.

Re: danke

Zitat:

Original geschrieben von katharinchen


@Ercan
Bin schon mal gespannt, was das Polizeipräsidium schreibt...

Die Wahrheit ist irgendwo da draussen ;-)

Scheint kein Interesse zu bestehen. Wohl mit Kaffee trinken beschäftigt. Bekomme keine Antwort.

Gruß
Ercan

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Re: Re: danke

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Scheint kein Interesse zu bestehen. Wohl mit Kaffee trinken beschäftigt. Bekomme keine Antwort.

Die Damen und Herren sind noch am Nachschlagen. Ich glaube auch nicht das Du eine Antwort bekommst, die Deine Frage befriedigt. Anfragen eines Fahrers bei der Polizei in Berlin, wie lang der Überhang einer Ladung nach hinten sein darf ,war von gar nicht, über nicht zu viel, bis naja eigentlich nicht mehr als 1m bis, "wir haben keine STVO zur Hand....

Nachdem ich diesem Fahrer die entsprechende Seite der aktuellen STVO kopiert habe, ja ich habe diese in meinem Handschuhfach, konnten wir das Problem zu seiner Zufriedenheit lösen. 🙂

Hallo
Ich habe letzten Sommer zusammen mit meiner Freundin meine Schwester und 3 Freundinnen abgeholt.
Es war zwar nach 22 Uhr aber leider war ein Polizist gerade unterwegs (am Parkplatz vorm Bahnhof).
Ich war nett zu ihm, habe mich entschuldigt und zwei sind wieder ausgestiegen. Das war bisher mein einziger Kontakt mit Männern in grün 🙂

Gruß

Kannst Du Dich noch an die Begründung erinnern?

Zu viele Personen?
Zu viel Zuladung?

Er + Freundin = 2 + Schwester + 3 Freundinnen = 6 - 2 steigen wieder aus = 4
Wenn es am Gewicht lag, will ich nicht weiter drauf eingehen. 😁

Gruß
Ercan

Kostete 5€... nein, einfach sich entschuldigen und zwei wieder rauswerfen. Andere Polizisten, die gerade einen schlechten Tag hinter sich hatten, hätten sich vielleicht anders verhalten.

Immer freundlich sein. Hat nur Vorteile.

Gruß Chris

so rein aus interesse möchte ich wissen was ist wenn man personen (2) im kofferaum befördert
ansonsten sind alle anderen ordentlich angeschnallt
es war in diesem fall eine limosine und somit waren die 2 personen mehr oder minder von den anderen fahrgästen getrennt

achso ich habe im übrigen nur mal von so einer konstelation gehört

gruß SirBIB

p.s. die anderen waren ordentlich angeschnallt (in diesem beispiel)

Zitat:

- jeder vorhandene gurt muss genutzt werden
- die zulässige gesamtmasse des fahrzeuges darf nicht überschritten werden
- ansonsten gibt es keine limitierung.

Es wurde anfangs schon erwähnt, aber fehlt hier leider in der Liste wieder. Der Fahrer darf in keinem Fall behindert werden. Das ist eine entscheidenen Beschränkung, denn ob eine Behinderung stattgefunden hat oder nicht entscheidet im allgemeinen nicht der Fahrer, sondern ein Gutachter - und die sind nicht immer unbedingt der gleichen Meinung. Diese Regelung also nicht zu locker sehen, denn sie kann teuer werden.

Also. Mann kann so viele Personen mitnehmen wie man will, solange der Fahrer nicht behindert wird, alle Sicherheitsgurte verwendet werden und das Auto nicht die zul. Gesamtmasse überschreitet.
Bei einem Unfall zahlt die Versicherung dann allerdings nichts.

Zitat:

Bei einem Unfall zahlt die Versicherung dann allerdings nichts.

Diesen letzten Satz möchte ich so pauschal nicht glauben. Da würden mich Gerichtsurteile doch eher überzeugen ...

Vielmehr wird eher geprüft, ob ein angelegter Sicherheitsgurt den Unfall entscheidend verändert hätte. Aber ganz raus werden die Versicherungen nicht sein, ich würde es auf einen Gerichtsstreit ankommen lassen.

Die Versicherung wird anrgumentieren, dass so viele Personen im Auto den Fahrer abgelenkt haben.

Eine Argumentation seitens der Versicherung sagt aber nichts darüber aus, ob sie zur Zahlung verpflichtet ist oder nicht. Sie versucht damit eher zu begründen, warum sie glaubt, dass sie nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Entschieden tun das im Streitfall aber immer noch die Gerichte. Also wo sind die Urteile, dass eine Versicherung die Zahlung in einem solchen Fall verweigern durfte?

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