zu viele personen im pkw

Hallo,

was passiert wenn ich im PKW statt 5 Personen 6 mitnehme. - also 4 Leute auf der Rückbank??

Hat das irgendwelche Konsequentzen mit der Betriebserlaubnis? Erlischt die dadurch weil das Auto nur auf 5 Personen zugelassen ist??

Oder darf man nur das Zulassungsgewicht nicht übersteigen??

Oder muss mann nur für die Leute Strafe zahlen die nicht angeschnallt sind??

Welche Konsequentzen erwarten den Fahrzeugführer?

Darf man eigentlich betrunkene Leute mitnehmen?? Angeblich nur auf der Rückbank??

Konnte bei meinen bisherigen Recherchen nichts genaueres herausfinden.

Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Danke.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Inzwischen hat sich die Gesetzeslage geändert. Mit der 16. Änderungsverordnung zur StVO dürfen nur noch so viele Personen mitgenommen werden wie Sitzplätze vorhanden. Sie trat am 16.05.2006 in Kaft.

Auzug aus neuer StVO:

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

ganze StVO: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php

81 weitere Antworten
81 Antworten

Sitzplätze werden nach meiner Kenntnis aufgrund der möglichen Zuladung eingetragen.
Faustregel:
Alle 75 kg eine Person.

Meine Limo kann über 450 kg zuladen, dennoch sind nur 5 Personen eingetragen.

Aus Haftungsgründen kann man keinem Fahrer empfehlen mehr Personen als eingetragen mitzunehmen.
Bei Unfällen mit Personenschäden kann das sonst richtige Probleme geben.

Auf die Nr. 108 des Bußgeldkataloges habe ich ja bereits hingewiesen.
Und bei schweren Verletzungen gibt es bei der Strafzumessung gem. § 230 StGB in jedem Fall einen Zuschlag.
Auch wenn hinten nur 4 oder 5 leichtgewichtige Jugendliche sitzen und der Wagen damit nicht überladen ist.

Hallo,

d.h. das ich in meinen Kombi wo auch ein Sicherheitznetz
drin ist jemanden hinten reinsetzen darf und losfahren.
Weit wegfliegen kann er ja nicht.-ironisch gemeint!
Zur Not kann ich ihn immer noch mit einem Spanngurt verzurren.
Habe mal irgendwo gelesen dass es für Kombis einen sogenannten Not-Sitz für hintenrein gibt.
Ich meine das war bei Mitsubishi.*Gesundheit*.

ciao

@ mantga
Notsitze gabs selbstverständlich beim Mercedes 124 TE

@joscha 2: Du bist Sieger, egal was die andern sagen

eg49

Habe eine Anfrage an das Polizeipräsidium Essen geschrieben was die dazu sagen. Wenn die Antwort da ist kopier ich sie hier rein.

Gruß
Ercan

Ähnliche Themen

eduardgeorg49,

gewonnen haben alle Leser und Schreiber, wenn Sie etwas dazulernen.

Die Gesetzeslücke führt bei einer normalen Verkehrskontrolle tatsächlich zu einer Straffreiheit,
im Schadenfall gibt es wie mehrfach dargestellt eindeutig sowohl Bußgelder (Nr. 108) und damit auch Zuschläge in der Strafbemessung beim Delikt fahrlässige Körperverletzung.

Bei Überladung bedeutet das in jedem Fall auch im Fall einer normalen Verkehrskontrolle zu einer OWI.

Bitte berücksichtige auch, daß sich teilweise sehr junge Leser die Threads reinziehen. Und die könnten sich sehr schnell zu falschen Handlungen aufgrund scheinbarer Straflosigkeit verleiten lassen.
Nr. 108 geht immerhin als B-Kriterium in den FS auf Probe ein.

@ Mantga:

Wie ich bereits sagte:

Jeder Insasse MUSS einen SITZplatz haben.
Das bedeutet nicht, dass er sitzen kann. auf dem Dach kann man auch sitzen.

Hast Du schon mal einen Passagier auf dem Dach mitgenommen, Zipfelklatscher?

Versuch es doch bitte mal!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Hast Du schon mal einen Passagier auf dem Dach mitgenommen, Zipfelklatscher?

Versuch es doch bitte mal!

http://img125.exs.cx/img125/8598/autodach0xr.jpg

Da setze ich mich aber doch lieber aufs Dach 😉

ich hatte vor einer woche eine unterhaltung mit einem polizisten in ausbildung. der war früher mit mir in der schule und macht gerade seine ausbildung für den mittleren dienst. ich war auch ernstaunt, aber er hat es folgendermaßen gelernt:
- jeder vorhandene gurt muss genutzt werden
- die zulässige gesamtmasse des fahrzeuges darf nicht überschritten werden
- ansonsten gibt es keine limitierung.

die limitierung die sich vermeintlich aus dem maximum von 8 zu befördernden personen ergibtr, tritt nicht ein, da sich die limitierung von 8 auf die baulich vorhandenen sitzplätze beziehen. man kann also in einem 8-sitzer durchaus 12 personen (beispiel) mitnehmen, wenn die gesamtmasse nicht überschritten wird. man kann die leute auch stapeln 😉
kommt es zu einem unfall, dann sind etwaige unfallfolgen, die aus dem fahrlässigen, unangeschnallten befördern resultieren natürlich bei der schadensregulierung zu berücksichtigen.

da besagter polizist das ganze erst vor wenigen wochen gelernt hat, gehe ich davon aus, dass es sowohl noch aktuell, als auch richtig ist!

Zitat:

Original geschrieben von lalala7


...

Genau das ist eine prima Zusammenfassung der Erkenntnisse in diesem Thread. Und so unlogisch es klingen mag - aber das ist wohl der momentane Gesetzesstand zum Thema >8 Personen oder überhaupt mehr Leute im Auto als Sitze.

// Joscha

@ madcruiser

Du hast sicher recht.

Ich sah das eher als rein akademische/rechtliche Frage .

Leider habe ich ausser Acht gelassen, daß manche noch
an die Unfehlbarkeit der Obrigkeit glauben und den
gesunden Menschenverstand dann vor der Autotür abgeben.

Der sollte eigentlich in Kraft treten wenn z.B. manche Hausfrauen in schöner Arbeitsteilung die ganzen
Plagen aus einer Siedlung in Kompaniestärke ins Auto stopfen und zum Kindergarten fahren.

So von mir schon öfter beobachtet.

Ist straffrei, aber Schwachsinn.

Mitdenken ist in Deutschland (noch) erlaubt.

eg49

danke

Hi,

danke für eure zahlreichen Antworten.

Werde demnächst auch einen bekannten Polizisten darauf ansprechen. Werde dies hier auch auf jeden Fall nocheinmal mitteilen, was er mir gesagt hat.

@Ercan
Bin schon mal gespannt, was das Polizeipräsidium schreibt...

Die Wahrheit ist irgendwo da draussen ;-)

Danke!

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von eduardgeorg49


Der sollte eigentlich in Kraft treten wenn z.B. manche Hausfrauen in schöner Arbeitsteilung die ganzen
Plagen aus einer Siedlung in Kompaniestärke ins Auto stopfen und zum Kindergarten fahren.

So von mir schon öfter beobachtet.

Wo ist der große Unterschied zum überfüllten öffentlichen Bus wo es oft noch nichtmal ausreichend Stehplätze für alle gibt?

....wenns kracht, keinen

eg49

erinnere mich auch an die fahrschule, wurde da nicht die anschnallpflich auch von "arbeitern auf der ladefläche" und "ladungssicherung" ausgenommen.
habe das immer als möglichkeit gesehen, das zB auf einem Traktor mehr leute mitfahren, bzw Landwirtschaftliche geräte allgemein.dürfen in solchen fällen nicht auch personen auf anhängern mitfahren?klärt mich auf!

Deine Antwort
Ähnliche Themen