zu viele personen im pkw
Hallo,
was passiert wenn ich im PKW statt 5 Personen 6 mitnehme. - also 4 Leute auf der Rückbank??
Hat das irgendwelche Konsequentzen mit der Betriebserlaubnis? Erlischt die dadurch weil das Auto nur auf 5 Personen zugelassen ist??
Oder darf man nur das Zulassungsgewicht nicht übersteigen??
Oder muss mann nur für die Leute Strafe zahlen die nicht angeschnallt sind??
Welche Konsequentzen erwarten den Fahrzeugführer?
Darf man eigentlich betrunkene Leute mitnehmen?? Angeblich nur auf der Rückbank??
Konnte bei meinen bisherigen Recherchen nichts genaueres herausfinden.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Danke.
Mfg
Beste Antwort im Thema
Inzwischen hat sich die Gesetzeslage geändert. Mit der 16. Änderungsverordnung zur StVO dürfen nur noch so viele Personen mitgenommen werden wie Sitzplätze vorhanden. Sie trat am 16.05.2006 in Kaft.
Auzug aus neuer StVO:
§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
ganze StVO: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
81 Antworten
?Wann war damals
.10 kann schonmal garnicht sein, weil man für >8 personen (ohne fahrer) schon den kleinen busschein braucht (D1)
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
Ich habe das mal komplett anders gehört:
Solange die maximale Zuladung nicht überschritten wird und der Fahrer nicht behindert wird, darf man in einen 5-gurtigen Wagen sogar 10 Leute mitnehmen. Es müssen noch nicht einmal alle angeschnallt sein - aber es müssen alle vorhandenen Gurte genutzt werden.
Das klingt vielleicht ein bisschen seltsam aber ich habe das mal bei einer ellenlangen Diskussion als Resultat gehört und das ist wohl so auch richtig.
// Joscha
Für 10 Personen braucht man einen Personenbeförderungsschein, so fängt das schon mal an!!
opaboris
Das mit dem Busschein bzw. Personenbeförderungsschein stimmt.
Ansonsten hat Joscha recht.
Alle Gurte müssen genutzt werden und das zGG darf nicht überschritten werden.
Anders ist es bei Taxis. Da werden diese verstösse aber nicht über die StVO geandet, sondern durch die Berufsgenossenschaft.
Gruß
Martin
Oh je...🙄 Das mit den 10 Personen ist logischerweise übertrieben. Aber man kann problemlos auch mal 6 Leute in einem 5-Sitzer mitnehmen, solange alle vorhandenen Gurte benutzt werden und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird (das war ja schließlich die ursprüngliche Frage).
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Irgendwie liest man über dieses thema hundert verschiedene aussagen.
Ich habe schon mal gehört dass man auch mehr Personen mitnehmen darf wenn das zulässige gesamtgewicht nicht überschritten wird und ALLE personen angeschnallt sind , d.h.dann eben 2 personen mit einem gurt.
keine ahnung was da jetzt stimmt.
gruß Morphe
Klar kann man das. Nur gibt es nunmal auch die Grenzsituation bei einem T4 oder sonstwas, wo ja z.B. auch 10 Personen reinpassen würden. Das wäre dann fahren ohne FE.
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von opaboris
Für 10 Personen braucht man einen Personenbeförderungsschein, so fängt das schon mal an!!
opaboris
Ich möchte mich nicht unbeliebt machen aber auch diese Aussage halte ich für falsch. Schau dir mal an, wann man die entsprechenden Führerscheine braucht:
Zitat:
Klasse D:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)Klasse D1:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Wenn man aber nur 5 Sitze hat, kann man meiner Meinung nach auch 10 Leute ohne extra Führerschein mitnehmen.
// Joscha
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Wenn du auf nem MoFa 25 ("einsitzig, einspurig"😉
eine Person mitnimmst, gibts auch ärger.
Ist der "Ärger" dann auch berechtigt? Wobei ich mich bei Krafträdern nicht auskenne.
Aber genau das ist hier ja die Frage - gibt es Ärger, weil die Cops es nicht besser wissen und eigentlich mit reinem Menschenverstand denken oder ist es gesetzlich verboten, dass man mehr Leute mitnehmen kann.
Ich bin hier auf dem Standpunkt, dass es nicht explizit verboten ist und von daher erlaubt ist. Auch wenn es in meinem Augen schwachsinnig ist. Aber wie ich es finde, darum geht es hier nicht.
// Joscha
Eben, ein Roller ist für 2 Personen bestimmt. Bei 3 Personen gibts auch ärger.
Was soll das für einen Sinn haben wenn 6 statt 5 Personen fahren und der 6. nicht angeschnallt ist bzw. kein geeigneter Sitzplatz vorhanden ist? Das gibt dann ein Bußgeld weil eben "nicht angeschnallt".
Einen PBS braucht man nur bei 8 Fahrgästen + Fahrer wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Ist auch im Brief vermerkt.
Gruß
Ercan
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Was soll das für einen Sinn haben wenn 6 statt 5 Personen fahren und der 6. nicht angeschnallt ist bzw. kein geeigneter Sitzplatz vorhanden ist? Das gibt dann ein Gußgeld weil eben "nicht angeschnallt".
Gruß
Ercan
🙄 So ist es eben nicht!
Jetzt stell Dir mal einen Unfall vor. Der 6. fliegt durch irgendeine Scheibe oder verletzt die anderen, weil er quer durch den Innenraum fliegt. Meinst Du die Versicherungen sind scharf auf sowas?
Gruß
Ercan
Grundsätlich muss jeder einen SITZplatz haben.
Wenn nicht genug Gurte da sind, kann sich auch nicht jeder anschnallen. In meinen Augen doof, aber so ist es. Beim EINSITZIGEN Mofa 25 wird eine Anzeige "fahren ohne FE" wohl kaum geschrieben. Ich würde es nicht machen. Man muss aber im Hinterkopf behalten, dass diese Definition im Gesetzestext so steht ( Fahrerlaubnisrecht"😉.
Prüfbescheinigung für Mofa 25 ist zwar keine Fahrerlaubnis, aber gehört dazu.
Interessanter wird es, wenn man den Faktor zulassung dazu nimmt.
Für ein Mofa 25 gelten andere Regeln im Zulassungsrecht. Evtl. gibts ärger wegen Versicherung, Steuern etc.
Ein sehr grenzwertiger Fall, den ich nicht abschliessend beurteilen kann.
Allerdings gilt, wie o.a., dass jeder einen Sitzplatz haben MUSS. Also, im Pkw. Ansonsten tritt der Punkt in Kraft, nachdem die Besetzung des Pkw nicht in Ordnung ist. Wie das ganze nun wirklich bestraft bzw. geandet wird? Das wissen nicht mal die Richter, denke ich.
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Jetzt stell Dir mal einen Unfall vor. Der 6. fliegt durch irgendeine Scheibe oder verletzt die anderen, weil er quer durch den Innenraum fliegt. Meinst Du die Versicherungen sind scharf auf sowas?
Gruß
Ercan
Nochmal: Es geht hier nicht darum, was ich denke oder was du denkst. Es geht hier um eine gesetzliche Regelung.
Natürlich wird die Versicherung bei einem Unfall eine Mitschuld klar durchsetzen können - aber es geht hier nicht darum, was du oder ich oder eine Versicherung toll oder doof oder logisch oder unlogisch findet, sondern es geht darum, dass es nicht ausdrücklich verboten ist, wenn man mehr Personen mitnimmt, als im Fahrzeugschein angegeben ist.
// Joscha
Genau. Die Grenze setzt allein das zGG des Fahrzeugs. Und die Voraussetzung, das alle einen Sitzplatz haben.