Zu unrecht Bußgeldverfahren aufgebrumt, aufgrund einer Lüge der Polizei
Hallo Leute hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
Ich und ein Freund sind am 24.03.2017 um 23:15uhr von einer Streife mit zweimann Besatzung angehalten wurden.
Kurz zuvor musste mein Kollege stark abbremsen da die Straße überquert wurde von einer Dame die rot hatte und mit einem Handy in der Hand, als wir weiter fuhren und kurz zuvor den Streifenwagen gesehen haben, wie dieser einen Parkplatz passierte um sich dort zu wenden bzw zu drehen sind diese uns hinterher und haben uns angehalten.
Vorab der Parkplatz nicht beleuchtet, die Straße nur mit einer Laterne in Fahrtrichtung ausgestattet mit einem orangenen Farbton.
Desweiteren habe ich aufrecht gesessen.
Desweiteren haben diese uns letztendlich angehalten und nicht wie gedacht die Dame die zu Fuß über rot ging, als wir gebeten wurden sind rechts anzuhalten, begab sich die Polizistin zum Fahrerfenster meines Kollegen bevor diese sich überhaupt vorstellen konnte, konfrontierte ich sie damit ob diese nicht gesehen haben wie die frau über rot lief und wir diesbezüglich stark bremsen mussten.
Direkte Antwort der Polizisten dies soll nicht mein Problem sein, es sei viel schlimmer nicht angeschnallt in einem PKW zu sitzen, perplex und schockiert haben wir beide aus der Pistole geantwortet das ich angeschnallt gewesen bin und diese auch die ganze zeit war.
"seid ich meinen Lappen have, fahre ich nie unangeschnallt Auto"
Nach ungefähr einer Stunde Kontrolle, meinte sie zu mir ich bekomme Post von der Stadt, und kann dieser Sache Widerspruch einlegen.
Bußgeld kam am 30.03.2017 bei mir an mit einer Höhe von 58,80€.
Ich Widerspruch eingelegt und am 07.06.2017 Antwort bekommen das dieser nicht entgegengenommen werden kann, sprich Bußgeldverfahren kann nicht zurück genommen werden.
Punkt 1: die Behörde hat nur eine Stellungnahme der Polizei angefordert, nicht die meines Kollegen, der das Fahrzeug gefahren ist.
Punkt 2: behauptet die Polizei mir ein verwarngeld von 30€ angeboten zu haben was ich abgelehnt haben soll, was nicht stimmt.
Punkt 3: es konnte deutlich gesehen werden, dass sie nicht angegurtet waren. Dies war auch unter anderem dem Umstand geschuldet, dass Sie sich in dem Moment vorbeugten.
Ich war gerade sitzend im Auto, und selbst angeschnallt kann man sich vorbeugen.
Punkt 4: der fahrzegverkehr wurde gezielt beobachten, der FUSTKW (denke die Bedeutung soll das vom dienstfahrzeug sein) lief, die Scheinwerfer waren eingeschaltet und leuchteten die vor ihnen liegende Straße aus.
Was auch nicht stimmt denn das Fahrzeug für vorher 4 Autos vor uns, stand an der roten ampel, als diese grün umschlug überquerten diese Beamten die Kreuzung, und Bogen in den dunklen Parkplatz ab um sich dort zu drehen, wie ich vermute und der Kollege da diese uns gesehen haben und gezielt uns anhalten wollten da tiefer breiter lauter.
Jetzt soll ich den Wiederspruch zurücknehmen da ansonsten das ganze zur Staatsanwaltschaft geht, soll für eine Lüge 58,80€ bezahlen, habe keine rechtsschutz und bin Azubi (zweite ausbildung)
Das kann doch nicht wahr sein, kennt sich hier jemand aus, oder hat selbst sowas erlebt.
Will diese 60€ nicht zahlen, da diese Behauptung der Polizei aus frechen gestunken und gelogen ist.
Lieben Gruß.
Beste Antwort im Thema
Was ich machen wuerde, sollen sie zum Staatsanwalt geben die Sache. Wegen 58 Euro wird er eher einstellen.
Das andere, haettest ihn nicht gleich Neunmalklug vollgesabbelt, sondern dir erstmal angehoert was er will. 😉
128 Antworten
OK. Und dann Schwamm drüber.
Und beim nächsten Mal. Egal ob du Polizisten magst oder nicht, bleib ABSOLUT ruhig und sachlich. Halt am besten komplett den Mund während einer Kontrolle und beantworte nur die Fragen. Jeder Versuch, die Kolleginnen und Kollegen in Blau anzumotzen, ist sinnlos und wird nach hinten losgehen.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. Juni 2017 um 10:23:17 Uhr:
Jeder Versuch, die Kolleginnen und Kollegen in Blau anzumotzen, ist sinnlos und wird nach hinten losgehen.
Das erinnert mich an den Spruch "Wie es in den Wald hineinruft, schallt es auch wieder heraus.".
Wenn man die Polizisten bei einer Kontrolle direkt zur Begrüßung anblafft, haben sie auch keinen Grund besonders freundlich mit einem umzugehen. Immer schön ruhig und freundlich bleiben und, wie Erwachsener schon vorschlug, nicht mehr als nötig sagen. Dann rutscht einem auch keine pampige Bemerkung raus, egal wie frustriert man ist.
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 14. Juni 2017 um 06:14:49 Uhr:
Eine einziger Fall?
Der Anwalt wo ich gestern gewesen bin, hat noch zwei weitere Fälle.
Einmal Handy am Ohr obwohl dieser Fahrer eine Freisprechanlage besitzt, und sein so wie das berufshandy dort eingepflegt hat.
Weil man mit einem Handy ja nur telefoniert... Tatsächlich wird getickert was das Zeug hält, kurz die neuesten Tweets anschauen oder bei Instagram noch zwei drei Bilder anschauen oder seinen Facebookstatus aktualisieren.
Wenn dein Anwalt so ein Pfiffikus ist, soll er das Handy zu einem Gutachtergeben, der das Handy ausliest und alle Tätigkeiten im zur Rede stehenden Zeitraum auflistet. Das wird nämlich in jedem Handy fein säuberlich dokumentiert.
Könnte die Polizei im übrigen bei jedem Handyverstoß machen. Das Mobiltelefon zur Beweissicherung sicherstellen und von entsprechenden Stellen auslesen lassen. Da diese stellen in der Regel mit richtiger Kriminalität schon ausreichend ausgelastet sind, dauert es halt 2 Jahre bis das Ergebnis vorliegt und der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit sein Handy wiederbekommt. Will man das? Ich glaube nicht. Entsprechend gering sind also die Voraussetzungen für eine entsprechende Beweisführung, die zu einer Verurteilung führen. Es reicht die glaubhafte Aussage der Polizei. Gegenbeweise zur eigenen Entlastung stehen einem ja trotzdem frei einzubringen.
Leider sind Rechtsanwälte in der heutigen Zeit auch kein reines Organ der Rechtspflege mehr. Sie sind auch eher profitorientiert. Daher haben sie wenig Zeit sich intensiv mit ihren Fällen zu beschäftigen und nehmen lieber mal 100 Euro für eine Beratung und einen Brief, als den Kunden direkt wieder nach Hause zu schicken.
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 14. Juni 2017 um 06:14:49 Uhr:
Egal wann egal wo ich angehalten werde, Drogen test hier Drogen test dort einst sogar zwei mal am Tag, Ist schon erstaunlich lange her wo ich einen Alkohol test machen musste, geschweige mal meinen Verbandskasten Zeigen.
Das liegt in der Regel am Verursacherprinzip. Hältst du dich in Kreisen auf, wo BTM konsumiert werden? Machst du den äußeren Eindruck BTM zu konsumieren? Verhältst du dich ähnlich auffällig wie hier im Forum und hast noch ein zwei andere körperliche Merkmale von BTM Konsum würdest du auch bei mir in jeder Kontrolle in einen Becher pinkeln oder wenn du damit nicht einverstanden bist, zur Ader gelassen werden.
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 14. Juni 2017 um 06:14:49 Uhr:
Nur zeige du einen Polizisten an, was passiert? Nichts ausser du hast 10 Mann die bei der Presse ein Video hin legen wo man drauf sehen kann was der Polizist gemacht hat.Aber anders rum freie Bahn, für die besagten Bediensteten.
Die Welt ist einfach unfair. Die Polizei muss sich also von Leuten wie dir auf der Nase herumtanzen lassen? Das kommen wir wieder zum Wald und dem Rufen. Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen. Gibst du Anlass zur Kontrolle, wird diese auch durchgeführt. Verhältst du dich in der Kontrolle entsprechend blöd, wird die Kontrolle natürlich intensiver, da man ja vermuten kann, dass die Inkooperativität einen Grund haben muss.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Kontrolle können vielfältig sein und wenn du dich wie du sagst in Gegenden aufhältst die einen entsprechenden Ruf genießen und dich entsprechend aufführst, musst du dich nicht wundern, in entsprechende Schubladen gepackt zu werden und entsprechend behandelt wirst.
Versuch doch einfach das nächste mal ein wenig positiver an die Sache heranzugehen, sei nett und höflich und beschränke die Kommunikation auf das höfliche beantworten von Fragen und du wirst sehen, dass die Welt doch nicht ganz so scheiße ist.
Zitat:
@noam82 schrieb am 14. Juni 2017 um 14:20:52 Uhr:
Wenn dein Anwalt so ein Pfiffikus ist, soll er das Handy zu einem Gutachtergeben, der das Handy ausliest und alle Tätigkeiten im zur Rede stehenden Zeitraum auflistet. Das wird nämlich in jedem Handy fein säuberlich dokumentiert.
Quatsch.
Gruß Metalhead
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Juni 2017 um 14:27:03 Uhr:
Zitat:
@noam82 schrieb am 14. Juni 2017 um 14:20:52 Uhr:
Wenn dein Anwalt so ein Pfiffikus ist, soll er das Handy zu einem Gutachtergeben, der das Handy ausliest und alle Tätigkeiten im zur Rede stehenden Zeitraum auflistet. Das wird nämlich in jedem Handy fein säuberlich dokumentiert.
Quatsch.Gruß Metalhead
Hust... Also bei zumindest Android gibt es ein Aktivitätenprotokoll, wenn man den Datenbestand physisch ausgelesen hat. Bei weiterem Interesse vielleicht einmal bei echten Profis der forensischen Datensicherung und Wiederherstellung nachfragen zB bei der Fa. Cellebrite
http://www.cellebrite.com/
Zitat:
@noam82 schrieb am 14. Juni 2017 um 14:20:52 Uhr:
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 14. Juni 2017 um 06:14:49 Uhr:
Eine einziger Fall?
Der Anwalt wo ich gestern gewesen bin, hat noch zwei weitere Fälle.
Einmal Handy am Ohr obwohl dieser Fahrer eine Freisprechanlage besitzt, und sein so wie das berufshandy dort eingepflegt hat.Weil man mit einem Handy ja nur telefoniert... Tatsächlich wird getickert was das Zeug hält, kurz die neuesten Tweets anschauen oder bei Instagram noch zwei drei Bilder anschauen oder seinen Facebookstatus aktualisieren.
Wenn dein Anwalt so ein Pfiffikus ist, soll er das Handy zu einem Gutachtergeben, der das Handy ausliest und alle Tätigkeiten im zur Rede stehenden Zeitraum auflistet. Das wird nämlich in jedem Handy fein säuberlich dokumentiert.
Könnte die Polizei im übrigen bei jedem Handyverstoß machen. Das Mobiltelefon zur Beweissicherung sicherstellen und von entsprechenden Stellen auslesen lassen. Da diese stellen in der Regel mit richtiger Kriminalität schon ausreichend ausgelastet sind, dauert es halt 2 Jahre bis das Ergebnis vorliegt und der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit sein Handy wiederbekommt. Will man das? Ich glaube nicht. Entsprechend gering sind also die Voraussetzungen für eine entsprechende Beweisführung, die zu einer Verurteilung führen. Es reicht die glaubhafte Aussage der Polizei. Gegenbeweise zur eigenen Entlastung stehen einem ja trotzdem frei einzubringen.
Leider sind Rechtsanwälte in der heutigen Zeit auch kein reines Organ der Rechtspflege mehr. Sie sind auch eher profitorientiert. Daher haben sie wenig Zeit sich intensiv mit ihren Fällen zu beschäftigen und nehmen lieber mal 100 Euro für eine Beratung und einen Brief, als den Kunden direkt wieder nach Hause zu schicken.
Zitat:
@noam82 schrieb am 14. Juni 2017 um 14:20:52 Uhr:
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 14. Juni 2017 um 06:14:49 Uhr:
Egal wann egal wo ich angehalten werde, Drogen test hier Drogen test dort einst sogar zwei mal am Tag, Ist schon erstaunlich lange her wo ich einen Alkohol test machen musste, geschweige mal meinen Verbandskasten Zeigen.Das liegt in der Regel am Verursacherprinzip. Hältst du dich in Kreisen auf, wo BTM konsumiert werden? Machst du den äußeren Eindruck BTM zu konsumieren? Verhältst du dich ähnlich auffällig wie hier im Forum und hast noch ein zwei andere körperliche Merkmale von BTM Konsum würdest du auch bei mir in jeder Kontrolle in einen Becher pinkeln oder wenn du damit nicht einverstanden bist, zur Ader gelassen werden.
Zitat:
@noam82 schrieb am 14. Juni 2017 um 14:20:52 Uhr:
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 14. Juni 2017 um 06:14:49 Uhr:
Nur zeige du einen Polizisten an, was passiert? Nichts ausser du hast 10 Mann die bei der Presse ein Video hin legen wo man drauf sehen kann was der Polizist gemacht hat.Aber anders rum freie Bahn, für die besagten Bediensteten.
Die Welt ist einfach unfair. Die Polizei muss sich also von Leuten wie dir auf der Nase herumtanzen lassen? Das kommen wir wieder zum Wald und dem Rufen. Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen. Gibst du Anlass zur Kontrolle, wird diese auch durchgeführt. Verhältst du dich in der Kontrolle entsprechend blöd, wird die Kontrolle natürlich intensiver, da man ja vermuten kann, dass die Inkooperativität einen Grund haben muss.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Kontrolle können vielfältig sein und wenn du dich wie du sagst in Gegenden aufhältst die einen entsprechenden Ruf genießen und dich entsprechend aufführst, musst du dich nicht wundern, in entsprechende Schubladen gepackt zu werden und entsprechend behandelt wirst.
Versuch doch einfach das nächste mal ein wenig positiver an die Sache heranzugehen, sei nett und höflich und beschränke die Kommunikation auf das höfliche beantworten von Fragen und du wirst sehen, dass die Welt doch nicht ganz so scheiße ist.
Da sind wir bei dem Punkt schublade stecken, ich habe erwähnt das ein bis zwei Straßen, für mich um die Ecke eine Gegend bzw Straße ist die keinen guten Ruf verliert, abgesehen davon bin ich nicht der einzige der aufgrund so vermuten wir dies hier nur angehalten wird und direkt dazu gebeten wird ab zu pinkeln.
Nebenbei bemerkt und das weiß ich von einem Staatsanwalt, der einst bei mir in der Berufsschule saß, und uns über die Kontrollen bzw test und Prüf verfahren aufklärte ist die Methode vom ab pinkeln unzulässig, abgesehen davon die ungenaueste Methode die es gibt, er meinte auch das die netten Polizisten bei einer plauderrunde, dann sich einen schlapp lachen heute wieder einen zum pinkeln gebracht zu haben.
Ich habe es verstanden mit den freundlichen auftreten, muss auch mal langsam gut sein. Rechtsschutz ist gemacht sollte nochmal so was sein lasse ich es drauf ankkmmen.
Meine Meinung bleibt dennoch ohne das Menschen um dich herum manche Polizisten bei ihrer "Arbeit" aufnehmen wie sie dich zu Unrecht behandeln, hast du meist verloren.
Habe den misst bezahlt, auch wenn es für nichts gewesen ist, aber werde das nächste mal netter als nett sein zu nett für meinen Geschmack.
In diesem Sinne schönen Feiertag euch morgen.
PS: mit Handys kenne ich mich nicht aus, weiß nicht was da alles Protokolliert wird.
Du willst also einerseits nicht, dass man dich in eine Schublade steckt, weil du in einer Gegend mit schlechtem Ruf mit einem "tief, breit, laut" Corsa rumgurkst, machst dich aber zwei Sätze später hier mit allen möglichen Vorurteilen über Polizisten her? Na prost Mahlzeit...
Wenn du tatsächlich schon so oft angehalten wurdest, mach dir vielleicht mal Gedanken, woran das liegen könnte. Evtl. mal die Anschaffung eines neuen KFZ in Erwägung ziehen...
Ein "tief, breit, laut" Corsa kommt bei den meisten Polizisten nunmal nicht gut an, ob du willst oder nicht...
Das "Verursacherprinzip" wurde ja bereits angesprochen.
Und was das Verhalten gegenüber Polizisten bzw. generell Beamten angeht hast du hier wohl was falsch verstanden.
Du musst nicht "netter als nett zu nett für deinen Geschmack" sein. Ein neutrales Auftreten reicht. Nur reden, wenn die Beamten dir eine Frage stellen, und das tun, worum sie dich bitten.
Ich wohne von dem Ort als ich wir angehalten worden sind 5 km weg, das Fahrzeug nicht meins, ich fahre einen unauffälligen Wagen.
An dem besagten Abend ich und er von einem dart Turnier Spiel nach hause, im Endeffekt war es sein Hunger Schuld hätte er nicht bei MC doof anhalten wollen, hätten wir nicht durch das Dorf fahren müssen.
In jedem Dorf gibt es die ein oder andere Straße die nicht der sozialen Norm entspricht. Und sobald man nur dee parallel Straße dazu wohnt gehört man da schon mit an.
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 14. Juni 2017 um 21:11:39 Uhr:
In jedem Dorf gibt es die ein oder andere Straße die nicht der sozialen Norm entspricht. Und sobald man nur dee parallel Straße dazu wohnt gehört man da schon mit an.
Nö, in den allermeisten Dörfern oder kleineren Städten geht es Sozialer zu als in größeren Orten.
Da gilt noch Respekt dem anderen gegenüber und es wird gegenseitig geholfen.
Vom Astreinen Erscheinungsbild der Dörfer ganz abgesehen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juni 2017 um 22:01:33 Uhr:
So Richtung Obersalzberg ...
Deine Anspielung kannst Du stecken lassen.
Ich denke Du bist in einem reiferen Alter um sowas nicht nötig zu haben.
SS. sind die Anfangsbuchstaben meines Namens und haben nichts mit deiner Phantasie zu tun.
schonmal versucht, die Anfangsbuchstaben deines Namens aufs Kennzeichen zugelassen zu bekommen? Wenn nicht - versuchs mal 😛
Zitat:
@SS. schrieb am 14. Juni 2017 um 21:54:07 Uhr:
Nö, in den allermeisten Dörfern oder kleineren Städten geht es Sozialer zu als in größeren Orten.
Da gilt noch Respekt dem anderen gegenüber und es wird gegenseitig geholfen.
Vom Astreinen Erscheinungsbild der Dörfer ganz abgesehen.
In den allermeisten Dörfern oder kleineren Städten haben die Alteingesessenen eine feste Vorstellung davon, was "normal" ist und wer "dazugehört", und machen allen anderen subtil oder offen die Hölle heiß. Respekt und Hilfe gibt's nur für die, die genau dem erwarteten, traditionellen Bild entsprechen, von Aussehen der Person, der Hauses, des Gartens und des Autos und auch von der politischen oder religiösen Überzeugung oder von den Prinzipien der Kindererziehung her. Vom genormten Plastik-Optik-Erscheinungsbild der Häuser anhand der Sonderangebote des nächsten Baumarkts ganz abgesehen.
Stadtluft macht frei. Gilt seit 4.000 Jahren.