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zu schnell in der SChweiz

Skoda
Themenstarteram 29. Oktober 2009 um 17:45

hallo,

kennt sich jemand aus mit schweizer bußgelder?

meine tochter, gerade 18 jahre, war zum probearbeiten in der schweiz und fuhr auf der autobahn 145km/h, ihr denken 130km/h sei erlaubt, und ein drängler hinter ihrer stoßstange, gerade mal 3 monate führerschein und panik in den augen drückte sie aufs gas um irgendwann rechts trein zu kommen und da blitze es auch schon.

unsere hoffnung ist, das der drängler auch gut zu sehen ist, wenn nicht, muß ich wohl die strafe auf mich nehmen, ihren führerschein wäre sie wohl hier in deutschland los, mit nachprüfen usw. oder?

hat jemand ahnung, was da auf uns zu kommen könnte?

grüßle

Moonie

Beste Antwort im Thema

Bußgelder aus der Schweiz (Bußen heißen sie dort... kennt man in DE sonst nur aus der Kirche ;-) ) werden zwar nach DE zugestellt - aber Deutschland leistet keine Hilfe beim "Eintreiben".

Wenn die Fahrerin, der Fahrzeughalter und das Fahrzeug nochmals in die Schweiz einreisen und wieder ausreisen wollen und dabei nicht das Risiko eingehen wollen, als "säumiger Zahler" ertappt zu werden, empfiehlt sich eine Bezahlung...

Wenn alle 3 niemals in ihrem Leben mehr nach CH wollen, kannst du dir das Geld sparen.

Ob es ein "dazwischen" (in Bezug auf die beiden vorgenannten Extreme) gibt - sprich: ob und wann sowas in CH verjährt - weiß ich nicht. Kann aber sein, daß ihr nach X Monaten / Jahren das Risiko, nachzahlen zu müssen, wegfällt.

Deutscher Führerschein / deutsches Fahrverbot: ist bei Tempoverstößen in CH normalerweise nicht gefährdet / betroffen (gilt meines Wissens fürs komplette Ausland).

 

"Drängler hinter mir" als "Entschuldigung": wird wohl weder in CH, noch in DE als Argument akzeptiert werden.

Warum auch... man MUSS ja nicht schneller fahren, der hinter einem wird einen nicht "wegschubsen" - und nach wenigen Sekunden hat man überholt und kann ihn vorbei lassen. Oder, bei einspurigen Straßen: rechts anhalten und vorbei lassen.

 

6502

 

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14 Antworten
am 29. Oktober 2009 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von Moonie811

hallo,

kennt sich jemand aus mit schweizer bußgelder?

meine tochter, gerade 18 jahre, war zum probearbeiten in der schweiz und fuhr auf der autobahn 145km/h, ihr denken 130km/h sei erlaubt, und ein drängler hinter ihrer stoßstange, gerade mal 3 monate führerschein und panik in den augen drückte sie aufs gas um irgendwann rechts trein zu kommen und da blitze es auch schon.

unsere hoffnung ist, das der drängler auch gut zu sehen ist, wenn nicht, muß ich wohl die strafe auf mich nehmen, ihren führerschein wäre sie wohl hier in deutschland los, mit nachprüfen usw. oder?

hat jemand ahnung, was da auf uns zu kommen könnte?

grüßle

Moonie

Hi,

bei mir kosteten 18 km mehr umgerechnet 86 Euro. Das mit dem Drängler kannste vergessen.

Ich glaube das Bussgeld richtet sich auch nach Bundesland weiss aber nicht genau.

Gruss und Schwamm drüber.

Bußgelder aus der Schweiz (Bußen heißen sie dort... kennt man in DE sonst nur aus der Kirche ;-) ) werden zwar nach DE zugestellt - aber Deutschland leistet keine Hilfe beim "Eintreiben".

Wenn die Fahrerin, der Fahrzeughalter und das Fahrzeug nochmals in die Schweiz einreisen und wieder ausreisen wollen und dabei nicht das Risiko eingehen wollen, als "säumiger Zahler" ertappt zu werden, empfiehlt sich eine Bezahlung...

Wenn alle 3 niemals in ihrem Leben mehr nach CH wollen, kannst du dir das Geld sparen.

Ob es ein "dazwischen" (in Bezug auf die beiden vorgenannten Extreme) gibt - sprich: ob und wann sowas in CH verjährt - weiß ich nicht. Kann aber sein, daß ihr nach X Monaten / Jahren das Risiko, nachzahlen zu müssen, wegfällt.

Deutscher Führerschein / deutsches Fahrverbot: ist bei Tempoverstößen in CH normalerweise nicht gefährdet / betroffen (gilt meines Wissens fürs komplette Ausland).

 

"Drängler hinter mir" als "Entschuldigung": wird wohl weder in CH, noch in DE als Argument akzeptiert werden.

Warum auch... man MUSS ja nicht schneller fahren, der hinter einem wird einen nicht "wegschubsen" - und nach wenigen Sekunden hat man überholt und kann ihn vorbei lassen. Oder, bei einspurigen Straßen: rechts anhalten und vorbei lassen.

 

6502

 

am 30. Oktober 2009 um 7:48

Der Drängler hat bestimmt keine mildernde Wirkung... Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in der Schweiz beträt 120km/h.

 

Bei 145 km/h geht sicher noch eine Toleranz von 5km/h weg und wegen der Fehlanzeige des Tachos kannst du sicher auch noch mal 5km/h abziehen. Die Busse kostet bei 16-20km/h zu schnell 180 CHF, bei 21-25km/h zu schnell beträgt sie 260 CHF. Bei noch höherer Überschreitung entscheidet dann das Gericht, was dann meistens zu Führerausweisentzug führt. Dabei müssen dann die Gerichtskosten und eine Einkommensabhängige Busse bezahlt werden.

 

Ob und wie die Bussen von der Schweiz in DE eingefordert werden, kann ich leider keine Auskunft geben.

Themenstarteram 30. Oktober 2009 um 8:01

danke euch,,,na dann warten wir mal ab und zur not gehen wir zum anwalt

Zitat:

Original geschrieben von silvester17

Ob und wie die Bussen von der Schweiz in DE eingefordert werden, kann ich leider keine Auskunft geben.

Der deutsche Staat leistet der Schweiz Hilfe beim Ermitteln des Halters

Die Schweiz fordert die Bussen auch ein - aber der deutsche Staat leistet keine Hilfe beim Einzug. Ein Abkommen, welches sowas ermöglichen würde, gibt es nur zwischen DE und AT. Frühstens 2010 soll eine EU-Richtlinie in Kraft treten, welches sowas zwischen allen EU-Staaten ermöglicht.

 

http://www.welt.de/.../Was-Verkehrssuenden-im-Ausland-kosten.html

 

"Wer jedoch meint, den Strafzettel ignorieren zu können, weil er aus dem Ausland kommt, sollte in Zukunft einen Bogen um dieses Land machen. Die Schweizer Behörden etwa leiten im Regelfall ein Mahnverfahren ein. Bleibt das erfolglos, wird aus dem Bußgeld eine Haftstrafe. Dem säumigen Sünder droht dann fünf Jahre lang auf Schweizer Boden die prompte Verhaftung. Erst dann ist die Sache verjährt."

 

6502

Themenstarteram 30. Oktober 2009 um 9:36

na das kann ja noch eiter werden,wenn führerscheinentzug droht und nach einkommen die strafe gerechnet wird, ist meine lütte dran, ich bin selbstständig und brauch meinen führerschein, dann hat sie als neuling gelitten und es wird ihr eine lehre sein, ohje,,,also ohne anwalt wirds dann wol net gehen....shit spiel,,,,,,

Klar geht das auch ohne Anwalt.

Die Schweizer machen da kein Fass auf. Du bekommst freundliche Post, die dir das Vergehen vorwirft und mit welcher Zuwendung an das Kanton Du dich freikaufen kannst.

Schwierig wird es, wenn Du dich irgendwie aus dem Schlamassel rausdrehen willst. Die Frage ist nur, mit welcher Begründung? Reaktion im Affekt, weil deine Kleine bedrängt wurde, gilt im Straßenverkehr nicht. Genauso wenig die Unwissenheit, dass in der Schweiz auf Autobahnen 120 als Obergrenze zugelassen sind.

Dann brauchst Du einen Anwalt, der am Ende so viel kosten wird wie das, was Du an Bußgeld vermeintlich sparst.

Den Nachwuchs würde ich das sowieso zahlen lassen. Sowas "bildet"... ;)

die mutter meiner freundin hat eine rechnung von 2500.-- euro erhalten. die hatte glaub 25 zuviel innerorts nach abzug. konnte sich aber mit nem findigen anwalt und ihrer zwillingsschwester irgendwie ausflüchten. :)

Zitat:

Original geschrieben von Moonie811

na das kann ja noch eiter werden,wenn führerscheinentzug droht und nach einkommen die strafe gerechnet wird, ist meine lütte dran, ich bin selbstständig und brauch meinen führerschein, dann hat sie als neuling gelitten und es wird ihr eine lehre sein, ohje,,,also ohne anwalt wirds dann wol net gehen....shit spiel,,,,,,

Wie bereits geschrieben: deinem deutschen Führerschein oder dem deutschen Führerschein deiner Tochter wird NIX passieren: die Schweiz hat kein Mittel, deinen Führerschein einzuziehen.

Sie darf ihn, meines Wissens nach, aufgrund internationaler Verträge / Regeln nicht mal einbehalten, wenn sie dich an Ort und Stelle anhalten würde! (was die französische Staatsmacht z.B. davon aber nicht abhält... die schicken den dann (umgehend, auch bei Fahrverbot in Frankreich) nach Flensburg, von dort bekommst du ihn direkt wieder).

Wegen eines Vergehens im AUSLAND wirst du auch von den deutschen Behörden KEIN Fahrverbot oder Führerscheinentzug bekommen!

 

Was die Schweiz aber machen kann:

- sie kann ein Fahrverbot gegen den "Täter" verhängen. Dieses gilt aber nur für die Schweiz! (Hausrecht, sozusagen *g*)

- wenn deine Tochter einen Schweizer Führerschein hat, kann dieser eingezogen werden (falls es in CH sowas gibt...) - auch wenn sie in Deutschland wohnt (wobei die deutsche Staatsmacht da nicht unterstützend hilft - das passiert dann an der Grenze bei der Ein/Ausreise...oder bei einer zufälligen Kontrolle in CH....oder am Schweizer Arbeitsplatz)

 

Wenn du der Halter des betroffenen Fahrzeugs bist und deine Tochter weiterhin in CH fahren, arbeiten und evtl. auch wohnen will (DU aber nicht in CH fahren musst), würde es vielleicht Sinn machen, ihren Namen der Schweizer Bussgeldbehörde nicht anzugeben: du zahlt dann die Strafe, du bekommst das Fahrverbot in der Schweiz (das KBA kann der Schweiz nur den Halter benennen, nicht den Fahrer).

Allerdings: bei mehr als 25 km/h zu schnell gibt es einkommensabhängige Strafen - dann könnte es Sinn machen, wenn deine Tochte die auf sich nimmt - sofern sie (wesentlich) weniger verdient als du...

 

Aber erst mal abwarten, was da kommt.... Oft "vertut" man sich im Nachhinein auch in der Geschwindigkeit, die man selbst zu fahren geglaubt ist. Naja, kann dann aber auch noch höher werden *g*

Und meiner Erinnerung nach hat's in der Schweiz höhere Abzüge wegen Messtoleranzen als bei uns - habe ich schwach in Erinnerung von einem ein paar Jahre zurückliegenden Bescheid. Weiß aber nicht genau, ob es heute noch so ist....

 

Zitat:

Original geschrieben von schiby

die mutter meiner freundin hat eine rechnung von 2500.-- euro erhalten. die hatte glaub 25 zuviel innerorts nach abzug.

20km/h auf der Autobahn sind billiger als 3 km/h innerorts.

Die Schweiz macht da gewaltige, in meinen Augen auch richtige Unterschiede, auf WELCHER Straße Du zu schnell bist.

am 30. Oktober 2009 um 14:24

Hi,

also ich an Deiner Stelle würde bezahlen oder einen Anwalt nehmen.

D hilft doch der CH beim ermitteln. Ich wäre da etwas Vorsichtig.

Ich habe bezahlt und kann unbesorgt durch die Schweiz fahren und habe kein nasses Hemd!!!!

Gruss

D

In Zukunft werden es die Drückeberger europaweit schwieriger haben, wenn sie es darauf anlegen, der Zahlung zu entgehen:

http://www.n-tv.de/.../...rbst-kann-es-teuer-werden-article740048.html

am 26. April 2010 um 13:59

Ich habe mal einen Bussgeldbescheid aus D erhalten (bin Schweizer, wohne in der Schweiz, habe schweizer Führerschein). Zu schnell fuhr ich auf der Autobahn in der Nähe von München im Wagen von einem Freund (120km/h statt 80). Die schweizer Polizei fragte nach dem Fahrer und gab die Info's an die deutsche Polizei weiter. Diese schickte mir umgehend eine Rechnung und eine Aufforderung den Führerschein nach Flensburg zu schicken (für 1 Monat). Das Bussgeld habe ich bezahlt und den Ausweis behalten. Einziges Risiko ist ein Fahrverbot beim Ueberschreiten der Landesgrenze. Dies ist jetzt ca 4 Jahre her. Seitdem war ich immerwieder geschäftlich unterwegs in D, bin auch jedesmal wieder bis nach Hause gefahren.

Ob dies umgekehrt auch so funktioniert weiss ich nicht.

Gruss aus der Schweiz

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