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Zu schnell geblitzt

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 22:47

Guten Tag,

Ich hätte eine Frage was passiert wenn ich 40kmh zu schnell geblitzt werde. Ich bin in der Probezeit und wurde in meinem Nebenjob als fahrer bei einem mobilen Blitzer geblitzt der seit paar Tagen da ist. Im Internet kriegt man dafür 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 160€ Bußgeld. Nun wollte ich Fragen ob wenn ich es mit meinem Chef kläre ob ich es über meine Mutter oder meinem Vater machen kann das Sie gefahren sind weil ich hab jetzt noch ein halbes Jahr Probezeit und will nicht nochmal 2 Jahre dazu haben könnt Ihr mir helfen was ich alles dagegen machen könnte. Jetzt schon vielen dank und grüße.

Beste Antwort im Thema

Mal von der Moralfrage ab, dass 40 zuviel in der Stadt doch einen gehörigen umdenkprozess bei dir einleiten sollten, sind auch die Behörden nicht gänzlich dämlich. Ich glaube kaum, dass dein Arbeitgeber sich drauf einlässt, dort bewusst falsche Angaben zu machen...

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Beides nicht unser Problem, wir können nur Möglichkeiten aufzeigen.

Vielleicht sollte mal jemand eine FAQ bauen für solche Standard-Rumjammer-Threads.

40 zuviel innerorts, nee, geht nicht.

...ggf. gibt es bereits ein Fahrtenbuch, was meines Wissens sehr häufig bei Poolfahrzeugen der Fall ist (Steuer, Absicherung, Strafzettel....).

Gruß Wensi

Fahrtenbuch muss es deswegen nicht geben, aber es wird erwartet das die Firma weiß Wer Wann mit welchem Fahrzeug unterwegs war.

Zitat:

@wensi1974 schrieb am 4. Dezember 2017 um 11:26:49 Uhr:

...ggf. gibt es bereits ein Fahrtenbuch, was meines Wissens sehr häufig bei Poolfahrzeugen der Fall ist (Steuer, Absicherung, Strafzettel....).

Gruß Wensi

Womit sich dann die Idee des TE erledigt hätte, da die Polizei nur Einblick in das Fahrtenbuch nehmen muss. Und das tut sie auch, hat sie zumindest in der Firma mit grossem Fahrzeugpool, für die ich mal gearbeitet habe, regelmäßig getan, wenn z.B. ein Azubi die Sau raus gelassen und sich dann tot gestellt hat...

 

Frage an die Experten: Muss eine Firma nicht sogar jederzeit wissen, wer mit ihren Fahrzeugen unterwegs ist? Entweder durch die feste Zuordnung zu einem bestimmten Mitarbeiter oder durch Fahrtenbuch? So war es zumindest bisher bei jeder Firma, für die ich gearbeitet habe. Da wäre der Chef ja schön blöd, wenn er für irgend einen Aushilfsfahrer Urkundenfälschung begehen würde...

am 4. Dezember 2017 um 11:11

Ich glaube nicht, zumindest hatte ich einen Firmenwagen wo Familienmitglieder diesen auch nutzen durften laut Arbeitsvertrag. Da kann der Chef nur wissen in welcher Familie die Kiste steht ;)

Zitat:

@mattalf schrieb am 4. Dezember 2017 um 12:11:59 Uhr:

Ich glaube nicht, zumindest hatte ich einen Firmenwagen wo Familienmitglieder diesen auch nutzen durften laut Arbeitsvertrag. Da kann der Chef nur wissen in welcher Familie die Kiste steht ;)

So ist es bei mir aber auch. Da das Fahrzeug aber nur von mir und von Ehefrau umd Kindern genutzt werden darf, schränkt das den Kreis der Verdächtigen schon mal deutlich ein.

 

Wie ist es bei Poolfahrzeugen? Im den bis heute 5 Firmen für die ich bisher tätig war, war das Fahrtenbuch Pflicht.

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Dezember 2017 um 09:08:28 Uhr:

Eine Spielstraße ist baulich schon gar nicht für 50 ausgelegt, daher kann man das sicher nicht "ganz leicht schaffen".

Keine Ahnung und Mitschreiben.

Geh mal nach Mainz Neustadt. Da gibt es eine Spielstraße Zone. Den Straßen siehst du da gar nichts an. Wie jede andere Straße auch. Aber Spielstraßen Zone und deshalb Schrittgeschwindigkeit.

Habe ich selbst nur durch Zufall mitbekommen, weil ich zwar das Spielstraße Ende Schild gesehen hatte aber mir gar nicht bewusst war in einer zu sein. Da gibt es so ca. 20 verschiedene Straßen wo man rein fährt und genau so viele Ausfahrten.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 4. Dezember 2017 um 11:50:39 Uhr:

Fahrtenbuch muss es deswegen nicht geben, aber es wird erwartet das die Firma weiß Wer Wann mit welchem Fahrzeug unterwegs war.

Bei 40 zu schnell in einer geschlossenen Ortschaft und Angabe, man wisse nicht, wer gefahren sei, ist ein Fahrtenbuch eigentlich immer die logische Folge. Ausnahmen nur bei z.B. schlechtem Foto und zu späten Anhörungsbogen.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 4. Dezember 2017 um 12:53:33 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Dezember 2017 um 09:08:28 Uhr:

Eine Spielstraße ist baulich schon gar nicht für 50 ausgelegt, daher kann man das sicher nicht "ganz leicht schaffen".

Keine Ahnung und Mitschreiben.

Geh mal nach Mainz Neustadt. Da gibt es eine Spielstraße Zone. Den Straßen siehst du da gar nichts an. Wie jede andere Straße auch. Aber Spielstraßen Zone und deshalb Schrittgeschwindigkeit.

Habe ich selbst nur durch Zufall mitbekommen, weil ich zwar das Spielstraße Ende Schild gesehen hatte aber mir gar nicht bewusst war in einer zu sein. Da gibt es so ca. 20 verschiedene Straßen wo man rein fährt und genau so viele Ausfahrten.

"Keine Ahnung" trifft wohl grad bei dir zu. Mir scheint, du verwechselst den "Verkehrsberuhigten Bereich" (Zeichen 325.1 und 325.2) mit einer "Spielstraße" (Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1010-10).

Wenn du nicht in der Lage bist, ein riesengroßes Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" beim Einfahren zu sehen, solltest du besser mal beim Augenarzt vorstellig werden.

Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO

Verkehrszeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art

Zusatzzeichen 1010-10: erlaubt Kindern, auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen

Finde ich besonders gut, wie du dich hier herausredest. Wenn ich in eine Straße nach Zeichen 250 gar nicht hineinfahren darf muss ich mir wohl um die Bauweise der Straße als Autofahrer keine Gedanken machen.

Und Zusatzzeichen 1010-10 ist wohl überflüssig. Darf man die Straße nicht befahren, spricht wohl nicht dagegen dass Kinder nicht auf dieser spielen.

Aber lass mal gut sein, bringt nichts

Meine Güte, mach dich doch bitte mal selbst schlau, was eine "Spielstraße" ist und was ein "Verkehrsberuhigter Bereich". Was hat das mit Herausreden zu tun, wenn du offensichtich keine Ahnung von der Materie hast?

Falls du es nicht selber herausfindest:

Den Verkehrsberuhigten Bereich findest du in der StVO, Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen, Abschnitt 4: Verkehrsberuhigter Bereich

Über die Spielstraße und ihre Hintergründe kannst du hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Spielstra%C3%9Fe

Aber lass dich bloß nicht von Fakten verwirren, deine eigene Meinung zählt sicher mehr als die StVO.

am 4. Dezember 2017 um 15:49

Mein Gott, was soll das gezerre um den Piss ob das blaue Schild nun ein Verkehrsberuhigter Bereich oder wie es 90% aller Verkehrsteilnehmer nennen, eine Spielstrasse ist? Eine Geschwindigkeitskontrolle in einer gesperrten Strasse macht jedenfalls nicht viel Sinn. Wo gegen in ,,einem Verkehrsberuhigtem Bereich'' wo das spielen auf der Strasse erlaubt ist, deswegen nenne ich das mal Spielstrasse;) , wohl mehr Sinn macht. Das solche Strassen haeufig wie normale Dorfstrassen aussehen, findet man zu hauf unter google Bilder.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 4. Dezember 2017 um 12:53:33 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Dezember 2017 um 09:08:28 Uhr:

Eine Spielstraße ist baulich schon gar nicht für 50 ausgelegt, daher kann man das sicher nicht "ganz leicht schaffen".

Keine Ahnung und Mitschreiben.

Geh mal nach Mainz Neustadt. Da gibt es eine Spielstraße Zone.

Ja in der Zone hatten wir früher auch Spielstraßen.:)

Moin,

lasst mich raten?

Der Kunde hat Pizza bestellt, und die musste schnellstens ausgeliefert werden.

Im Grunde genommen, 40km/h über, in einer geschlossen Ortschaft, ich glaube so etwas muss man nicht kommentieren.

Gruß

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