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Zu schnell geblitzt

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 22:47

Guten Tag,

Ich hätte eine Frage was passiert wenn ich 40kmh zu schnell geblitzt werde. Ich bin in der Probezeit und wurde in meinem Nebenjob als fahrer bei einem mobilen Blitzer geblitzt der seit paar Tagen da ist. Im Internet kriegt man dafür 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 160€ Bußgeld. Nun wollte ich Fragen ob wenn ich es mit meinem Chef kläre ob ich es über meine Mutter oder meinem Vater machen kann das Sie gefahren sind weil ich hab jetzt noch ein halbes Jahr Probezeit und will nicht nochmal 2 Jahre dazu haben könnt Ihr mir helfen was ich alles dagegen machen könnte. Jetzt schon vielen dank und grüße.

Beste Antwort im Thema

Mal von der Moralfrage ab, dass 40 zuviel in der Stadt doch einen gehörigen umdenkprozess bei dir einleiten sollten, sind auch die Behörden nicht gänzlich dämlich. Ich glaube kaum, dass dein Arbeitgeber sich drauf einlässt, dort bewusst falsche Angaben zu machen...

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Innerorts oder außerorts. Außerorts gibt es kein Fahrverbotn (bzw. erst ab 41 zu schnell).

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 23:02

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 3. Dezember 2017 um 23:56:58 Uhr:

Innerorts oder außerorts. Außerorts gibt es kein Fahrverbotn (bzw. erst ab 41 zu schnell).

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 23:02

Ich wurde Innerorts geblitzt

Mal von der Moralfrage ab, dass 40 zuviel in der Stadt doch einen gehörigen umdenkprozess bei dir einleiten sollten, sind auch die Behörden nicht gänzlich dämlich. Ich glaube kaum, dass dein Arbeitgeber sich drauf einlässt, dort bewusst falsche Angaben zu machen...

Zitat:

@michaelziegler schrieb am 3. Dezember 2017 um 23:47:25 Uhr:

… Im Internet kriegt man dafür 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 160€ Bußgeld. …

Nicht nur im Internet, das bekommst du auch im realen Leben. Bei 40 km/h über dem Limit innerorts auch völlig zu Recht. Wer mit über 90 Sachen durch die Stadt oder den Ort brennt, brucht einfach eine Auszeit, um darüber nachdenken zu können und die Konsequenzen zu spüren.

Mit einer bewussten Falschaussage zum Fahrer riskiert der Arbeitgeber (AG) eine Einleitung eines Strafverfahrens wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB, das wird mit Knast bis 5 Jahre oder Geldstrafe belohnt. Glaub ich daher mal nicht, dass er das machen will.

Der Anhörungsbogen (AB) geht erst mal zum Halter (also AG), dieser muss ihn aber nicht zurückschicken. Da der AB die Verjährungsfrist gegen den noch nicht ermittelten Fahrer nicht unterbricht, spielt das erst mal in deine Karten. Eine legale Möglichkeit wäre also, den AG zu bitten, den AB nicht zurückszuschicken und auf eine Verjährung innerhalb 3 Monaten zu hoffen. Das Risiko für den AG, zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet zu werden, bleibt aber.

Kann man alles prima aufbereitet hier nachlesen: https://www.anwalt.de/.../...zeugfuehrers-im-owi-verfahren_068444.html

am 4. Dezember 2017 um 7:48

Ich wuesste was ich meinem Sohn sagen wuerde.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 4. Dezember 2017 um 00:14:49 Uhr:

Mal von der Moralfrage ab, dass 40 zuviel in der Stadt doch einen gehörigen umdenkprozess bei dir einleiten sollten [...]

Im Prinzip natürlich richtig, aber plus 40 in der Stadt muss nicht unbedingt Tacho 100 auf einer innerstädtischen Ausfallstraße "gerast" sein. Das kann schon man ganz leicht auf einer z.B. in der Dunkelheit nicht erkannten Spielstraße mit Tacho 50 schaffen.

Eine Spielstraße ist baulich schon gar nicht für 50 ausgelegt, daher kann man das sicher nicht "ganz leicht schaffen".

Zitat:

@michaelziegler schrieb am 3. Dezember 2017 um 23:47:25 Uhr:

Nun wollte ich Fragen ob wenn ich es mit meinem Chef kläre ob ich es über meine Mutter oder meinem Vater machen kann das Sie gefahren sind

Vergiss es einfach!

Dein Chef wird weder eine Straftat (Falschaussage) riskieren, noch ein Fahrtenbuch für sämtliche Fahrzeuge.

@michaelziegler

Ich kenne Deinen Chef nicht, kann nur aus meiner bisherigen Berufserfahrung mit verschiedenen Vorgesetzten sprechen.

Von "Das hast Du mich jetzt nicht gefragt, das Gespräch vergessen wir mal ganz schnell." bis "DAS IST JA WOHL EINE UNVERSCHÄMTHEIT! SIE SIND GEKÜNDIGT!" wäre alles dabei gewesen, wenn ich in der gleichen Situation gefragt hätte.

Wenn es ein schönes Foto von vorne gibt, sollten auch Mutter und Vater als potentielle Fahrer nicht in Betracht kommen. Die werden schon einige Jahre älter sein als du. Welche Folgen falsche Angaben haben können, steht schon oben.

Die einfachste Methode ist hier tatsächlich, dass der AG keinerlei Angaben macht. Und auch alle Mitarbeiter im Betrieb müssen beim Erscheinen von Polizeibeamten Hase spielen.

Dann gibt es für mind. dieses Fahrzeug eine Fahrtenbuchauflage.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Dezember 2017 um 10:40:15 Uhr:

...

Dann gibt es für mind. dieses Fahrzeug eine Fahrtenbuchauflage.

Und warum sollte sich die Firma die Mühe mit Fahrtenbuch ans Bein binden, nur weil der TE zu schnell fährt??? Ist ja nicht die Schuld der Firma, wenn der Fahrer ein Problem mit der StVO hat.

Berechtigte Frage, kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht ist aber das Führen eines Fahrtenbuches einfacher, als einen neuen Fahrer zu bekommen.

Einen neuen Fahrer (Nebenjob, FS auf Probe) bekommt man sicher sehr einfach.

Ein Fahrtenbuch zu führen, und das dann auch noch korrekt, ist eine größere Herausforderung.

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