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ZKD nach Gebrauchtkauf defekt

Themenstarteram 11. Oktober 2010 um 17:24

Hallo,

ich habe am Fr. 25.09.10 einen Rover 200 (EZ:09/99, 161.400Km, 75PS) gekauft und diesen am 01.10. abgeholt.

Seitdem bin ich ca. 300Km gefahren und habe festgestellt, dass in den letzten 5 Tagen ca. 2,5-3L Kühlwasser auf ca. 50Km verbraucht hat (immer wieder nachgefüllt) und stark aus dem Auspuff qualmt, auch bei warmen Motor. Ich vermute eine defekte Zylinderkopfdichtung. Außerdem springt der Lüfter am Kühler ziemlich schnell an, schon nach 4Km Kurzstreckenfahrten, obwohl die Temperatur-Anzeige bei ca. der Hälfte ist.

Ich habe heute mit dem Verkäufer (gewerblich) telefoniert und er meinte, ich solle morgen mal zu ihm fahren, was rund 80Km sind. Er meinte auch ich solle einfach immer auf den Wasserstand schauen und nachfüllen. Laut seiner Aussage könnte es aber auch eine defekte Wasserpumpe sein, aber es sind keine Wasserspuren unter dem Auto und ein leichter Ölfilm im Ausgleichsbehälter.

Läuft eine defekte ZKD nach dieser Zeit unter die Gewährleistung? Ich habe ihn schon bei der Besichtigung nach der ZKD gefragt und er meinte nur dass das Öl an der Dichtung nur ausgeschwitzt sei. Kann er verlangen dass ich den Wagen zu ihm bringe und er es in der Werkstatt von "einem Bekannten" reparieren lässt oder kann ich es auch von einer örtlichen Werkstatt richten lassen? Ich möchte auf der Fahrt keinen Motorschaden riskieren und das Auto am liebsten so nicht bewegen.

Selber machen möchte ich es nicht, da ich noch nie an Automotoren geschraubt habe, nur an Motorrad-/Mopedmotoren.

Ich bin noch Schüler und habe daher nicht das große Geld um viel für Reperaturen zu zahlen. Außerdem habe ich bei meiner Versicherung noch eine Rechtsschutzversicherung dabei - kann diese mir notfalls helfen?

Ich bin momentan ein wenig überfordert mit der Situation... bitte helft mir weiter!

greets

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14 Antworten

Hi, schön dass du dich hier informierst und herzlich Willkommen.

Noch besser finde ich, dass du eine Rechtschutzversicherung hast!

Ich hoffe, du hast beim Kauf einen ordentlichen Kaufvertrag geschrieben.

Du hast auf jeden Fall die besseren Karten, da du dein Auto beim H;ändler gekauft hast und er ein Jahr Gewährleistung geben muss, laut dem EU Gesetz.

Ich würde mit dem Wagen nicht mehr fahren, du riskierst einen Motorschaden.

Auch wenn du auf den Füllstand des Kühlwassers achtest, kann gerade auf der Überland- bzw. Autobahnfahrt unbemerkt so viel Wasser in kurzer Zeit verschwinden, dass es zu einem Motorschaden kommt. Dir ist der Schaden bekannt, nach der Schadenminderungspflicht bist du daran gehalten, der Sache nicht noch grösseren Schaden beizutragen, egal was dir der Händler am Telefon gesagt hat, notfalls kannst du das nicht mehr beweisen.

hinten am Auspuff kommt weisser Qualm raus? Das ist Wasserdampf.

Wenn die ZKD defekt ist, gelangt z.b. Wasser in den Verbrennungsraum, dann kommt hinten Wasserdampf aus dem Auspuff. Es muss nicht immer Wasser im Öl oder Öl im Wasser für eine defekte ZKD hindeuten. Eine defekte Wasserpumpe würdest du entweder hören, Wasser würde eventuell austreten oder du hättest keine Zirkulation mehr im Wasserkreissystem, was du bei geöffneten Überlaubehälters sehen würdest (vorsicht, nicht aufmachen wenn das Wasser heiss ist, verbrennungsgefahr!)

Ich würde auf jeden Fall mit der Rechtschutzversicherung sprechen.

Bist du beim ADAC oder hast du einen Schutzbrief? Dann könntest du den Wagen zur Werkstatt abschleppen lassen. Wegen der Schadenminderungspflicht, musst du dem Händler einräumen lassen den Schaden in der Hauseigenen Werkstatt durchführen zu lassen.

Wenn der Händler nur einen Kaufhandel hat ohne Werkstatt, kannst du eine Werkstatt deines Vetrauens beauftragen, nach Absprache mit dem Händler. Dieser kann aber nicht verlangen den Wagen in der Werkstatt von seinem Schwager reparieren zu lassen.

Ich würde ihm den Wagen ganz zurückgeben mit Rückwandlung des gesamten Kaufvertrages, sprich Kaufpreis inklusiver angefallnenen An- und Abmeldegebühren an dich zurück und er kriegt den Schrott zurück. Soll er sich damit rumschlagen, was ist, wenn der Motor schon hinüber ist?

Dann fangen die Probleme für dich an. Bist du dir sicher, dass eine Reparatur zufriedenstellend sein wird?

Um wieviel Streitwert handelt es sich überhaupt, gib doch mal paar Eckdaten preis.

Natürlich ist die erste Reaktion des Händlers immer das Abwiegeln des Sachverhaltes.

Du kannst ja in eine Werkstatt in deiner Nähe einen Check machen lassen.

Durch einen Kompressionstest kann man sehen ob die ZKD hinüber ist.

Kostet halt paar Euro.

Lass dich nicht abwiegeln und übern Tisch ziehen.

Die Rechtschutzversicherung ist für sowas da, deswegen bezahlst du ja!

Die ZKD gehört zur Gewährleistung, klar.

Ist auch kein Verschleissteil wie Bremse und so.

Hab keine Angst vor weiterem Geldausgeben, du hast den Wagen vor 10 Tagen abgeholt, jeder Richter wird dir Recht geben, du konntest in der Zeit nichts falsch machen.

Ich behaupte mal leise, dass der Verkäufer über diesen Schaden Bescheid gewusst haben musste.

Berichte bitte wies weitergeht und frag wenn ich was weggelassen habe und du noch was Wissen willst.Ach ja, wenn du den Händler triffst, nimm einen Zeugen mit, z.b. deinen Vater, jemand kompetenten oder jemand der so aussieht. Nimm mündliche Absprachen nicht für Bares, nur schriftliches oder vor Zeugen gesprochenes annehmen.

Wenn du ihm schreibst, dann immer per Einschreiben mit Rückschein oder gesprochenes niederschreiben und vor Ort von ihm schriftlich bestätigen lassen, dass sich später jeder an das Versprochene erinnern kann!

Und immer im Hinterkopf klar damit sein, dass er dir die Leistung bringen muss,

ansonsten f... er sich ins eigene Knie!

Gruss

Zsolt

Themenstarteram 11. Oktober 2010 um 21:41

Schonmal Danke für die gute Antwort!

Ich bin Mitglied beim ADAC und habe einen Schutzbrief.

Der Wagen hat 1.550€ gekostet und es wurde ein schriftlicher Vertag gemacht.

Der Verkäufer hat auch beim Besichtigunstermin immer wieder betont, wie in welche einem guten Zustand der Wagen doch sei und locker ohne Probleme gefahren werden könne. Mein Vater war hier die ganze Zeit mit anwesend.

Ich werde morgen mal das Öl anschauen und mit der Rechtsschutzversicherung telefonieren.

Im Anhang der KV - die Namen und Daten sind überzeichnet.

Hi, endlich einer der Rechtschutz, Schutzbrief, den Vater als Zeugen und einen schriftlichen Kaufvertrag vorzeigen können.

Ich denke du hast trotz dem Kaufvertrag gute Karten.

Ist das ein Händler mit Gewerbe?

Der Kaufvertrag ist ein Witz.

Der ist vor Gericht nicht zulässig, d.h. jeder Richter wird den Händler auslachen.

Der Kaufvertrag ist einseitig, schützt nur den Verkäufer.

Als gewerblicher Händler ist er vom Gesetz gehalten eine einjährige Garantie zu geben, diese Pflicht kann er nicht umgehen, auch wenn du ihm das schriftlich unterschrieben hast, dass du keine Garantieansprüche geltend machen wirst, einfach lächerlich.

Dass er nicht in den Motor schauen kann ist seine Sache, trotzdem haftet er.

Er entzieht sich jeder Verantwortung, demnach kann es ein verunfallter, aus zwei Autos zusammengeschweisster Schrotthaufen mit Motorschaden u.s.w. sein, ohne dass er dafüór haftbar gemacht werden kann, denn er hat ja nichts davon gewusst.

Als Händler muss er die Vorgeschichte kennen, den Wagen auf Herz und Nieren vor Verkauf checken und wenn alles nichts nützt für eventuelle Schäden aufkommen und den Wagen sogar gegen Rückerstattung des gesamten Kaufpreises inklusiver entstandener Folgekosten für dich zurücknehmen, da kann er sich winden wie er will.

Das wird dir auch deine Rechtschutzversicherung sagen.

1550 Euro ist auch keine geringe Menge Geld heutzutage.

Dafür kannst du schon einen ordentlichen Wagen verlangen, zumahl du nicht von Privat gekauft hast, da sähe die Sachlage anders aus.

Der Händler kann die Haftung nicht alleine auf dich schieben. Du kannst nicht in den Motor und in die anderen Teile schauen, hast auch nicht das entsprechende Equipment und das Knowhow dafür.

Ausserdem ist der Schaden direkt nach Abholung des Fahrzeuges eingetreten und nicht nach drei Monaten Nutzung! Ich weiss nicht genau wie lange die Frist einer gesetzlichen Wandlung gültig ist, ich glaube 14 Tage. Ich würde dem Händler gleich eine Anmeldung des Schadens schreiben mit der Forderung der Wandlung sprich Rücknahme des Fahrzeugs fordern, dieses schriftlich innerhalb der erwähnten gesetzlichen Frist! Den Brief per Einschreiben mit Rückschein und Zeugen was du in das Kuvert gesteckt hast losschicken (es gab schon clevere, die vor Gericht behaupteten ein Kuvert ohne Brief drinnen bekommen zu haben). Damit hast du schonmal fristgerecht deinen Schaden beim Händler anzeigen und alle weiteren Schritte dann ruhig angehen lassen, also Rat von der Rechtschutzversicherung bzw. von einem Rechtsanwalt einholen, Fóahrzeug von einer Werkstatt untersuchen lassen, u.s.w.

Hebe alle Rechnungen diesbezüglich auf, damit du deine Gesamtkosten später gegenüber dem Händler beziffern kannst, also auch die Anmeldegebühren und die eventuelle Abmeldegebühren im Falle, dass du den Wagen zurückgibst.

Am Öl musst du nicht unbedingt was sehen können, denn wenn "nur" das Wasser in den Verbrennungsraum gelangt und dann aus dem Auspuff als Wasserdampf entweicht, ist auch die ZKD defekt, ohne das Wasser im Öl oder Öl im Wasser ist!

Warum ich dir rate den Wagen zurückzugeben?

Man müsste den Motor erstmal zerlegen und schauen ob sich durch die defekte ZKD der Kopf nicht verzogen hat. Dann müsste dieser geplant werden, was ein erheblicher Aufwand bedeuten würde.

Danach gibt es immer noch ein Restrisiko, dass nach dem planen sich die erhöhte Kompression negativ auf die Kurbelwellenlager auswirken.

Die andere Frage ist welche Werkstatt wird das gewissenhaft machen?

Welche Ersatzteile werden verbaut?

Nimmt die Werkstatt auch neue Zylinderkopfschrauben?

Wenn der Motor schon auf ist, sollte in einem Zug auch der Zahnriemen, die Spannrollen und die Wasserpumpe mit ausgetauscht werden oder hast du einen Beleg, wann diese relevanten Teile ausgetauscht worden sind? Ca. alle 70-80 tkm sollte der Zahnriemen getauscht werden, wenn dieser reisst kannst du den Motor vergessen.

Deswegen ist es für dich als Laie besser und sicherer den Wagen zurückzugeben und für das Geld was anderes zu nehmen.

Gruss

Zsolt

Das iss ein 214i mit 75 PS also ein 8 Ventiler .

Der ist eigentlich eher Unanfällig gegen ne hochgegangene ZKD .

Nicht das es nicht vorkommt aber beim 8 V eher sehr selten.

Wenn der so extrem aus dem Auspuff qualmt könnte auch die Ansaugkrümmerdichtung die Hufe hochgemacht haben .

Starten würde ich den bei diesem Wasserverlust in keinem Fall mehr . Nicht das die Zylinder abgesoffen sind . Dann ist nämlich beim Starten ganz schnell Schluss und der Motor Schrott .

Am besten mal die Kerzen raus und mit nem Wollfaden nachschauen ob Wasser in die Zylinder läuft.

Themenstarteram 12. Oktober 2010 um 19:07

Zahnriemen und der letzte Ölwechsel wurden bei ca. 130tKm gemacht, ich wollte nächste Woche einen Ölwechsel mache, aber der fällt jetzt ja aus. Muss bei einem solchen Schaden der Öl- bzw. Kühlwasserkreislauf gereinigt werden?

ich hab heute den öleinfülldeckel angeschaut: Das schaut für nach Wasser im Ölkreislauf aus.

Das mit den 14 Tagen wird nicht funktionieren, da diese schon letzten Freitag abgelaufen sind (Vertragsdatum 25.10.10).

Das Geld ist für meine Begriffe recht viel, da ich noch Schüler bin und im Monat nur ca. 450€ zur Verfügung habe, was auch noch für andere Sachen neben dem Auto reichen muss.

Habe grad nur den ADAC erreicht und da meinte die ich solle morgen bei denen in der Rechtsabteilung mal anrufen und dass die mir da weiterhelfen können.

Besteht evtl die Möglichkeit den Vertrag gegen einen besseren auszutauschen?

Hi, der Schlamm im Deckel weisst tatsächlich auf Wasser im Öl auf.

Zieh mal den Ölmesstab, wie sieht der aus?

Auch wenn die 14 Tage vorüber sind, abgeholt hast du ihn vor 11 Tagen und mit den 14 Tagen weiss ich es auch nicht genau. Auf jeden Fall haftet der Händler dafür.

Bin mal gespannt was dir die Rechtsabteilung sagen wird, ich denke was ich dir schon geschrieben habe. Bei dem Händler würde ich keinen Wagen kaufen, ich würde darauf bestehen mein Geld zurückzu bekommen.

Was meinst du mit Vertrag tauschen?

Anderes Auto von ihm oder Vertrag umschreiben?

Den Vertrag umschreiben wird er dir nicht, aber der ist eh nichtig vor Gericht, weil er auch schriftlich nicht von dir verlangen kann von allen seinen Regresspflichten befreit zu werden.

Das darf er nicht, deswegen würdest du vor Gericht zu deinem Recht kommen.

Er könnte nicht mal von der Garantiepflicht zurücktreten, wenn du ihm das von dir aus selber verzichten würdest, dafür ist die derzeitige Gesetzeslage so definiert, dass er auf jeden Fall haftet, ob er nun den Schaden vorher wusste oder nicht.

Das Vetrauen zwischen dir und dem Händler ist schon gestört, was für ein anderes Fahrzeug erwartest du von ihm?

Ruf doch mal den Vorbesitzer an und befrag ihn mal ob er den Wagen schon mit dem Schaden an den Händler abgegeben hat, denn wenn sich das herausstellt, ist der Händler sowieso dran, denn dann hat er wissentlich einen groben Mangel vor dir verheimlicht und hat sich auch noch demnach strafbar gemacht.

Also Kopf hoch, die Rechtsabteilung wird dich schon unterstützen.

Gruss

Zsolt

Themenstarteram 13. Oktober 2010 um 16:51

Ich hab heute mit der ADAC Rechtsabteilung und meiner REchtsschutzverischerung telefoniert.

Diese meinten, dass die ZKD ein Verschleissteil ist, wenn der Wagen mehr als 40tKm hat. Ich habe dem Verkäufer auch eine Mängelanzeige per Einschreiben und Rückbrief geschickt ind der drinsteht, was los ist und dass er mit das Ganze zahlen soll, weil er bei der Besichtigung auf Nachfrage gemeint hat, dass die ZKD gut ist. Mal sehen was da zurück kommt...

Laut RSV habe erst ein Recht auf einen Anwalt wenn ich mindestens 3 Monate versichert bin und der Vertrag vor Versicherungsbeginn geschlossen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Skychi

Ich hab heute mit der ADAC Rechtsabteilung und meiner REchtsschutzverischerung telefoniert.

Diese meinten, dass die ZKD ein Verschleissteil ist, wenn der Wagen mehr als 40tKm hat. Ich habe dem Verkäufer auch eine Mängelanzeige per Einschreiben und Rückbrief geschickt ind der drinsteht, was los ist und dass er mit das Ganze zahlen soll, weil er bei der Besichtigung auf Nachfrage gemeint hat, dass die ZKD gut ist. Mal sehen was da zurück kommt...

Laut RSV habe erst ein Recht auf einen Anwalt wenn ich mindestens 3 Monate versichert bin und der Vertrag vor Versicherungsbeginn geschlossen wurde.

Dann kann man alles am Auto als Verschleissteil ansehen!

Die ZKD kannst du nicht ohne weiteres wie z.b. eine Bremse auswechseln.

Kolben und Ventile sind dann auch Verschleissteile, was ist dann kein Verschleissteil?????

Vielleicht das Radio oder die Fensterscheibe????

Es ist auf jeden Fall ein Teil, was du beim Kauf nicht ohne weiteres überprüfen kannst und dich auf die Aussagen eines Serviceheftes und den Aussagen des Vorbesitzers oder in diesem Fall dem Händler verlassen musst.

Ausserdem wenn diese defekt ist, kann die ZKD Ursache für Folgeschäden sein, und dann?

Und es ist nicht nach nem halben Jahr aufgetreten, sondern unmittelbar einige Tage nach Vertragsabschluss und Abholung.

Wieviel Kilometer bist du denn seit dem gefahren, nicht viel nehme ich an.

Und in der kurzen Zeit kannst du ja nicht Verantwortlich sein für die defekte ZKD.

Das mit der drei monatigen Wartezeit ist mir bekannt, dachte du hättest die schon länger.

Ich würde trotzdem mal einen Rechtsanwalt fragen, du kannst dir eine Liste vom ADAC geben, welcher Rechtsanwalt in deiner Nähe sich in diesem Rechtsgebiet auskennt.

Nimm immer einen RA, der in diesen Rechtsbereichen Erfahrung hat!

Eine Rechtsberatung kostet nicht viel.

Ich drück dir die Daumen!

P.S.: Aus taktischen Gründen würde ich dem Händler nicht sagen, dass deine RV noch nicht greift und was die dir erstmal gesagt haben, blöffe ruhig, der Händler blöfft auch immer wieder, wie in deinem Fall ja auch beim Verkauf.

Gruss

Zsolt

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 15:47

Ich warte immer noch auf die Antwort des VK. Habe den Brief letzten Donnerstag verschickt und der ist am Samstag angenommen worden.

Kann ich das Auto schon einmal zum reparieren in die Werkstatt geben? Ich möchte das Auto baldmöglich wieder benutzen und nicht unnötig passive Kosten haben für ein Auto, das nur im Hof steht.

Hi, ruf ihn doch einfach mal an.

Dann hörst du vielleicht schon wie er auf die Sache zu sprechen ist.

Mündlich würde ich aber dann nichts mit ihm vereinbaren, alles nur schriftlich!

Ich denke du wirst nicht drum rum kommen einen RA aufzusuchen.

Wohnst du noch bei den Eltern?

Wenn ja, über die RV deiner Eltern könntest du eventuell einen kostenlosen Beratungstermin bei einem RA kriegen. Oder über die Haushalts- oder Haftpflichversicherung eventuell, einige haben das in ihren Leistungen, frag vielleicht mal euren Versicherungsagenten.

Das Auto kannst du zwar vorab schon zu einer Werkstatt verbringen, aber ob dann diese Rechnung der VK bezahlen muss/wird ist fraglich, denn wie schon erwähnt musst du ihm einräumen den Schaden selber klären zu können. Oder mit einem Gerichtstitel kannst du dann eventuell selber eine Werkstatt bestimmen, das aber erst nach einem gültigen Urteil.

Versuch dich aussergerichtlich zu einigen, ist für beide am schnellsten und günstigsten.

Deswegen rate ich dir zu einem Beratungsgespräch mit einem RA.

Und du musst nicht gleich das erste Angebot des VK akzeptieren, höre dir an was er dir anbietet und danach kannst du in Ruhe überlegen ob du das annimmst oder nicht.

Sobald der VK sieht, dass du auf glühenden Kohlen sitzt, hat er gewonnen.

Immer schön ruhig, sachlich jedoch bestimmt wirken, lass ihn wissen, dass du eine RV hast, die den Rechtsstreit finanzieren würde (er muss ja nicht wissen, dass diese noch nicht bei dir greift), dann lenkt ein Händler meistens ein, da er auch kein Interesse an einen langwierigem Rechtsstreit hat.

Ausserdem haben kleinere Händler meistens keine RV, da eine gewerbliche fast unerschwinglich ist.

Er weiss was ein RA kostet, wenn er weiss, dass dir der Streit vor Gericht nichts kostet, weiss er auch, dass er die schlechteren Karten hat.

Viel Glück!

Gruss

Zsolt

am 16. Januar 2011 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von Thorsten5563

Das iss ein 214i mit 75 PS also ein 8 Ventiler .

Der ist eigentlich eher Unanfällig gegen ne hochgegangene ZKD .

Nicht das es nicht vorkommt aber beim 8 V eher sehr selten.

Wenn der so extrem aus dem Auspuff qualmt könnte auch die Ansaugkrümmerdichtung die Hufe hochgemacht haben .

Starten würde ich den bei diesem Wasserverlust in keinem Fall mehr . Nicht das die Zylinder abgesoffen sind . Dann ist nämlich beim Starten ganz schnell Schluss und der Motor Schrott .

Am besten mal die Kerzen raus und mit nem Wollfaden nachschauen ob Wasser in die Zylinder läuft.

Du hast recht. Die 1,4er 8V sind nicht ganz so anfällig für ZKD Schäden wie die 1,4er 16V. ABER anfällig sind die trotzdem noch :-P

am 21. Januar 2011 um 4:21

Ob ne ZKD ein Verschleissteil ist oder nicht,darüber streiten sich die Gemüter schon seit jeher-ich seh es auch so: Ab einer gewissen Laufleistung kann die schon mal kommen,ist garnicht soooo ungewöhnlich-und ein ZKD-Wechsel ist kein Akt,nur leider keine Billig-Geschichte,da neben der Dichtung zu prüfen ist,ob der ZK durch Überhitzung verzogen ist und man bei der Gelegenheit auch gleich den ZR mitmacht mitsamt der Wapu.

Schlamm am Öldeckel....kann auch ein Zeichen von dauerhaftem Kurzstreckenbetrieb sein-ich fahre V6,da ist das sogar gang und gäbe.

Eine defekte Wapu könntest du anhand einfacher Mittel diagnostizieren....warmlaufen lassen,Motor abstellen und vorsichtig den KMAB (Kühlmittelausgleichsbehälter) öffnen....wenn du Druck drauf hast,dann ist die Wapu mit großer Sicherheit intakt.

Nun,natürlich würde ich dennoch versuchen,den Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung zu belangen-bei der bestehenden RSV hast du ja nichts zu verlieren.Es bleibt jedoch,wenn du Pech hast,nachzuweisen,dass ein etwaiger ZKD-Schaden schon beimm Kauf bestand und parallel hierzu die Klausel mit der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag...da versuchen sich so einige immer wieder im Schummeln.

Lasse am besten zunächst sicherstellen,dass die ZKD wirklich hin ist....die übliche Leier: CO-Test,Kompressionsdruckmessung.....beides macht jeder anständige ändler für nen 5er in die Kaffeekasse....Kompressionsdruck mache ich sogar selber.

am 21. Januar 2011 um 9:46

Hallo Leute !

Bitte achtet auf das Alter von dem "Fred". Dieser hier ist vom vergangenen

Oktober. Das ist höchstwahrscheinlich nicht mehr aktuell.

-RFH

Themenstarteram 21. Januar 2011 um 11:24

so um hier mal des endergebnis zu verkünden:

die rsv hat den fall nicht übernommen, da ich noch in der 3-monatigen aufnahmephase war und diese erst im januar vorbei war...

ich habe die zkd auf eigene rechnung reparieren lassen (inkl. zk planen) und danach stellte die werkstatt leider fest, dass ein kompressionsverlust irgendwo an den kolbenringen/kolben oder zylinderwänden bei 2 zylindern ist.

daraufhin war ich beim anwalt bei einem von der rsv gsponsorten gespräch. danach machte die rsv aber klar, dass der fall nicht weiter übernommen wird. der anwalt riet mir davon ab, privat klage einzureichen nachdem der vk auf keinen der anwaltlichen briefe antwortete, da die auslagen und das finanzielle risiko den sachaufwand und meine geringen mittel als schüler übersteigen. ich wollte mir auch kein geld leihen um dieses risiko einzugehen.

daraufhin habe ich einen gebrauchten motor (mit 86.000km) gekauft und von einem bekannten mechaniker einbauen lassen.

ich weiß dass das ganze eigentlich eine riesen sauerei ist... letztendlich habe ich gut 1.300€ dafür gezahlt dass das auto wieder läuft...

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