Zhongyu ZY50QT-7 Betriebserlaubnis

Guten Tag,
Ich besitze seit Kurzem einen 50ccm Roller des Typs Zhongyu ZY50QT-7, den ich gebraucht von einem Kumpel erworben habe. Dieser ist momentan als Mofa gedrosselt, ich aber wollte ihn auf 45km/h zulassen.
Der Roller war bis vor ein paar wenigen Tagen als Mofa zugelassen, allerdings bezweifele ich, dass die Papiere, die für diesen Roller existieren, bzw. die ich jetzt besitze, dafür ausgereicht haben.
Ich besitze zwei "Zettel" von diesem Gerät:

1. : Ein kleines Heft, bestehend aus 4 zusammengehefteten violetten Zetteln mit der Aufschrift "Gutachten Mofaumbau", welches unter anderem neben der Einbauanleitung für die Drossel ( der Firma MEHLS) auch noch die technischen Daten des Rollers nach der Drosselung verzeichnet sind.

2. : Einen kleinen grün-gräulichen Zettel, der Ebenfalls das Logo der Firma MEHLS ziert, und auf dessen Rückseite folgende Stellen vorhanden sind:
Ausstelldatum der BE: (leer)
Fahrzeugtyp:
Fahrzeug-Ident. Nr.:
Ziff. 1 (Fahrzeugart):
Ziff. 6 (Höchstgeschwindigkeit)
Ziff. 7 (Leistung in kW bei min-1)
Ziff. 12 (Sitzplätze)
Ziff. 30 (Standgeräusch in db(A)
Ziff. 31 (Fahrgeräusch in db(A)
Ziff. 33 (Bemerkungen):
und dann noch Ort, Datum, Unterschrift, siegel usw, diese letzten Zeilen sind aber nicht ausgefüllt.

Ich war daraufhin mal bei einer Werkstatt in meiner Nähe, der meinte, die Papiere seien wertlos und so Chinesen-Dinger seien sowieso blöd, die Drossel könnte er mir zwar ausbauen, aber das mit dem eintragen würde so nichts werden.

Beim TÜV (die nächste Prüfstelle, die das machen würde ist leider ~30km weit weg und der einzige Weg dahin ist schieben) hab ich angerufen, der meinte, ich solle mir die Drossel ausbauen lassen, bräuchte dann einfache eine neue Betriebserlaubnis direkt auf 45km/h und damit hätte sich das, im Internet hab ich ungefähr 100 verschiedene Sachen zu ähnlichen Fällen gesehen, die aber meistens nicht sehr aktuell waren und alle unterschiedliches meinten, so von etwa du brauchst für ein 50er Roller keine Betriebserlaubnis bis du musst beim Hersteller eine anforder.

Eigentlich wäre mein Plan jetzt gewesen, die Variante, die mir der TÜV vorgeschlagen hatte durchzuziehen, auch wenn das recht teuer werden würde (er meinte so ca. 150+€), aber da ich eigentlich nie 2 mal das gleiche bisher gehört habe, wollte ich hier nochmal Fragen, was ich denn am Besten tun soll und ob dieser grüne Zettel eine (gültige) Betriebserlaubnis ist, die ich einfach nach der Entdrosselung mit zum TÜV bringe, der diese dann einfach benutzt um die 45 km/h einzutragen und ich mir einen Haufen Geld spare.

Vielen Dank im Vorraus
Alex

Beste Antwort im Thema

Die Aussage des Tüv ist vollkommen korrekt in diesem Fall.

Irgendwie ist doch auch klar, dass der "kleine grün-gräuliche Zettel" der Firma Mehls keine gültige Betriebserlaubnis sein kann.

Oder ist die Firma Mehls Hersteller des Fahrzeuges?

Ist sie nicht, sondern nur Hersteller der Drossel - und der fragliche Zettel gibt die technischen Daten des Rollers nach der Drosselung wieder, welche dann gelten.

Folglich brauchst du eine gültige Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Lt. diesem Thread hier, kostet eine Ersatzbetriebserlaubnis EUR 74,00, der Thread ist aber drei Jahre alt, evtl. hat sich der Preis erhöht zwischenzeitlich: http://www.motor-talk.de/.../...von-sat-systems-gmbh-t3174206.html?...

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Die Tasche brauchste nur für Mofa.

Bei mir lief es so :
Daten für die KKR Zulassung besorgen (vielleicht hat der TÜV diese schon ,um so besser für dich.Bei mir konnte er sie sich vom TÜV-Nord besorgen ,der den Roller zu gelassen hat) ,den Roller entdrosseln ,zum Tüv .Mit dem Tüv-Gutachten zum Verkehrsamt ,die stellen dir eine Bescheinigung aus.
Damit ist die Sache erledigt.
Das ganze hat vor 5 J. ca.80€ gekostet.

Daten für die KKR Zulassung besorgen ,vom Hersteller ,übers Netz etc.
Ne COC gibts schon ab 03

zu Joggi-2:

Das ich den Sozius bei nem KKR benutzen darf weiß ich, aber der TÜV meinte, er wolle die Drossel (dazu gehört ja auch die Tasche) samt Gutachten sehen, aber ich besitze die Tasche eben nicht mehr (sry, da war ich nicht präzise genug).

Der Vorbesitzer hatte den Roller für 2 Jahre, besaß aber nie eine BE, sondern hat ihn einfach ohne BE zugelassen, die Polizei hat bei Kontrollen nie etwas gesagt, aber ich denke, bei einem Unfall hätte es Probleme gegeben. Wir haben deswegen sogar den, der das Gefährt davor hatte, auch noch gefragt, der hatte auch nach eigenen Angaben nie eine BE.

In dem Gutachten der Drossel stehe 5 Sachen drin, die man tun muss um damit einen Roller zu drosseln (also das, was schon gemacht wurde vor Jahren):

1. Anschlaghülse in den Vergaser einbauen
2. Distanzring in die Vario einbauen
3. Soziusfusrasten demontieren (hatte der eh denk ich nicht)
4. Sitzbankabdeckung montieren
5. jegliche Schrauben, die für die Drosselung relevant sind mit Loctite sichern.

Wenn man das alles Rückgängig macht, ist er ja technisch im "Auslieferungszustand". Viele Roller fahren aber im Auslieferungszustand schneller als 45 km/h, was vermutlich trotzdem halbwegs legal ist, aber dem TÜV bei der Vollabnahme nicht zwingend gefallen wird. Ich werde es auf jeden Fall vorher testen nach der Drosselung, falls er wirklich schneller ist, werde ich denke ich wieder die Vario drosseln, mit ner kleineren Hülse als die der Mofadrossel.

zu Kodiac2:

Ich habe im Internet ein Handbuch gefunden, welches mir auch schon relativ viel geholfen hat bei einigen Reparaturen, allerdings ist das auf Dänisch, denkst du, das reicht? Der Rest deiner Verfahrensweise entspricht ja auch ungefähr der, die ich ja vorhatte. (Nur ich schätze das is jetzt teurer 😠 )

Hallo

???

Zitat:

Das ich den Sozius bei nem KKR benutzen darf weiß ich, aber der TÜV meinte, er wolle die Drossel (dazu gehört ja auch die Tasche) samt Gutachten sehen

Wo zu? Der Tüv soll einen Roller nach § 19.3 StVo einfach als KKR abnehmen. Was der vorher war, Ersatzteillager, Wrack, 25 km/h Roller oder Scheunen Fund spielt keine Rolle. Der ist als 45 km/h vorzuführen und nur darauf erfolgt die Abnahme.

Ich würde da nicht so viel Wind machen sonder nur kurz und knapp eine Abnahme nach 19.3 beantragen. Wenn nicht Tüv dann Dekra, Küss etc.

http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw_kba_aenderungsabnahme.pdf

Also, deiner Ansicht nach soll ich den Roller jetzt entdrosseln, aufpassen, dass der nicht schneller als 45 läuft, dann zum TÜV oder vergleichbarem und nach 19.3 eine Abnahme (in dem PDF steht Änderungsabnahme? und so wie ich das nachgelesen hab hat das rein gar nichts mit dem Verlust der Betriebserlaubnis zu tun sondern eher mit Eintragungen von Veränderungen?) machen lassen. Was halte ich dann in der Hand und was soll ich damit machen?

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Hallo,
vom Vorgang ist Änderung bzw Neuabnahme das gleiche. Aus 25 km/h wird 45 Km/h. Mit der Bescheinigung hast du eine Betriebserlaubnis eben vom Tüv etc statt des COC vom Importeur oder früher die Betriebserlaubnis. Oder mal so gesagt: du willst einen Scheunen Fund eines noch auf dem Markt befindlichen Roller wieder fahrtüchtig machen. Achte darauf das er nicht schneller als 45 km/h ist. Keine Bastelarbeiten! Und versuche die Anmeldedaten bei der Versicherung zu bekommen. Dann hast du die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Schlüsselnummer des Hersteller
Und da dürfte Tüv Süd eigentlich nicht anders arbeiten wie Tüv Nord ?

Ok, das wusste ich nicht. Gut, dann kann ich also mit der Bescheinigung ihn wieder zulassen. Die Fahrzeug-Identifikationsnummer habe ich schon. Von einer Schlüsselnummer weiß ich nichts ... vor allem nicht wie ich sie rausfinde. Spielt es eine Rolle, dass EXAKT der Zhongyu ZY50QT-7 nicht mehr gebaut wird? in Lizens wird er ja noch von anderen Firmen hergestellt. Zwischen TÜV Nord und Süd denke ich bestehen wirklich kaum Unterschiede.

Danke für deine Hilfe 🙂
Alex

In dem Drossel-Gutachten steht "Zhongyu (P.R.C.)/xxxx" (xxxx= vier Ziffern). Ist das evtl. die Schlüsselnummer?

Zumindest, wir haben gerade den Ring aus der Vario geholt, damit läuft er laut Tacho knapp 45, was also denke ich ausreichen sollte.

Ich wollte morgen bei ner Versicherung anrufen, wegen dem Vorläufigen Kennzeichen und dann für Samstag nen Termin beim TÜV machen. Ich hab ja denke ich alles, was ich dafür brauche.

Ist ja alles noch nicht sonderlich lange her hier.

Ich war kürzlich mit meinem Auto bei der HU und habe den Prüfer mal gefragt was ich mit meinen beiden Rollern die in der Gartenhütte zustauben machen soll.

1x Mofa und einmal 45 km/h von beiden gibt es keine Papiere mehr sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Rennleitung ( die stellen die übrigens kostenlos aus im Gegensatz zu den Straßenverkehrsämtern ) .

Der Mofa Roller war auch mal nen 45km/h und wurde nachträglich umgerüstet.

Der gute Prüfer sagte zu mir : Jung lass dir von jeweiligen Hersteller eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis zukommen und du hast alles was du brauchst wenn du sie als Roller mit 45 km/h fahren willst. Wenn das Ding al 45km/h - Version gebaut wurde steht das auch so in der Betriebserlaubnis.

Wenn du aber den Umgerüsteten wieder als Mofa laufen lassen willst dann brauchst du wieder das Gutachten für die Drosselung.

Der einzige Nachweis den es dafür gibt ob dein Roller 25 oder 45 fahren darf ist der den du in der Tasche hast. Alles andere ist pure Geldschneiderei.

Ich denke der Mann wird sein Handwerk verstehen und sein Kollege bestätigte diese Aussagen.

Ich habe es nun genau so getan. Beide laufen als 45 km/h - Roller mit den passenden Papieren des Herstellers.

Zitat:

Original geschrieben von schniefschnief


Ist ja alles noch nicht sonderlich lange her hier.

Ich war kürzlich mit meinem Auto bei der HU und habe den Prüfer mal gefragt was ich mit meinen beiden Rollern die in der Gartenhütte zustauben machen soll.

1x Mofa und einmal 45 km/h von beiden gibt es keine Papiere mehr sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Rennleitung ( die stellen die übrigens kostenlos aus im Gegensatz zu den Straßenverkehrsämtern ) .

Der Mofa Roller war auch mal nen 45km/h und wurde nachträglich umgerüstet.

Der gute Prüfer sagte zu mir : Jung lass dir von jeweiligen Hersteller eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis zukommen und du hast alles was du brauchst wenn du sie als Roller mit 45 km/h fahren willst. Wenn das Ding al 45km/h - Version gebaut wurde steht das auch so in der Betriebserlaubnis.

Wenn du aber den Umgerüsteten wieder als Mofa laufen lassen willst dann brauchst du wieder das Gutachten für die Drosselung.

Der einzige Nachweis den es dafür gibt ob dein Roller 25 oder 45 fahren darf ist der den du in der Tasche hast. Alles andere ist pure Geldschneiderei.

Ich denke der Mann wird sein Handwerk verstehen und sein Kollege bestätigte diese Aussagen.

Ich habe es nun genau so getan. Beide laufen als 45 km/h - Roller mit den passenden Papieren des Herstellers.

Ist ja alles schön und gut ,nur ist der Hersteller beim Chinakracher sehr schwer zu erreichen und kostenfrei wird die auch nicht sein.

Dann sind die Chinakracher grunsätzlich 45er Versionen die auf 25er gedrosselt sind.

demensprechend gibts die BE beim Neukauf sofort auf die 25 er Version angepasst.

Und auf dein Wort allein wird der Hersteller keine neue BE austellen ,zumindest nicht für einen gedrosselten ,denn die Drossel hat er nicht eingebaut.Die werden vom Zwischenhändler umgebaut .

Du hast meinen Text nicht wirklich gelesen.

Ich habe geschrieben das es so problemlos läuft wenn man die Plastikbomber als 45km/h Version fahren will und das es aufwändiger wird wenn man sie als Mofa fahren will.

Kosten liegen je nach Importeur bei 25 - um die 70 €.

immer noch einfacher und billiger wie Straßenverkehrsamt und Hersteller und Hersteller der Drossel und Tüv und dann wieder Straßenverkehrsamt.

Zitat:

Original geschrieben von schniefschnief


Du hast meinen Text nicht wirklich gelesen.

Ich habe geschrieben das es so problemlos läuft wenn man die Plastikbomber als 45km/h Version fahren will und das es aufwändiger wird wenn man sie als Mofa fahren will.

Kosten liegen je nach Importeur bei 25 - um die 70 €.

immer noch einfacher und billiger wie Straßenverkehrsamt und Hersteller und Hersteller der Drossel und Tüv und dann wieder Straßenverkehrsamt.

Bei einigen wenigen Chinakrachern bekommt man auch gleich beide Varianten der BE geliefert. Das ist allerdings selten.

Zitat:

Original geschrieben von schniefschnief


Du hast meinen Text nicht wirklich gelesen.

Ich habe deinen Text schon gelesen ,meine Aussage bezog sich auf das was der TÜV zu dir gesagt hat .

Es ist und bleibt nicht so einfach ,ne Zweitschrift vom Hersteller zu kriegen,wenn der Roller aus irgendeiner der über 200 Rollerhersteller in China ist.

Bei SI bekommste eine für 20€ ,wenn der Roller dort gekauft und gemeldet ist.

Das bezieht sich aber hauptsächlich auf den REX.

Der kleine grünliche Zettel der Firma Mehls wird als Betriebserlaubnis voll anerkannt, wenn du für deine Roller eine Versicherung abschliessen willst oder beim TÜV Anbauteile eintragen lassen willst !!!

Zitat:

@twelferider schrieb am 6. März 2014 um 19:30:22 Uhr:


Die Aussage des Tüv ist vollkommen korrekt in diesem Fall.

Irgendwie ist doch auch klar, dass der "kleine grün-gräuliche Zettel" der Firma Mehls keine gültige Betriebserlaubnis sein kann.

Oder ist die Firma Mehls Hersteller des Fahrzeuges?

Ist sie nicht, sondern nur Hersteller der Drossel - und der fragliche Zettel gibt die technischen Daten des Rollers nach der Drosselung wieder, welche dann gelten.

Folglich brauchst du eine gültige Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Lt. diesem Thread hier, kostet eine Ersatzbetriebserlaubnis EUR 74,00, der Thread ist aber drei Jahre alt, evtl. hat sich der Preis erhöht zwischenzeitlich: http://www.motor-talk.de/.../...von-sat-systems-gmbh-t3174206.html?...

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