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Erlischt die Betriebserlaubnis mit einer anderen Variomatik

Themenstarteram 15. Juli 2008 um 8:45

Hallo Leute,

ich bin am überlegen, ob ich mir in meinen Nexus 500 eine Malossi Variomatik einbaue.

Ist es wirklich so, dass dadurch die Betriebserlaubnis erlischt und warum?

Die Variomatik ändert doch nichts an der Motorleistung und bei einem so großen Roller hat man ja auch

keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Habe ja den 1 Führerschein und dürfte auch schnellere Motorräder fahren.

Kennt sich hier jemand damit aus? Würde mich wirlich brennend interessieren.

Beste Antwort im Thema

Wenn ich mich nicht irre...

Ja sie erlischt weil das Teil selber keine ABE hat...

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Wenn ich mich nicht irre...

Ja sie erlischt weil das Teil selber keine ABE hat...

Ja ist eine Änderung am Fahrzeug, BE erlischt somit, kann aber eben durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer wieder erteilt werden (StVZO §19 & 21 müsste das sein, www.stvzo.de). Auf gut deutsch: es muss eingetragen werden.

Soviel zur rechtlichen Seite, auf der praktischen Seite steht aber die Frage: erkennt das überhaupt irgendjemand als eine Änderung? Sieht die Vario irgendwie anders aus oder sind nur die Steigbahnen anders? Ich persönlich glaube ja nicht, dass sowas jemals jemand nachprüfen würde.

 

Gibts denn Seitens des Herstellers irgendwelche Papiere dazu oder hat das Teil ne eindeutige Kennung (eingeschlagene Nummer oder sowas)? Denn ohne wirds eh schon kompliziert mit ner sinnvollen Abnahme.

ja sie erlischt, wenn de glück hast fällt es im unfall-fall keinem auf, wenn doch haste den schwarzen peter, wobei bei deinem roller nicht mehr so drauf geachtet wird, is ja kein 50er:P

am 15. Juli 2008 um 13:03

moin moin

da es eine bauliche änderung am fahrzeug ist und die nicht eingetragen ist erlischt die betriebserlaubnis .

im schlimmsten fall könnte man dir einen strick daraus drehen bei einem unfall.

hatte das früher mal bei meinem pkw anderer motor (stärker) und versicherung weigerte sich den schaden an meinem pkw zuzahlen.

gruß dougi

am 15. Juli 2008 um 15:16

Streng genommen erlischt die BE schon, wenn man in seinen Roller eine stärkere Glühlampe einbaut, damit die Sicherheit ernorm erhöht wird. Der Staat traut dem Durchschnittsbürger eben nicht die geringsten Kompetenzen zu, deshalb ist jede Änderung, ob es danach besser oder schlechter wird, eigentlich verboten. In der Praxis muss man aber Augenmaß bewahren, man merkt nicht alles.

Die Betriebserlaubnis erlischt nur wenn (siehe StVZO §19 (2))

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

Bei einer stärkeren Glühbirne (gleicher Bauform, also gleicher Lichtkegel, nur stärker) also noch nicht so selbstverständlich.

Bei einer Sportvariomatik mit einem höheren Drehzahlniveau aber schon, denn höhere Drehzahlen bedeuten mehr Lärm und Abgase, Punkt 3 schlägt zu.

PS: Warum bin ich eigentlich einer der wenigen, die für solche Fragen im Gesetz nachschauen, anstatt das Bauchgefühl walten zu lassen?

am 16. Juli 2008 um 6:32

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Die Betriebserlaubnis erlischt nur wenn (siehe StVZO §19 (2))

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

Bei einer stärkeren Glühbirne (gleicher Bauform, also gleicher Lichtkegel, nur stärker) also noch nicht so selbstverständlich.

Bei einer Sportvariomatik mit einem höheren Drehzahlniveau aber schon, denn höhere Drehzahlen bedeuten mehr Lärm und Abgase, Punkt 3 schlägt zu.

PS: Warum bin ich eigentlich einer der wenigen, die für solche Fragen im Gesetz nachschauen, anstatt das Bauchgefühl walten zu lassen?

Naja der Gesetzestext ist das eine, aber die praktische Auslegung das andere.....

zu1) Wenn du eine Varioamtik austauschst, änderst du nicht die im genehmigte Fahrzeugart!!!! Das gilt aber auch nur für diese Rollerklasse die als Motorrad ohne L.B. lautet.

zu2) Eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ist auch nicht zu erwarten, da du die Leistungsdaten des Fahrzeug nicht veränderst. Lediglich das Drehzahlniveau und Beschleunigungsverhalten wird verändert!!! Der kriegt ja dadurch keine Mehrleistung von xx PS oder ähnliches.

zu3) Das ist Quatsch, das sich das Abgasverhalten verschlechtert durch ne andere Variomatik!! Das Abgasverhalten ändert sich nicht, da du weder in die Gemischbildung noch in dein Abgassystem eingreifst!!!

Bei der Gesetzgebung in unserem Land sollte man immer bedenken das jedes Gesetz einen Spielraum in seiner Auslegung hat. Das variiert von Fall zu Fall. Bei einer Variomatik in dieser Rollerklasse halte ich es für sehr strittig, daß im Schadensfall dauraus ein Problem wird.

Zitat:

Original geschrieben von Nexus500

zu3) Das ist Quatsch, das sich das Abgasverhalten verschlechtert durch ne andere Variomatik!! Das Abgasverhalten ändert sich nicht, da du weder in die Gemischbildung noch in dein Abgassystem eingreifst!!!

Durch eine Variomatik die zu höheren Drehzahlen führt, habe ich gesagt.

Höhere Drehzahl = mehr Abgas. Ganz einfach auch deswegen, weil mehr "Hubvolumen pro Sekunde" gemischt mit mehr Sprit (_mehr_ Sprit als bei niedriger Drehzahl, denn mehr Luft braucht mehr Sprit zum Zünden) durch den Auspuff gejagt wird.

Höhere Drehzahl = mehr Lärm. Weil höhere Drehzahlen mehr Zündungen pro Sekunde bedeuten (das hört man hauptsächlich).

Sag mir doch einen anderen Grund, warum die Hersteller nicht gleich ab Werk eine sportlicher abgestimmte Variomatik einbauen?

Wäre doch eine gute Werbung beim probefahren, beim prahlen gegenüber dem Kumpel, beim Vergleich auf gemeinsamer Tour usw.

Sie sind nicht dumm, sie wollen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten!

Zitat:

Bei der Gesetzgebung in unserem Land sollte man immer bedenken das jedes Gesetz einen Spielraum in seiner Auslegung hat. Das variiert von Fall zu Fall. Bei einer Variomatik in dieser Rollerklasse halte ich es für sehr strittig, daß im Schadensfall dauraus ein Problem wird.

Das ist wieder eine ganz andere Baustelle.

Nur wenn Tuning mutmaßlich (mit-)ursächlich für den Unfall ist, wird die Versicherung meckern. Aber sie muß diesen Nachweis der Ursächlichkeit führen.

Z.B. ein Nexus 500 könnte mit originaler oder mit Malossi-Variomatik auf der Autobahn mit 130km/h verunglücken.

Bei einem Kleinkraftrad dagegen, das eigentlich nur 45km/h fahren dürfte, aber laut Gutachter mit 60km/h einschlägt...

am 16. Juli 2008 um 16:11

Mehr Drehzahl= Mehr Abgas???

Deine Darstellung mit dem Abgasverhalten trifft auf kein Kraftfahrzeug weder 2 Takt noch 4 Takt zu. Es ist einfach nur eine völlig falsche Schlußfolgerung( sorry, ist leider so;)). Ein Verbrennungsmotor hat im Leerlauf sowie bei Volllast sein schlechtestes Abgasverhalten. Alles was über Leerlauf und unter Volllast(Vollgas) ist, hat nur ein Bruchteil der Schadstoffwerte und ist wesentlich sauberer.

Zum Thema Geräuschpegel ist es richtig, daß der Roller lauter ist mit einem höheren Drehzahlniveau, aber es interessiert keinen, denn du veränderst nicht das Standgeräusch und Fahrgeräusch was in den Papieren eingetragen ist. Das Standgeräusch wird bei Standgas gemessen, ist aber völlig egal wie laut es ist, denn der Gesetzgeber schreibt keine Grenzwerte vor. Das Fahrgeräusch wird mit einer Nahfeldgeräuschnachmessung gemacht (also: Nennleistungsdrehzahl/2; 50 cm Abstand; 45° Winkel nach außen). Der im Fahrzeugschein eingetragene Messwert darf um höchsten 5 dB(A) überschritten werden (Verschlechterungstoleranz). Es ist also Drehzahlabhängig wie laut dein Roller ist und nicht Geschwindigkeitsabhängig, ergo: gleiche Lautstärke!!!

Zu dem Thema der Rechtslage habe ich immer wieder darauf hingewiesen das meine Darstellung für diese Rollerklasse gilt, also laut Fahrzeugschein "Kraftrad"

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 17:48

Schön dass ihr auf mein Thema so schön diskutiert, ist sehr interessant.

Ich bin eben auch der Meinung dass sich durch den Einbau doch eigentlich nicht viel verändert außer dass er beim Beschleunigen etwas höher dreht. Es verändert ja nichts an der Stärke des Motors und eine Geschwindigkeitsübertretung gibts ja auch nicht weil man mit nem 500er so schnell fahren darf wie man will und der ROller kann.

Ich schließe mich dem Nexus500 an. Ist ja auch irgendwie alles logisch wenn man es sich durch den Kopf gehen lässt.

Vielleicht sollte man mal beim Tüv nachfragen was die so darüber denken?

Zitat:

Original geschrieben von Nexus500

Deine Darstellung mit dem Abgasverhalten trifft auf kein Kraftfahrzeug weder 2 Takt noch 4 Takt zu. Es ist einfach nur eine völlig falsche Schlußfolgerung( sorry, ist leider so;)).

Nein, sie ist völlig richtig.

Widerlege doch mal schlüssig, dass bei höherer Drehzahl mehr Luft und mehr Sprit durchgepumpt wird.

Zitat:

Ein Verbrennungsmotor hat im Leerlauf sowie bei Volllast sein schlechtestes Abgasverhalten. Alles was über Leerlauf und unter Volllast(Vollgas) ist, hat nur ein Bruchteil der Schadstoffwerte und ist wesentlich sauberer.

Na und? Die Sportvario beeinflußt i.a. weder Leerlauf noch Vollgas, sondern den Bereich dazwischen.

Mehr Drehzahl -> mehr Abgas.

Zitat:

Es ist also Drehzahlabhängig wie laut dein Roller ist und nicht Geschwindigkeitsabhängig, ergo: gleiche Lautstärke!!!

Sportvario mit höherer Drehzahl -> mehr Lärm -> illegal.

Jetzt zufrieden!?

Zitat:

Zu dem Thema der Rechtslage habe ich immer wieder darauf hingewiesen das meine Darstellung für diese Rollerklasse gilt, also laut Fahrzeugschein "Kraftrad"

Zum Thema Rechtslage verweise ich auf StVZO §19. Da steht nur ganz allgemein "Fahrzeug", also egal ob Mofa oder Nexus 500 oder Lkw. Verschlechterung -> illegal.

Zitat:

Original geschrieben von shotokan-man

Vielleicht sollte man mal beim Tüv nachfragen was die so darüber denken?

Das ist eine sehr gute Idee.

Nur - ich habe das schon gemacht. Aber wenn Ihr mir nicht glaubt, fragt selber.

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Original geschrieben von Nexus500

Deine Darstellung mit dem Abgasverhalten trifft auf kein Kraftfahrzeug weder 2 Takt noch 4 Takt zu. Es ist einfach nur eine völlig falsche Schlußfolgerung( sorry, ist leider so;)).

Nein, sie ist völlig richtig.

Widerlege doch mal schlüssig, dass bei höherer Drehzahl mehr Luft und mehr Sprit durchgepumpt wird.

Die Antwort ist u. A. im Muscheldiagramm zu suchen. Und wenn man sich so ein Diagramm mal genau anschaut, dann ist die Pauschalaussage "Mehr Drehzahl = mehr Abgas" tatsächlich völlig falsch. Ein Motor kennt nicht nur eine Betriebskennlinie sondern der Zustand bewegt sich ein einem Kennfeld welches durch viele verschiedene Faktoren entsteht (Drehzahl, Last, Füllungsgrad, Einspritzmenge, ...).

So ein Diagramm findest Du im Anhang. Die Zahlen in der Mitte des Kennfeldes sind die spezifischen Kraftstoffverbräuche in g/kWh. Man sieht, dass der Motor bei 1500/min erst gar nicht in den Bereich des höchsten Wirkungsgrades kommt. Dazu sind höhere Drehzahlen nötig. Das angehängte Diagramm gilt für den GM L61 (Opel 2.2-16V mit 147PS). Jeder andere Motor hat auch ein anderes Muscheldiagramm.

ciao

 

 

Ich kenne Muscheldiagramme und auch übliche Drehzahlen eines 500er Rollers, zumal mit Sportvario. Habe ja selbst einen 500er Roller.

Das hat wenig mit niedrigtourigen 1500 U/min bei einem relativ großvolumigen Pkw-Motor zu tun.

Wenn Du das Muscheldiagramm annähernd zwischen Pkw und Roller übertragen willst, dann bedenke, daß das Drehzahlniveau eines Rollers sich sowieso nahe an oder schon jenseits des Drehmomentmaximums befindet. Da wo der Wirkungsgrad des Motors schon wieder schlechter wird!

Zudem entspricht das Muscheldiagramm lediglich dem CO2 Ausstoß pro kWh,

die Abgaswerte sind aber weder bei CO2 limitiert noch überhaupt in g/kWh gemessen. Sondern in g/km.

Es geht schließlich um ganz andere Stoffe wie Kohlenwasserstoffe und Stickoxide usw.

Sorry, das Muscheldiagramm ist hier völlig wertlos.

Vergleichsweise gilt es auch beim Pkw als ineffizient, in einem unnötig niedrigen Gang mit unnötig hohen Drehzahlen zu fahren. Nicht nur bzgl. CO2, sondern insbesondere auch Schadstoffe und Lärm.

Aber steckt nur den Kopf in den Sand

...

bis Dank Euch wieder ein schärfere Restriktionen für alle Kradfahrer kommen.

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Das hat wenig mit 1500 U/min bei einem relativ großvolumigen Pkw-Motor zu tun.

Das sollte nur ein Beispiel sein. Daher schrieb ich den betreffenden Motor ja auch dazu und habe ausdrücklich betont, dass jeder Motor ein anderes Muscheldiagramm hat - gelle? ;) Qualitativ sieht ein Muscheldiagramm aber immer gleich aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zudem entspricht das Muscheldiagramm lediglich dem CO2 Ausstoß pro kWh,

die Abgaswerte sind aber weder bei CO2 limitiert noch überhaupt in g/kWh gemessen. Sondern in g/km.

Es geht schließlich um ganz andere Stoffe wie Kohlenwasserstoffe und Stickoxide usw.

Ja, das ist mir schon bewusst - und damit hast Du auch einwandfrei Recht. Mir ging es in erster Linie um was anderes. Nämlich darum, dass ein Motor Drehzahl- und Lastbereiche hat, in denen die Verbrennung besser bzw. schlechter ist. Und eine höhere Drehzahl bedeutet nicht in jedem Fall eine Verschlechterung der Abgaswerte. Tendenziell allerdings schon.

Beim speziellen Fall Variomatik im Roller hast Du allerdings trotzdem Recht. Denn für meinen Geschmack ist die Drehzahl bei den Dingern im Teillastbetrieb sowieso viel zu hoch. Noch höher zu drehen KANN hier eigentlich nur mit einer Verschlechterung der Abgaswerte einhergehen.

Wollte Dich auf keinen Fall dumm anmachen. Sollte das so rüber gekommen sein, tut es mir ehrlich leid. Ich bin nun mal kein Freund von Pauschalantworten…

Gruss

Jürgen

P.S.: Hatte mal einen Burgman 400 mit Sportvario ;)

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