Zhongyu ZY50QT-7 Betriebserlaubnis
Guten Tag,
Ich besitze seit Kurzem einen 50ccm Roller des Typs Zhongyu ZY50QT-7, den ich gebraucht von einem Kumpel erworben habe. Dieser ist momentan als Mofa gedrosselt, ich aber wollte ihn auf 45km/h zulassen.
Der Roller war bis vor ein paar wenigen Tagen als Mofa zugelassen, allerdings bezweifele ich, dass die Papiere, die für diesen Roller existieren, bzw. die ich jetzt besitze, dafür ausgereicht haben.
Ich besitze zwei "Zettel" von diesem Gerät:
1. : Ein kleines Heft, bestehend aus 4 zusammengehefteten violetten Zetteln mit der Aufschrift "Gutachten Mofaumbau", welches unter anderem neben der Einbauanleitung für die Drossel ( der Firma MEHLS) auch noch die technischen Daten des Rollers nach der Drosselung verzeichnet sind.
2. : Einen kleinen grün-gräulichen Zettel, der Ebenfalls das Logo der Firma MEHLS ziert, und auf dessen Rückseite folgende Stellen vorhanden sind:
Ausstelldatum der BE: (leer)
Fahrzeugtyp:
Fahrzeug-Ident. Nr.:
Ziff. 1 (Fahrzeugart):
Ziff. 6 (Höchstgeschwindigkeit)
Ziff. 7 (Leistung in kW bei min-1)
Ziff. 12 (Sitzplätze)
Ziff. 30 (Standgeräusch in db(A)
Ziff. 31 (Fahrgeräusch in db(A)
Ziff. 33 (Bemerkungen):
und dann noch Ort, Datum, Unterschrift, siegel usw, diese letzten Zeilen sind aber nicht ausgefüllt.
Ich war daraufhin mal bei einer Werkstatt in meiner Nähe, der meinte, die Papiere seien wertlos und so Chinesen-Dinger seien sowieso blöd, die Drossel könnte er mir zwar ausbauen, aber das mit dem eintragen würde so nichts werden.
Beim TÜV (die nächste Prüfstelle, die das machen würde ist leider ~30km weit weg und der einzige Weg dahin ist schieben) hab ich angerufen, der meinte, ich solle mir die Drossel ausbauen lassen, bräuchte dann einfache eine neue Betriebserlaubnis direkt auf 45km/h und damit hätte sich das, im Internet hab ich ungefähr 100 verschiedene Sachen zu ähnlichen Fällen gesehen, die aber meistens nicht sehr aktuell waren und alle unterschiedliches meinten, so von etwa du brauchst für ein 50er Roller keine Betriebserlaubnis bis du musst beim Hersteller eine anforder.
Eigentlich wäre mein Plan jetzt gewesen, die Variante, die mir der TÜV vorgeschlagen hatte durchzuziehen, auch wenn das recht teuer werden würde (er meinte so ca. 150+€), aber da ich eigentlich nie 2 mal das gleiche bisher gehört habe, wollte ich hier nochmal Fragen, was ich denn am Besten tun soll und ob dieser grüne Zettel eine (gültige) Betriebserlaubnis ist, die ich einfach nach der Entdrosselung mit zum TÜV bringe, der diese dann einfach benutzt um die 45 km/h einzutragen und ich mir einen Haufen Geld spare.
Vielen Dank im Vorraus
Alex
Beste Antwort im Thema
Die Aussage des Tüv ist vollkommen korrekt in diesem Fall.
Irgendwie ist doch auch klar, dass der "kleine grün-gräuliche Zettel" der Firma Mehls keine gültige Betriebserlaubnis sein kann.
Oder ist die Firma Mehls Hersteller des Fahrzeuges?
Ist sie nicht, sondern nur Hersteller der Drossel - und der fragliche Zettel gibt die technischen Daten des Rollers nach der Drosselung wieder, welche dann gelten.
Folglich brauchst du eine gültige Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Lt. diesem Thread hier, kostet eine Ersatzbetriebserlaubnis EUR 74,00, der Thread ist aber drei Jahre alt, evtl. hat sich der Preis erhöht zwischenzeitlich: http://www.motor-talk.de/.../...von-sat-systems-gmbh-t3174206.html?...
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27 Antworten
Die Aussage des Tüv ist vollkommen korrekt in diesem Fall.
Irgendwie ist doch auch klar, dass der "kleine grün-gräuliche Zettel" der Firma Mehls keine gültige Betriebserlaubnis sein kann.
Oder ist die Firma Mehls Hersteller des Fahrzeuges?
Ist sie nicht, sondern nur Hersteller der Drossel - und der fragliche Zettel gibt die technischen Daten des Rollers nach der Drosselung wieder, welche dann gelten.
Folglich brauchst du eine gültige Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Lt. diesem Thread hier, kostet eine Ersatzbetriebserlaubnis EUR 74,00, der Thread ist aber drei Jahre alt, evtl. hat sich der Preis erhöht zwischenzeitlich: http://www.motor-talk.de/.../...von-sat-systems-gmbh-t3174206.html?...
Dann spiel ich heute mal den Spielverderber. So wie es aussieht fehlt die COC. Als nächstes hast du die Papiere für ein Drosselsatz, der scheinbar verbaut wurde, aber auch eingetragen ?
Der offizielle Weg wäre nun, du gehst zur Zulassungstelle und besorgst dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die aussagt, das der Roller weder gestohlen noch die Papiere eingezogen wurden. Vielleicht erfährst du auch gleich ob der Roller als Mofa oder als KKR registriert ist.
Mit der Bescheinigung kannst du eine neue COC beim Importeur bestellen. Für dein Roller, soll es diese Firma sein.
Dein Roller muss anschließend wieder auf KKR umgerüstet werden. Einfache Drossel raus nehmen ist nicht, es müssen die Drosseln für KKR 45 km/h wieder verbaut werden. Dann zum TÜV abnehmen lassen und anschließend bei der Zulassungstelle den Roller als KKR regestrieren lassen.
Also,
erstmal Danke für eure Antworten 🙂
Zu Twelferider:
Ja, dem TÜV hab ich auch bisher den meisten Glauben geschenkt 😁
Naja, die Firma Mehls ist auf jeden Fall mal nicht der Hersteller, ich hab auch von dem Hersteller nie was gehört oder eine Website gesehen, es fahren ein Haufen von den Dingern rum, aber ich hab noch keinen Händler oder so gefunden, der mir da helfen kann, ich weiß auch nicht, wo das Gefährt gekauft wurde (ich bin mindestens der 4. Besitzer)
Zu SymFlash:
Von einem COC hab ich auch schon gelegentlich gehört, aber eher selten, deshalb hab ich mir darüber keine Gedanken gemacht, besitzen tue ich nichts. Ich besitze das Gefährt jetzt seit ca. einer Woche, ich hab mit der Drosselung nichts zu tun gehabt, das ist über 10 Jahre her (zumindest was hier als plausibles Datum erscheint). Ich dachte eigentlich COC ist quasi die Zulassung --> das was der TÜV mir ausstellen will. Und wie gesagt, eigentlich wäre es ja sinnvoll, den Roller aufzumachen und dann dafür Papiere machen zu lassen, und nicht erst 25er Papiere zu bezahlen, um die dann wegzuschmeißen. So wie ich den netten Herren, seine Kollegin, und der Herr von der benachbarten TÜV-Stelle, zu der man mich durchgestellt hat, am Telefon verstanden habe, ist die Reihenfolge wie beschrieben: Aufmachen, das gefährt da hinbringen (Darf man ein Mofa in einem Zug im Fahrradabteil transportieren?) und dann da ne neue Betriebserlaubnis erstellen lassen. Außerdem sehe ich gerade, das es COC erst seit Oktober 2005 gibt, also hat dieses Gerät (höchstwahrscheinlich) nie so etwas gehabt.
Ich entschuldige mich für meine etwas konfusen Gedankengänge 😁
Alex
Eine weitere Frage noch, ist es sicher, wenn ich das Teil zum TÜV bringe, dass der dann auch wirklich das schafft, oder kann es sein, dass ich mein Geld am Ende los bin und von dem dann die Nachricht erhalte, naja, uns liegen nicht ausreichend Daten vor und wir können keine BE erstellen?
Ich habe soeben vom Vorbesitzer erfahren, dass er meinte, dass der Roller ziemlich sicher vor 2005 gebaut wurde (auch wenn ich gesehen habe, das der Roller bei dem Importeur, dessen Link hier in dem Thread erwähnt wurde, immernoch neu verfügbar ist(leicht modifiziert und unter anderem Namen, am Ende ist es sowieso ein Kymco Filly Lizensbau)).
Wie bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Kann mir da der Vorbesitzer irgendwie bestätigen, dass der Roller nicht gestohlen ist? Und wo soll ich als erstes hinrennen (Falls es hilft, Landkreis Ostallgäu).
Also, ich denke ich werde morgen mal bei AXORY MOTORS anrufen, und mich informieren, ob die für das Teil noch Papiere machen können, ansonsten bleibt wohl nur TÜV
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt bei der Zulassungstelle (Fragen ob als Mofa registriert, Kaufvertrag mit Fahrgestellnummer mitnehmen). Du bekommst, wenn vom Importeur Papiere für ein KKR (sprich 45 km/h). Jetzt kommt es darauf an, wurde der Roller als Mofa registriert musst du den Roller auf KKR umrüsten und vom TÜV abnehmen lassen. Dann wieder zur Zulassung und Gutachten vorlegen und Roller auf KKR registrieren lassen. Sollte der Roller nicht als Mofa registriert sein, brauchst du ihn nur wieder auf KKR umrüsten und kannst dir den TÜV sparen.
Das Fahrzeug sollte entweder ein COC haben (Certificate of Conformity) dies dürften die meisten Roller haben die nach 2002 zugelassen wurden, da dort die 45 k/h Regelung inkraft trat. Davor die Fahrzeuge haben eine sogenannte ABE.
Also,
Ich habe heute bei der Zulassungsstelle angerufen gehabt, wegen dem Verlust der Betriebserlaubnis. Die sagte blos, ich soll alles mitnehmen, was ich von dem Roller habe, bin dann damit dahin und habe mir so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auf meinen Namen machen lassen.
Dann habe ich bei Axory Motors angerufen, wegen der Betriebserlaubnis, der meinte nur, er könnte die Betriebserlaubnis schon anfordern, aber das würde ne weile Dauern, weil das Teil schon etwas älter ist und ausserdem teuer durch den Transport und den Aufwand.
Kann der TÜV oder die Zulassungsstelle nicht auch Betriebserlaubnissen ausstellen? Und wie finde ich heraus, wie das Ding registriert wurde? Welche Kriterien muss der Roller eigentlich Erfüllen, um zugelassen zu werden?
Was mir am meisten Helfen würde wäre glaube ich eine chronologische Reihenfolge, der verschiedenen Stellen, wo ich wegen was anrufen müsste und was ich wann machen soll bzw den Roller hinschaffen.
Ich habe gerade nochmal mit dem TÜV geredet, der meinte, ich soll den Roller entdrosseln, mit dem Roller, der Unbedenklichkeitsbescheinigung und dem Gutachten der Drossel sowie den Einzelteilen dieser zum TÜV (natürlich nach Terminabsprache) mit dem Roller fahren (er erwähnte ein vorläufiges Versicherungskennzeichen ?!? ) und der stellt mir die Betriebserlaubnis aus. Das sollte ja für ein erneutes Zulassen ausreichen, oder? Es vielen nie die Wörter CoC oder vorherige Zulassung.
Hallo,
habe auch einen Roller nur mit Kaufvertrag und uraltversicherungsschein bei der Dekra vorgeführt.Die Prüfer ermitteln den Hersteller,es wird ein kompletter Technikcheck gemacht,Probefahrt mit Geschwindigkeitsüberprüfung,und in deinem Fall die 45kmH Betriebserlaubnis ausgestellt,aber:Falls es Probleme gibt musst du den Roller reparieren lassen und wieder hin bringen,Erst dann bekommst du deine BE ,eher nicht.Und bedenke ,jede Aktion bei Tüv od, Dekra kostet.Bei mir 109-, Vollgutachten,15-, Nachprüfung lt. Dekra.Ich für mein Teil werde sowas nie mehr für Chinaroller machen.
Mit vorläufigenversicherungskennzeichen soltest du nur zum Tüv hin und rückfahren,damit alles seine Ordnung hat.Viel Spass
MfG Tom
Ok, Danke für deine Antwort, seid ihr der Meinung ich solle eher zur Dekra oder zum TÜV (Preise?)? Ist mein erstes Fahrzeug...
Was muss der Roller denn können für diesen Technikcheck? Das Licht funktioniert einwandfrei, die Bremsen sind stark, es ist nichts feucht, er tropft nichts, der Auspuff ist ok (naja, hat ein wenig Rost), der Motor läuft gut, Tacho geht, Reifen sind fast neu. Sonst noch etwas? Darf er gewisse Abgaswerte/ Lautstärke/ Ähnliches nicht überschreiten? Das Einzige, was mir einfällt, ist, dass der Bremshebel für die Hinterradbremse "nicht mehr ganz fest sitzt", da ist die Schraube die diesen Hebel am Lenker hält mitsamt der Hälfte der Halterung oben wie unten ausgebrochen, aber, egal was man macht, man kann trotzdem immer bremsen. Denkt ihr, ich komme damit durch? Wenn nötig stelle ich auch Fotos hier rein.
Ein weiteres Problem könnte sein, dass er nach der Entdrosselung schneller als 45km/h laufen könnte, was ja häufig ab Serie der Fall ist. Was soll ich dann tun? Die vorhandene Drossel kann ich ja schlecht verwenden.
Moin,
was wird dann hier wieder für ein Tüdelkram verzapft ?
Schau nach ob im/am Roller irgendwo ein Aufkleber ist. Da mit wurde gekennzeichnet wenn der als 25km/h zugelassen wurde. Auch kannst du im Ort des letzten Standort mal bei den Versicherungen anfragen ab da vom Vorbesitzer die Anmeldedaten vorliegen. Das gibt auch einen Hinweis auf die letzte gemeldete Geschwindigkeit.
Dann zum Tüv.(Meine Unterlagen wurden vom Tüv Nord ausgestellt )
Prüfung gem. § 19.3 StVo einfach
Es wurde der Umbau zum KKR begutachtet.
Kosten 17,90€ + 3,40 Märchensteuer = 21,30€
Damit liegend dann schon mal die Betriebserlaubnis vor.
Jetzt auf 100% Sichr gehen und Betriebserlaubnis oder COC auftreiben und dort noch mals am Rand die Daten des Tüv eintragen lassen. Das Blatt kommt dann in den Schrank als Original falls die Kiste wieder verkauft wird
Joggi-2:
So ein Aufkleber existiert an dem Roller nicht, aber ich weiß, dass der zuletzt als Mofa zugelassen wurde. Da der Schüssel jegliche Papiere (bis auf das, was im ersten Post beschrieben wurde, a
auch keine 25er BE oder Ähnliches) fehlen, und ein Anfragen neuer beim Hersteller relativ teuer ist, teurer als eine Vollabnahme beim TÜV (Süd in meinem Fall), der wollte die Abnahme des Umbaus machen und auch eine Betriebserlaubnis erstellen (also eigentlich genau der von Ihnen beschriebene Weg, nur, dass die BE vom TÜV ausgestellt wird). Anders sehe ich keinen Weg, den legal in den Verkehr zu bringen.
Wenn also der Weg nur über eine technische Inspektion läuft, würde ich gerne wissen, welche Kriterien er Erfüllen muss, um ohne Nachprüfung zu bestehen ( siehe mein vorheriger Post)
Hallo,
stell sicher das am Roller alles technisch ok ist. Dann Versuche mit einem Navi auf nicht öffentlichen Weg die Geschwindigkeit zu ermitteln. Läuft der 25 Km/h -27km/h hat er die Mofa-Drosseln noch eingebaut läuft er schneller z.B 45 km/h- 47........ ist er bereits als 45 km/h Roller gefahren worden. Dann kannst du den so beim Tüv zur Prüfung KKR nach § 19.3 StVo vorstellen. Papiere für eine Drosselung gibt es keine weil der Roller auf der Standart-Geschwindigkeit läuft. Er wird dann vermutlich nur noch von 2 Beiteilen begrenzt um nicht als " offen" zu laufen. Das ist aber jetzt nicht relevant weil er ja als 45 km/h laufen soll.
Der läuft wie ne 1, auch über "längere" Strecken, gefahren bin ich ihn 1 mal, natürlich auf einem nicht öffentlichen Weg (geteert), da lief er so 30 km/h. Ich habe mir jetzt noch einen neuen Rückspiegel sowie Bremsgriff links bestellt, Licht und Tacho habe ich schon vorher repariert gehabt, und ich habe heute mir den Rahmen angeschaut und es ist kaum Rost vorhanden (siehe einer meiner letzten Posts über den Zustand der in meinen Augen relevanten Teile).
Der Vorbesitzer, den ich persönlich kenne, hat den mir am 28. Februar diesen Jahres vor die Tür gefahren, als Mofa zugelassen, von dieser 25 km/h Drossel habe ich die Papiere, und ich gehe davon aus, dass diese auch verbaut wurde, das einzige, was mir fehlt ist die Mofa-Tasche für den 2. Sitzplatz (brauch ich die für die Bescheinigung der Umrüstung zum KKR?)
Die Probleme, die ich evtl. sehe ist
a) der Vergaser ist sehr fest zugeschraubt (Loctite, steht zumindest im Drosselgutachten drin)
b) weiß ich nicht, was passiert, wenn ich die Vario einfach so aufschraube (Getriebeöl?) bzw. wie ich da die Drossel entnehme, ohne, dass am Ende nichts mehr geht
c) Ich befürchte, dass der Roller, wenn wir sowohl den Ring aus der Vario als auch die Gasschiberbegrenzung rausholen, der ein Stück mehr als 45 km/h läuft
Moin,
Zitat:
Der Vorbesitzer, den ich persönlich kenne, hat den mir am 28. Februar diesen Jahres vor die Tür gefahren, als Mofa zugelassen, von dieser 25 km/h Drossel habe ich die Papiere, und ich gehe davon aus, dass diese auch verbaut wurde, das einzige, was mir fehlt ist die Mofa-Tasche für den 2. Sitzplatz (brauch ich die für die Bescheinigung der Umrüstung zum KKR)
Da bringst du was durcheinander. Im jetzigen Zustand, als Mofa-Roller, müßte der Sozius abgedeckt sein. Als Kleinkraftrad darfst du mit 2 Personen fahren.
Wenn du den Besitzer kennst und der Roller noch vom Vorbesitzer angemeldet war, frage bitte bei seiner Versicherung nach. Mit Glück hat der Versicherungsvertreter die COC bzw. Betriebserlaubnis kopiert. Dann hast du einen Beleg als 25 km/h Mofa-Roller. Dieser muß dann nur noch nach den von mir genannten Vorgang in KKR umgewandelt werden.
Zitat:
Ich befürchte, dass der Roller, wenn wir sowohl den Ring aus der Vario als auch die Gasschiberbegrenzung rausholen, der ein Stück mehr als 45 km/h läuft
Jetzt sprichst du in Rätsel.
So wie ich es oben verstehe möchtest du ein Mofa-Roller in ein Kleinkraftrad(KKR) ummelden. Dann müssen die Drosseln raus. Und zwar die die den Roller auf 25 km/h begrenzten. Die die den Roller auf 45km/h begrenzen bleiben unangetastet. Falls Gasschieber verbaut ist gehört der zur Mofadrossel. Ist keiner verbaut ist vermutlich über CDI gedrosselt