Zeugenfragenbogen
hallo liebe gemeinde,
mein schatz wurde am 09.04.09 mit meinem passat inner orts mit 26 km/h zu schnell nach abzug der toleranz geblitzt. der passat ist auf meinen namen zugelassen und wir sind nicht verheiratet. jetzt habe ich gestern einen zeugenfragebogen zu geschickt bekommen. den muss ich innerhalb einer woche zurück schicken. die wollen natürlich wissen wer gefahren ist. wenn ich aber verwandt, verlobt oder verheiratet bin, kann ich die aussage verweigern.
könnt ihr mir sagen, wie ich mich verhalten soll? wie sieht es mit der verjährungsfrist aus? weiss auch noch jemand, was dass für eine strafe gibt? der bußgeldkatalog sagt kein fahrverbot, 3 punkte und so um die 130€ inklusive bearbeitung. mit den leute, mit den ich gesprochen habe sagen viele, dass der lappen weg ist. was stimmt den nun?
sorry, dass ich hier in dieses forum rein schreibe, ich wusste es nicht besser :-)
vielen dank schon mal für eure tipp's
gruß fieseester
Beste Antwort im Thema
Hallo,
hier ein kleiner Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog...
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Gruß
Matze
20 Antworten
Mit Fahrverbot ist nicht zu rechnen. Auf den Bussgeldbescheid mußt du Wahrheitsgemäß antworten. Da kann dir max ein Anwalt helfen. Aber selbst da wird es schwierig. Wenn das Foto scharf ist, dann zahl den Mist und gut ist.
danke für die antwort...
das hatten wir uns auch schon überlegt. es wird nur so viel geschrieben und ich dachte es gibt einen weg wie man die knolle umgehen kann.
Den gibt es, einfach nicht so schnell fahren. 😁😁😁😁😁
26 km/h innerorts? Ich würde schon sagen, daß da einer 4 Wochen Fußgänger spielen darf!😉
nein Fahrverbot ab 30 km/h gibt halt ab 21 km/h zu schnell nen Punktzum Bußgeld...
Zitat:
Wenn das Foto scharf ist, dann zahl den Mist und gut ist.
So einfach ist das leider auch nicht.
Ein Freund hat in der gleichen Lage auch mal bezahlt. Das Geld kam zurück und wurde nicht angenommen.
Die wollen unbedingt wissen wer gefahren ist.
Wenn Du die Aussage verweigerst, mußt Du damit rechnen, daß sie Dir ein Fahrtenbuch auferlegen.
Also wenn Deine Freundin nicht mit Points vorbelastet ist, dann gebe den Namen an.
Anschließend Löhnen und fröhlich sein. 😁
Löhnen kannst du eh erst, wenn der Bescheid da ist.
Hallo,
hier ein kleiner Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog...
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Gruß
Matze
die Aussage verweigern und nicht mehr wissen wer Gefahren ist
vielen dank für eure antworten...!
hallo nebenluft,
meinst du das funzt einfach so wenn ich mich nicht daran erinnern kann wer gefahren ist? wie geht es denn dann weiter?
man hat doch das recht zum schweigen.... einfach nichts sagen die müssen nähmlich ihm es nachweisen und nicht umgekehrt
man ist solange nicht schuldig bis die schuld einem bewiesen wurde und nicht umgekehrt 🙂
Wenn du verweigerst, zögert es sich nur raus, die werden auf dem Foto nach schauen wer gefahren ist.
Glaub mir das bringt alles nichts.
Zitat:
Original geschrieben von sputnik123
man hat doch das recht zum schweigen.... einfach nichts sagen die müssen nähmlich ihm es nachweisen und nicht umgekehrtman ist solange nicht schuldig bis die schuld einem bewiesen wurde und nicht umgekehrt 🙂
Wenn die nicht raus bekommen wer gefahren ist bleibt man als Halter der Doofe. Noch dazu kannst du die Auflage bekommen ein Fahrtenbuch zu führen. Das ist dann richtig lästig.
Gruß Ralf
Moin moin,
ist da noch Probezeit im Spiel dann kanns auch noch eine Nachschulung werden.
mfg Marcus