Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung

Moin zusammen,

hab da mal ne Frage und über die Sufu nix gefunden.

Hab einen Fragebogen "Zeugenanhörung zur Fahrerfestellung" erhalten.

Gefahren ist zum Tatzeitpunkt mein Schwager. In dem Schreiben steht das ich die Aussage verweigern kann wenn ich mit dem beschuldigten u.a. verschwägert bin.

Weiß jemand ob ich trotzdem mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen müsste?

Tatvorwurf steht nicht drin, nur "Vorfall mit Radfahrern in Kreisverkehr".

Mein Schwager hat nix bemerkt sagt er.

75 Antworten

Zitat:

@Teksaz schrieb am 26. August 2021 um 15:22:21 Uhr:



Zitat:

@TWG1980 schrieb am 26. August 2021 um 14:52:38 Uhr:



Thema ist zwar erledigt, aber ich verstehe nicht was das Auto ummelden bringen soll???

Die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs betrifft den Halter zum Zeitpunkt des Zwischenfalls. Der neue Halter müsste dann erstmal Keines führen.

Das wäre ja wie mit einem Orbitalen Killersatelliten auf Spatzen schießen. Aber gut zu wissen ;-)

Alter schlimmer wie im Kindergarten. Wird Zeit das bei uns die Halterhaftung wie in anderen Ländern eingeführt wird.

Dann kann man sich überlegen ob man den Fahrer angibt oder ob es an einem selbst hängen bleibt.

@ TE:

Ist es tatsächlich dein Schwager? Ich kenne einige, die reden auch den Freund der Schwester mit Schwager an, weil die Bindung schon lange besteht. Aber ohne Heirat fällt der vermeintliche Schwager nicht in die Kategorie fürs Verweigerungsrecht.

Niemand würde sagen, dass man den Schwager nicht benennt, weil er der Schwager ist. Also spielt es keine Rolle, ob es der echte Schwager ist, wenn man sich auf das Verweigerungsrecht beruft.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. August 2021 um 14:52:06 Uhr:


Da man nicht weiß, was der Radfahrer ausgesagt hat, kann hier auch eine Straftat im Raum stehen. Ich würde die erste Verteidigungslinie der Fahrerermittlung nicht leichtfertig aufgeben. Außerdem muss man sich naach zwei Wochen eh nicht mehr an den Fahrer erinnern und dann darf es auch keine FB-Auflage geben. Ich würde mal nach Bildmaterial oder einer Fahrerbeschreibung fragen und bei der Gelegenheit herausfinden, um was es eigentlich geht.

Wenn der Halter sich nicht erinnert und der Fahrer nicht ermittelt werden kann, ist es unerheblich,ob es an dem 14 Tage Kurzzeitgedächtnis des Halters liegt.
Das Fahrtenbuch wird als Präventivmaßnahme auferlegt, dann braucht sich der Halter künftig keine Gedanken zu machen,dass ihm nach 14 Tagen nicht mehr einfällt,wer seinen Hobel bewegt hat.
Was ja eh nur eine Schutzbehauptung ist, um ohne Bußgeld rauszukommen.

Mag für dich (und den TE vielleicht auch) keine Rolle spielen, wenn man sich darauf beruft. Aber für die zu erwartende Strafe für den TE spielt es sehr wohl eine Rolle, sofern er gegen das Zeugnisverweigerungsrecht verstößt. Für den Freund der Schwester gilt dies eben nicht. Oder wenn es der Bruder seiner Freundin wäre ebenso wenig ... viele vergessen das, ein Nachteil der "Wilden Ehe".

Dann kommt womöglich eine Geldstrafe auf ihn zu (von einer Freiheitsstrafe ist in dem Fall nicht auszugehen), die Strafe vom vermeintlichen Schwager natürlich auch noch für den Schwager und als Schmankerl wohl noch ein Fahrtenbuch. Natürlich nur gesetzt den Fall, der Fall wird aufgeklärt.

Zitat:

@Foggy schrieb am 26. August 2021 um 15:30:19 Uhr:


Alter schlimmer wie im Kindergarten. Wird Zeit das bei uns die Halterhaftung wie in anderen Ländern eingeführt wird.

Dann kann man sich überlegen ob man den Fahrer angibt oder ob es an einem selbst hängen bleibt.

Das man seine nahen Verwandten nicht belasten muss ist un gutes und wichtiges Prinzip unseres Rechtsstaates. was stört dich daran?

Gerade in undurchsichtigen Situationen, wo man nicht sicher sein kann vor Gericht die korrekte Feststellung gemacht wird, durchaus sinvoll. Manche mögen das Ausnutzen um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, das muss jeder mit seinem Gewissen vereinbaren. Halterhaftung bei Verkehrsdelikten halte ich für Unfug, Verursacher Prinzip ist das einzig gerechte.

Zum Rest:

Nein, es ist wirklich der Schwager. (Allerdings ist er "nur" Pflegekind, keine Ahnung ob das nen Unterschied macht)

Und ich würde keinem Empfehlen zu lügen. Sollte der Fahrer anderweitig ermittelt werden und du hast die Unwahrheit gesagt, hast du ein Problem. Und eventuell eine Vorstrafe.

Wo bleibt denn hier die männliche Ehre?????
Dein Schwager ist zu diesem Zeitpunkt gefahren. Also hat er sich zu stellen. Und er allein ist der Angeklagte. Nur er kann dem Richter sagen was passiert ist.
Wie kommst du überhaupt auf die Idee ihn zu decken. Wenn jemand beschuldigt wird hat er sich selbst zu verteidigen. Und nicht noch andere die so nett waren ihm ein Auto zu leihen mit in den Dreck zu ziehen. Was ist das denn nur für eine Zeit.

Hallo TWG1980, das ist genau so ein Fall, wo es ohne konkrete Klärung nicht ratsam wäre, die Aussage zu verweigern. Wurde er adoptiert? Wenn nein, so gilt für ihn das Recht nicht.

Für die falschen Angaben drohen dir im schlimmsten Fall 5 Jahre Haft, in leichten Fällen ist es mit einer Geldstrafe getan. Letzteres hättest du wohl "sicher", sofern der Fahrer, der Stand jetzt NICHT dein Schwager ist, ermittelt wird. Ob du ihn als Schwager ansiehst ist dabei völlig egal.

Zitat:

@borcamper schrieb am 26. August 2021 um 16:26:17 Uhr:


Wo bleibt denn hier die männliche Ehre?????
Dein Schwager ist zu diesem Zeitpunkt gefahren. Also hat er sich zu stellen. Und er allein ist der Angeklagte. Nur er kann dem Richter sagen was passiert ist.
Wie kommst du überhaupt auf die Idee ihn zu decken. Wenn jemand beschuldigt wird hat er sich selbst zu verteidigen. Und nicht noch andere die so nett waren ihm ein Auto zu leihen mit in den Dreck zu ziehen. Was ist das denn nur für eine Zeit.

Es geht nicht um die Ehre, es geht darum, seine verfassungsgemäßen Grundrechte wahrzunehmen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. August 2021 um 14:39:22 Uhr:



Zitat:

@weltleser schrieb am 26. August 2021 um 14:03:33 Uhr:


Oder man meldet das Auto mal auf den Schwager um, das Fahrtenbuch ist dann recht übersichtlich.

Fahrtenbuch ist für die Lücken des Halters gedacht.
Meldest das eine ab oder um,kann die Behörde ein Nachfolge- oder Ersatzfzg bestimmen.

Ich hatte kein Nachfolge- oder Ersatzfahrzeug, sondern habe stur behauptet, dass das Auto nicht benutzt wird. Tatsächlich 60.000km in 2 Jahren gefahren und keine Eintragung gemacht.
Schreiben der Behörde muss innert 2 Wochen eingegangen sein, sonst braucht man sich tatsächlich nicht zu erinnern. Zeugnisverweigerungsrecht ist ganz schlechte Idee, denn damit wird der Täterkreis erheblich eingegrenzt und quasi auf dem Servierteller präsentiert, es sei denn, man lebt in einer Großfamilie.

Du hast ein Fahrtenbuch gleich für 2 Jahre bekommen.?

Dann hast Du Glück gehabt,den über die HU Daten bekommt die Zulassungsstelle schon mit,dass das Fzg bewegt wird..

Leider verstehe ich die vorangegangenen drei Seiten nicht.

Ich würde, solange mir nichts per Einscheiben zugestellt wurde, erst mal GAR NICHTS machen.

Und ich würde im weiteren Verlauf auch keinerlei Angaben machen, solange ich nicht weiß, was mir/dem Fahrer überhaupt vorgeworfen wird.

Mit jedem anderen Verhalten bzw. mit jeglicher Aussage schlägt man sich nur Fluchttüren zu.

(Hintergrund: zum Glück muß in D zum einen die "Tat" nachgewiesen werden, zum anderen der "Täter" ermittelt werden. Nur weil irgendjemand ein Autokennzeichen bei der Polizei meldet, wird niemand verurteilt. Außer er ist so blöd und trägt zu seiner Bestrafung aktiv bei.)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. August 2021 um 16:50:29 Uhr:


Du hast ein Fahrtenbuch gleich für 2 Jahre bekommen.?

Dann hast Du Glück gehabt,den über die HU Daten bekommt die Zulassungsstelle schon mit,dass das Fzg bewegt wird..

Ja, 2 Jahre wegen fehlender Mitwirkung und natürlich zusätzlich ein halbes Jahr Aufbewahrungsfrist für ein nie existierendes Fahrtenbuch. Natürlich habe ich auch an die HU gedacht und bei der Behörde vorher angerufen und mitgeteilt, dass ich den Wagen per Trailer zu meiner Werkstatt bringen würde. Habe nämlich abgeklärt, ob für eine Probefahrt auf dem öffentlich zugänglichen Werkstattgelände ein Eintrag ins Fahrtenbuch erfolgen müsste. Antwort: Nein. Ich hätte natürlich bei jedem Parkknöllchen einige Zeit Buch geführt, aber 2 Jahre ohne Vorkommnis, so dass ich keinen Aufwand hatte. Auf Anraten meines Anwalts habe ich mir die 200€ Verwaltungsgebühr vom Verursacher erstatten lassen und der ist um Punkte und Fahrverbot herumgekommen. Sollte man allerdings nur machen, wenn das Auto auf nicht einsehbarem Privatgrund steht.

Und die wollten nie das Fahrtenbuch kontrollieren?

Anhand der HU Daten sieht man,dass der Wagen km gerissen hat.
Da hat die Zulassungsstelle nur kein Bock gehabt, Deine Aussage,dass Fahrzeug würde nicht genutzt werden, nachzuprüfen.

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