Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung
Moin zusammen,
hab da mal ne Frage und über die Sufu nix gefunden.
Hab einen Fragebogen "Zeugenanhörung zur Fahrerfestellung" erhalten.
Gefahren ist zum Tatzeitpunkt mein Schwager. In dem Schreiben steht das ich die Aussage verweigern kann wenn ich mit dem beschuldigten u.a. verschwägert bin.
Weiß jemand ob ich trotzdem mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen müsste?
Tatvorwurf steht nicht drin, nur "Vorfall mit Radfahrern in Kreisverkehr".
Mein Schwager hat nix bemerkt sagt er.
75 Antworten
Zitat:
@Pfuschwerk [url=https://www.motor-talk.de/forum/zeugenanhoerung-zur
Durch weit offen stehende Scheunentore darf man natürlich hindurchgehen.
Danke für den Kommentar. Du hast es verstanden. Der Gesetzgeber hat extreme Scheunentore geschaffen und die meisten passen doch nicht durch. Wie bei den Parklücken, die für einige zu klein sind.