Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung

Moin zusammen,

hab da mal ne Frage und über die Sufu nix gefunden.

Hab einen Fragebogen "Zeugenanhörung zur Fahrerfestellung" erhalten.

Gefahren ist zum Tatzeitpunkt mein Schwager. In dem Schreiben steht das ich die Aussage verweigern kann wenn ich mit dem beschuldigten u.a. verschwägert bin.

Weiß jemand ob ich trotzdem mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen müsste?

Tatvorwurf steht nicht drin, nur "Vorfall mit Radfahrern in Kreisverkehr".

Mein Schwager hat nix bemerkt sagt er.

75 Antworten

Mal angenommen man kann sich wirklich nicht erinnern, wem man sein Auto verliehen hat…

ist ein Fahrtenbuch dann nicht sinnvoll? 😉

Zitat:

@andrehri schrieb am 26. August 2021 um 13:24:42 Uhr:


Dort steht lt. TE "Vorfall mit Radfahrern in Kreisverkehr". Das kann alles und nichts sein. Ich würde da nicht automatisch von ausgehen, dass es nicht um ein nachweisliches Vergehen ging.

Oder müsste in der Zeugenanhörung dann gleich schon der konkrete Tatvorwurf stehen?

Also ich kenne nur Zeugenbefragungsbögen, wo das Vergehen (bspw. Geschwindigkeitsübertretung) genau aufgeführt wird. Außerdem gibt es kein Vergehen im Bußgeldkatalog "Vorfall mit Radfahrern im Kreisverkehr" soweit ich weiß.

Danke für euer Feedback, meinem Schwager ist eingefallen was war, Radfahrer hat ihm angeblich die Vorfahrt genommen, beide mussten bremsen, passiert ist nichts (kein Kontakt oder Sturz).

Gebe ihn an und gut ist.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 26. August 2021 um 13:30:16 Uhr:



Zitat:

@andrehri schrieb am 26. August 2021 um 13:24:42 Uhr:


Dort steht lt. TE "Vorfall mit Radfahrern in Kreisverkehr". Das kann alles und nichts sein. Ich würde da nicht automatisch von ausgehen, dass es nicht um ein nachweisliches Vergehen ging.

Oder müsste in der Zeugenanhörung dann gleich schon der konkrete Tatvorwurf stehen?

Also ich kenne nur Zeugenbefragungsbögen, wo das Vergehen (bspw. Geschwindigkeitsübertretung) genau aufgeführt wird. Außerdem gibt es kein Vergehen im Bußgeldkatalog "Vorfall mit Radfahrern im Kreisverkehr" soweit ich weiß.

Das steht nur unter "Bemerkung". Im Schreiben steht das dies aus Datenschutzgründen nicht mit drin steht.

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1. Frage: woher kommt das Schreiben? Polizei/Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörde/Bußgeldstelle? Dann weißt du schonmal, ob es um eine mögliche Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit geht.

2. Frage: wann war der Vorfall (muss im Schreiben stehen) und wann hast du den Brief erhalten? Nach 2, maximal 3 Wochen muss man sich nämlich nicht mehr daran erinnern können, wer mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 26. August 2021 um 13:40:30 Uhr:


Danke für euer Feedback, meinem Schwager ist eingefallen was war, Radfahrer hat ihm angeblich die Vorfahrt genommen, beide mussten bremsen, passiert ist nichts (kein Kontakt oder Sturz).

Gebe ihn an und gut ist.

also eher eine Bagatelle.... Fragt sich nur, warum diese nun den Weg zur Ordnungsbehörde gefunden hat....

Deswegen ja die Frage, ob der konkrete Tatvorwurf im Anhörungsbogen genannt werden muss.

Wenn ich einem Radfahrer im Kreisel die Vorfahrt nehme oder dort mit zu wenig Abstand an ihm vorbeifahre, sind das alles "Vorfälle mit Radfahrern", die Bußgeldrelevant sind.

Edit: War ich wohl zu langsam mit dem Abschicken - hat sich ja dann quasi geklärt wie von mir vermutet...

Persönlich würde ich derartiges im ersten Schritt ignorieren, also unbeantwortet lassen (im Gegensatz zu Park- oder geringen Geschwindigkeitsverstößen), aber das ist meine Meinung.

Bevor der Schwager angegeben wird, würde ich den Schwager befragen, ob er in diesem Zusammenhang Gesten oder Äußerungen gegenüber dem Radfahrer getätigt hat. Eventuell fühlt sich dieser beleidigt oder bedroht.

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 26. August 2021 um 11:10:07 Uhr:



Weiß jemand ob ich trotzdem mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen müsste?

Ja selbstverständlich musst Du mit dem Fahrtenbuch rechnen.
Ob Du von Deinem AussageVerweigerungsrecht Gebrauch machst oder Dich nicht erinnern kannst,spielt dabei keine Rolle.
Das Fahrtenbuch unterstützt ja für die nächsten Vorfälle die Gedächtnislücken zu füllen. Dann muss man auch nicht lange grübeln,wer gefahren ist. Steht dann prima im Buch und man muss es nur noch der Bußgeldstelle mitteilen.

Oder man meldet das Auto mal auf den Schwager um, das Fahrtenbuch ist dann recht übersichtlich.

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 26. August 2021 um 13:40:30 Uhr:


Danke für euer Feedback, meinem Schwager ist eingefallen was war, Radfahrer hat ihm angeblich die Vorfahrt genommen, beide mussten bremsen, passiert ist nichts (kein Kontakt oder Sturz).

Gebe ihn an und gut ist.

Yep, sowas hab ich mir schon gedacht. Wie gesagt, daraus wird gar nichts werden.

Zitat:

@weltleser schrieb am 26. August 2021 um 14:03:33 Uhr:


Oder man meldet das Auto mal auf den Schwager um, das Fahrtenbuch ist dann recht übersichtlich.

Fahrtenbuch ist für die Lücken des Halters gedacht.
Meldest das eine ab oder um,kann die Behörde ein Nachfolge- oder Ersatzfzg bestimmen.

Da man nicht weiß, was der Radfahrer ausgesagt hat, kann hier auch eine Straftat im Raum stehen. Ich würde die erste Verteidigungslinie der Fahrerermittlung nicht leichtfertig aufgeben. Außerdem muss man sich naach zwei Wochen eh nicht mehr an den Fahrer erinnern und dann darf es auch keine FB-Auflage geben. Ich würde mal nach Bildmaterial oder einer Fahrerbeschreibung fragen und bei der Gelegenheit herausfinden, um was es eigentlich geht.

Zitat:

@weltleser schrieb am 26. August 2021 um 14:03:33 Uhr:


Oder man meldet das Auto mal auf den Schwager um, das Fahrtenbuch ist dann recht übersichtlich.

Thema ist zwar erledigt, aber ich verstehe nicht was das Auto ummelden bringen soll???

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 26. August 2021 um 14:52:38 Uhr:



Thema ist zwar erledigt, aber ich verstehe nicht was das Auto ummelden bringen soll???

Die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs betrifft den Halter zum Zeitpunkt des Zwischenfalls. Der neue Halter müsste dann erstmal Keines führen.

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