Zerkratztes Auto

Tag zussammen. Hab Folgendes Problem. Mein Neffe hat mein fahrzeug zerkratzt und die Haftplichtversicherung von den Eltern sagt das die nicht zahlen da das kind erst 4 jahre ist. Jetzt hab ich Brief von der Versicherung der Eltern gekriegt in dem Steht das ich den Schaden über Vollkasko meines Fahrzeugs reparieren soll wenn ich eine habe. Wenn nicht soll ich bitte Name meiner Kfz Versicherung und mein Kundennummer geben. Frage was wollen die mit der nummer?

Beste Antwort im Thema

Schon krass, wenn einem das Fahrzeug mutwillig zerkratzt wird. Und bei 3.100 Euro Schaden hat der Täter ja auch ganz schön zugeschlagen. Da muss ja wohl das halbe Fahrzeug lackiert werden. Und dann noch nicht einmal eine Vollkaskoversicherung. Zum Glück hat man ja den Täter erwischt. Der 4jährige Neffe war es gewesen und die Eltern haben eine Haftpflichtversicherung. Ich würd glatt ein Fass aufmachen, wenn die Versicherung jetzt auch noch zickt, nur weil die Eltern in ihrer ersten Schadenmeldung versehentlich den Schadenhergang falsch beschrieben haben 😎

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Zitat:

Original geschrieben von Roman106


Frage was wollen die mit der nummer?

Keine Ahnung. Ein plausibler Grund fällt mir jedenfalls auf die Schnelle nicht ein.

Was sagen sie denn, warum sie die brauchen?
So ein Anruf bei der Versicherung, die diese Informationen von dir will ist warscheinlich schneller erledigt als dieser Forenthread...

Hat der Neffe denn keine Eltern, welche für die Untaten ihres unerzogenen Lümmels einstehen? Auch wenn unser "Recht" den Kinderchen alle Freiheiten lässt.

Oder ist das eine sehr bucklige Verwandtschaft?

Das mit der VK kann allenfalls ein Tipp sein - ansonsten geht das die eigentlich nichts an.

Klar hat der Neffe Eltern. Es geht dadrum das die halt Haftpflichversicherung haben mit haftung auch unter 7 jahren. Es war auch KFZ gutachter von der Versicherung da. Und heute hab ich halt diesen brief gekriegt wo drin steht das die nicht zahlen. Und ich es halt über VK machen soll b.z.w. wen ich keine Vk habe soll ich der Versicherung von den Eltern Name und nummer von meiner kfz versicherung geben. Frage ist wozu?.
PS. Hab keine VK nur TK.

Doch, das kann die schon was angehen.

Es gibt nämlich PH´s die zahlen den Nachteil aus der Selbstbeteilung und Höherstufung, die durch die Nutzung der Vollkasko entstehen.

Allerdings glaube ich, dass sich das meist darauf bezieht, wenn ein Fahrer einen fremden PKW fährt und dabei beschädigt.

Ich könnte mir aber auch gut vorstellen, dass die Versicherung bei deliktunfähigen Kindern das auch so handhabt. Erst die eigene Versicherung und nur der Rest der dann noch bleibt wird ausgeglichen.
Eine rechtliche Grundlage um den kompletten Schaden zu bezahlen gibt es ja nicht.

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Aha - die Eltern haben also eine Haftpflicht, die eintreten muss. Das schriebst du bisher nicht.

Vielleicht steht in deren Vertrag, dass sie nur nachrangig zahlen. Liest ja keiner. Ist der Kontakt zu den Eltern so schlecht, dass man sie nicht mal bitten kann, in ihren Vertrag zu schauen?

Gruß situ

Ob die Eintreten muss oder nicht, ist bei einem 4 jährigen Kind erst einmal zu klären.

Nur wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, muss die eintreten.

das ist mir auch klar. Ich wollte nur wissen was die mit meiner kfz versicherung wollen?

Moin,

sollten die Eltern ihr Aufsichtspflicht verletzt haben, dann muß auch bei einem deliktunfähigen Kind die PHV dafür eintreten.

Ansonsten ist es wohl so, dass die Eltern des Kindes einen uralten PHV Vertrag haben, denn bei den Tarifen aus den letzten 10 Jahren waren diese Schäden i.d.R. schon in der Grunddeckung enthalten, bei manchen Vers. bzw als Option erhältlich.

Zitat:

Original geschrieben von Roman106


das ist mir auch klar. Ich wollte nur wissen was die mit meiner kfz versicherung wollen?

Vielleicht wollen sie doch zahlen und den Schaden mit Deiner KFZ Vers. teilen.

Hallo,

könnte es auch nicht sein, das die Versicherung die Plausibilität in Frage stellt und deshalb auf die Vollkaskoversicherung verweist!?
Immerhin war ja ein Gutachter von denen vor Ort.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

könnte es auch nicht sein, das die Versicherung die Plausibilität in Frage stellt und deshalb auf die Vollkaskoversicherung verweist!?
Immerhin war ja ein Gutachter von denen vor Ort.

Gruß

fordfuchs

Und die schicken keinen GA, wenn von vornherein feststeht, dass sie nicht leisten müssen.

Es hat so den Anschein, als will Jemand, das Du Deine VK hier nach Möglichtkeit belastet wird.

Also meine Haftpflicht zahlt bis 10.000 EUR auch bei Schäden, die durch deliktunfähige Personen verursacht werden.

Evtl. hat die Versicherung der Eltern auch solch eine Leistung und die Versicherung versucht das irgendwie auf die Kaskoversicherung abzuwälzen.

Die Wege des HERRN (und die der Versicherungen) sind unergründlich... 😁

Was vergibst Du Dir, wenn du die Angaben machst, Jetzt mal im Ernst - das ist eine Versicherung, die haben die Angaben doch eh... 😉

Zitat:

Original geschrieben von wvn


Also meine Haftpflicht zahlt bis 10.000 EUR auch bei Schäden, die durch deliktunfähige Personen verursacht werden.

Evtl. hat die Versicherung der Eltern auch solch eine Leistung und die Versicherung versucht das irgendwie auf die Kaskoversicherung abzuwälzen.

Meine PHV hat das auch drin, aber völlig überflüssig, da beide Kinder volljährig sind 😁

Enkel sind noch keine da, habe aber auch die Enkelklausel mit drin.

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