Zerkratztes Auto
Tag zussammen. Hab Folgendes Problem. Mein Neffe hat mein fahrzeug zerkratzt und die Haftplichtversicherung von den Eltern sagt das die nicht zahlen da das kind erst 4 jahre ist. Jetzt hab ich Brief von der Versicherung der Eltern gekriegt in dem Steht das ich den Schaden über Vollkasko meines Fahrzeugs reparieren soll wenn ich eine habe. Wenn nicht soll ich bitte Name meiner Kfz Versicherung und mein Kundennummer geben. Frage was wollen die mit der nummer?
Beste Antwort im Thema
Schon krass, wenn einem das Fahrzeug mutwillig zerkratzt wird. Und bei 3.100 Euro Schaden hat der Täter ja auch ganz schön zugeschlagen. Da muss ja wohl das halbe Fahrzeug lackiert werden. Und dann noch nicht einmal eine Vollkaskoversicherung. Zum Glück hat man ja den Täter erwischt. Der 4jährige Neffe war es gewesen und die Eltern haben eine Haftpflichtversicherung. Ich würd glatt ein Fass aufmachen, wenn die Versicherung jetzt auch noch zickt, nur weil die Eltern in ihrer ersten Schadenmeldung versehentlich den Schadenhergang falsch beschrieben haben 😎
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Meine PHV hat das auch drin, aber völlig überflüssig, da beide Kinder volljährig sind 😁Zitat:
Original geschrieben von wvn
Also meine Haftpflicht zahlt bis 10.000 EUR auch bei Schäden, die durch deliktunfähige Personen verursacht werden.Evtl. hat die Versicherung der Eltern auch solch eine Leistung und die Versicherung versucht das irgendwie auf die Kaskoversicherung abzuwälzen.
Enkel sind noch keine da, habe aber auch die Enkelklausel mit drin.
Dafür habe ich die "Kinder-bis-Ende-der-ersten-Berufsausbildungs- und Elternklausel mit drin, selbst wenn diese im Pflegeheim leben!" .... in der Familienversicherung versteht sich.
Für mich lohnt es sich, obwohl ich weder Weib noch Gören habe ....
Mein Sohn war bis zum 25.LJ mitversichert, bis nach dem Ende seines Studiums.
Das war bei den Familienhaftpflichtverträgen schon immer so geregelt.
Zitat:
Original geschrieben von Roman106
Es geht dadrum das die halt Haftpflichversicherung haben mit haftung auch unter 7 jahren.
Warum wird der Schaden dann abgelehnt? Ist bei der "Deliktunfähigkeitsklausel" eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von den Eltern bezahlt werden muss, damit der Versicherer reguliert oder hast Du Dich nur verschrieben...
Deine KFZ-Versicherung geht die gegnerische Versicherung erst mal gar nix an! Du nimmst Dir aber sicher auch nichts, wenn Du diese Angaben machst!
Das problem dabei war das es falsch an die HP da gestellt wurde. Jetzt wird warscheinlich der schaden doch bezahlt naja mal sehen was jetzt kommt da der schaden sich auf 3100 beläuft laut Gutachter von der Versicherung, sehe das nicht ein das aus eigene tasche zu reparieren.
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Zitat:
Original geschrieben von Roman106
Das problem dabei war das es falsch an die HP da gestellt wurde. Jetzt wird warscheinlich der schaden doch bezahlt
Ich frage lieber gar nicht nach...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich frage lieber gar nicht nach...
Die Eltern werden entdeckt haben, daß sie wohl doch die Aufsichtspflicht verletzt haben... 😁
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Die Eltern werden entdeckt haben, daß sie wohl doch die Aufsichtspflicht verletzt haben... 😁Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich frage lieber gar nicht nach...erstens das und zweitens druck auf versicherung, wollen ja die kunden nicht verlieren die mehrere versicherungen da haben.
Jaja, die berühmt berüchtigte Einsicht doch die Aufsichtspflicht verletzt zu haben nach Schadenmeldung und Mitteilung des Versicherers über die Haftungsablehnung. 😁
Um auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: Die wollen vermeiden, dass der Schaden auch noch zusätzlich über eine evtl. vorhandene Vollkasko abgerechnet wird.
Hallo, dies ist wohl der klassiche Fall, in dem Du die sog. A...........Karte hast. Ein Kind unter 7Jahren
ist faktisch nicht Schuldfähig. Den Eltern in diesem Falle eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen, wird Dir schwer fallen. Nur wenn Dir Dies gelingen sollte, könntest Du die Eltern in Haftung nehmen. Eine Vollkasko VRS. Deines AUTO`s wäre Dein Ausweg aus diesem Dilemma. So
wirst Du wohl Deinen Schaden selbst tragen müssen.
Das ist die Folge der eingeführten Kinderschutzgesetze.
Gruss aus B..............
Zitat:
Original geschrieben von Roman106
Klar hat der Neffe Eltern. Es geht dadrum das die halt Haftpflichversicherung haben mit haftung auch unter 7 jahren. Es war auch KFZ gutachter von der Versicherung da. Und heute hab ich halt diesen brief gekriegt wo drin steht das die nicht zahlen. Und ich es halt über VK machen soll b.z.w. wen ich keine Vk habe soll ich der Versicherung von den Eltern Name und nummer von meiner kfz versicherung geben. Frage ist wozu?.
PS. Hab keine VK nur TK.
Dann sollen halt die Eltern den Schaden begleichen wenn die Haftplicht nicht einspringen will.
Aber das ist ein typischer Trend der sich immer mehr verstärkt. Verantwortung ? Ich doch nicht ! Aber beim eigenen Schaden wird Hinz und Kunz verklagt.
Schon krass, wenn einem das Fahrzeug mutwillig zerkratzt wird. Und bei 3.100 Euro Schaden hat der Täter ja auch ganz schön zugeschlagen. Da muss ja wohl das halbe Fahrzeug lackiert werden. Und dann noch nicht einmal eine Vollkaskoversicherung. Zum Glück hat man ja den Täter erwischt. Der 4jährige Neffe war es gewesen und die Eltern haben eine Haftpflichtversicherung. Ich würd glatt ein Fass aufmachen, wenn die Versicherung jetzt auch noch zickt, nur weil die Eltern in ihrer ersten Schadenmeldung versehentlich den Schadenhergang falsch beschrieben haben 😎
es muss fast ganzes auto lackiert werden die summe ist so niedrig da der gutachter von der versicherung ist. Nur Front/heck stosstange und der dach werden nicht lackiert der rest ist zerkratzt und eine Rückleuche wird ersetzt.
Als damals diese Kinderschutzgesetze in Kraft traten, haben sich ADAC und Andere darüber
schon mächtig aufgeregt. Da wurde argumentiert, die Kinder und deren Eltern sorgen für
unsere Zukunft und müßten darum besonders geschützt werden. Die Eltern müssten, um
weiterhin Kinder zu zeugen ( meine Ausdrucksweise) vor Haftung und Dergleichen eine
Sicherheit haben, sonst würden wir langsam Aussterben oder ähnlich.
Das hat zur Folge, wenn kleine Kinder (unter 7 Jahre) Autos zerkratzen oder Scheiben zerschießen,
muß den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden um eine
Haftung der Eltern zu realisieren. Wie Dies zu geschehen hat, sagt das Gesetz wohlweißlich nicht.
Man hätte wohl das Auto selbst vor den kindern schützen müssen, nur wie?
Dieser Kommentar ist aus der Erinnerung niedergeschrieben, wenn das Eine oder Andere nicht
korrekt ist,so entspricht es Dem doch Sinngemäß.
Der Geschädigte kann ja mal bei seiner Versicherung nachfragen, ob es einen Sonderfond für derartige
Schäden gibt. Eine Anfrage beim "Weißen Ring in Hamburg" wegen mögl. Entschädigung könnte
eine Idee sein.
Gruß aus B.......................
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
nur weil die Eltern in ihrer ersten Schadenmeldung versehentlich den Schadenhergang falsch beschrieben haben 😎
Und nun "versehentlich" nach eingehender Beratung eine neue Version erfinden .... ??? ...
Zitat:
Original geschrieben von situ
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
nur weil die Eltern in ihrer ersten Schadenmeldung versehentlich den Schadenhergang falsch beschrieben haben 😎
Nee, ich lasse es.