Zeitwert für nen 850 GLE nur 600€

Volvo 850 LS/LW

Hallo Motor Talker

Meinem Volvo 850 GLE (Bj. 96, 144PS, 250tkm) ist ein Kleintransporter in die vordere Stoßstange gefahren.
Ihr kennt das Prozedere warscheinlich schon: Polizei - Versicherung - Gutachter.
Und der sagt: Totalschaden gezahlt wird wohl nur der Zeitwert von ca 600€!

Kann das sein ?
Bei mobile finde ich ähnliche Autos für weit über 1000€!
Für die 600€ kann ich wohl nur selber Hand anlegen und Stoßstange und Blinker reparieren.

Kann es denn sein, das ich als unbeteiligter Geschädigter jetzt drauf zahlen darf ?

Grüße Kolja

Beste Antwort im Thema

Das mit den Zeitwertlisten der gegnerischen Gutachter ist eine typische Masche, mit denen die gegnerischen Versicherungen Geld sparen.

Ganz schlimm trifft es immer die Besitzer von voll fahrbereiten, gut gepflegten Altautos der oberen Mittelklasse und Oberklasse, die eigentlich fast schon Liebhaber / Youngtimerstatus haben, aber in den Schwackelisten weiterhin als fahrende Schrotthaufen zu miserablen Rest- und Wiederbeschaffungswerten gelistet sind... 🙁

Mir ist dies bei meinem 89er Citroen CX Kombi TD Turbo 2 passiert. Dreren real erzielte Preise & Wiederbeschaffungswert für einen Topgepflegten CX mit verlängertem Radstand lagen schon damals um die Jahrtausendwende bei mind. €4000-€7000, Tendenz bis heute stark steigend. Die Gutachter veranschlagten trotzdem nur einen Zeitwert von ein paar hundert Euro.... 😠

Wer bei solchen Autos kein Oldie- / Youngtimergutachten vorzeigen kann, ist der Gelackmeierte.

Der 850 hat diesen Status im Gegensatz zum 240 und den ersten 740/760 bzw. 940/960ern noch nicht erreicht - ich sehe da kaum eine Chance. Der geht gerade durch das Tal der Tränen. Was den Zeitwert anbelangt, ist dies für die Gutachter eine Hartz4 Letztbesitzerkarre (vor allem wenn es sich um einen stinknormalen Basis-Sauger handelt).

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Es ist unbestreitbar, dass derartige "Doppelabrechnungen" nach wirtschaftlichen Totalschäden vorkommen.

Sofern das Fahrzeug nach dem ersten Unfall nachweislich fachgerecht instandgesetzt wurde ist das ja auch OK. Dies kann durch das von mir angeführte Reparaturgutachten oder auch durch Rechnungen für die Instandsetzung nachgewiesen werden. GGf. auch durch den Unfallgutachter bestätigt werden, sofern der erste Schaden z.B. im Frontbereich war und dieser repariert wurde. Wenn dann ein weiterer Unfallschaden am Heck entstünde, wäre ja auch noch nachträglich die Reparatur nachweisbar.In solchen Fällen wäre eine weitere Abrechnung in voller Höhe mit der gegnerischen Versicherung ja auch zulässig.

Hat aber gar keine Reparatur stattgefunden ... oder ist diese nach dem erneuten Unfall nicht mehr nachweisbar, dann darf maximal eine Summe zur Auszahlung kommen, welche die Differenz zwischen dem Restwert aus dem ersten Unfall und ggf. dem durch den weiteren Unfall jetzt noch geringerem Restwert entsteht. Im Klartext: die Summe muß gleich oder geringer als der nach dem ersten Unfall berechnete Restwert sein. Jede weitergehende Anspruchsstellung durch den Gesschädigten an die gegnerische Versicherung entspricht meiner Meinung nach dem Straftatbestand des Versicherungsbetruges.

Gehen wir doch mal vom Auto weg. Jemand läßt meine teure Spiegelreflexkamera fallen. Eine Reparatur rentiert sich nicht und die Versicherung bezahlt den Zeitwert der Kamera. Weil sie sich dort gut macht stelle ich die kaputte Kamera ins Regal. Ein Bekannter wirft die Kamera versehntlich auf den Boden. Kein ehrlicher Mensch würde die Kamera jetzt nochmals der Versicherung des Bekannten melden ... oder liege ich da sooo falsch???

Genau das passiert aber, wenn ich ein Fahrzeug mit einem bereits abgerechneten wirtschaftlichen Totalschaden nochmals einer gegnerischen Versicherung zu "verkaufen" versuche.

Egal, ob der Sachverständige da "mitspielt" oder nicht.

Gruß
NoGolf

Hey Go... !!

Sofern das verunfallte Fahrzeug nicht veräußert wird darf die Versicherung das FZ nich an einer Restwertbörse anbieten (BGH (AZ: VI ZR 217/06)).

Zitat:

Original geschrieben von matteffm


Hey Go... !!

Sofern das verunfallte Fahrzeug nicht veräußert wird darf die Versicherung das FZ nich an einer Restwertbörse anbieten (BGH (AZ: VI ZR 217/06)).

Das habe die bei mir gemacht - nur um den Restwert festzustellen, d.h sozusagen als "Test", denn der Wagen war ja noch in meinem Besitz. Und blieb es auch!

Wenn das FZ länger als ein halbes Jahr nach dem Schaden in deinem Besitz bleibt zahlen die Versicherungen sogar den Restwert aus 😁

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also mein elch hatte letzte woche einen heckschaden.....lt meiner werkstatt ist ein schaden in höhe von knapp 1000,00€ entstanden.....die werkstatt hat meinen elch lt schwack wiederbeschaffungswert mit 1800,00€ angegeben und alles zur versicherung geschickt......bin mal gespannt, ob die noch ein unabhängiges gutachten wollen......und natürlich lass ich mir den gutachter nicht von der versicherung aufschwatzen....🙂

Hi,
Thema Restwert: lt. aktueller Rechtsprechung wird der Restwert vom Gutachter deiner Wahl festgestellt.
Ein ggf. höheres Gebot der Versicherung o.ä. muss nicht akzeptiert werden.
Nicht vergessen: beim (wirtschaftlichen) Totalschaden kommt noch die Wiederbeschaffungszeit dazu.
Wenn es sich um ein seltenes Stück handelt (z.B. guter GTR´) kann diese durchaus länger dauern als die üblicherweise angesetzten 10 Tage. Dazu kommen noch kleinere Summen wie Postopauschale u.a.

Tipp: bei klarer Schuldlage als Geschädigter immer einen Fachanwalt hinzuziehen. Entsprechende Adressen gibts bei der Anwaltskammer. Der ANwalt rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Cheers
Andy

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