Zeitaufwand des Geschädigten bei Schadensregelung
Hallo zusammen,
habe gesucht, aber nichts gefunden.
Allgemeiner Kontext:
im privaten Leben ist es immer öfter nötig, Zeit für Vorgänge zur Regelung von Fehler- oder Schadenssachverhalten an eigenen Gegenständen / Vertragsgegenständen aufzuwenden, die man nicht verursacht hat.
Es kann sein, man bringt viel Zeit in Service-Hotlines aller möglichen Produkte wegen derer Fehlerhaftigkeit zu, muß eine Ware zur Garantiereparatur verpacken und versenden oder eben
spezieller Kontext hier:
man muß als Geschädigter der gegnerischen Haftpflicht Formulare ausfüllen, Fotos machen, dann den Wagen zur Reparatur bringen oder abholen lassen und retour.
Ich rede nicht von der Nichtnutzbarkeit und einem eventuellen Ersatzwagen sonder nur von der Zeit, die man privat aufbringt, weil man durch eine andere Person einen Schaden hatte. Also davon, daß der Andere eine Leistung schuldet und meine Mitarbeit wünscht oder auch braucht.
Dazu sehe ich im Umfeld, daß das bei üblichen Haftpflichtfällen grundsätzlich nicht in 20 Minuten abgetan ist, Klärung Papierkram, Ermahnungen, dann Kontakt Werkstatt incl. Wagen bringen, holen bzw. zeitliche Einschränkungen durch nötige Anwesenheit bei Abholung + Lieferung des Wagens (nicht jeder kann das im Job mit erledigen). Aus plausiblen Gründen kommt es nicht in Frage, daß die gegnerische Versicherung das managt. Die Ermahnungstelefonate und das Ausfüllen der Formulare muß eh ich erledigen.
Ich finde, dieser von anderen verursachte Zeitaufwand sollte sehr hoch vergütet werden - die private Freizeit eines jeden ist 'heutzutage' mehr denn je viel wert und auf keinen Fall für andere frei verfügbar.
Da spielt es auch keine Rolle falls doch jemand gern seine Freizeit opfert, z.B. damit es erledigt ist. Das ist dann seine Entscheidung.
Gibt es zu diesem Gedanken schon etwas?
45 Antworten
Der Aufwand ist dem Pflichtenkreis des Geschädigten zuzuordnen und wird in aller Regel nicht honoriert.
Danke.
Daß es Pflicht ist, ist klar.
Daß es bisher nicht vergütet wurde, auch.
Sachverhalte können sich ja entwickeln. Nicht nur, aber auch gerade, weil im Haftpflichtbeispiel Versicherungen auch neue Ideen entwickelten (z.B. seinerzeit USt. nur, wenn auch geflossen), sollte eine Leistung hier nicht mehr für lau erbracht werden.
Wenn man entgangenen Verdienst darlegen kann, ist das im Prinzip schon möglich. Macht aber kaum jemand.
Der Nachweis des Schaden, sowohl Umfang als auch Höhe, ist einzig und alleine Pflicht des Geschädigten.
Wobei die Regelung mit den Gutachtern, die vom AS beauftragt und von der Haftpflichtversicherung des VN bezahlt werden, ja schon komfortabel ist. Im gewerblichen / industriellen Umfeld läuft das anders.
Für mich als Sachverständigen, der i.d.R. von der Haftpflichtversicherung beauftragt wird, ist die Bearbeitung von Haftpflichtschäden in der Hinsicht recht einfach. Zurücklehnen und warten, was der Geschädigte vorbringt. Darauf reagiere ich dann, indem ich z.B. die Behauptungen des Geschädigten durch Laboruntersuchungen prüfen lasse. Selbst wenn ich die Ursache kenne (und der VN es tatsächlich vergeigt hat), teile ich das nur meinem Auftraggeber mit, nicht dem Geschädigten.
Wenn der Geschädigte proaktiv und ohne vorherige Absprache schon eigene Untersuchungen beauftragt hat: nett von ihm, nimmt mir Arbeit ab. Bezahlt bekommt er sie jedoch i.d.R. nicht.
Und auch die Zeit, die der "Wasserkopf" (Geschäftsführung, QM, Einkauf) für die Schadenbearbeitung aufgewendet hat: Pech gehabt. Das sind Sowieso-Kosten, die werden nicht bezahlt.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. August 2025 um 17:17:06 Uhr:
Wenn man entgangenen Verdienst darlegen kann, ist das im Prinzip schon möglich. Macht aber kaum jemand.
Bei Eigenleistung werden die Stunden i.d.R. mit einem geringen Stundensatz vergütet. Eigenleistung heist aber: Leistung, die der Geschädigte zur Behebung des Schadens oder zur Schadenminderung erbracht hat. Wenn er nach einem Wasserschaden z.B. selber die Wände neu tapeziert und streicht. Also Leistungen, die auch ein Handwerker (für mehr Geld) hätte erbringen können und auf die der Geschädigte einen Anspruch hätte. Im Prinzip also wie eine fiktive Abrechnung beim KFZ-Schaden.
Formulare ausfüllen und rumtelefonieren zählt aber nicht dazu.
Entgangener Verdienst nur dann, wenn dieser nachgewiesen ist und wenn er infolge eines Sachschadens aufgetreten ist. Wenn z.B. einem Selbstständigen nur ein Homeoffice zur Verfügung steht, dieses während der Schadenbehebung nicht genutzt werden kann und auch das Anmieten eines anderen Büros nicht wirtschaftlich wäre. Zeiten, die der Geschädigte lieber mit Reparaturarbeiten statt mit Erwerbstätigkeit erbracht hat, sind nicht anrechenbar. Er hätte ja auch einen Handwerker bzw. die Werkstatt beauftragen können, also selbst gewähltes Schicksal. Entgangener Verdienst, weil das vom Schaden betroffene Auto nicht genutzt werden konnte: dafür gibt es den pauschalen Nutzungsausfall bzw. den Leihwagen.
ich möchte nicht entgangenen Verdienst nachweisen, es soll die aufgewandte Freizeit, die ich 'opfern' _muß_ denn es ist Pflicht, nach heutigen Maßstäben, wo sich jeder andere Leistungserbringer seine Taten gefühlt vergolden läßt - incl. angefangene Stunden werden voll berechnet usw. - finanziell hochpreisig kompensiert werden.
Zweiter Aspekt ist die bei Leuten, die aktiv im Leben stehen, limitierte Freizeit.
Selbstgewähltes Schicksal ist der Vorgang außerhalb der eigentlichen Reparatur ja gerade nicht. Und zu managen der reparatur selbst habe ich das nötige gesagt.
Und im geweblichen/industriellen Umfeld wendet ja niemand seine Freizeit auf, falls doch, stimmt was mit seinem Arbeitgeber nicht.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 7. August 2025 um 17:41:09 Uhr:
ich möchte nicht entgangenen Verdienst nachweisen, es soll die aufgewandte Freizeit, die ich 'opfern' _muß_ denn es ist Pflicht, nach heutigen Maßstäben, wo sich jeder andere Leistungserbringer seine Taten gefühlt vergolden läßt - incl. angefangene Stunden werden voll berechnet usw. - finanziell hochpreisig kompensiert werden.
...und ich möchte ein Einhorn für meine Tochter.
Du sagst es selbst: es ist Deine (gesetzliche) Pflicht, deswegen wird es nicht bezahlt. Eigenhändig zu reparieren ist es nicht, darum wird es kärglich bezahlt. Ganz einfach eigentlich.
Oder anders: wie viel Geld fehlt Dir unvermeidbar auf dem Konto, weil Du Formulare ausfüllen musstest? Nur das wäre Schaden und würde bezahlt.
TE, das wurde hier schon korrekt erklärt.
Es ist halt dem allgemeinen Lebenrisiko zuzuordnen.
So werden z.B. auch während des Fahrzeugausfalls keine Versicherungsprämien, KFZ Steuer oder Kosten für eine nicht genutzte Garage erstattet.
Nennt die Rechtsprechung "frustierte Aufwendungen".
Zitat:
@germania47 schrieb am 7. August 2025 um 17:53:57 Uhr:
TE, das wurde hier schon korrekt erklärt.
Es ist halt dem allgemeinen Lebenrisiko zuzuordnen.
So werden z.B. auch während des Fahrzeugausfalls keine Versicherungsprämien, KFZ Steuer oder Kosten für eine nicht genutzte Garage erstattet.
Nennt die Rechtsprechung "frustierte Aufwendungen".
korrekt? Ich sehe Auffassungen, die von Schaden sprechen - falsch, zu Pflichten - richtig, aber plausibel ist nicht geschildert, warum diese Pflichten für lau zu erbringen sein sollen.
IMHO sind frustrierte Aufwendungen etwas völlig anderes, sie finden vor dem eigentlichen Schadenereignis statt. Darum geht es hier gar nicht.
Wäre interessant zu suchen, ob Tätigkeiten im Rahmen des allg. Lebensrisikos, solange sie von anderen verursacht sind, grundsätzlich unkompensiert bleiben oder ob es Gegenbeispiele gibt
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. August 2025 um 17:50:27 Uhr:
...und ich möchte ein Einhorn für meine Tochter.
Du sagst es selbst: es ist Deine (gesetzliche) Pflicht, deswegen wird es nicht bezahlt. Eigenhändig zu reparieren ist es nicht, darum wird es kärglich bezahlt. Ganz einfach eigentlich.
Oder anders: wie viel Geld fehlt Dir unvermeidbar auf dem Konto, weil Du Formulare ausfüllen musstest? Nur das wäre Schaden und würde bezahlt.
hat nicht lange gedauert, dann kommt wieder einer und zieht das ins Lächerliche...
ok, es wird allo die Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten nicht bezahlt/vegütet/kompensiert? Interessanter Gedanke. Das ist doch kein Argument. Es fehlt schicht eine Regelung.
Es geht niemanden etwas an, wieviel Geld mir deshalb auf dem Konto fehlen würde. Das ist eine sehr unangebrachte Frage, die dazu noch überhaupt nicht relevant ist.
Hier wird anscheinend sehr viel (mit Absicht? weil nicht schwer zu verstehen) falsch verstanden. Ich sprach nie davon, einen Schaden zu kompensieren sondern einen Verlust, zu dem ich gezwungen bin, ihn eintreten zu lassen. Das sollte zu verstehen sein?
Zitat:
@Bnuu schrieb am 7. August 2025 um 18:15:42 Uhr:
Es geht niemanden etwas an, wieviel Geld mir deshalb auf dem Konto fehlen würde. Das ist eine sehr unangebrachte Frage, die dazu noch überhaupt nicht relevant ist.
Doch. Im Prinzip ist genau das die Frage, die ich mit der Berechnung der Schadenhöhe beantworten möchte. Wieviel Geld fehlt dem Geschädigten wegen des Schadens. Das bekommt er ersetzt. Nicht mehr und nicht weniger. Bereichern darf er sich am Schaden nicht.
Wenn Du den Schaden ersetzt bekommst und darüber hinaus noch Geld für das Erfüllen Deiner Pflichten bekommst, würdest Du genau das tun. Streng genommen auch bei Eigenleistungen zur Schadenbehebung. Das zahlt die Versicherung aber gerne, da die Alternative (Reparatur durch Dienstleister) teurer wäre. Weise ich aber nach, dass das ein Handwerker billiger gemacht hätte, gibt es auch höchstens den im Kostenvoranschlag genannten Betrag.
Aber glaube mir: die Diskussion führe ich in 9 von 10 Haftpflicht- und Produkthaftpflichtfällen.
Zitat:@Hannes1971 schrieb am 7. August 2025 um 17:23:53 Uhr:
Das sind Sowieso-Kosten, die werden nicht bezahlt.
Drolliger Begriff.
Es gibt betriebswirtschaftlich keine Kosten, die nicht zuzuordnen sind. Und keine Kosten entstehen ohne Anlass.
Zitat:
@nogel schrieb am 7. August 2025 um 18:49:33 Uhr:
Drolliger Begriff.
Es gibt betriebswirtschaftlich keine Kosten, die nicht zuzuordnen sind. Und keine Kosten entstehen ohne Anlass.
Für Leute die Ahnung haben, ein geläufiger Begriff. Kannst Du gerne auch Ehda-Kosten nennen.
Gemeint sind halt die Kosten, bzw. -Anteile, die anfallen, ob der Schaden da ist oder nicht. Der Einkäufer bekommt sein Gehalt. Wenn er für den Schaden Ersatz kaufen muss, bekommt er nicht mehr Geld und es kostet die Firma nicht mehr als sowieso.
Beispiel Kilometersatz für Autos, wenn Mitarbeiter gefahren sind um Schäden zu beheben. Da werden gerne die Vollkosten angesetzt. Gibt es nicht. Es gibt die Kosten, die schadenbedingt angefallen sind. Das ist der Treibstoff und anteilig Verschleiß. Steuern, Versicherung und Leasingrate / Abschreibung kostet das Auto ob es steht oder fährt. Also werden diese Kosten rausgerechnet. Entweder der AS gibt mir seine Kalkulation der Kilometerkosten und ich rechne oder es gibt 30 Cent / km.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. August 2025 um 19:07:54 Uhr:
Für Leute die Ahnung haben, ein geläufiger Begriff. Kannst Du gerne auch Ehda-Kosten nennen.
Gemeint sind halt die Kosten, bzw. -Anteile, die anfallen, ob der Schaden da ist oder nicht.
Was ein Unsinn.
Der TE hat doch erklärt, was er gerne ersetzt hätte. Die ganze "verbrauchte" Zeit, die angefallen ist, um zu telefonieren, Schadensmeldungen zu schreiben usw., usw., die wäre doch nicht angefallen, wenn es keinen Schaden gegeben hätte.
Ob er nun versucht, der Gegenseite einen monetären Geldwert seiner Freizeit zu verrechnen oder gleich den Verdienstausfall, weil er in dieser Zeit nicht arbeiten/Geld verdienen kann, sei mal dahingestellt.