ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. geschädigter eines Parkremplers. Anwalt und verbundener Aufwand ?

geschädigter eines Parkremplers. Anwalt und verbundener Aufwand ?

Themenstarteram 13. Mai 2024 um 16:26

Hallo,

mir ist jemand in einer Parkbucht hinten reingefahren. Meine AHK hat sich in die Front gebohrt. Dass Kennzeichen hat einen Kratzer am meine Heckstürze verursacht. Problem ist, der Unfallverursacher gibt den Verstoß zu, jedoch behauptet er, dass der Aufprall so gering war, dass die AHK das Berühren der Fahrzeuge verhindert hat, und der Kratzer ein Altschaden sei.

Die Versicherung glaubt natürlich dem Versicherungsnehmer und hat auf meinen Willen nun einen Gutachter mit Gegenüberstellung beauftragt, allerdings bin ich skeptisch und möchte einen Anwalt dazu holen. Und das muss die Gegnerische Versicherung zahlen. Bloß wie läuft das nun ab? Muss ich die Anwaltskosten erstmal vorstrecken ? Oder wird die Rechnung direkt an die Versicherung geschickt ?

Hat da Jemand Erfahrung ?

Viele Grüße

Lukas

Ähnliche Themen
25 Antworten

Meine Erfahrung: Als Geschädigter stellst du dein Auto in deine Vertragswerkstatt und unterschreibst ein paar Formulare für Anwalt, Gutachter, Reparatur. Bekommst einen Leihwagen. Alles weitere wird von selbst erledigt.

Ja, wenn die Schuldfrage geklärt bzw. anerkannt wurde. Hier wird aber der Schaden erst gar nicht anerkannt.

Wie oben,

ausser dich plagt die Langweile oder du suchst dringen einen Gegenüber für eine Auseinandersetzung......

MfG kheinz

Von was schreibst du und über was schreibst du und an wen schreibst du überhaupt gerade, Crafter276?

Wie hoch ist der Schaden? Wenn wir über einen Schaden von rd. 750 Euro und mehr reden, steht Ihnen bei klarer Schuldfrage ein eigener Anwalt und ein eigener Gutachter zu. Beide sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 13. Mai 2024 um 18:42:32 Uhr:

Von was schreibst du und über was schreibst du und an wen schreibst du überhaupt gerade, Crafter276?

Bezieht sich auf den Beitrag von Handschweiß.

MfG kheinz

Lest ihr eigentlich alle das, was der thread-Ersteller überhaupt geschrieben hat? Versteht ihr auch, was er geschrieben hat?

Nun, ich lese, dass der TE einen Schaden an der Heckschürze hat und der Verursacher den Vorfall an sich zugibt.

Den Rest müssen dann Anwalt und Gutachter klören.

Haben Sie etwas anderes gelesen?

Er bestreitet den Vorfall nicht, sehr wohl bestreitet er aber den dabei entstanden Schaden.

Daher ja der Hinweis, dass es ein Fall für Profis ist.

Hatte ich auch schon, als mir vorgeworfen wurde, einen LKW beschädigt zu haben.

 

Fahrer und Beifahrer saßen im Fahrzeug und sagten vor der Polizei aus, ich hätte den LKW angefahren und damit die rechte Seite meines Fahrzeugs beschädigt zu haben. Die Gegenüberstellung der Fahrzeuge bei einem Gutachter hat ergeben, dass der Fahrer die Tür in dem Moment öffnete als ich an ihm vorbeifuhr. So hatte ich es bei der Befragung vor Ort bei der Polizei auch angegeben. Polizei sagte, "kann nicht sein".

 

Der LKW stand halb auf dem Gehweg, im absoluten Haltverbot und im Bereich von Richtungspfeilen.

Abwarten, was der Gutachter sagt. Wenn das Ergebnis nicht zufriedendstellend ist, kann man immer noch zum eigenen Anwalt gehen. Natürlich dann erstmal auf eigene Kosten, auf denen man je nach Ausgang sitzen bleiben kann.

Der TE ist sich offenbar sicher, dass er unschuldig ist und steht einer gegnerischen Versicherung mit zig Profis gegenüber. Er sollte einen Anwalt und einen eigenen Gutachter mit der Vertretung beauftragen und sich bis zur Schadenbehebung zurücklehnen.

Sowas ist leider echt nicht einfach. Da kommt es in der Tat auf Details an. Der TE muss in der Tat (gerichtsfest) beweisen, dass der Schaden vom Gegner ist und kein Altschaden ist.

 

Was natürlich scheinbar unbestritten ist, ist der Anprall an die AHK. Diese sollte dann zumindest durch einen Gutachter geprüft werden und zur weiteren Nutzung frei gegeben werden. Dabei wird der Gutachter sicher auch etwas zu dem Schaden an der Heckschürze sagen. Dabei gilt dann (mMn) auch nicht die Bagatell Klausel, da der Normale Autofahrer eben keine AHK prüfen kann.

 

Eine Rechtschutz Versicherung ist hier natürlich ein Vorteil.

 

Grüße

Steini

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. geschädigter eines Parkremplers. Anwalt und verbundener Aufwand ?