Zahnriemenwechsel Teil der Inspektion ?

Moin,
ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft, der laut Bestellung vorher neuen TÜV und eine Inspektion erhalten soll.
Normalerweise wäre nach der Laufleistung der Zahnriemen auch fällig gewesen wurde aber nicht gemacht.
Muss ich den jetzt selber wechseln lassen, oder muss das Autohaus da jetzt nach arbeiten ?

VG Thomas

Beste Antwort im Thema

Gehen dir die Argumente aus?

Der TE kann sich ja gerne mal informieren. Denn, wenn ich recht habe, bleibt er auf dem Schaden sitzen, falls der Riemen reist und der Motor hops geht! Denn Gewährleistungsansprüche sehe ich dar gar keine!

Und wenn du immer noch der Meinung bist, der TE hätte Anspruch auf eine erweiterte Leistung, dann zeig mir bitte mal eine Quelle, die dies belegt. Der TE hätte diese Leistung vorher aushandeln müssen.

MfG

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Träum weiter.

Gehen dir die Argumente aus?

Der TE kann sich ja gerne mal informieren. Denn, wenn ich recht habe, bleibt er auf dem Schaden sitzen, falls der Riemen reist und der Motor hops geht! Denn Gewährleistungsansprüche sehe ich dar gar keine!

Und wenn du immer noch der Meinung bist, der TE hätte Anspruch auf eine erweiterte Leistung, dann zeig mir bitte mal eine Quelle, die dies belegt. Der TE hätte diese Leistung vorher aushandeln müssen.

MfG

Hier was uber zahnriemen nachn autokauf habs mir noch nicht durchgelesen...
https://www.google.com/url?...

Moin,
laut Bestellung macht der Verkäufer vor Übergabe eine Inspektion.
Kilometerstand ist ca. 93400.
Laut Bedienungsanleitung, Wartungsplan, soll bei 90000 km der Zahnriemen gewechselt werden.
Wie zum Beispiel bei 45000 und 90000 der Luftfilter gewechselt werden soll.
Ich werde morgen mal den Verkäufer anrufen.
Laut Inserat soll der Wagen Scheckheft gepflegt sein ?

VG Thomas

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Wenn der Termin überschritten ist und der Wagen Serviceheft-gepflegt ist, ist der Händler durchaus mit in der Haftung drin.

Dennoch, wird er die Inspektion machen und dann sagen: Zahnriemen ist fällig!

Hättest du vorher bemerkt, dass der Riemen fällig ist, hättest du den Wechsel aushandeln können! So wirst du ihn zahlen müssen, da er nicht Bestandteil der Inspektion ist.

Schlägst du den Wechsel aus, ist auch kein Haftungsgrund mehr vorhanden.

MfG

Moin,
inzwischen sehe ich das ein bischen anders. Für mich gehört der Zahnrimenwechsel zur 90000 km Wartung dazu.
Der Händler hat ja auch mit Stempel und Unterschrift im Serviceheft bestätigt, das er die Arbeiten ( Inspektion ) ordnungsgemäß aus geführt hat.

VG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Sugarlord


Der Händler hat ja auch mit Stempel und Unterschrift im Serviceheft bestätigt, das er die Arbeiten ( Inspektion ) ordnungsgemäß aus geführt hat.

der zr-wechsel ist unabhängig von der inspektion, auch wenn die wechselintervalle meist mit den inspektionsintervallen übereinstimmen! sonst würde somanchem fahrzeugbesitzer die kinnlade runterfallen, wenn die 'inspektion' die sonst immer 200€ gekostet hat aufeinmal 700€ kostet!

desweiteren ist 'inspektion' kein im arbeitsumfang definierter begriff! 'inspektion lt. herstellervorgabe' hingegen schon...

So ist das auch, auch wenn Johnes hartnäckig weiter Märchen erzählt 😁

Genau diesen Fall (Inspektion, Zahnriemen) kann Johnes hier nachlesen:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/316423/

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


… desweiteren ist 'inspektion' kein im arbeitsumfang definierter begriff! 'inspektion lt. herstellervorgabe' hingegen schon...

Die Gerichte gehen bei "Inspektion" davon aus, dass diese nach Herstellervorschrift erledigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


… Schlägst du den Wechsel aus, ist auch kein Haftungsgrund mehr vorhanden.

Les dir den thread noch mal aufmerksam durch. Es geht nicht darum, dass der TE etwas bewusst nicht hat machen lassen, sondern darum, dass die Werkstatt auf ihre Entscheidung hin etwas nicht erledigt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Sugarlord


Moin,
inzwischen sehe ich das ein bischen anders. Für mich gehört der Zahnrimenwechsel zur 90000 km Wartung dazu.
Der Händler hat ja auch mit Stempel und Unterschrift im Serviceheft bestätigt, das er die Arbeiten ( Inspektion ) ordnungsgemäß aus geführt hat.

VG Thomas

Falsch, wenn auch der Zahnriemenwechsel zusammenfällt mit dem Inspektionsinterwall heißt das noch lange nicht, dass der Zahnriemenwechsel ein Bestandteil der Inspektion ist.

Meiner wird morgen gemacht (150 000km oder 10 Jahre, aktuell 148 900km auf der Uhr, 8,5 Jahre jung) und fällt zeitlich nicht mit einem Inspektionsinterwall zusammen, da Inspektionsinterwalle zeitlich und/oder km Leistung vorgegeben ist.
Z.B. Intervall ist 30 000km oder nach 12 Monate, je nach dem, was zuerst Eintritt.

Es kommt immer auf die jährliche Fahrleistung an, wenn ich im Jahr 20 000km fahre, wird nach 12 Monaten die Inspektion nach 20 000km gemacht.

Zuerst einmal müsste man das Thema Inspektion konkretisieren. Grundsätzlich ist das natürlich ausschließlich die Durchsicht, wird aber nach der allgemeinen Verkehrssitte mit Service / Wartungsarbeiten gleichgesetzt.

Siehe dazu Definition des OLG Schleswig: (OLG) Schleswig (Urteil vom 17.12.2010, AZ: 4 U 171/09)
Bei einer Inspektion ist danach zu gucken, was zu machen ist und das gesondert beauftragt durch zu führen.

Zitat:

Der Händler hat ja auch mit Stempel und Unterschrift im Serviceheft bestätigt, das er die Arbeiten ( Inspektion ) ordnungsgemäß aus geführt hat.

Dann ist die Frage, was vereinbart war, doch klar. Der vom Hersteller vorgeschriebene Service.

Und wenn das Auto 90.001km gelaufen hat und nach 90.000km muss der Zahnriemen neu, dann ist der mit zu machen.

Für alle weiteren Dinge hier ein interessanter link:
http://www.studium-kfz-ausbildung.de/.../12-4_2-8_Zahnriemen.pdf

Eben, so ist das. Den link zum Urteil hab ich ja weiter oben schon gepostet, das scheint aber die wenigsten zu interessieren. Die eigene Meinung ist denen mal wieder stichhaltiger als ein Gerichtsurteil … *kopfschüttel*

Im hier vorliegenden Falle soll es aber sogar eine Wechselpflicht geben.

Ich lasse mir in dem Falle wo ein Kund das nicht will unterschreiben, dass ein Zahnriemenwechsel nach Herstellervorgaben erforderlich ist und ein Nichtwechseln mit hoher Wahrscheinlichkeit in Absehbarer Zeit zu einem Motorschaden und einem Wirtschaftlichen Totalschaden des gesamten Kraftfahrzeuges führen kann und er ausdrücklich auf den Wechsel des Zahnriemens verzichtet obwohl er über die Risiken und Folgen aufgeklärt wurde.

Wer nen 90.000er Service stempelt ohne den Zahnriemen wenn vorgeschrieben mit gewechselt zu haben, handelt grob Fahrlässig und ist dran...

Mir ist neu, dass ein ZR-Wechsel (nach Alter, nach Laufleistung) Bestandteil der Inspektion ist.

M.M.n. ist allenfalls die Sichtkontrolle des ZRs Prüfpunkt, aber nicht dessen Wechsel.
Der Wechsel ist m.W.n. immer eine Zusatzarbeit, die letztlich auch gesondert berechnet und beauftragt werden muss.

Von VW kenne bzw. kannte ich es so, dass alle 2 Jahre / 30tkm eine Inspektion fällig war.
Beim u.g. Oldtimer ist zusätzlich zur Insspektion bei 90tkm der ZR-Wechsel fällig, der aber nicht automatisch bei der 90tkm-Inspektion durchgeführt wird.

Will sagen:
Bei Abgabe des Servicehefts weist der Freundliche darauf hin, dass eine Zusatzarbeit, eben der ZR-Wechsel, fällig und notwendig ist.
Beauftragt der Kd. aber dennoch nur die Inspektion, wird auch nur diese gemacht.

Selbst wenn nur die Inspektion ohne Ölwechsel (beim Oldtimer unten: alle 15tkm/ 1x im Jahr) i.A. gegeben wurde, wurde eben nur die Inspektion gemacht. Das Feld für den Ölwechsel (und, Beispiel oben: bei 90tkm das Feld für den ZR-Wechsel) blieb dann frei.

Der Hinweis ist das eine, der reguläre Umfang das andere.
Und das das als Zusatzarbeit ausgewiesen wird, hat ja schon Rg.-Gründe, sonst lägen z.B. die durchschnittlichen Inspektionskosten (mit denen auch gew. Flottenbetreiber etc. arbeiten) viel höher, wenn diese immer den ZR-Wechsel mit inkludieren würden.

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