zahnriemen shorhärte
hallo
habe ein problem mit meinem mitsubishi colt bj 2004 , 82 ps , 130000km
habe bei 102000 km zahnriemen, spanrollen und wasserpumpe in der werkstatt erneuern lassen.
nach 18 monaten ist bei 130000km der zahnriemen gerissen.
ein gutachter zerlegte den motor und fand einen zahnriemen mit der teilenummer MD325854.
diese teilenummer wurde aber 2006 durch eine neue ersetzt(war also 2010 nicht mehr zum kaufen)
laut werkstatt wurde ein zubehörriemen verbaut.
die werkstatt übernimmt keine garantie weil ich angeblich keinen ölwechsel gemacht hätte und der motor desshalb zu schwer
gedreht habe.davon kommt der riß des riehmens.
eine laboruntersuchung ergab eine shorehärte des riemens von 70.
was heißt das
ist der riemen alt oder erst 2jahre?
eine laufleistung von 130000 km oder erst 30000km?
war 2010 ein zahnriemen mit der teilenummer MD325854 noch im handel zu kaufen?
die erste verhandlung vor gericht habe ich übrigens verloren.
21 Antworten
Also nach Mitnahme des Zahnriemens vom Gutachter, wurde ein Gutachten erstellt. Der stellte fest das auf dem Zahnriemen eine Mitsubishinummer MD325854 ersichtlich ist.
Dieser Zahnriemen wurde dann von diesem Gutachter an ein Labor übergeben.
Dann schrieb der Gutachter ein Gutachten über die Laborbewertung.
Dann schrieb der Gutachter sein Gutachten,in dem jetzt steht "Es sind an dem Zahnriemen keinerlei weiteren markanten Anhaltspunkte für die definitive Zuordnung des Zahnreimentypes bzw.des Zahnriemenherstellers gegeben.
Jetzt zu meiner Shorehärte.
Er schrieb:Im Rahmen einer Diplomarbeit wurde bei der Vermessung von Härtegraden eine grössre Menge von Zahnriemen festgestellt,dass neue Zahnriemen eine Härte von ca 50-60 Grad besitzen.Zahnriemen mit einer Laufleistung von 1ooooo-130000 KM dentieren zu einer Härte von 70 Grad.
Desweiteren schrieb er:An Zahnriemenrücken konnte eine Shorehärte von ca 70Grad und an der Zahnriemenseite von ca 65 -68 Grad festgestellt werden.
Somit sagt er aus,dass nach dieser zitierten Diplomarbeit lässt sich somit nicht eindeutig feststellen,ob es sich um einen Zahnriemen neueren Baujahrs handelt,der erst beim wechsel von 28000 KM eingebaut wurde,oder ob der Zahnriemen bereits die gänzliche Lebendauer in dem Motor verblieben.Deswietren schrieb er: Die Grundeinstufung der Gummihärte dentiert zwar eher dazu,dass mit dem Gegenständlichen Zahnriemen eine längere Laufleistung zurück gelegt wurde,jedoch lässt sich dies auf Grund der gegebenen Tolleranzen in der Härtebestimmung nicht Definitiv ausführen.
So meine lieben Freunde: Jetzt urteilt ihr mal über das Gutachten.
Ich kann euch jederzeit eine Abschrift schicken nicht das ihr denk ich will euch vera........,weil ich fühle mich so.
Die Shorehärte sagt erst mal gar nichts aus,auch wenn darüber eine Diplomarbeit gefertigt wurde.
Um das Alter des Riemens anhand der Härte zu bestimmen müsste man die Shorewerte eines neuen Riemens kennen der dem gerissenen Riemen entspricht, könnte ja zB sein das der Autohersteller Riemen verwendet die Neu einen Shorewert um die 70 haben.
Kurz gesagt,der Gutachter fand keinen Hinweis darauf das der Händler einen Fehler gemacht hat, dann ist es nur logisch das der Richter die Klage abwies denn der Händler ist nur schadensersatzpflichtig wenn er einen Fehler macht.
Hätte der Riemen schon einen Vorschaden könnte der Hersteller des Riemens Zahlungspflichtig sein.
Aber mal ein anderer Ansatz, wurden die Umlenkrollen mitgetauscht oder blieben die Alten drin? Diesbezüglich sollte man die Arbeitsanweisung von Mitsubishi kennen ob die Rollen beim Riemenwechsel getauscht werden müssen oder nicht. Wenn nicht stellt sich die Frage ob dir die Werkstatt den Wechsel ans Herz gelegt hat oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von snooopy365
Ja das will ich nicht abstreiten, aber auf dem Riemen steht dann mindestens auch die Teilenummer des Zubehörherstellers!Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Naja, entweder es war eine Originaler (dann kann es kein Zubehörriemen gewesen sein), oder andersherum. Es ist aber durchaus nicht unüblich, dass Zulieferer mit der Original TN werben, bzw. sich auf sie beziehen.
Das hat schon alleine logistische Gründe, die Stellen ja Riemen für alles Mögliche her.
Da wollen die auch aufgrund der Beschriftung erkennen können was drin ist, damit wäre bei Mitsubishi z.B. MB03XXXX Zahnriemen, MB04XXXX Keilriemen, aber Merceds MB03XXXX ist ein Wasserpumpenriemen.Also irgendwas ist hier nicht richtig gelaufen!
Aber über Gutachter und Richter könnte ich mich eh den ganzen Tag aufregen.
Das stimmt.
Aber was, wenn die ZUB-Nummer an der Stelle stand, an der der Zahnriemen gerissen ist? Oder sonst wie einfach nicht mehr lesbar?
Der Gutachter hat ja (wenn ich es richtig deute) nur geschrieben, er habe nur die Original-Nummer gefunden.
Kann ja nicht so schwer sein über die Rechnung und den Händler noch einen Riemen gleichen Typs zu organisieren... schließlich hat er den angeblich ja auch bestellt.
Wenn der Ausflüchte wie "gibt es nicht mehr" usw. nennt soll er zumin. den Hersteller nennen.
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Zitat:
Original geschrieben von snooopy365
Kann ja nicht so schwer sein über die Rechnung und den Händler noch einen Riemen gleichen Typs zu organisieren... schließlich hat er den angeblich ja auch bestellt.
Wenn der Ausflüchte wie "gibt es nicht mehr" usw. nennt soll er zumin. den Hersteller nennen.
Ja, mit einigem Aufwand lässt sich das sicher klären...
Nur stand die Frage "Original oder nicht" gar nicht im Raum.
Laut Werkstatt wurde ja sogar nur ein Zubehör-ZR verbaut.
Das Gericht hatte die Frage nach der Haftung für den Schaden zu klären.
Und eine Schuld war der Werkstatt nicht nachzuweisen....
Keine (nachweisbare) Schuld, keine Haftung.
Wenn sich aber herrausstellt das es ein orginalriemen ist, heißt das im Umkehrschluss das die Werkstatt keinen Riemenwechsel durchgeführt hat.
Zitat:
Original geschrieben von snooopy365
Wenn sich aber herrausstellt das es ein orginalriemen ist, heißt das im Umkehrschluss das die Werkstatt keinen Riemenwechsel durchgeführt hat.
Nicht zwingend.
Wenn sich herausstellen (sollte), dass es ein Originalriemen war, steht erstmal nur das fest.
Es könnte auch eine neuer, originaler gewesen sein, der ein paar Jahre beim örtlichen Mitzu.-Händler im Regal lag.
Dann wäre zu beweisen, dass der Riemen, aufgrund einer möglichen Überlagerung (die auch zu beweisen wäre) riss.
Das wird kaum möglich sein.
Es gibt noch weitere Anhaltspunkte, an denen sich Indizien sammeln ließen, die den Annahme stützen würden, dass ein Riemenwechsel durchführt wurde, oder nicht.
Laufrollen, Spannrollen, Wapu...
Das wurde aber (wohl) nicht geprüft, war ggf. auch keine Beweisfrage.
Keine Schuld (beweisbar), keine Haftung.