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Zahnriemen A2 1,4 Benziner: bei 120TKm notwenidig (mobilitätsgarantie!)?

Audi A2 8Z
Themenstarteram 1. Oktober 2008 um 5:33

Hi,

Suche habe ich bemüht, aber zu meiner spezifischen Frage (Garantie) nicht so richtig was gefunden.

ich hatte meinen A2 1,4 Benziner erade bei der Inspektion. Der Wagen hat jetzt 108TKm runter (BJ 12/2003) und der Typ bei Audi meinte bei 120TKm müßte (laut Wartungsintervall) der Zahnriemen gewechselt werden. Das Ganze soll mit Wasserpumpe, etc. alles zusammen 600 Euro kosten.

Meine Fragen dazu:

1. Muß bei dem Motor überhaupt der Zahnriemen gewechselt werden? Habe mal gelesen das bei dieser Motorisierung nur die Sichtkontrolle notwendig ist (der Riemen sieht wohl noch gut aus!)

2. Was passiert mit der Mobilitätsgarantie wenn ich ihn nicht wechseln lasse, oder wenn ich ihn bei einer freien (billigen) Werkstatt wechseln lasse?

3. Sind 600 Euro nicht ziemlich teuer, selbst für einen Zahnriemen?

Wäre für eure Antworten dankbar.

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8 Antworten
am 1. Oktober 2008 um 8:11

Hallo Hawkeye23,

der Zahnriemen ist ein Verschleißteil und sollte dementsprechend behandelt werden. Eine Sichtkontrolle ist immer gut, allerdings würde ich den Zahnriemen bei 90.000 bis 100.000km auf jeden Fall wechseln. Sollte er mal reißen, gibts unter Umständen einen enormen Schaden: Die Ventile laufen nicht mehr synchron zu den Kolben und da deren Wege sich überschneiden, kannst Du Dir denken, was passiert! Dabei muss nicht mal der Riemen reissen, es reicht schon, wenn die Wasserpumpe einen Schaden hat und blockiert oder nicht genügend Spannung am Riemen vorhanden ist und der Riemen nen Zahn überspringt.

600 Euro finde ich in Ordnung. In vielen Audiwerkstätten zahlt man wesentlich mehr. Bei vielen freien sind zwischen 500 und 600 Euro.

Was auf jeden Fall gewechselt werden muss, sind die beiden Zahnriemen, Umlenkrolle/Spannrolle und die Wasserpumpe.

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Riemen gut aussieht. Da hast Du immer das Risiko eines Motorschadens.

Schau auch mal hier:

http://www.motor-talk.de/.../...-zahnriemen-gerissen-t1690717.html?...

Hallo hawkeye23,

laut Servicebuch soll der Zahnreimen spätestens bei 120 000Km gewechselt werden.

Ein zusätzlicher Faktor ist auch die Zeit! Selbst wenn die 120 000Km noch nicht erreicht

sind, soll der Wechsel nach ca. 7 Jahren? (siehe Handbuch) erfolgen.

Dieser Motor hat eine Besonderheit, er besitzt 2! Zahnriemen. Einen Hauptriemen, der

von der Kurbelwelle über die Wasserpumpe zur linken Nockenwelle (Blick von der rechten

Fahrzeugseite auf den Motor) und einen Nebenriemen, der von der linken zur rechten

Nockenwelle führt. Dazu gehören noch eine Führungsrolle und 2! Spannrollen.

Knackpunkt ist dabei die untere, Kunststoffummantelte Spannrolle, die bei einer normalen

Sichtkontrolle nicht geprüft werden kann! Bei diesem sch...Teil löst sich vorzeitig und ohne

jegliche Anzeichen die Plastikhülle und es kann zu einem kapitalen Motorschaden führen, das

ist in der Vergangenheit auch sehr oft eingetreten.

Bei mir ist das in 05/2008 bei 79 000Km!!!! auf der Autobahn bei ca. 160 Km/h passiert, zum

Glück ohne weiteren Schaden. Ich habe nur die Zahnriemen mit allen Rollen und die Wasserpumpe

erneuert. Obwohl Audi bzw. VW ( Motor ist von VW!) diesen Mangel kennt, ist die untere Spannrolle

noch immer mit einer Kunststoffhülle versehen!

Ich habe meine Konsequenzen gezogen und werde bei 150 000 den ganzen Krempel wieder

austauschen. Da ich die Arbeit selbst ausgeführt habe, sind "nur" rund 250 EUR Materialkosten

angefallen. Ist zwar auch ein Haufen Holz, aber nur ein Bruchteil im Vergleich zum neuen Motor!

Für einen nicht Selbstschrauber sind 600 EUR (mit Wapu!) in der Werkstatt m. E. noch im Rahmen!

Auf die Mobi Garantie würde ich mich nicht verlassen, denn Versicherungen suchen jede Möglichkeit,

um nicht zahlen zu müssen. Bei Schadeneintritt ohne den vorgeschriebenen Wechsel könnte man

Dir evtl. unterlassene Sorgfaltspflicht oder sogar "Vorsatz" zur Last legen.

Meine Empfehlung: warte mit der Reparatur nicht bis zur Fälligkeit, 600 € sind immer noch erheblich

preiswerter als ein neuer Motor!

 

Gruß

hoschi3

 

 

 

 

aber wenn er gerade eine Inspektion gemacht hat und es heißt Serviceintervall sagt bei 120TKm ist der Zahnriemen erst dran sollte das doch auch so sein. Mobilitätsgarantie besteht doch.

Hallo peterpan4,

was nützt es Dir, wenn der Zahnriemen aussieht wie neu, aber noch vor erreichen des Wechselintervalls

die dämlich Spannrolle zerbröselt und einen kapitalen Motorschaden nach sich zieht? Nichts!

Die Spannrolle ist der große Schwachpunkt! Alle, denen solch ein großer Schaden entstanden ist, werden

in Zukunft weit vor 120 000 Km diese Spannrolle und alle anderen beweglichen Teile ersetzen (lassen)

Denn merke: nur aus Schaden wird man klug! Insbesondere dann, wenn es mit erheblichem finanziellen

Aufwand verbunden ist. Ich rede hier nicht von 500, sondern von 2000 - 3000 EUR. Und da hört bei mir

jeglicher Spaß auf!

Auf Versicherungen verlasse ich mich schon lange nicht mehr, sondern nur noch auf mich selbst

und meine Arbeit.

 

Gruß

hoschi3

 

wozu bringe ich meinen wagen dann zur Inspektion und das auch noch beim richtigen audihandler?

Wenn die mir dann sagen "alles gut, zahnriemen muß erst bei 120tkm neu" und ich habe mobilitätsgarantie, zu was ist das dann gut?

am 1. Oktober 2008 um 20:26

Wenn er jetzt 108.000 drauf hat und die nächste Inspektion in 15.000 ansteht, dann ist er bei 123.000. Ich würde es auch mit Mobilitätsgarantie nicht drauf anlegen. Was meinst Du was das für eine Bürokratie aufwirft und was das für einen unnötigen Stress mit sich bringt.

Um mir den Ärger zu ersparen, würde ich den Zahnriemen garantiert das halbe oder ganze Jahr früher wechseln.

am 1. Oktober 2008 um 21:30

zur Mobilitätsgarantie - die sagt nur, das du dann im Schadensfalle ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug gestellt bekommst um auch weiterhin mobil zu sein. Die Reparaturkosten für einen gerissenen Zahnriemen übernimmt die Mobilitätsgarantie nicht.

Grüßle

Hrafnkarl

Hallo,

zum Thema Versicherungen habe ich mal ein Beispiel aus der Praxis:

der Kunde X "rollt" mit seinem Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse in die Werkstatt und

bemängelt erhebliche Getriebegeräusche. Erste Untersuchungen ergeben: keine äußere

Beschädigung- sprich Bruch/Riss- des Getriebegehäuses, Öl ist auf max.

Anruf bei einer großen deutschen Reparaturversicherung um eine Freigabe zu erhalten,

großes Erstaunen allerseits, insbesondere beim betroffenen Kunden, die Reparatur wird

nicht! übernommen. Grund: es wäre keine Reparatur, sondern vorbeugende Instandhaltung!

Die Versicherungen verfügen über eine exzellente Rechtsabteilung und kennen Ihre AGB`s

sehr genau und nutzen jede Gelegenheit nicht zahlen zu müssen.

Bei der Mobi Garantie muß man sich ebenfalls vor Beginn der Reparatur eine Freigabe für den

Mietwagen einholen. Dabei muß schon eine sehr genaue Schadensdiagnose angegebenen

werden, die dann mit der einzureichenden Reparaturrechnung übereinstimmen muß!

Als Leistungsgrund für die Versicherung ist ausschließlich "technischer Defekt" Voraussetzung!

Also wenn z.B. das Steuergerät oder irgendein anderer Sensor ausfällt ist das kein Thema.

Wie verhält es sich aber bei einem kapitalen Motorschaden durch Zahnriemenriß? Zumal es sich

beim Zahnriemenwechsel um eine turnusmäßige wiederkehrende Reparatur handelt und man

das auch als Austausch von "Verschleißteilen". Ob das von der Versicherung als zahlungspflichtiger

Schadenfall anerkannt wird weis ich nicht und ich würde mich da auch nicht mit denen anlegen.

Fazit: wenn der Mangel der sich vorzeitigen verabschiedenden Spannrolle, mit der sehr großen

Gefahr eines sehr teuren Motorschadens bekannt ist, unternehme ich alles, um dieser Gefahr

mit all seinen unannehlichen Begleiterscheinungen entgegen zuwirken - sprich- ich erneuere

diese relevanten Teile schon erheblich früher! Bedingt durch die bisherigen Schäden, halte ich ein

Wechselintervall von 80 000 Km als angemessen. Es sei denn, der Hersteller verbessert die

Qualität der unteren Spannrolle, sodaß man wirklich auf 120 000km gehen kann.

Aus meiner Sicht und da gibt mir die Praxis immer wieder Recht, lieber etwas früher, als zu spät.

Auch hierzu habe ich ein Beispiel: bei dem 6 Zylinder Diesel Reihenmotor von VW war ein Wechsel

der Zahnriemen bei 80 000 KM vorgeschrieben. Speziell Taxifahrer haben diesen Termit gerne mal

überschritten. Bei 82 000KM ist dann der Zahnriemen gerissen und es war ein neuer Motor fällig!

All diese Fakten sollten doch ein Überdenken für oder gegen einen vorzeitigen Wechsel sein!

 

Gruß

hoschi3

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