Zahlungsperiode und wie man damit Geld verdient?!
Ist das eigentlich rechtmäßig ok wenn man Quartalsweise sein Beitrag bezahlt und aufs Jahr gerechnet im schnitt 40€ mehr bezahlt als die jährliche Überweisung? Ist das ehh nicht automatisiert der Schriftverkehr? Wie rechtfertigen die Versicherer dies?
MFG
Beste Antwort im Thema
Der TE hat wahrscheinlich noch nie 100.000 Kunden gehabt und deren Zahlungsweisen in der Buchhaltung überwachen müssen. Das kostet schweine viel Geld. Heute gibt es für viele Dinge Computerprogramme, aber auch die kosten Geld. Um die Dinge zu überwachen muss man Personal binden, die am Monatsende Lohn haben wollen. Ungerecht?
Für eine Leistung steht man als Kunde in einer Schuld. Die Schuld ist eine Bringepflicht.
Wer einmal im Jahr bezahlt, ist für ein Jahr alles im grünen Bereich und muss nicht mehr geprüft, zugeordnet, ggf. angemahnt und eingetrieben werden... Darum ist jener Kunde preiswerter in der Buchhaltung. Das spiegelt sich eben im Beitrag wieder. Ist doch normal.
51 Antworten
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 24. Oktober 2015 um 04:56:26 Uhr:
Ratenzuschläge gibts nicht mehr.
naja ja und nein.
Einige Kfz-Versicherer haben sich auf Grund der unsicherer Rechtslage, die sich aus irgendeinem Leben-BGH-Urteil ergab, das jedoch nicht grundsätzlich nach Komposit streute, dazu entschlossen die Zahlweise zum Tarifmerkmal zu machen. So zumindest mein Kenntnisstand.
Ich bekomme es nicht mehr ganz zusammen aber sinngemäß war strittig, ob es sich bei einer nicht jährlichen Vorauszahlung um einen gewährten Kredit handelt und ob entsprechende Beleehrungen zur Effektivverzinsung (im Kfz-Geschäft😰) zu erfolgen hätten.
Der Unterschied:
- Das Kind hat je nach Unternehmen einen anderen Namen bekommen.
- Es wird aktueriell ermittelt sein.
- Die festen grenzen 2/3/5 % (bei uns) sind weng, so dass das maximale was ich für monatliche ZW rechnerisch ermittelt habe 11% (nicht effektiv also Monatsbeitrag x 12 / Jahresbeitrag)waren.
Naja es ist jetzt teilweise kein Kredit mehr, sondern ein Tarifmerkmal...
Ob überhaupt noch versicherer am Markt einen RZZ ausweisen und inwiefern Marktgängigkeit im Raum steht kann ich nicht beurteilen.
Gruß
Ich zahle für mein Motorrad bei der DEVK mit monatlicher Abbuchung weniger als mit jährlicher Zahlweise...
...sind aber nur ein oder zwei €uro - bei irgendwas um die 45€uro Jahresprämie ein 'stattliches' Sümmchen 😁
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 24. Oktober 2015 um 13:02:22 Uhr:
naja ja und nein.Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 24. Oktober 2015 um 04:56:26 Uhr:
Ratenzuschläge gibts nicht mehr.Einige Kfz-Versicherer haben sich auf Grund der unsicherer Rechtslage, die sich aus irgendeinem Leben-BGH-Urteil ergab, das jedoch nicht grundsätzlich nach Komposit streute, dazu entschlossen die Zahlweise zum Tarifmerkmal zu machen. So zumindest mein Kenntnisstand.
Der Unterschied:
Ich bekomme es nicht mehr ganz zusammen aber sinngemäß war strittig, ob es sich bei einer nicht jährlichen Vorauszahlung um einen gewährten Kredit handelt und ob entsprechende Beleehrungen zur Effektivverzinsung (im Kfz-Geschäft😰) zu erfolgen hätten.
- Das Kind hat je nach Unternehmen einen anderen Namen bekommen.
- Es wird aktueriell ermittelt sein.
- Die festen grenzen 2/3/5 % (bei uns) sind weng, so dass das maximale was ich für monatliche ZW rechnerisch ermittelt habe 11% (nicht effektiv also Monatsbeitrag x 12 / Jahresbeitrag)waren.
Naja es ist jetzt teilweise kein Kredit mehr, sondern ein Tarifmerkmal...
Ob überhaupt noch versicherer am Markt einen RZZ ausweisen und inwiefern Marktgängigkeit im Raum steht kann ich nicht beurteilen.
Gruß
So wie ich das am Markt sehe gibts einfach einen Zuschlag mehr, sondern einen Rabatt, für den der jährlich zahlt.
Das meint wohl ChristianH. auch mit seiner Aussage.
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naja, nach welcher zahlweise du die grundprämie bemisst, ist glaube ich egal, zumal der Kunde das rechnerisch ja garnicht sieht, sondern immer nur zwei Zahlen.
Es liegt wahrscheinlich auch daran, daß der wo 1/4 o. 1/2 jährlich bezahlt, das Gefühl hat, er zahlt weniger.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 24. Oktober 2015 um 13:47:52 Uhr:
naja, nach welcher zahlweise du die grundprämie bemisst, ist glaube ich egal, zumal der Kunde das rechnerisch ja garnicht sieht, sondern immer nur zwei Zahlen.
Doch.
Das macht sehr wohl einen Unterschied.
5 % Rabatt auf 100 sind was anderes, als 5% Zuschlag auf 100.
Das mit dem Zahlungsbonus hat einfach den Hintergrund, dass man damit den Ratenzuschlag umgeht.
Einen Zuschlag kann man wohl verbieten.
Einen Rabatt wohl kaum 😉
Für die die meinen wer nicht jährlich zahlen kann kann es sich nicht leisten:
sorry aber nicht jeder hat ein Beamtentarif mit SF30 Häuschen und Garage wo er jährlich nur 300€ bezahlen muss. Es soll auch Leute geben die 800-1000€ für einen alten Kleinwagen zahlen müssen mit geringem einkommen und dann soll derjenige am 01.01 nochn 1000er rausschieben? Der wird Doppelt bestraft. Trifft mich selbst zwar nicht aber solche soll es geben.
In meinem Fall währen das fast 40€ Mehrbetrag aufs Jahr gerechnet bei 1/4 jähriger Zahlweise.
So jetzt bist du drann 😁
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 24. Oktober 2015 um 04:56:26 Uhr:
Ratenzuschläge gibts nicht mehr.
Seit wann?
Ist mir da wieder mal was entgangen? 😰
Kenne es bisher so, daß bei halbjähriger Zahlung ein Aufschlag von 3% und bei vierteljähriger 5% berechnet werden.
Bitte, bitte klär mich auf. 🙁
sagen wir mal so:
es gibt keine RZZ mehr; aber immernoch Preisunterschiede zwischen den Zahlweisen. Ob das Kind nun Ratenzahlungszuschlag oder Müllermilch genannt wird ist Dir und wahrscheinlich auch den Kunden egal.
Das beruhigt, denn dann hätte ich sofort von jährlicher auf monatliche Abbuchung umgestellt.
Darauf trinke ich jetzt erstmal eine Müllermilch. 😁
Oder zu einer Versicherung gehen, die für monatliche Zahlung "keine" Aufschläge nimmt.
Gruß Frank, dem sein Nachbar so eine Versicherung angeblich hat. ;-)
Zitat:
@carbonix schrieb am 24. Oktober 2015 um 02:37:55 Uhr:
...für etwas im voraus zahlen wofür noch keine Leistung erbracht wurde darum gehts mir.
😕
Die Leistung wird doch erbracht. Dein Fahrzeug ist ab dem 1.Tag des neuen Versicherungsjahres versichert.
hmm, naja es stimmt schon irgendwie.
man zahlt mit dem jahresbeitrag am 01.01.XX eben auch für den Versicherungsschutz am 31.12.XX, also für Leistung die erst zukünftig erbracht wird.
theoretisch müsste man aber dann sekündlich oder nachschüssig die Präme vereinnahmen.
ist aber kein versicherungsproblem. Ist über alle so - außer beim gehalt :-)
Der TE hat wahrscheinlich noch nie 100.000 Kunden gehabt und deren Zahlungsweisen in der Buchhaltung überwachen müssen. Das kostet schweine viel Geld. Heute gibt es für viele Dinge Computerprogramme, aber auch die kosten Geld. Um die Dinge zu überwachen muss man Personal binden, die am Monatsende Lohn haben wollen. Ungerecht?
Für eine Leistung steht man als Kunde in einer Schuld. Die Schuld ist eine Bringepflicht.
Wer einmal im Jahr bezahlt, ist für ein Jahr alles im grünen Bereich und muss nicht mehr geprüft, zugeordnet, ggf. angemahnt und eingetrieben werden... Darum ist jener Kunde preiswerter in der Buchhaltung. Das spiegelt sich eben im Beitrag wieder. Ist doch normal.