Zahlung per Überweisung für und Rechtsschutz des Käufers
Hallo,
Ich bin ein absoluter Anfänger und habe eine Frage zur Bezahlung des Fahrzeugs. Ich werde die Banküberweisung verwenden. In dem Wissen, dass es nicht sofort ist und 2 oder 3 Tage benötigt, um vollständig abgeschlossen zu sein, was schützt mich rechtlich vor Betrug? Unterschreiben wir (ich und der Händler) ein Papier, das mich als Käufer schützt, da ich das Auto im Voraus bezahle?
Wenn es hier im Forum eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt, zeige sie mir, ich würde mich sehr darüber freuen. Und verzeiht mir, falls diese Frage schon im Forum gestellt wurde, ich bin ganz neu hier und spreche kein Deutsch :/ Ich benutze Google Translate nur aus dem Englischen.
Vielen Dank.
35 Antworten
Barzahlung unerwünscht, da bei diesem Betrag ein steuerlicher Herkunftsnachweis gewünscht war. Keine Ahnung ob das stimmt, aber der Händler hat klar suggeriert, das echtes Geld unbeliebt ist
Dann müssen die Kunden halt hart bleiben und auf Barzahlung oder Überweisung bei Übergabe im Beisein des Verkäufers bestehen.
Notfalls woanders kaufen. Wird sich schon ein Händler finden.
Nur, ohne belastbare Zahlen zu haben, wird eh fast jedes Fahrzeug finanziert und da sieht es dann wieder anders aus. Da die Bank und Leasing erst zahlt, nachdem sie das vom Kunden unterschriebene Dokument bekommen, dass eben dieser die Ware (Auto) erhalten hat. Die Banken schaffen es also, sich abzusichern.
Den Schachzug der Finanzierung und diese dann zu widerrufen und der Bank das Geld zu geben, gibt es noch, wenn die Fahrzeugübergabe in diesem Zeitraum stattfindet. Ansonsten müsste man 1% Entschädigung zahlen was immerhin schon ein 100er ist bei einem 10.000er Darlehen und bei einem bestellten Wagen darauf hinausläuft...
Also einfach mal auf Barzahlung oder Überweisung bestehen. Ich als Kunde würde das nicht mit mir machen lassen.
Schon, geht aber nicht immer. Wenn ich ein neues Auto bestelle, muss ich das bei jemandem tun. Sollte es sich um eine Niederlassung handeln, habe ich beim Hersteller bestellt und die Gefahr einer plötzlichen Insolvenz ist geringer als bei einem freien Händler. Bezahlt man das Auto, erwirbt man meines Wissens auch das Eigentum daran. Ist aber eine ausreichend knifflige Angelegenheit und ich als Inschinör, dem nix zu schwör ist, habe vermutlich zu wenig Ahnung von Sachenrecht und Insolvenz-Ordnung.
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Ich denke, dass kaum ein Händler ein Auto nicht verkauft, wenn man auf Überweisung bei Übergabe im Beisein des Verkäufers besteht. Die meisten Käufer ziehen halt den Schwanz vorzeitig ein, wenn der Verkäufer den Kopf schüttelt. Es gibt genug Händler. Die Händler nutzten halt die Euphorie und die Emotionen beim Autokauf gnadenlos aus und es gibt leider zuviele, die sich das gefallen lassen.
Wie ist das eigentlich mittlerweile bei BMW in München? Ich glaube zuletzt war ich 2008 dort und die hatten einen richtigen Kassenbereich, besser als in einer Bank, man betrat einen Raum, Tür zu und da war ein Schalter, verglast wie in der guten alten Bankfiliale, wo man bezahlte.
Wenn ein Händler will geht es, BAR sowie Überweisung. Wenn der das nicht will, dann halt der nächste Händler. Mir ist es unbegreiflich, wie man bei solchen Summen Zugeständnisse machen will.
Jeder Händler kann sich einen entsprechenden Tresor einbauen lassen, Bargeldbestände versichern. Natürlich kostet das Geld. Will der Händler das sparen und alle Risiken auf mich abwälzen, werde ich halt nicht sein Kunde. So einfach kann es sein.
Wenn man Autos fährt, welche in x-beliebiger Menge anderweitig zum Kauf angeboten werden, mag das machbar sein. Wenn nicht, .... nicht machbar.