Zahlung per Überweisung für und Rechtsschutz des Käufers
Hallo,
Ich bin ein absoluter Anfänger und habe eine Frage zur Bezahlung des Fahrzeugs. Ich werde die Banküberweisung verwenden. In dem Wissen, dass es nicht sofort ist und 2 oder 3 Tage benötigt, um vollständig abgeschlossen zu sein, was schützt mich rechtlich vor Betrug? Unterschreiben wir (ich und der Händler) ein Papier, das mich als Käufer schützt, da ich das Auto im Voraus bezahle?
Wenn es hier im Forum eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt, zeige sie mir, ich würde mich sehr darüber freuen. Und verzeiht mir, falls diese Frage schon im Forum gestellt wurde, ich bin ganz neu hier und spreche kein Deutsch :/ Ich benutze Google Translate nur aus dem Englischen.
Vielen Dank.
35 Antworten
Und besonders "lustig" wird das Ganze dann, wenn die Zahlung bei Übergabe mit Bargeld immer mehr erschwert wird.
Was berechtigt einen normalen Verkäufer eigentlich, den vollen Kaufpreis vorab zu verlangen und die Ware erst Tage später zu übergeben? Warum richten solche Verkäufer nicht ein Treuhandkonto bei ihrer Bank ein, wo der Käufer hin überweist mit der Auflage, erst nach Übergabe den Betrag zugunsten des Verkäufers freizugeben?
Im KV war keine vollständige Vorabbegleichung vereinbart. Es wurde mündliche eine Anzahlung i.H.v. xx% der Kaufsummer besprochen, welche zum Versand der Papiere ausreichte. Ich kann jetzt zulassen und den Rest bis zur Übernahme begleichen
Trotzdem ist die Rechtslage eine sehr einseitige Benachteiligung des Käufers
"Ich kann jetzt zulassen und den Rest bis zur Übernahme begleichen"
Fein, und für den Zeitraum ab Zahlung des Rests bis zur Übergabe schwebst du im luftleeren Raum.
@PeterBH
Ich meine, solche Zahlungsdienstleister gibt es. Kostet Geld, was keiner der Parteien zahlen will. Der Händler könnte es easy einpreisen und "gratis" suggerieren.
Aber welcher Pravatier möchte dem seriösen Verkäufer die Nähe zur möglichen Insolvenz einreden?
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. August 2021 um 14:59:42 Uhr:
"Ich kann jetzt zulassen und den Rest bis zur Übernahme begleichen"Fein, und für den Zeitraum ab Zahlung des Rests bis zur Übergabe schwebst du im luftleeren Raum.
Ja... zwangsläufig jeder der so handelt. Deswegen die Lücke
Wenn via SEPA-Überweisung bezahlt wird ist in der Regel das Geld noch am gleichen Tag da, wenn die Überweisung vor 14 Uhr ausgeführt worden ist.
Einige Banken bieten auch beim Online-Banking Echtzeitüberweisung an, dann ist das Geld genauso schnell da wie bei einer PayPal Zahlung.
So hab ich das bei meinem Camper gemacht. Eine Echtzeitüberweisung kostet vielleicht 50 Cent extra, wenn überhaupt.
Als Käufer sitzt du - wenn du das Auto unbedingt haben möchtest - immer in der Zwickmühle. Selbst das Thema "Sofortüberweisung" funktioniert nicht immer, sonst könntest du zwei Sekunden vor der Übergabe zahlen. Aber zum einen ist nicht jede Bank diesem System angeschlossen, zum anderen (so der Verkäufer meines Touareg) "kann man der Buchhaltung doch nicht zumuten, den Zahlungseingang abzurufen". Na klar, so ein normales Autohaus bekommt schließlich zig Gutschriften über zig tausend Euro am Tag...
Dummerweise ist es in meinem Fall ein:
- in der Gegend selten verfügbares Auto
- im Vergleich zum Wettbewerb rel. günstiges Auto
- haben-will-Auto
Zitat:
@molchhero schrieb am 13. August 2021 um 14:54:48 Uhr:
Zitat:
@keksemann schrieb am 13. August 2021 um 14:45:45 Uhr:
Okay...hab ich verstanden. Also: längst nicht mehr zeitgemäßDas mag auf den ersten Blick so wirken. Dahinter liegen aber Erwägungen, die dazu führen, dass unser Sachenrecht auch nach über 100 Jahre BGB-Geschichte über jede Kritik erhaben ist.
Funktioniert nicht wie nach gesundem Rechtsempfinden erwartet aber "jede Kritik erhaben".
Hmmm, seltsam.
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 13. August 2021 um 21:02:28 Uhr:
Zitat:
@molchhero schrieb am 13. August 2021 um 14:54:48 Uhr:
Das mag auf den ersten Blick so wirken. Dahinter liegen aber Erwägungen, die dazu führen, dass unser Sachenrecht auch nach über 100 Jahre BGB-Geschichte über jede Kritik erhaben ist.
Funktioniert nicht wie nach gesundem Rechtsempfinden erwartet aber "jede Kritik erhaben".
Hmmm, seltsam.
Ich finde es immer wieder beachtlich, dass absolute Laien meinen, das was nach weit über 100 Jahren, in welchen sich hochintelligente Personen mit der Materie beschäftigt haben (oder mehr als 1.500 Jahre, lassen sich die Grundlagen zumindest unseres Trennungsprinzips doch bereits in den Digesten ausmachen), entstanden ist so zu kritisieren, ohne sich überhaupt mit der Materie auseinandergesetzt zu haben.
Und die Grundlagen entstammen nicht den letzten Jahrzehnten, in welchen die Politik wirklich viel Quatsch ins BGB gebracht hat, sondern einer Zeit, in welcher das Zivilrecht noch eine unpolitische, sachdienliche Antwort finden sollte.
Zitat:
@molchhero schrieb am 13. August 2021 um 22:48:44 Uhr:
.....
Und die Grundlagen entstammen nicht den letzten Jahrzehnten, in welchen die Politik wirklich viel Quatsch ins BGB gebracht hat, sondern einer Zeit, in welcher das Zivilrecht noch eine unpolitische, sachdienliche Antwort finden sollte.
OK, vor 100 Jähre gab es vermutlich weniger Lobby Arbeit in den Parlamenten als heute.
Auf der anderen Seite war es erst 3 Jahre her das der Kaiser den Job verloren hatte.
Da ist bestimmt viel übernommen worden.
Und der Banker hatte schon immer das Interesse im Falles einer Insolvenz sowohl das Geld als auch die bereits bezahlte Ware zu bekommen.
Eine vorbehaltlose "unpolitische, sachdienliche Antwort" auf juristische Probleme kann es also auch zu der Zeit nicht gegeben haben.
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 13. August 2021 um 23:58:13 Uhr:
Zitat:
@molchhero schrieb am 13. August 2021 um 22:48:44 Uhr:
.....
Und die Grundlagen entstammen nicht den letzten Jahrzehnten, in welchen die Politik wirklich viel Quatsch ins BGB gebracht hat, sondern einer Zeit, in welcher das Zivilrecht noch eine unpolitische, sachdienliche Antwort finden sollte.OK, vor 100 Jähre gab es vermutlich weniger Lobby Arbeit in den Parlamenten als heute.
Auf der anderen Seite war es erst 3 Jahre her das der Kaiser den Job verloren hatte.
Da ist bestimmt viel übernommen worden.
Und der Banker hatte schon immer das Interesse im Falles einer Insolvenz sowohl das Geld als auch die bereits bezahlte Ware zu bekommen.
Eine vorbehaltlose "unpolitische, sachdienliche Antwort" auf juristische Probleme kann es also auch zu der Zeit nicht gegeben haben.
Hast du dich mal mit der Entstehungsgeschichte des BGB auseinandergesetzt? Du scheinst ja davon auszugehen, dass es von 1921 ist? Interessant, dass du trotzdem eine Meinung gebildet hast.
Es geht jetzt nicht um das BGB im Einzelnen, sondern um die Tatsache dass mein Geld und mein Auto futsch ist, sollte der Händler binnen der zwei Tage Insolvenz anmelden, wo der bezahlte Wagen noch bei ihm auf dem Hof steht. Das, und nichts anderes ist hier Gegenstand der Debatte. Da braucht niemand mit dem Studiertenwissen um sich werfen, da geht's um gesundes Rechtsempfinden und wie man diese veralterte Tatsache einem Nichtjuristen bei bringt.
Und jetzt kannst du es nochmal versuchen
Ist doch ganz einfach.
Papiere, Schlüssel auf den Tisch
Geld daneben
KV unterschreiben
Ich fahre mit dem Auto vondannen der Verkäufer behält die Kohle.