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YAMAHA R1 RN19 Blinkerrelais

Themenstarteram 10. Februar 2009 um 19:58

Hi suche bei meiner R1 RN 19 das Blinkerrelais wer kann mir helfen

wenn man die blinker anmacht kann man es nicht hören so wie beim auto :(

Beste Antwort im Thema

wenn die leute zu dumm sind die sufu zu benutzen

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am 25. März 2010 um 8:40

Moin,

das Sitzpolster ist mit 2 schrauben befestigt, wenn du die ecken des Posters anhebst siehst du sie. nicht die ecken am Tank.

Aber sowas steht auch in der Bedienungsanleitung ;-)

dann mußt du das SG herrausnehmen und die Relais bei seite nehmen, dann siehst du die schrauben für die Rasten.

Gruß Booker

am 25. März 2010 um 8:43

Hab das irgendwie nicht in der Bedienungsanleitung gefunden.. :( Die Maschine bekommt heute TÜV! Bekomm ich ohne hintere Fußrasten (+ Soziusabdeckung) Probleme mit dem TÜV?

Ja.

Das Fahrzeug ist für zwei Personen zugelassen, dann muss es auch eine Sitzgelegenheit, Fußrasten und Haltegriffe für die zweite Person geben.

am 25. März 2010 um 13:44

Ich habe kein Sitzbrötchen für den Beifahrer und auch keien Fussrasten und der TÜV-Knabe hat deshalb nix gesagt.

Der wollte nur ABS für Scheibe Blinke Auspuff Bremsleitungen sehen und und und....

es gibt nur probleme wenn du ein Soziussitz ohne Fussrasten hast, wenn du die sitzbankabdeckung drauf hast ist das kein Thema.

Gruß Booker

am 25. März 2010 um 14:44

Zitat:

Original geschrieben von booker0815

 

Der wollte nur ABS für Scheibe Blinke Auspuff Bremsleitungen sehen und und und....

Gruß Booker

ABS = Anti Blockier System gibt es nur für Bremssysteme

ABE = das Ding was er sehen wollte

ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis

:)

am 25. März 2010 um 18:17

So, hab eben den TÜV-Menschen gefragt, nachdem meine R1 (ohne montierte Fußrasten) OHNE Mängel über den TÜV gekommen ist (kein GTÜ od. DEKRA)

Er sagte, eintragen muss man es nicht unbedingt. Man kann es ändern. Auch wenn im Fahrzeugschrein Zweisitzer drin steht, muss es nicht zwingend geändert werden.

Eine weitere Möglichkeit ist es, das Motorrad als Wahlweise (Ein/Zweisitzer) einzutragen. Allerdings macht der TÜV (in unserem Kreis) sowas nicht mehr, da wenn einer am Motorrad rumschraubt und nicht so den Plan davon hat und die Rasten nicht ordentlich festzieht, es ein Sicherheitsrisiko darstellt. Sobald Wahlweise drauf steht, muss das Motorrad nicht mehr vorgeführt werden, wenn die Raste ab- bzw. dranmontiert werden.

Da es in der Regel (auf jedenfall in unserem Kreis) nicht mehr eingetragen wird, muss das Motorrad bei jeder Montage der Rasten vorgeführt werden, und der Prüfer kann die Rasten testen!

Im Schadensfall zahlt die Versicherung wenn einer(!) drauf sitzt, und hinten die Fußrasten weg sind, sowie eine Soziusabdeckung drauf ist! Sobald ein Sozius drauf ist und keine Rasten da sind oder eine Soziusabdeckung montiert ist, zahlt die Versicherung NICHT!

Also alles im grünen Bereich! Und weiterhin gute Fahrt, ob mit oder ohne Rasten :)

am 26. März 2010 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von booker0815

 

Der wollte nur ABS für Scheibe Blinke Auspuff Bremsleitungen sehen und und und....

Gruß Booker

ABS = Anti Blockier System gibt es nur für Bremssysteme

 

ABE = das Ding was er sehen wollte

 

ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis

Jupp ich meinte natürlich ABE, hab mich vertippt. :D:D:D

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