Xenon
Hallo "Xenon - Freaks".
Anbei ein Link bei Ebay.
32 Antworten
!!! Friedensangebot !!!
Einigen wir uns darauf, machbar ist alles, fragt sich, wieviel man dafür ausgeben will...
Wo ein Wille...
Wollte niemandem zu nahe treten sondern nur unter gleichgesinnten einige Tipps geben...
Fein. Damit kann ich mich befreunden. Das ist doch schließlich Sinn und Zweck des Forums.
Wir sollten allerdings im Interesse derer, die das Forum und vielleicht auch diesen Thread als Entscheidungshilfe betrachten zu einer rechtlich richtigen Schlussfolgerung kommen.
Die Frage ist also:
Unter welchen Bedingungen ist ein Umbau/Betrieb eines Fahrzeuges ohne Xenon auf Xenonscheinwerfer zulässig?
Ich werde mir nochmal die StVZO mit Hinblick darauf anschauen, wer der eigentliche Adressat der Vorschrift ist.
Ist gut zu merken, dass man sich in der Sache streiten kann, ohne dass dabei persönlich die Fetzen fliegen oder man den Sinn des Forums aus dem Blick verliert.
Ich kann da Roadfly nur zustimmen.
http://www.motor-talk.de/t442407/f67/s/thread.html
Gruss
Dieselmöhre
Fakt ist nun mal, dass ein Fahrzeug der StVZO entsprechen muss. Adressat ist also generell entweder der Halter bzw. Fahrzeugführer.
Und wenn ein Fahrzeug nicht den Anforderungen der StVZO entspricht dann erlischt gegebenfalls die BE.
So wie z.B. in dem Fall, wenn man Xenon ohne ALWR und SWA installiert.
Daran läßt sich nun mal nix ändern...