Xenon-Nachrüstung W202 Bj98

Mercedes C-Klasse W202

Hallo
habe originale Xenon-Scheinwerfer von Bosch erworben und möchte sie nun einbauen.WAS BENÖTIGE ICH SONST NOCH??
Irgendwelche Steuergeräte??? Welche???

31 Antworten

Du brauchst noch die zwei Steuergeräte für die Scheinwerfer (zum Zünden des Gases) und wenn du mit denen zum TÜV fahren willst,ohne sie wieder ausbauen zu wollen,noch die Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Leuchteitenregulierung.Die Steuergeräte kosten ca. 300 Euro das stück.
CU
Marc

Danke.
SRA hab ich.
Kann man die Xenon-Scheinwerfer an die herkömmliche LWR koppeln??? (unabhängig vom TÜV)

SRA

Also weder die SRA noch die Leuchtweiteregulierung sind für Bj 98 erforderlich. Du kannst rein theoretisch die SW mit den erforderlichen EVG´s einbauen und glücklich werden. Diese müssen nicht eingetragen werden.
Das hatten wir schon vor geraumer Zeit.

gruss

schajo

@schajo: nach diesem Link bekommt man aber sehr wohl ein Problem, wenn man Xenon nachrüstet: http://www.xenon-light.at/Wichtig/Wichtig.htm

Ähnliche Themen

@ blubb

hi

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder
2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Gruß
Lars

PS Dieser text ist ein Auszug des Linkes weiter oben !!!

besonders Absatz 2 ist zu beachten erst für Fahrzeuge mit betriebserlaubnis juni 2000

gruß
Lars

@LarsC230K:

Ich weiss jetzt nicht, ob wir das Selbe meinen...?
"Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden"

Damit muss jedes Fahrzeug, was zum jetzigen Zeitpunkt mit Xenon nachgerüstet wird, o.g. Vorschrift erfüllen.

hmm

ja aber v2 sacht wiederum das nur Fahrzeuge die erst NACH juni 2000 zugelassen worden sind das benötigen.

und wenn ich mich recht erinnere war das auch das Ergebnis der Diskussion weiter unten im Forum.

gruß
Lars

@LarsC230K:
was Punkt 2. sagt ist egal, denn zwischen Punkt 1. und 2. steht das kleine Wörtchen "oder". ;-)
Und da das Fahrzeug Bj '98 ist (=bereits im Verkehr ist) und nach dem 1.4.2000 nachgerüstet wird (heute ist der 21.08.2002 *g*) ist Punkt 1. vollständig erfüllt.

Die andere Diskussion habe ich eben nachgelesen und kann sie ehrlich gesagt zum jetzigen Zeitpunkt nicht so ganz nachvollziehen. Klar ist, dass diese Vorschrift geändert wurde (wie auch aus dem von mir genannten Link ersichtlich), die Frage ist nur, zu welchem Zeitpunkt...

@ alle

Wahrscheinlich schreibe ich jetzt etwas total falsches, weil ich bestimmt irgend etwas ganz eindeutiges übersehen habe
ABER: www.bla bla bla. AT!!!

At ist meines Wissens Österreich. D.h. soweit ich in Erdkunde aufgepasst habe sind wir in Deutschland, de. Also gilt diese Regel theoretisch hier nicht.

Und jetzt korrigiert mich bitte! 🙂 🙂 🙂

LOL!

Die Tatsache, dass der Link in .at liegt, bedeutet nicht zwangsweise, dass das, was dort steht, nicht auch für D Gültigkeit hätte, oder? *g*

Lies' Dir die Seite doch mal aufmerksam durch und Du siehst, was ich meine....ach nee....Du sagtest ja schon, dass Du irgendwas Eindeutiges übersehen hast:

Zitat:

neue Regelung:
50 Abs 10 Gesetz
In Österreich und Deutschland gelten folgende StVO

§ 50 Abs. 10 fordert:
<blah>

@ blubb: *hahahaha* hab ich´s mir doch gedacht, aber ein Versuch wars Wert!

Danke

AAAHhhhh jetzt, hoy ich hab gar nicht bemerkt das der Text unten noch weiter geht, *g* wie immer eben

Xenon nachrüsten!

Hallo Leute!

Ich habe mich auch einwenig informiert! Bis ich dann
mal auf diese Seite gekommen bin.

http://www.avd.de/news/2002/maerz/2002_n_kw13_1_22.htm

Ich weiß nicht was ich davon halten soll!
Ich finde den Absatz mit der SRA und der automatischen
Leuchtweiten-Regulierung interessant. Das macht den Einbau
etwas teurer! :-)

Was sagt Ihr dazu?

Neuling

Deine Antwort
Ähnliche Themen