Xenon Nachrüstung

Fiat Punto 176

Hi also ich habe letztens erst ein Thema eröffnet wegen meiner AE´s.
Ich habe von Hella schon eine ALWR verbaut und habe auch eine SRA daheim rumliegen. Wie ich die am besten verbaue muss ich noch schauen. Nun zu meiner Frage ich habe mir ein Xenon Kit H7 6000k bestellt und auch eingebaut. Das Licht ist zwar deutlich heller als Halogen Birnen, jedoch ist die Reichweiter nicht wirklich gut.
Ich hatte damals mit den selben Vorschaltgeräten BiXenon H4 in den Scheinwerfer und dort war die Ausleuchtung der Wahnsinn. Ich habe mir nur 6000k Brenner besorgt, da ich ja die Vorschaltgeräte weiter Verwenden kann. Denkt ihr die schlechte Reichweite kommt von den Brennern oder eher von den FK AE´s?

Das ist echt nervig wenn die Reichweite so bescheiden ist.

Beste Antwort im Thema

Mit dem Umbau wie ich das so sehen verlierst du die Straßenzulassung somit auch jeden Versicherungsschutz.

In der Regel steht sowas darunter:

Zitat:

Hinweis: Unabhängig davon, dass unsere Xenon Brenner so konzipiert wurden, dass sie nach dem Umbau und der Bauartveränderung in alle Scheinwerfer mit der dazugehörigen Lampenfassung passen, sind diese Nachrüstsätze laut §22a StVZO - §23 StVG nur für nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt und geeignet.

Das Zeug würde ich an deiner Stelle sofort wieder rausschmeißen.

italo

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Mit dem Umbau wie ich das so sehen verlierst du die Straßenzulassung somit auch jeden Versicherungsschutz.

In der Regel steht sowas darunter:

Zitat:

Hinweis: Unabhängig davon, dass unsere Xenon Brenner so konzipiert wurden, dass sie nach dem Umbau und der Bauartveränderung in alle Scheinwerfer mit der dazugehörigen Lampenfassung passen, sind diese Nachrüstsätze laut §22a StVZO - §23 StVG nur für nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt und geeignet.

Das Zeug würde ich an deiner Stelle sofort wieder rausschmeißen.

italo

Zitat:

Original geschrieben von Punto_zv


Xenon Kit H7 6000k bestellt und auch eingebaut.

Trotz bescheidener Reichweite ganz sicher hell genug, damit die Rennleitung bei allernächster Begegnung zuordnen kann, wer die 3 Punkte, 90 € Trinkgeld, TÜV-Abnahme in Originalbeleuchtung und Kosten für die Wiederzulassung erhält.

Ich versuche es mal ganz zart und vorsichtig:

Du wirst in einem Unfall verwickelt , ganz harmlos. Einer fährt hinten auf oder das Wildschwein/Reh meint gerade deine Bahnen kreuzen zu müssen. Dich trifft absolut keine Schuld und konntest den Unfall/Schaden absolut nicht verhindern. Es entstand kein Personenschaden. Ein Unfallgutachter, den du nunmal für die Schadensregulierung brauchst, wird im Rahmen seines Gutachten die geänderte Beleuchtungsanlage auffallen. Dieses Gutachten bekommt die Versicherung für die Wertanalyse und Schadensregulierung. Die Versicherung wird aufgrund fehlender ABE und somit fehlender Betriebserlaubnis des Fahrzeuges die Schadensregulierung ablehnen oder ein sehr hohen Anteil einbehalten. Klasse, denkst du jetzt: "Die verklage ich! Hab ja `ne Rechtsschutzversicherung!" Du wirst dir einen Rechtsanwalt holen, der alles macht was du möchtest. Du wirst sehen, das Ganze geht vor Gericht. Der Richter hört sich das Ganze ca. 10Minuten an und spricht dann sein Urteil zu deinen Lasten, denn ein Fahrzeug, daß nicht der STVZO entspricht, darf nunmal nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Gerichtskosten gehen auf deine Kappe.

Die Polizei und das Ordnungsamt informieren dich auch noch kostenpflichtig im Rahmen der Darstellung von" mfr "

Die Rechtschutzversicherung verweigert übrigens auch die Zahlung, da der Einbau ohne ABE wohl als grob fahrlässig zu werten währe. Wenn nicht, kannst ja gegen deine Rechtsschutzversicherung klagen.

Wenn jetzt auch noch Personenschaden mit im Spiel währe.... Gute Nacht!

Spätestens jetzt kommt die Erleuchtung, mit oder ohne Xenon, oder vielleicht auch nie....

Hallo,

lieber Schnorschel ... diese Info ist etwas veraltet. Ein nicht legales Bauteil muss einen wesentlichen Einfluss auf dn Unfall haben und es gibt eine Regresshöchstgrenze von ca. 7000 € (Wert aus der Erinnerung) - außerdem ist sie im Rahmen des Opferschutzes sogar zuerst zur Regulierung vrrpflichtet. Kaskoleistungen fallen allerdings komplett weg, wenn das Bauteil am Unfall beteiligt ist.

In so einem Fall gilt - tritt ein Wesentlicher oder gar ein Personenschaden ein der mit dem Bauteil in Zusammenhang steht kommt der Staatsanwalt mit bis zu 5 Jahren ums Eck ...

Ergänzend ... Das Licht wird immer scheisse sein... da der Scheinwerfer dafür nicht gebaut wurde ... das lässt sich auch nicht flicken...

Gruß Kester

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Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Ein nicht legales Bauteil muss einen wesentlichen Einfluss auf dn Unfall haben...

nö!

alleine schon aus dem umstand, das man ein fahrzeug auf die straße stellt, kann man schon bis zu 30% teilschuld bekommen - nennt man dann: betriebsgefahr

Zitat:

und es gibt eine Regresshöchstgrenze von ca. 7000 €

es sind 5000€...

Schade das dein Nummernschild nicht veröfentlicht ist :-(

Mein Tipp ausbauen.....

Wenn mir so einer entgekommt, kann es sein das ich schon mal mit meinem ORIGINAL Xenon Plus zurück blende und das ist doch etwas heller........

Gruß Rene

Zitat:

Original geschrieben von Punto_zv


Hi also ich habe letztens erst ein Thema eröffnet wegen meiner AE´s.
Ich habe von Hella schon eine ALWR verbaut und habe auch eine SRA daheim rumliegen. Wie ich die am besten verbaue muss ich noch schauen. Nun zu meiner Frage ich habe mir ein Xenon Kit H7 6000k bestellt und auch eingebaut. Das Licht ist zwar deutlich heller als Halogen Birnen, jedoch ist die Reichweiter nicht wirklich gut.
Ich hatte damals mit den selben Vorschaltgeräten BiXenon H4 in den Scheinwerfer und dort war die Ausleuchtung der Wahnsinn. Ich habe mir nur 6000k Brenner besorgt, da ich ja die Vorschaltgeräte weiter Verwenden kann. Denkt ihr die schlechte Reichweite kommt von den Brennern oder eher von den FK AE´s?

Das ist echt nervig wenn die Reichweite so bescheiden ist.

Moin,

Nein. Magirus - tut mir leid. Auch du bist was das angeht noch im veralteten Recht unterwegs. Hast du eine illegale Abgasanlage unterm Auto drunter, bekommst du auch nicht automatisch eine Teilschuld. Wenn dir wer hinten drauf fährt - kann dein Scheinwerfer (selbst wenn er nicht funktionsfähig wäre) keinen Einfluss auf diesen Unfall gehabt haben. Ergo - keine Teilschuld. Ist ein nach wie vor existierendes Gerücht, dass aber seit mindestens 5 Jahren nicht mehr stimmt (früher war das so richtig!).

Du bekommst dann aber eine Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis - ob das schöner ist sei dahingestellt.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Auch du bist was das angeht noch im veralteten Recht unterwegs.

nö!

die einführung der fzv und damit die trennung von be und zulassung

(worauf du warscheinlich anspielst)

hat nichts damit zu tun...dieses ganze teilschuld-gehabe läuft unter dem deckmantel der betriebsgefahr!

Moin,

Dieses Recht ist bei einem Versicherungsschaden doch überhaupt nicht zuständig und greift gar nicht.

Aufgrund dieses Rechts bekommst du eine Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis, was schlimmstenfalls bis hinzu einem gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr reichen kann.

Für die Regulierung und Regressansprüche ist das Versicherungsrahmenrecht zuständig. Ganz andere Baustelle - weil es im Zivilrecht angesiedelt ist.

Also - reines unbegründetes Gerücht das du hier verbreitest. Ein "illegales" Teil am Auto muss immer mit dem Unfallgeschehen verknüpft sein, damit ein Regressanspruch entsteht. Ansonsten bräuchen Versicherungen nur lange genug suchen - irgendwann findet man an jedem Auto ein Bauteil, dass nicht mehr in Ordnung, neuwertig usw. ist ... und wenn es der dreimal in der Tür eingeklemmte Rücksitzbankgurt ist ...

MFG Kester

Die Punto Kerzenleuchten vorne sind nun mal nicht für Xenon konzipiert... dann noch 6000k Lampen und am besten Kondenswasser auf dem Glas, das gibt schöne Blendeffekte.
Wenn Du gescheites legales Licht willst such nach guten Hellas und bau Osram Nightbreaker rein. Du wirst aber nie die Leuchtkraft originaler Xenons erreichen.

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