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Xenon Nachrüstung

Themenstarteram 8. Oktober 2003 um 11:40

Hi, Leute

Ich habe vor mir in meinen Omega B Bj. '96 Xenon reinzubasteln und brauche daher dringend Infos.

Hat jemand schon erfolgreich auf Xenon umgerüstet, würde mich sehr interessieren.

Meine Fragen:

- Welche Vorschaltgeräte brauche ich fürn Omega?

- passen diese an meinen Kabelbaum für Halogen-SW oder muss ich Anpassungen vornehmen?

- Sind die Stellmotoren für Xenon-SW dieselben wie bei Halogenlicht?

Hoffe ihr habt ein paar Infos für mich.

P.S. Dass ich 'ne SWR und 'ne ALWR brauche is mir schon bewusst.

Ciao.

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22 Antworten
am 8. Oktober 2003 um 22:42

Xenon Scheinwerfer

 

Hallo Carlos225

hatte auch mal mit dem Gedanken gespielt, meinen Omega B auf Xenon-Scheinwerfer umzurüsten, habe es dann aber aus Kostengründen ganz schnell wieder sein gelassen und nicht nur mit den Kosten bekommst Du ggf. ein Problem, sondern auch mit dem TÜV !

Xenon-Scheinwerfer ohne Automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage sind NICHT zulässig und wenn Du das alles Nachrüsten willst, kaufe Dir besser gleich einen Omega der Serienmäßig die Xenon Scheinwerfer schon hat.

Dies zu Deiner Info, bis dann.

 

m f g Uwe

am 9. Oktober 2003 um 6:19

Hallo

Steuergeräte gibts bei Ebay.Die werden pro Seite mit je zwei Kabel am Kabelbaum angeschlossen,Plus und Minus.Ist kein Problem.Xenon LWR-Motoren haben einen anderen Stecker und schnellere Motoren,es sind auch mehr Anschlüsse vorhanden,da sie über das Steuergerät der DLWR verstellt werden.

Gruss Andy

Themenstarteram 9. Oktober 2003 um 9:51

Danke für eure Antworten.

@041058

Ich habe ebenfalls vor die autom. Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferwaschanlage nachzurüsten, also denke ich dass ich schon durch 'n TÜV komme.

Es ist zwar kostenintensiv aber es lohnt sich!

Ach ja, noch ne Frage. Welcher D2S Brenner ist besser, der von Philips oder der von Osram?

Ich habe auch xenon in mein 96er omega nachgerüstet,ich kann dir nur sagen das ist auf jeden fall der hammer und das geld wert,würde nie wieder ein auto ohne xenon fahren wollen.Das licht ist absolut geil.PS: Habe grad zwie komplette scheinwerfer für 600€ bei ebay verkauft waren fast neu.Könnte vielleicht nochmal welche bekommen.MFG

Hallo Forum!

Ich habe die Telefonnummer von einer Firma, die Xenonbrenner in andere Fassungen baut zB H4, H1, H7.

Dann habt ihr Xenon mit Euren alten Scheinwerfern.

Ich hab etwa vor einem viertel Jahr mit dieser Firma gesprochen, und die sagten das sie das auch durch den Tüv bekommen würden.

Wenn jemand intresse an der Nummer bitte PN an mich.

P.S. Ich habe nichts mit dieser Firma zu tun. Bin nur durch Zufall an die Nummer gekommen,

Gruss Frank MV6

Solche firmen die solche brenner für H1,H7,H4 haben gibts ja wie sand am meer im internet.das problem ist nur das die für einen xenonsatz soviel geld wollen und es trotzdem nicht an das lichtbild von org.Xenonscheinwerfern kommen habe es selbst probiert und kann nur sagen, das einzig wahre sind die org.omega scheinwerfer.

Themenstarteram 13. Oktober 2003 um 9:55

@carmodus

Sag mal wie hast du's geschafft die automatische Leuchtweitenregulierung nachzurüsten. Bei mir gibt's das Problem dass ich nicht an einen Kabelsatz für die Achssensoren rankomme. Weis jemand wo die erhältlich sind?

Ciao.

am 13. Oktober 2003 um 14:42

Hallo

Du brauchst das Steuergerät und die beiden Achssensoren.

Den Kabelbaum musst du leider selber stricken.

Gruss Andy

Themenstarteram 13. Oktober 2003 um 15:16

Und weißt du (oder jemand anders) wie genau das zu machen ist. bzw. Was muss ich wie mit was verbinden?

MfG

E-Bay

 

Hallo Leute,

bei E-Bay gibt es am laufenden Band Zertifikate wonach der Einbau von Xenon Lampen auch ohne die Automatische LWR und Scheinwerferreinigung zulässig ist.

Hat diese Teil schon mal jemand geordert...?

Scheibenreinugung braucht es aber sicher trotzdem, weil die XENON Lampen nicht annähernd so warm werden, wie die Halogen LAmpen, also wenns im Winter schneit, dann tauen die Scheinwerfer nicht frei und es wird Nacht.

am 16. Oktober 2003 um 15:54

Gesetzes text

 

TÜH HA 4

Datum: 28.Okt.96

Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr

Ersetzt: K 10/96

Suchbegriffe: Scheinwerfer; Xenonlicht; Gasentladungslampen; Nachrüstung;

K 22/96

Entspr. TÜV-SW

K-Info: K 36/96

Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit Xenonlicht-Scheinwerfern

§§ 19, 21, 29 StVZO

Inhalt/Kurztext:

Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden, entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR)

und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA),

sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben.

Schaltung:

Das Fernlicht darf nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten.

 

Ausführlicher Text:

Es war zu klären, ob bei Nachrüstungen von Fahrzeugen mit Scheinwerfern mit Gasentladungslampen (Xenonlicht) die gleichen Auflagen, die von der EG-Kommision bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von EG-BE festgelegt worden sind, auch hier erfüllt sein müssen.

Nach rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, daß in den bisher vom KBA erteilten ABG´s für Xenonlicht-Scheinwerfer die besonderen Anforderungen „automatische LWR“ und „SRA“ nicht aufgeführt sind und folglich nicht gefordert werden können.

Die Xenon-Scheinwerfer erfüllen zwar die für Abblendlicht vorgeschriebenen zulässigen Blendwerte, erzeugen aber durch ihre höhere Lichtintensität bei verschmutzter Abschlußscheibe ein viel stärkeres Streulicht als z.B. Halogenscheinwerfer. Desgleichen ist die Blendwirkung bei falsch eingestellten Scheinwerfern sehr hoch. Aus diesen Gründen sind dem betroffenen Fahrzeughalter die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erläutern und die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einer automatischen LWR und einer SRA zu empfehlen.

Die Schaltung muß so ausgeführt sein, daß die Fernlichtscheinwerfer nur zusammen mit den Xenonlicht-Scheinwerfern für Abblendlicht eingeschaltet werden können.

Die Begründung für diese Zwangsschaltung ist folgende:

Durch die Anlaufzeit nach Einschalten der Gasentladungslampe würde beim herkömmlichen Umschalten von Fernlicht auf Abblendlicht für kurze Zeit überhaupt kein Licht auf die Fahrbahn kommen; zusätzlich würde die Farbwiedergabe von weißem Halogenlicht auf leicht bläuliches Xenonlicht nach der Dunkelphase übergangslos wechseln und könnte zu Irrtationen führen.

Die vorgeschriebene Simultan-Schaltung ist trotz der Kunststoff-Abschlußscheiben möglich, da die Fernlicht-/Abblendlichtscheinwerfer in getrennten Gehäusen untergebracht sind.

Formalrechtlich erlischt die BE eines Fahrzeuges nach Einbau von Teilen mit einer Genehmigung gem. § 19 (3) Nr. 2 nicht, dennoch kann es zu Gefährdungssituationen kommen, wenn die Schaltung nicht so ausgeführt ist, daß das Fernlicht nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten kann.

Wird im Rahmen einer HU festgestellt, daß die Schaltung nachgerüsteter Xenon-Scheinwerfer nicht den obigen Anforderungen entspricht, ist dies als EM (Wiedervorführung erforderlich) zu bewerten.

(Quelle: FKT-SA „Licht“ II/96 Pkt. 11.5 und beispielhaft ABG K 44523, ECE-R 98 Nr. 00277 sowie EG-BG e 1* 76/761*89/517*0370*00 in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung der EG-Kommission; TPL/ÜOL TÜV SW)

------------------------------------------------------------

Ende K-Blatt des TÜH

Hmm ja vielleicht hättest Du mal weiterlesen sollen!

__________________________________________________________

 

ACHTUNG Neueste Informationen:

für die Nachrüstung mit Xenonlicht ist mittlerweile eine automatische Leuchtweitenregelung als auch eine Scheinwerferreinigungsanlage erforderlich. Sie beziehen sich auf eine alte hausinterne Arbeitsanweisung, die schon lange nicht mehr gültig und von uns durch die aktuelle Version der StVZO (§ 50(10) weiter unten nachlesbar) ersetzt worden ist.

Alte Regelung:

TÜH HA 4

Datum: 28.Okt.96

Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr

Ersetzt: K 10/96

Suchbegriffe: Scheinwerfer; Xenonlicht; Gasentladungslampen; Nachrüstung;

K 22/96

Entspr. TÜV-SW

K-Info: K 36/96

Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit Xenonlicht-Scheinwerfern

§§ 19, 21, 29 StVZO

Inhalt/Kurztext:

Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden, entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR)

und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA),

sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben.

Schaltung:

Das Fernlicht darf nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten.

 

Ausführlicher Text:

Es war zu klären, ob bei Nachrüstungen von Fahrzeugen mit Scheinwerfern mit Gasentladungslampen (Xenonlicht) die gleichen Auflagen, die von der EG-Kommision bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von EG-BE festgelegt worden sind, auch hier erfüllt sein müssen.

Nach rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, daß in den bisher vom KBA erteilten ABG´s für Xenonlicht-Scheinwerfer die besonderen Anforderungen „automatische LWR“ und „SRA“ nicht aufgeführt sind und folglich nicht gefordert werden können.

Die Xenon-Scheinwerfer erfüllen zwar die für Abblendlicht vorgeschriebenen zulässigen Blendwerte, erzeugen aber durch ihre höhere Lichtintensität bei verschmutzter Abschlußscheibe ein viel stärkeres Streulicht als z.B. Halogenscheinwerfer. Desgleichen ist die Blendwirkung bei falsch eingestellten Scheinwerfern sehr hoch. Aus diesen Gründen sind dem betroffenen Fahrzeughalter die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erläutern und die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einer automatischen LWR und einer SRA zu empfehlen.

Die Schaltung muß so ausgeführt sein, daß die Fernlichtscheinwerfer nur zusammen mit den Xenonlicht-Scheinwerfern für Abblendlicht eingeschaltet werden können.

Die Begründung für diese Zwangsschaltung ist folgende:

Durch die Anlaufzeit nach Einschalten der Gasentladungslampe würde beim herkömmlichen Umschalten von Fernlicht auf Abblendlicht für kurze Zeit überhaupt kein Licht auf die Fahrbahn kommen; zusätzlich würde die Farbwiedergabe von weißem Halogenlicht auf leicht bläuliches Xenonlicht nach der Dunkelphase übergangslos wechseln und könnte zu Irrtationen führen.

Die vorgeschriebene Simultan-Schaltung ist trotz der Kunststoff-Abschlußscheiben möglich, da die Fernlicht-/Abblendlichtscheinwerfer in getrennten Gehäusen untergebracht sind.

Formalrechtlich erlischt die BE eines Fahrzeuges nach Einbau von Teilen mit einer Genehmigung gem. § 19 (3) Nr. 2 nicht, dennoch kann es zu Gefährdungssituationen kommen, wenn die Schaltung nicht so ausgeführt ist, daß das Fernlicht nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten kann.

Wird im Rahmen einer HU festgestellt, daß die Schaltung nachgerüsteter Xenon-Scheinwerfer nicht den obigen Anforderungen entspricht, ist dies als EM (Wiedervorführung erforderlich) zu bewerten.

(Quelle: FKT-SA „Licht“ II/96 Pkt. 11.5 und beispielhaft ABG K 44523, ECE-R 98 Nr. 00277 sowie EG-BG e 1* 76/761*89/517*0370*00 in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung der EG-Kommission; TPL/ÜOL TÜV SW)

------------------------------------------------------------

Ende K-Blatt des TÜH

°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°

neue Regelung:

50 Abs 10 Gesetz

In Österreich und Deutschland gelten folgende StVzO

§ 50 Abs. 10 fordert:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, di mit Gasentladungslampen ausgestattet

sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,

2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

ausgerüstet sein.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden

oder

2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Xenon Team Zusatz:

Die Kosten für Eintrag in den Typenschein bei der zuständigen

Landesregierung betragen ca. Euro 40,--

am 18. Oktober 2003 um 5:35

Hallo Carlos225

Wenn du die Teile alle hast ist es eigentlich kein Problem denke ich.Habe eine Legende des Anschlussplans für die Originalscheinwerfer.Kann eventuell heute Abend mehr dazu sagen,da ich nachher vorhabe meinen Kabelbaum einzubauen.

Gruss Andy

am 26. Oktober 2003 um 3:33

an trasher

 

so wie du das schreibst scheinst du ein Kfz-Prüfungsingenieur zu sein.

folgende Fragen

aus deinem text (erste teil ist ja identisch) entnehme ich den zusatz

Zitat:

neue Regelung:

50 Abs 10 Gesetz

In Österreich und Deutschland gelten folgende StVzO

§ 50 Abs. 10 fordert:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, di mit Gasentladungslampen ausgestattet

sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,

2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

ausgerüstet sein.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden

oder

2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

Xenon Team Zusatz:

Die Kosten für Eintrag in den Typenschein bei der zuständigen

Landesregierung betragen ca. Euro 40,--

ist das original Text?

Bei mir (gebrauchtwagen) ist xenon drinne vom vorbesitzer (mv6 bj95), eigentlich gabs das zu der zeit noch nicht. Es handelt sich aber um echte omega B Xenonscheinwerfer mit (GM-Kennung)

dann dein text der mich verunsichert hat. dazu kommt noch diese Gutachten was ich zum Thema gefunden habe

http://bluesteel.50free.net/pictures/xenon-gutachten2.jpg

 

und der Link zu einer Auktion (siehe FAQ)

cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2433671190&category=44261

 

Was bedeutet das nun für mich? ich muss mit dem gebrauchten bald zur HU und ich will mich nicht von Ihr mit ner Mängelliste verabschieden. Natürlich ist keine SRA dran (LWR kann ich nicht sagen. Woran erkennbar?)

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