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Xenon effekt

Themenstarteram 5. März 2007 um 20:54

Hallo zusammen. Brauche mal kurz eure Ratschläge. Folgendes: Wollte bei meinem S300TD dieses Xenonartige Licht haben.Es geht also nur um diesen Effekt, die Scheinwerfer sollen gleich bleiben. Was brauche ich alles dafür und wieviel würde mich das kosten. Besten Dank an alle

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31 Antworten
am 6. März 2007 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von S300TD

Danke, urmelausmbenz. Sagt mal, letztens habe ich etwas von einem Brenner gehört, müsste ich mir zusätzlich einen Brenner kaufen, wenn ja, warum??

????????????????????????????????????????

:confused: ????????????????????????????

hab ich was verpasst ??????????????? :eek:

pie

am 6. März 2007 um 22:07

diese ultravision oder wie sie auch alle heissen bringen garnichts, der w140 hat bei den original-xenonscheinwerfern ein so intensives und schönes blau dass nie und nimmer nicht einmal annähernd von so möchtegern-xenon birnen dargestellt wird.

also wenn du es ernsthaft möchtest hast du zwei optionen:

entweder den umbau der relativ teuer ist.

oder du kaufst dir so xenon-sets die bei e---- verkauft werden (kostenpunkt circa 150€)

----> diese sehen genauso schön aus wie die originalen xenon-scheinwerfer, habe sie schon auf mehreren autos gesehen.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von V8-STGT

oder du kaufst dir so xenon-sets die bei e---- verkauft werden (kostenpunkt circa 150€)

der legale umbau, mit diesen sets, kostet alleine für die gutachten knappe 20.000€....und dafür kannste original-xenon anchrüsten lassen....

anderweitig, sind diese folgekosten zu bedenken:

bei ner "normalen" kontrolle:

-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer UND halter)

-3 punkte (für fahrer UND halter)

- a-verstoß für den fahrer

- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung

-250-400€ nachschulungskosten

- b-verstoß für den halter

-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)

-280-520€ gutachterkosten

-50-120€ für die neuvorführung des fz

- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten

bei nem unfall:

-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)

-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€

-zivilrechtliche folgeprozesse im mehrstelligen millionen-€ bereich, ohne deckung der schadenssumme durch die phv....

am 6. März 2007 um 23:42

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

der legale umbau, mit diesen sets, kostet alleine für die gutachten knappe 20.000€....und dafür kannste original-xenon anchrüsten lassen....

anderweitig, sind diese folgekosten zu bedenken:

bei ner "normalen" kontrolle:

bei nem unfall:

-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)

wenn man das gut macht merkt das niemand das ist nunmal tatsache. wann wurde bei einem grossen wagen wie beispielsweise e38 oder w140 denn kontrolliert ob die xenon echt sind??

ich erinnere mich nicht an sowas und fahre nunmehr schon seit 4 jahren den e38 und der w140 meines vaters ist seit über 90.000km in unserem besitz und NIE wurde eine derartige kontrolle durchgeführt.

soweit ich das im internet verfolgen konnte, muss die versicherung bei einem unfall doch erstmal beweisen dass es an dem nachrüstset gelegen hat (wenn sie das überhaupt merken aber das ist ja eine andere geschichte)

oder nicht??

(bin kein jurist weiss es nicht genau kann natürlich auch anders sein. würde mich gerne mal interessieren wie die sachlage in der hinsicht ist.)

am 7. März 2007 um 6:01

Der Versicherungsvertrag setzt eine vorhandene Betriebserlaubnis voraus! Durch den Umbau erlischt diese natürlich, es sei denn die Leuchten haben ABE. Somit ist die Versicherung berechtigt, im Schadenfall die Leistung zu verweigern.

Der Haftpflicht-Versichungsschutz bleibt bestehen, allerdings wird die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Die Höhe der Regressforderung ist im Versicherungsvertrag festgehalten (üblich sind 5.000,- Euro).

Anders sieht es mit der Teilkasko oder der Vollkasko aus. Im Falle eines Schadens braucht die Versicherung Ansprüche aus der TK oder VK nicht zu zahlen, da die Bedingungen des Versichungsvertrags nicht eingehalten wurden.

Dies trifft natürlich nur dann zu, wenn der Versicherung bekannt ist, daß keine Betriebserlaubnis vorhanden war. Wenn also ein Gutachter die nicht zulässigen Leuchten (oder eine andere "gefahrerhöhende" Veränderung) übersieht, kommt man vielleicht davon und die Versicherung zahlt.

Des Weiteren hat der Versicherte die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Gefahrerhöhung den Unfall nicht verursacht oder mitverursacht hat (Kausalität, § 25 III VVG). In diesem Falle müsste die Versicherung ebenfalls zahlen. Da die Beweislast aber bei dem Versicherungsnehmer liegt, dürfte dies teuer und zeitaufwendig werden.

Also Vorsicht :)

Zitat:

Original geschrieben von Christian106

Der Versicherungsvertrag setzt eine vorhandene Betriebserlaubnis voraus! Durch den Umbau erlischt diese natürlich, es sei denn die Leuchten haben ABE. Somit ist die Versicherung berechtigt, im Schadenfall die Leistung zu verweigern.

So schauts aus. Und wenn ICH Chef bei einer Versicherung wäre, würde ich mir die Unfallautos ganz genau ansehen. Denn jede Zahlung die ich mir ersparen kann landet indirekt in meinem eigenen Geldbeutel.

ciao

am 7. März 2007 um 8:14

Caravan 16V hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Da die Versicherungen heutzutage jeden Weg nutzen, um um die Zahlungen herumzukommen, prüfen sie ja eh schon, was das Zeug hält. Und wenn im Falle eines Falles auffliegt, daß es Umbauten gibt, die - wenn auch nur möglicherweise - die Versicherung zu Kürzungen oder Leistungsverweigerung berechtigt, dann nutzen die das eiskalt aus. Und derjenige, der umgebaut hat, bekommt dann vieeeel Ärger.

Ich würde einfach die Finger davon lassen. Allerdings haben mich persönlich Umbauten nie interessiert. Meine Autos waren im Auftritt immer serienmäßig. Das Geld geht mehr in Unterhaltung und Service, als in An- oder Umbauteile.

Aber das ist, wie gesagt, rein persönlich. Anders aber der Rat, die Finger lieber von den Scheinwerfern zu lassen: Sicher ist sicher.

Es gab den W140 auch schon ab Werk mit Xenon.

Es sollte also möglich sein, Originalteile, die dann auch zugelassen sind, nachzurüsten!

Man bräuchte die Scheinwerfer mit Brenner, die Leuchtweitenregulierung, eine Scheinwerferreinigungsanlage, das ein oder andere Steuergerät sowie vermutlich einen anderen Kabelsatz zum Anschluß des ganzen!

Neu von Mercedes dürfte das ganze mindestens 2 - 3000 Euro kosten!

Gebraucht gehts vielleicht preiswerter...

Japanische Selbstbastel-Billig-Xenon-Sets zu verbauen ist nicht nur illegal und vernichtet die Fahrzeugzulassung - es ist auch qualitativ alles andere als gut! Die Dinger leuchten meist überall hin - nur nicht auf die Straße!

Also nicht weiter überlegenswert!

Wenn hier "nur" eine entsprechende Farbgebung gewünscht ist, so bleibt als einzige legale Möglichkeit eine der diversen im Zubehör erhältlichen "blauen" Birnen zu kaufen und zu verbauen!

Ob das gut aussieht bzw. man mit der Ausleuchtung dann zufrieden ist, mag jeder selbst entscheiden... ;)

am 7. März 2007 um 9:32

Zitat:

Ob das gut aussieht bzw. man mit der Ausleuchtung dann zufrieden ist, mag jeder selbst entscheiden... ;)

es geht dem ja nur um die schöne optik wie er schon selber gesagt hat und da sind diese möchtegern-birnen alles andere als schön bzw. nicht mal annähernd so schön wie echte xenons.

deshalb entweder komplett original oder eben set alles andere ist nichts was dem ziel nahe kommt.

am 7. März 2007 um 9:59

Also da S300TD wohl (und das ist ja erstmal nichts verwerfliches) nicht gerade sehr technikbewandert ist, finde ich es doch sehr wichtig, hier nochmal klar die wichtigen Punkte zu nennen.

Ich finde, dass schon aus dem ersten Post klar hervorging, dass er nur den "Xenon-Effekt" haben möchte, ohne echte Xenon-Technik.

demnach:

Es genügt, die Leuchtmittel (Glühbirnen) zu tauschen. Bitte halte Dich da an die Empfehlung aus den Posts weiter oben, nämlich die Leuchtmittel von Philips (von Osram gibt es ein ähnliches Produkt). Die sind relativ teuer, aber verfügen über eine zweifelsfreie Zulassung für den Straßenverkehr (E-Prägung) und bringen auch wirklich das, was Du möchtest. Dauerhaft weiß/bläuliches Licht und zudem in den meisten Fällen eine höhere Lichtausbeute. Das alles, ohne dass Du Dich und/oder andere durch Blendung gefährdest.

Bitte bitte Finger weg von den ganzen anderen Produkten. Der größte Teil davon ist technisch unreif. Keine E-Zulassung, oder schnelle Verfärbung, wenig oder blendendes oder ungleichmäßiges Licht. Der Preis lockt da natürlich, aber die Philips/Osram Produkte sind den deutlichen Mehrpreis meiner Meinung nach definitiv wert. Die Verfärben z.B. definitiv nicht und schädigen nicht Deine Reklektoren durch verdampfende Beschichtungen und ähnlichen Murks.

Das Wechseln der Birnchen kannst Du selber machen, oder wenn Du da unsicher bist noch besser gleich da machen lassen, wo Du die Teile gekauft hast. Läden wie ATU machen das dann in der Regel kostenlos als Service.

An einer solchen Umrüstung kann ich nichts verwerfliches oder Assihaftes finden.

Kurz mein Senf zu den angesprochenen Xenon-Technik Umbauten ausm Auktionshaus u.ä. So ein Umbau erfüllt für mich erstens alle im vorigen Abstaz genannten Punkte und zweitens finden ich allein die Anregung zu soetwas so zweifelhaft, dass ich es als Moderator heruasnehmen würde.

So, ich hoffe S300TD ist damit geholfen. Ich findes es nicht korrekt, dass er für seine Frage direkt angetrollt wurde.

Grüße

Christian

Themenstarteram 7. März 2007 um 10:53

Vielen Dank, grizu 71, und auch an alle Anderen.Habe jetzt eigentlich die Antworten bekommen, die mich weiterbringen.

P.S. : Freut mich , dass es noch nette Leute im Forum gibt, die auf das Thema ernsthaft zugehen, ohne Bemerkungen abzugeben. Wahrscheinlich hat man mich für einen " Boah , ey die Karre muss geil aussehen ,ey" Typen gehalten.

Danke nochmals an alle.

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V

Und wenn ICH Chef bei einer Versicherung wäre, würde ich mir die Unfallautos ganz genau ansehen.

insbesondere die billigen online-versicherungen alá huk24 & co sind doch mittlerweile dafür bekannt, dass sie ihre schadensgutachter gezielt auf solche veränderungen die die be erlöschen alssen ansetzten, und so die zahlung verweigern....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

insbesondere die billigen online-versicherungen alá huk24 & co sind doch mittlerweile dafür bekannt, dass sie ihre schadensgutachter gezielt auf solche veränderungen die die be erlöschen alssen ansetzten, und so die zahlung verweigern....

das ist doch auch gut so!

jeder schaden, der bezahlt werden musst, sorgt doch dafür dass die prämien bestimmt nicht sinken werden. und wenn da paar deppen meinen sich für geltendes recht hinwegzusetzten, warum sollte die dann trotzdem noch ihren versicherungsschutz behalten?

Ehm...hi! :)

Welche Birnen braucht der W140 denn eigentlich?

Hab' für meinen W202 super Teile von MTEC. Auf'm Bild ist es das Standlicht...mit Abblendlicht wirkt es richtig krass.

Themenstarteram 7. März 2007 um 14:52

Hallo, eatonkompressor, das isser. Darf man fragen welche Birnen du eingebaut hast und wieviel dich das gekostet hat???? danke

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