Xenon Brenneer mitführen?

Volvo V70 3 (B)

Lese gerade in einem Threat, dass die Xenon-Brenner "schlapp" machen und gewechselt werden sollen.
Bei meinem Elch sind auch Xenon drin, MJ 2010 180 tkm. Bei meinen bisherigen Fahrzeugen hatte ich H3, HA, H7 Leuchtmittel verbaut und im Fahrzeug immer Ersatzbirnen mitgeführt, da es "nur" den Zustand leuchtet oder kaputt gab. Dazu meine Fragen:
Kündigt sich bei Xenon ein Ausfall an?
Lohnt sich für diesen Fall, jeweils das Leuchtmittekl vorher zu besorgen und mitzuführen, da selbst bei Ebay der Versand mehrere Tage dauern kann?
Führt jemand von Euch die Teile mit oder wird bis zunm Exitus gewartet?
Welche "Haltbarkeit" Leuchtdauer etc, kann man von den Teilen erwarten?

Wolf_o

28 Antworten

also, ich kann dem meine geldscheine in jeder größe ausdrucken, wenn er das unbedingt will...!? 😁

Und das meint aktuell der ADAC

Zitat:

Weitere Mitführpflichten
Wir empfehlen die Mitnahme von einem Set mit Ersatz-Glühbirnen, da diese bei einem etwaigen Ausfall schnellen Ersatz gewährleisten. Bei Fahren ohne ausreichende Beleuchtung drohen sonst Geldbußen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

https://www.adac.de/.../laenderfuehrer.aspx?Land=33

Das ist absolut richtig!

Am Besten man führt die wichtigsten Birnchen mit. In letzter Zeit sind ja wieder vermehrt 'Einäugige' unterwegs.
Neben den schlechteren Lichtverhältnissen ist es für andere Verkehrsteilnehmer nur schwer möglich die Geschwindigkeit eines von hinten herannahenden des 'Einäugleins' abzuschätzen.

Xenonbrenner kündigen sich i.d.R. rechtzeitig an. Erst werden sie etwas dunkler & dann verschiebt sich die Llichtfarbe ins blau, zuletzt in Richtung rosa. Ich wechsel die Brenner pauschal nach ~2000 Betriebsstunden, da haben die Brenner schon erheblich nachgelassen & nach dem Tausch fährt es sich wieder wesentlich entspannter.

Viele Grüße,

Ich führe kein einziges Birnchen mit, die Zeiten sind mit dem Verkauf meines letzten 2CV (im Jahr 2001 !) endgültig vorbei. Wenn etwas kaputt ist geht es in die Werkstatt, im Notfall muss ein mobiler Helfer ran. 😁
Die Verfärbung des Lichtes nach Alterung konnte ich gut beobachten, dann wurde halt getauscht.
Jetzt muss ich nur noch in den Tiefen des BC den Betriebstundenzähler für die Xenons finden 😁

Gruß
Hagelschaden

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Wegen ner Lampe den Pannendienst holen?

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 21. Dezember 2015 um 23:05:37 Uhr:


Wegen ner Lampe den Pannendienst holen?

Klar, wenn das Licht aus ist und es ist dunkel, dann ist es Zeit für den Mobilitätsservice...was sonst?

KUM

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 21. Dezember 2015 um 23:05:37 Uhr:


Wegen ner Lampe den Pannendienst holen?

Im Notfall = Vorne oder hinten Totalausfall der Beleuchtung und keine Werkstatt / Tanke greifbar? Ja, dann schon - hatte ich aber zugegeben noch nie, ist eher theoretisch der Plan. Ich hab ja keine Birnchen dabei 😁

Gruß
Hagelschaden

Wegen einer Birne kommt man auch nicht gleich vor Gericht. Ab zur nächsten Tanke und gut.
Ich kanns bloß nicht ab, wenn man sich tagelang nicht kümmert. So etwas muss gleich erledigt werden.

Xenon-Lampen sind überall von der "Mitführ-Pflicht" ausgenommen, weil die Fahrzeughersteller das Selbstwechseln gar nicht offiziell "erlauben" und den Autofahrer in die Werkstatt schicken 🙂

Zitat:

@Dr_Lux schrieb am 23. Dezember 2015 um 11:48:36 Uhr:


Xenon-Lampen sind überall von der "Mitführ-Pflicht" ausgenommen, weil die Fahrzeughersteller das Selbstwechseln gar nicht offiziell "erlauben" und den Autofahrer in die Werkstatt schicken 🙂
Hier

ist von Ausnahmen nicht die Rede. Im Gegenteil, es wird von "passenden" Glübirnen gesprochen. Ob der Begriff "Glühbirnen" 100% technisch korrekt ausgelegt wird, obliegt wohl in erster Konsequenz dem Ordnungshüter. Das Busgeld beträgt wohl umgerechnet 10€, also eher Portokasse.

Korrekt heisst es Glühlampe. Glühbirnen gibt es nicht.

Xenon sind keine Glühlampen, wie z. B. ein H7 Leuchtmittel.
Die Glühbirne ist halt umgangssprachlich.

Hier sind aber einige schon zum Rosinenessen in Korinth gewesen, gell? 😁
"Brennen" tun die Dinger wohl auch eher selten.

Waren das alles nicht eigentlich Mini-Heizungen mit Lichtemission als Nebeneffekt?

Soll es jede so halten, wie sie meint.

Schöne Weihnachten.

Zitat:

@Luanne schrieb am 24. Dezember 2015 um 00:06:38 Uhr:



Zitat:

@Dr_Lux schrieb am 23. Dezember 2015 um 11:48:36 Uhr:


Xenon-Lampen sind überall von der "Mitführ-Pflicht" ausgenommen, weil die Fahrzeughersteller das Selbstwechseln gar nicht offiziell "erlauben" und den Autofahrer in die Werkstatt schicken 🙂
Hier ist von Ausnahmen nicht die Rede. Im Gegenteil, es wird von "passenden" Glübirnen gesprochen. Ob der Begriff "Glühbirnen" 100% technisch korrekt ausgelegt wird, obliegt wohl in erster Konsequenz dem Ordnungshüter. Das Busgeld beträgt wohl umgerechnet 10€, also eher Portokasse.

Da steht doch auch nur, dass ein Set Glühbirnen mitgenommen werden muss. Da steht nichts davon, dass Xenon oder LED Leuchtmittel mitgeführt werden müssen. Und auch nichts davon, dass für jedes Leuchtmittel ein Ersatz da sein muss Also einfach ein Set Glühäpfel mitführen zum vorzeigen - dann müsste es ja gut sein?

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