Xenon beim 3B Vor FL
Ich bräuchte mal folgende Info.
Bei dem Vorfacelift, ca. BJ 98 gab es ja ab Werk normale Scheinwerfer.
Es gab ja auch sicherlich Xenon ab Werk.
Hat jemand Bilder von den Scheinwerfern.
Und hatten die damals schon SWR und LWR serienmäßig, wenn nicht ab wann gabs dass.
Die DE Scheinwerfer kamen mit dem Facelift oder?
Danke
31 Antworten
Aber nicht von Anfang an. Bis zum 01.04.2000 gab es auch Autos ohne SWR und LWR.
Mich interessiert blos, ob dass beim 3B auch so war.
Habe leider kein Verkaufsprospekt.
manuelle LWR muss seit ca 1992 verbaut sein.
automatische LWR und SWR müssen bei XENON verbaut sein.
beides laut Gesetzgeber.
Wurde vor dem 01.04.2000 auf Xenons umgerüstet, muss keine SRA und aut. Leuchtweitenregelung verbaut sein. Erst bei einer Umrüstung nach dem 01.04.2000 müssen auch bei älteren Autos alle Bedingungen aus §50 Abs. 10 der StVZO erfüllt sein (SRA + aut. LWR)
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Serienmässig gabs das Fahrzeug, wenn mit Xenon ausgerüstet, auch nur mit LWRA und SRA.
Wann wurde das Fahrzeug denn mit Xenon ausgerüstet ?
Zitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Wurde vor dem 01.04.2000 auf Xenons umgerüstet, muss keine SRA und aut. Leuchtweitenregelung verbaut sein. Erst bei einer Umrüstung nach dem 01.04.2000 müssen auch bei älteren Autos alle Bedingungen aus §50 Abs. 10 der StVZO erfüllt sein (SRA + aut. LWR)
Ein oft gehörtes und trotzdem falsches Gerücht. Die Regelung wurde durch eine weitere (ich glaube 2005; müsste man mal suchen) aufgehoben.
Meines Wissens gibt es nur 2 Autos mit Xenon und OHNE SRA: A8 erste Generation und 7er BMW. Beide weit vor 2000.
Beim 3B ist in der ABE nur Xenon MIT SRA und ALWR enthalten.
Alles nachgerüstete ohne SRA und ALWR ist unzulässig - mit allen bekannten Folgen.
Zitat:
Original geschrieben von Megaquack
Ein oft gehörtes und trotzdem falsches Gerücht. Die Regelung wurde durch eine weitere (ich glaube 2005; müsste man mal suchen) aufgehoben.Zitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Wurde vor dem 01.04.2000 auf Xenons umgerüstet, muss keine SRA und aut. Leuchtweitenregelung verbaut sein. Erst bei einer Umrüstung nach dem 01.04.2000 müssen auch bei älteren Autos alle Bedingungen aus §50 Abs. 10 der StVZO erfüllt sein (SRA + aut. LWR)
Meines Wissens gibt es nur 2 Autos mit Xenon und OHNE SRA: A8 erste Generation und 7er BMW. Beide weit vor 2000.Beim 3B ist in der ABE nur Xenon MIT SRA und ALWR enthalten.
Alles nachgerüstete ohne SRA und ALWR ist unzulässig - mit allen bekannten Folgen.
Absolut richtig. Dieses Thema hatten wir hier schon einige Male, und egal was so mancher denkt, ein Passat 3B/3BG MUSS IMMER autom. LWR und SRA haben, ansonsten BE erloschen
Zitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Es gab ja auch sicherlich Xenon ab Werk.Hat jemand Bilder von den Scheinwerfern.
Ja gab es, aber beim Passat IMMER in Verbindung mit SRA und ALWR
Sieht dann so aus:
Xenon Scheinwerfer 3BNicht an der Farbe stören, ist ist 4300K und ein 6000K Brenner, war grad beim tauschen....
Okay danke für die ANtworten.
Also ist ein 3B mit Xenon ohne SWR und LWR definitiv nachgerüstet und unzulässig.
Und wenn er SWR und LWR hätte, dann müsste es trotzdem eingetragen werden.
Dürfen denn die FL DE Scheinwerfer ohne eintragung nachgerüstet werden?
Zitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Also ist ein 3B mit Xenon ohne SWR und LWR definitiv nachgerüstet und unzulässig.
richtig
Zitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Und wenn er SWR und LWR hätte, dann müsste es trotzdem eingetragen werden.
Nein. Orginale Scheinwerfer brauchen nciht eingetragen werden.
Aber! Kein 3B hat ALWR ohne das er Xenon hat/te
Zitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Dürfen denn die FL DE Scheinwerfer ohne eintragung nachgerüstet werden?
Die passen beim 3B auch garnicht. Da müßtest du schon die gesamte Front umbauen, dafür.
Zitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Okay danke für die ANtworten.Also ist ein 3B mit Xenon ohne SWR und LWR definitiv nachgerüstet und unzulässig.
Und wenn er SWR und LWR hätte, dann müsste es trotzdem eingetragen werden.Dürfen denn die FL DE Scheinwerfer ohne eintragung nachgerüstet werden?
wenn alles nachgerüstet ist scheinwerfer lwr und SWRa braucht man nichts eintragen lassen solange es sich um vw teile handelt
Zitat:
Original geschrieben von schooote
wenn alles nachgerüstet ist scheinwerfer lwr und SWRa braucht man nichts eintragen lassen solange es sich um vw teile handeltZitat:
Original geschrieben von Lupo16v
Okay danke für die ANtworten.Also ist ein 3B mit Xenon ohne SWR und LWR definitiv nachgerüstet und unzulässig.
Und wenn er SWR und LWR hätte, dann müsste es trotzdem eingetragen werden.Dürfen denn die FL DE Scheinwerfer ohne eintragung nachgerüstet werden?
Aber dann könnte ich ja auch nen 1.8 Liter Motor in einen 1.6 Liter verbauen, wenn ich alles umrüste, ohne es eintragen zu lassen.