XC90 T8 MJ2019 kein E-Kennzeichen mehr ab EZ 1.9.2018

Volvo XC90 2 (L)

Hallo zusammen,

Ich bekomm echt die Krise! Gestern habe ich meine Bestellung für einen T8 an unseren Fuhrpark weitergeleitet und die geht jetzt Montag zum Leasinggeber.

Der Volvo Händler hatte mir per email bestätigt dass der T8 als MJ2019 geliefert wird (ca. Sept/Okt). Damit war für mich alles klar.

Jetzt lese ich auf der Volvo Seite in Luxemburg folgendes:

16,5 kWh (B) / 17,0 kWh (C)
3h/4h / 37 km (B) / 37 km (C)
59 (B) / 63 (C)
EURO 6d-TEMP
70 L

D.h. der XC90 hat zwar den 70 Liter Tank (plus Euro 6d), aber die Reichweite sinkt auf 37km (vorher 45km) und der CO2 Ausstoss geht auf 59/63g (vorher 49g) hoch.

Damit verliert er die Genehmigung für ein E-Kennzeichen!!! Das kann doch nicht der Ernst von Volvo sein, 2 wichtige Parameter des Autos so hinzubiegen dass es jetzt ne doppelte Verschlechterung für die Kunden gibt.

Zudem ich in einer Großstadt lebe die mehr und mehr Wert auf Elektromobilität legt und ich nicht weiss, wie ich ohne E-Kennzeichen (trotz Hybrid) in den Genuss von evtl. Vergünstigungen (Parken, Laden, Busspuren nutzen....) kommen soll, irgendwie muss die Karre ja identifizierbar sein von aussen.

Damit schiesst Volvo echt die Krone ab, v.a. auch das sowas vmtl. durch die Hintertür reingeschlichen kommt (to be verified wie publik Volvo das macht). Mein Händler war bei der Besichtigung im Autohaus im Dezember jedenfalls ganz stolz drauf dass die Karre ja ein E-Kennzeichen bekommt und damit „zukunftssicher“ ist.

Bin mal gespannt ob die Daten aus der o.g. Liste auch in Deutschland Bestand haben oder ob Volvo noch was frisieren kann, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Für mich bedeutet es aber, dass ich nun am Wochenende überlegen muss die Karre zu stornieren und auf was anderes (keine Ahnung was, evtl dann doch den Q7 etron) umzuschwenken oder trotzdem beim T8 zu bleiben.

Mich würde Eure Meinung zu dem o.g. Thema interessieren, wie seht Ihr das?

Beste Antwort im Thema

Ich hau mich weg. Auch wenn das unpopulär ist. Mit dem XC90 fährt man ne Wand durch die Gegend. Warum sollte das gefördert werden? 80k++ hinlegen (bzw leasen) und dann über die wegfallenden E-Vorteile jammern... Bitte.
Wer den T8 aus Überzeugung fährt, hat das doch nicht nötig 😉

323 weitere Antworten
323 Antworten

So ganz unrealistisch klingt das ja nun nicht:

Das Bundeskabinett will nach SPIEGEL-Informationen am kommenden Mittwoch ein milliardenschweres Steuergeschenk für Nutzer von umweltfreundlichen Dienstwagen verabschieden. Strittig ist noch, ob die Vergünstigung befristet wird oder dauerhaft gilt - und ob die Länder zustimmen.

Zitat:

@850R96 schrieb am 26. Juli 2018 um 19:37:26 Uhr:


Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle sagte heute morgen „und „, auch wenn zugegebenermaßen der Gesetzestext ein klares „oder“ beinhaltet

Konnte er das begründen? Wollte er? Ich finde das SEHR fraglich. 😮

Zumal andere Straßenverkehrsämter es sogar mit „oder“ auf der Website veröffentlichen. HD zugegeben nicht. Haben eh kaum Infos auf der Seite... 😰😠😠

Zitat:

@gseum schrieb am 26. Juli 2018 um 22:02:51 Uhr:



Zitat:

@850R96 schrieb am 26. Juli 2018 um 19:37:26 Uhr:


Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle sagte heute morgen „und „, auch wenn zugegebenermaßen der Gesetzestext ein klares „oder“ beinhaltet

Konnte er das begründen? Wollte er? Ich finde das SEHR fraglich. 😮

Zumal andere Straßenverkehrsämter es sogar mit „oder“ auf der Website veröffentlichen. HD zugegeben nicht. Haben eh kaum Infos auf der Seite... 😰😠😠

Mir war es egal (der Golf GTE hat 36g CO2 und 50km Reichweite) und ich wollte es nicht weiter vertiefen, zumal der Mitarbeiter erst mal die Infos zum E-Kennzeichen aus dem Schreibtisch hervorkramen und studieren musste, bevor er sich der Zulassung zuwendete....

Gruß Thomas

Verständlich. 🙂

Die kommen mit den verschiedenen Voraussetzungen für E-Prämie und E-Kennzeichen durcheinander.

Ich hab mal beim ADAC-Juristen angefragt.

Ähnliche Themen

Würde mich auch interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage der Strassenverkehrszulassungsmensch vom Gesetz abweichen darf und "und" auslegen darf, wenn "oder" gesetzlich verankert ist.

Er darf nicht abweichen, hat offensichtlich nur keine Ahnung.

Hier die Info vom ADAC-Juristen:
Sofern Ihr Fahrzeug alle sonstigen Voraussetzungen der §9a Abs. 2 FZV in Verbindung mit §§2 Nr. 3, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2 EmoG erfüllt, ist es ausreichend, wenn eine der genannten Alternativen unter §3 Abs. 2 EmoG erfüllt ist ("oder"😉.

Die diversen Paragraphen beschreiben allgemein PIH, der Entscheidende ist §3 Abs. 2 EmoG.

Zitat:

@gseum schrieb am 27. Juli 2018 um 14:28:39 Uhr:


Er darf nicht abweichen, hat offensichtlich nur keine Ahnung.

Hier die Info vom ADAC-Juristen:
Sofern Ihr Fahrzeug alle sonstigen Voraussetzungen der §9a Abs. 2 FZV in Verbindung mit §§2 Nr. 3, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2 EmoG erfüllt, ist es ausreichend, wenn eine der genannten Alternativen unter §3 Abs. 2 EmoG erfüllt ist ("oder"😉.

Die diversen Paragraphen beschreiben allgemein PIH, der Entscheidende ist §3 Abs. 2 EmoG.

Ebend. Es sei denn, es gibt für bestimmte Bereiche Ausnahmegenehmigungen bzw. Verschärfungen, die aber dann nicht allgemeinverbindlich sind.

Dann hätte mich die Juristin da sicher drauf hingewiesen. 😉

Zitat:

@gseum schrieb am 27. Juli 2018 um 14:55:49 Uhr:


Dann hätte mich die Juristin da sicher drauf hingewiesen. 😉

Rüsschtüüüüsch. Deshalb ja meine ursprüngliche Frageee 😉 😛

Jetzt noch die Bestätigung vom Händler: „Es gab vor kurzem eine Änderung, dass er wieder die 40km hat und das E-Kennzeichen bekommt. Dies ist offiziell von Volvo gemeldet.“

Ich passe jetzt den Threadtitel an.

Zitat:

@gseum schrieb am 27. Juli 2018 um 14:28:39 Uhr:


Er darf nicht abweichen, hat offensichtlich nur keine Ahnung.

Hier die Info vom ADAC-Juristen:
Sofern Ihr Fahrzeug alle sonstigen Voraussetzungen der §9a Abs. 2 FZV in Verbindung mit §§2 Nr. 3, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2 EmoG erfüllt, ist es ausreichend, wenn eine der genannten Alternativen unter §3 Abs. 2 EmoG erfüllt ist ("oder"😉.

Die diversen Paragraphen beschreiben allgemein PIH, der Entscheidende ist §3 Abs. 2 EmoG.

So langsam kommst Du ja wieder in Fahrt. 😁
GCW1 muss sich entschuldigen finde ich... 😉

....nur gut, das ich gestern keinen T8 angemeldet habe!

🙂 Thomas

Wenn @gseum so weitermacht, kann ich ja Rentner werden 😰

Von mir könntest du eh nicht leben. 🙂

Wenn mal eine Zulassungsstelle nicht will, dann holen wir dich zur Hilfe. 😁

Zitat:

@gseum schrieb am 27. Juli 2018 um 17:57:17 Uhr:


Von mir könntest du eh nicht leben. 🙂

Wenn mal eine Zulassungsstelle nicht will, dann holen wir dich zur Hilfe. 😁

Also in meiner eigenen Problematik mit den fehlenden bzw. falschen Abgaswerten habe ich den 🙂 zur Hilfe geholt 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen