XC90 in Österreich mit "NoVA": was ist das ?

Volvo S60 1 (R)

Das Magazin "Offroad" hat den XC90 T6 getestet - und erwartungsgemäß bemängelt :
a) geringe Offroad-Fähigkeiten (keine Geländeuntersetzung)
b) lahme 4-Stufen-Automatik (die 5-Stufen-Au. im 2.5T und D5 ist besser).
Aber unterm Strich war der Test doch recht fair und es gab viel Lob.

Außerdem gab es auch einen Hinweis , daß der XC90 (im Gegensatz z.B. zum Nissan Terrano) in Österreich nicht "NoVA-befreit" sei und deshalb teurer als z.B. in Deutschland.

Kann einer der netten Österreicher (oder sonstwer) das Thema mal aufklären ?

Danke

Rolo

13 Antworten

NoVa ist die Normverbrauchsabgabe.

Rechtsgrundlagen
Normverbrauchsabgabegesetz 1991

 

Wichtige Erstinformationen
Was unterliegt der NoVa?

im Inland erfolgende gewerbliche, also unternehmerische, Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen vom NoVAG betroffenen Kraftfahrzeugen.

- im Inland erfolgende gewerbliche, also unternehmerische Vermietung (Leasing) von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen vom NoVAG betroffenen Kraftfahrzeugen.

Ausgenommen sind Lieferungen an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung oder zur gewerblichen Vermietung (Leasing) sowie die gewerbliche Vermietung von Vorführkraftfahrzeugen an Unternehmer oder Vermietung zum Zwecke der gewerblichen Weitervermietung.

- erstmalige Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr im Inland (v.a. Eigenimport)
- Beendigung der begünstigten Nutzung (z.B.: Verkauf eines Taxis)

 

Details
Welche Fahrzeuge unterliegen der NoVa?

- Krafträder
- PKW und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge, einschließlich Kombi und Rennwagen

 

Steuerbefreiungen "ex lege"

- Ausfuhrlieferungen gem. § 6 Abs. 1 und § 7 UStG (inkl. innergemeinschaftlichen Lieferungen)
- Elektrisch oder elektrohydraulisch angetriebene Fahrzeuge

In diesen Fällen tritt die Steuerbefreiung automatisch ein, sie braucht daher nicht extra beantragt zu werden.

 

Steuerbefreiungen im Wege der Vergütung (begünstigte Nutzung)

- Fahrschulkraftfahrzeuge
- Miet- und Platzkraftwagen (Taxi, Ausflugswagen, etc.)
- kurzfristige Vermietung ("Autoverleih"😉. Die Vermietung darf die Dauer von einem Monat nicht übersteigen.
- im Rettungswesen eingesetzte Fahrzeuge, die zum Zwecke der Krankenbeförderung verwendet werden und zwar ohne Absicht der Erzielung eines Gewinns.

NoVA-Befreiung im Wege der Vergütung bedeutet, dass die Lieferung selbst novapflichtig zu behandeln ist; der Käufer (z.B. Taxiunternehmer) hat jedoch die Möglichkeit mittels Nachweis der Zulassung zum begünstigten Zweck die NoVA wieder zurückzuverlangen.

Die Vergütung kann innerhalb von 5 Jahren beim Finanzamt geltend gemacht werden (Fallfrist) - Formulare (NOVA 1).

Endet ein für die Befreiung erforderlicher Einsatzzweck eines Fahrzeuges, so kommt es zu einer Besteuerung.

 

Abgabenschuldner

Abgabeschuldner ist der Unternehmer, der die Lieferung (Fahrzeughändler) oder die gewerbliche Vermietung (Leasingunternehmen) ausführt. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast im Wege der Überwälzung der Steuer den Empfänger der Lieferung. Bei Änderung der Verhältnisse ist Steuerschuldner derjenige, der die Lieferung erbringt.

 

Bemessungsgrundlage

In Fällen der Lieferung: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Bemessungsgrundlage umfasst somit den Kaufpreis (exkl. Ust und NoVA) für die Grundausstattung, für Sonderausstattung und für mitgeliefertes Zubehör.

In allen anderen Fällen (Leasing, Eigenimport, Nutzungsänderung): Bemessungsgrundlage ist der gemeine Wert (Euro-tax).

 

Tarif

- Motorräder: 0,02% x (Hubraum im Kubikzentimetern - 100)
- Benzinfahrzeuge: (Gesamtverbrauch nach dem MVEG-Zyklus - 3) x 2/100
- Dieselfahrzeuge: (Gesamtverbrauch nach dem MVEG-Zyklus - 2) x 2/100

Die errechneten Steuersätze sind jeweils auf volle Steuersätze aufzurunden, wobei die Höchstgrenze 16% beträgt.

 

Entstehung der Steuerschuld

- bei der Lieferung mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist.
- bei der Vermietung mit Ablauf des Kalendermonats, in dem mit der Vermietung begonnen wurde.
- bei Eigenimport mit dem Tag der Zulassung.
- beim Verkauf, bei der Entnahme oder Nutzungsänderung eines befreiten Kraftfahrzeuges mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Vorgang stattgefunden hat.

 

Abgabenerhebung

Die Abgabenerklärung ist dem USt-Verfahren nachgebildet. Der Abgabenpflichtige hat spätestens am 15. Tag des auf die Entstehung der Steuerschuld zweitfolgenden Kalendermonats eine Anmeldung abzugeben, den Steuerbetrag selbst zu berechnen und die Abgabe zu entrichten.

 

Zuständiges Finanzamt

Das Betriebsfinanzamt des Händlers, bei Vergütungstatbeständen das Finanzamt des Leistungsempfängers.

 

Formulare

liegen am Finanzamt auf: Nova 1; Nova 2

 

Bescheinigungspflicht

Bei der Lieferung und der gewerblichen Vermietung muss der Unternehmer dem Abnehmer bzw. Mieter des Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass er die Nova berechnet und abführt.

und warum...?

Hilfe, das ist ja erschlagend....

Und warum gibt es vom Nissan Terrano eine davon befreite Version ? (Offroad 6/03 Seite 53 oben rechts direkt und XC90).

Rolo

Nova-Befreiung

Weil (ich sage das jetzt ohne nachzuschauen - ist nur gem. Gesetz her logisch) es vom Terrano eine Version gibt, die hinter der 2. Sitzreihe eine feste Trennwand hat und mit Metall verkleidete Seitenscheiben und diese Version gemäß Gesetz als Lastkraftwagen gilt und nicht der Personenbeförderung dient.

lg
Dimple, Fan der kreativen Steuervermeidung

...und es ist eine klassische Doppelbesteuerung, da sie sich auf den Preis INKL. USt. bezieht.

Vereinfacht ausgedrückt: Jeder Privatmensch, der sich bei uns ein neues Auto kauft zahlt den vom Importeur bestimmten Nettopreis plus 20% USt. plus durchschnittlich etwa 9% NoVA. (abzgl. Händlerrabatt) Die Ausnahmen (hinten keine Scheiben etc.) sind daher für 99,9% der Neuwagenkäufer nicht tragend.

Wenn man bei Ebay in .de einen schicken XC90 für 20.000 Euro (*träum* ...) ersteigert kommen bei der Anmeldung noch ein paar Tausender NoVA hinzu - ausgehend vom Marktwert des Fahrzeugs.

mfG - linn

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RE: NOVA - Was ist das

Um den Fehler oberhalb über die Berechnung auszubessern:

Die NoVA wird auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Nettopreis + NoVA ergibt die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer (20% in Ö).

Die NoVA wird nämlich auch auf privat gekaufte (also Gebrauchte KFZ), in Ö erstmals angemeldete Fahrzeuge im Zeitpunkt der Erstanmeldung in Ö erhoben. Von der derart berechneten NoVA ist dann Umsatzsteuer zu zahlen.

Ja so san ma in Ö.

PS: Die Nova war die Revanche für die gekillte Luxusmehrwertsteuer (32%). die es in Ö vor der EU gab und ua auf Autos erhoben wurde.

Zitat:

Die NoVA wird auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Nettopreis + NoVA ergibt die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer (20% in Ö).

äh, das kann man so oder so rechnen und es wird das Selbe rauskommen ;-)

mfG - linn

NOVA und USt

Der Unterschied ist bei Kleinbussen zu suchen (Minivans - mehr als 6 Sitze und Bus-Form): Die USt kann sich ein Unternehmer abziehen, die NOVA nicht.

lg
Dimple, der weiß, daß ein 7-Sitzer XC90 nie Kleinbus sein wird (lt. Finanzministerium) und daß die Begründung der Böschungswinkel ist (sprich: XC90 ist ein Geländewagen/Kombi und kein Bus)

jo mei

jo mei, i hoab immer dacht die Östrrrreicher seien lustige Leut. Aber des mit der Nova is joa a Schmäh - da lob i mia den Kaiserschmoarrn.

Rolo

Der Schmäh geht weiter

Nehmen wir nun einmal dern XC 90 mit 2.5 Benziner und (logisch) Automatik und Premiumpaket und wenige Extras und 5 Sitzen mit rd. 5% Nachlass:

Nettopreis: 54.500,00
NOVA (16%): 8.720,00
USt auf alles (20%): 12.644,00
Endpreis (alles Euro): 75.864,00

darin enthaltene Steuern: 21.364,00, das sind 39,20%

Und der Überschmäh:

Annahme: Ich bin Unternehmer und nutze das Auto zu 95% für meinen Betrieb - dann darf ich mir exakt KEINE Vorsteuer abziehen (kein Vorsteuerabzug für PKW) und als Basis für die Abschreibung, die zwangsweise auf 8 Jahre erfolgen muß (12,5% p.a. laut Gesetz) darf ich den Betrag von Euro 34.000,00 nehmen - also 44,82% des Kaufpreises.

lg
Dimple, bei diesen Rechnungen immer eher ang´fressen

Oh lei. Und ich dachte immer, die Piefkes wären regelwütig... aber nein... die wahren Meister sitzen in Wien...

Das heißt, wer sich in Ö einen XC zulegen möchte, muß vorher ein Staatsexamen in Steuerrecht ablegen? Oder wie? Was ein Theater... 🙁

Mein Beileid
ebilassio

Kein Staatsexamen

nötig, du brauchst nur einen hohen Kontostand, da Sache ganz einfach ist: Du darfst an den Staat fast soviel zahlen wie an Volvo, wobei die Abfuhr an den Staat der freundliche Volvohänder für dich übernimmt (Sprich: Du reichst ihm Euro 75.864 und er gibt dir Schlüssel und Papiere).

lg
Dimple

Re: Kein Staatsexamen

Zitat:

Original geschrieben von Dimple


... wobei die Abfuhr an den Staat der freundliche Volvohänder für dich übernimmt ...

stecken beide gar unter einer decke??? jedenfalls scheint es sich in oesterreich eher zu lohnen, als unternehmer einen gebrauchtwagen zu kaufen. in deutschland waere das naemlich - steuerlich betrachtet - unsinn obwohl im sinne des umweltschutzes durchaus sinnvoll. aber was tut man hierzulande nicht alles fuer die arbeitsplaetze in der automobilindustrie ...

Sinn und Unsinn

Es ist wurscht. Die Nova ist eine Abgabe bei der Erstanmeldung in Ö (also bei Gebrauchtwagenimport aus .de auch fällig) und erhöht den Neupreis ebenso wie die nichtabzugsfähige USt. Damit erhöht sich einfach das Preisniveau, was sich natürlich auch auf die Gebrauchtwagenpreise durchschlägt.

Ergo: Am Ende bleibt sichs gleich - der Staat erhöht die Preise und wir wollen trotzdem Volvo (z.B.) fahren und zahlen daher.

lg
Dimple, der anmerken muß, daß hier natürlich auch ein Preisvorteil für Diesel-Motoren herausschaut (v.a. wenn alle Sonderausstattungspreise netto gleich sind und man viel Sonderausstattungen braucht - BMW, Mercedes z.B.)

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