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XC70 aus den Niederlande

Volvo XC70 1 (S/P2)
Themenstarteram 17. Dezember 2023 um 3:10

Hallo werte Gemeinde,

 

ich habe vor mir während des Urlaubs in Rotterdam ein paar XC70 anzugucken.

 

Haben alle schon so um die 200tKm runter und sind alles Diesel mit Automatikgetrieben und Anhängerkupplung.

 

Hat jemand von euch bereits Erfahrung mit der Ausfuhr von Fahrzeugen aus den Niederlande?

 

Laut „Google“ braucht man das COC-Papier, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil2) usw.

Bild dazu ist angehangen.

 

Gibt es Vorschriften bezüglich einer technischen Umrüstung oder dergleichen?

Davon habe ich leider keinen blassen Schimmer.

 

Ich hoffe auf eure Antworten,

 

mit freundlichen Grüßen,

 

 

Sebastian

Asset.JPG
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55 Antworten

Technisch brauchst ihn nicht umrüsten, wenn:

a) in eu schon zugelassen war

b) kein Rechtslenker ist.

 

Musst glaube ich nur die HU machen (bin mir nicht sicher ob die HU‘s anderer EU Länder anerkannt werden), ev. Steuer entrichten und gut ist…

 

Falls noch was anfallen sollte, wird das vermutlich dann jemand ergänzen.

 

Gruß Didi

Moin,

Niederländische Diesel-PKW und wenige Kilometer schließt sich eigentlich aus.

Die Steuer im Quartal beträgt gerne 1500-2000 Euro für große Diesel. Das lohnt sich nur für (sehr!!!)Vielfahrer.

Auf jeden Fall auf lückenlosen Kilometernachweis achten.

Dafür ist der Import vollkommen einfach, wenn die CoC vorhanden sind.

Mein vorletztes Auto (zuletzt in Belgien angemeldet), habe ich bei einem niederländischen Händler gekauft.

Vorweg:

Die HU eines anderen EU-Landes wird zur Zulassung in D nach meinem aktuellen Kenntnisstand nicht anerkannt,

ebensowenig für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens!

Meine Erfahrung:

Ich musste die HU nach 21 bei meinem Elch machen lassen, zur (Wieder-) Zulassung in Deutschland und zur Ausstellung des deutschen Fahrzeugbriefes.

Hintergrund:

Der V70 wurde als Neuwagen in Deutschland gekauft und war hier mehrere Jahre zugelassen, bevor er mit seinem Halter nach DK auswanderte.

Das Auto hatte also seinerzeit eine gültige deutsche HU und deutsche Papiere.

In DK wurde der Wagen von der Skat begutachtet, bekam dänischen "TÜV", dänische Papiere und die dänische Zulassung.

Die deutschen Papiere wurden in DK eingezogen.

Zur Wiederzulassung in Deutschland benötigte ich:

Einen gültigen Kaufvertrag,

die Ausfuhrpapiere aus DK,

eine Abnahme beim deutschen TÜV nach Paragraph 21

(Hauptabnahme zur Erlangung der deutschen Betriebserlaubnis, trotz noch gültigem dänischen "TÜV ").

Die HU in europäischen Nachbarländern ist meistens nicht mit der deutschen HU vergleichbar, was Umfang und Anforderungen betrifft.

Danach erst wurden bei der Zulassangsbehörde neue, deutsche Fahrzeugdokumente ausgestellt.

Nach den CoC-Papieren wurde ich nicht gefragt, vermutlich deshalb nicht, weil der Wagen in der Vergangenheit schon mal in D zugelassen war und ich eine Kopie des alten deutschen KFZ-Briefs hatte.

Mein Rat:

Ich würde die ganzen Formalitäten, wenn möglich, durch den niederländischen Verkäufer erledigen lassen, inkl. der Zulasdung in D und

der Differenzsteuergeschichte.

Viele grenznahe niederländische Händler bieten diesen Service an.

Fragen, Gedanken & Rechtliches:

OK, Rotterdam ist jetzt nicht wirklich grenznah, womit wir bei einer nicht unwichtigen Frage wären:

Wie willst du das Fahrzeug von Rotterdam NL in deinen Heimatort in Deutschland verbringen?

Deutsches Kurzzeitkennzeichen fällt aus, weil:

1. Deutsches Kurzzeitkennzeichen im Ausland ist rechtliche Grauzone,

2. dafür eine gültige deutsche HU vorliegen muss, dem wird nicht so sein.

(Ich habe das 2014 noch so gemacht, aber damals brauchte man dafür noch keine gültige, deutsche HU.)

Deutsche Ausfuhrkennzeichen, sog. Zollkennzeichen fallen auch flach, du willst das Fahrzeug ja von NL nach D einführen.

Blieben letztlich noch Niederländische Ausfuhrkennzeichen.

Ob du, als deutscher Staatsbürger, diese in NL beantragen und das Auto damit bewegen darfst, solltest du vorher abklären.

Nebenschauplatz:

Und weil das in den letzten Jahren nicht einfacher für den deutschen Ottonormalbürger geworden ist, habe ich vor zwei Jahren darauf verzichtet, auch den schönen V70 T5 Handschalter (ebenfalls früher mal in D zugelassen) vom Vorbesitzer meines D5 wieder nach Deutschland zu holen.

Einzig der Transport auf dem Trailer wäre eine Option gewesen.

(Oder auch nicht, bei knapp 800km pro Weg, wie in meinem Fall.)

Auch möglich wäre der Transport nach D per Spedition, da aber wieder die Problematik mit dem Weg zum TÜV in D.

Der Weg zum TÜV innerhalb Deutschlands müsste dann auf dem Trailer geschehen, denn wie bereits erwähnt, ohne deutsche HU kein Kurzzeitkennzeichen.

Weiteres zur Frage des TE:

Was die evtl. technischen Umrüstungen betrifft:

Wenn es rein um das nackte Auto geht , dieses bereits in der EU zugelassen war und es nicht aus GB kommt, erstmal nein.

Aber:

Nicht alle im Ausland nachträglich angebrachten Anbauteile, wie z.B. Rad-Reifenkombination,

anderer Auspuff,

Windabweiser,

Anhängerzugvorrichtung, etc.

haben eine ABE, oder sind so in Deutschland zulässig und eintragungsfähig!

Wie schon erwähnt unterschieden sich da die Kriterien innerhalb der EU teils sehr deutlich.

Anmerkungen:

Beim Stichwort Rotterdam fallen mir spontan Re-Importe aus den USA ein.

Da wäre ich persönlich mehr als vorsichtig! Aus verschiedenen Gründen.

Es ist und bleibt grundsätzlich ein Abenteuer mit nicht zu unterschätzendem Restrisiko.

Man denke nur an eventuelle spätere Reklamationen gegen den Verkäufer im Ausland.

Ob sich das alles lohnt

für ein Fahrzeug, das es so hier und auch grenznah für geringfügig mehr Geld gibt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Wenn man allein die Kosten berücksichtigt, kommt man schnell zu einem eindeutigen Ergebnis.

Sofern es sich nicht um ein seltenes, hier schwer, oder gar nicht (mehr) zu bekommendes Fahrzeug handelt, würde ich von so einer Aktion erstmal pauschal abraten.

Zu guter Letzt aus reiner Vorsicht:

Bei meinem Beitrag handelt es sich lediglich um eigene Erfahrungen und Einschätzungen.

Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir gemachten Angaben kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Die Frage ist:

Lohnt das?

Über welches Modelljahr sprechen wir denn hier und in welchem Preisbereich bewegen wir uns?

Die neuesten XC 70 I sind immerhin schon 16 Jahre alt.

Also mit dem Kurzzeitkennzeichen ist nicht so unmöglich.

Du bekommst die auch ohne gültige Hu, damit du such zum HU fahren kannst - nur mit der Beschränkung, dass du in dem und nur dem direkt angrenzendem Landkreis dich bewegen darfst - ob du dich daran hälst, ist deine Sache…

 

Gruß Didi

@SirDeedee

Nicht hier in der Region (NRW), definitiv nicht!

Mehrfach angefragt in den letzten zwei Jahren.

Also vorher erkundigen!

Edit:

Deine Aussage hat sich soeben beim Blick in die HP vom ADAC bestätigt. :confused:

 

Wenn das Fahrzeug eine EU Typgenehmigung hat (das ist diese "e-Nummer", z.B. e9*93/83.. bei einem V70 - steht auf dem Typenschild zB im Motorraum - und ist auch sicher in den NL Zulassungspapieren aufgeführt) und aus einem EU Land eingeführt wird, dann genügt für die Zulassung in Deutschland neben einer frischen HU ein Gutachten für die Fahrzeugdaten (hieß bei mir "Gutachten gem §6 Abs. 8 FZV zu fehlenden Fahrzeugdaten"). Das erstellen die Prüfer gegen ein Entgelt.

Und ein deutsches Kurzzeitkennzeichen gilt nicht in den Niederlanden.

Die 5-Tage-Kennzeichen werden hier im Münsterland auch nur noch mit gültiger HU ausgegeben.

Ansonsten bleibt nur der Trailer.

Hi,

Das Kurzzeitkennzeichen gilt aber nur in Deutschland!! Für die Überführung in das oder aus dem Ausland ist ein anderes Kennzeichen nötig.

Nur mal so am Rande….

Und, für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens zur Überführung eines bspw gekauften Gebrauchtwagen innerhalb Deutschlands muss der Verkäufer den Wagen abmelden, dir die Papiere zuschicken, du damit zur Zulassungsstelle gehen und das kennzeichnen beantragen. Erst dann kannst du dich auf den Weg machen und deine Neuerwerbung abholen.

Was das im Vergleich zur vorherigen Regelung mit Bürokratiabbau zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Damit wird einerseits den privaten Verkäufern der Kundenkreis extrem minimiert und andererseits den potentiellen Käufern die Lust verdorben spontan mal einen gebrauchten Wagen in Betracht zu ziehen.

Oder, ich mache es mal noch drastischer, man bastelt halt irgendein Kennzeichen von irgendeinem Fahrzeug an das neu erworbene und hofft bei der eigentlich nicht vorhandenen Kontrolldichte unerkannt durchzukommen….

Gruß der sachsenelch

(Der das natürlich nie machen würde, aber vielleicht wird jetzt klar warum meine Tanten….. aber lassen wir das….)

Zitat:

@SirDeedee schrieb am 17. Dezember 2023 um 10:44:38 Uhr:

Also mit dem Kurzzeitkennzeichen ist nicht so unmöglich.

Du bekommst die auch ohne gültige Hu, damit du such zum HU fahren kannst - nur mit der Beschränkung, dass du in dem und nur dem direkt angrenzendem Landkreis dich bewegen darfst - ob du dich daran hälst, ist deine Sache…

Gruß Didi

Man muss aber in jedem Fall die zum Fahrzeug gehörenden Papiere vorlegen können und das hat man beim Gebrauchtwagenkauf in der Regel nicht. Der Verkäufer rückt die erst nach der Begleichung des Kaufpreises heraus, logisch!!….

Gruß der sachsenelch

Ja ist richtig - aber du kannst das Kennzeichen am Ort des Kaufes holen - muss nicht dort, wo du gemeldet bist. Heißt, du kannst die Papiere leicht haben - nur die Zulassungstelle vor Ort muss dann offen haben…

 

Gruß Didi

…..das versuche mal spaßeshalber in Berlin oder Dresden (wie das woanders aussieht kann ich nicht sagen, bei uns in der „Pampa“ ist das vergleichsweise entspannter). Ich weiß das man da als privater Kunde einen seeeehhhhhhrrrrrr langen Atem haben muss. Ohne Termin geht da so gut wie nix…..

Gruß der sachsenelch

…du weißt ja- Ausnahmen haben…ähm bestätigen die Regeln…

 

Gruß Didi

Zitat:

@KJ121 schrieb am 17. Dezember 2023 um 10:49:47 Uhr:

@SirDeedee

Nicht hier in der Region (NRW), definitiv nicht!

Mehrfach angefragt in den letzten zwei Jahren.

Also vorher erkundigen!

Edit:

Deine Aussage hat sich soeben beim Blick in die HP vom ADAC bestätigt. :confused:

Warum glaubst du mir nicht?

:)

 

Gruß Didi

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