1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60, S80, V70 2, XC70, XC90
  6. XC70 aus den Niederlande

XC70 aus den Niederlande

Volvo XC70 1 (S/P2)

Hallo werte Gemeinde,

ich habe vor mir während des Urlaubs in Rotterdam ein paar XC70 anzugucken.

Haben alle schon so um die 200tKm runter und sind alles Diesel mit Automatikgetrieben und Anhängerkupplung.

Hat jemand von euch bereits Erfahrung mit der Ausfuhr von Fahrzeugen aus den Niederlande?

Laut „Google“ braucht man das COC-Papier, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil2) usw.
Bild dazu ist angehangen.

Gibt es Vorschriften bezüglich einer technischen Umrüstung oder dergleichen?
Davon habe ich leider keinen blassen Schimmer.

Ich hoffe auf eure Antworten,

mit freundlichen Grüßen,

Sebastian

Asset.JPG
55 Antworten

Weil ich es hier anders erfahren habe.
Die wollten mir hier bei der Zulassungsstelle um's Verrecken kein 5-Tages-Kurzzeitplatten geben, ohne gültige HU.
Sonst würde hier vermutlich auch der schöne T5 stehen ...

Ja… Behörde halt…
Ich glaube, jeder von uns kann ein eigenes Liedchen singen…

…aber das ist KEIN Grund -MIR- nicht zu glauben… 😁😁😁

Gruß Didi

Mahlzeit.

Danke für die ganzen Antworten. Klasse!

Ich würde dann alle Formalitäten und gesetzliche Notwendigkeiten vom Händler übernehmen lassen.

Ich habe auch noch ein paar XC70 und V70 in Deutschland als Alternative gefunden aber die aus den Niederlande haben die bessere Ausstattung und sehen gepflegter aus.

@T5-Power

Um XC70 aus den Jahren 2006-2008.

Die Abgabe des Kurzzeichtkennzeichens nur noch mit gültiger HU hat leider schon seinen Grund.
Ähnlich wie die Verschärfung des 07er Kennzeichens.

Es war halt zu viel Schrott auf den Straßen unterwegs,und das wurde damit halbwegs unterbunden.

An den TE:

Um welches Fahrzeug geht es denn konkret?

Hi,

Martin, du hast ja recht mit deinem Einwurf, aber es ist ja wie immer, nur weil ein paar völlig durchgeknallte und beratungsresistente Möchtegerne über die Stränge schlagen müssen unzählige Andere darunter leiden indem die überbordende Bürokratie alles versucht zu verschlimmbessern. Und hätte man nicht die Personalstärken in den Verkehrspolizei Revieren dermaßen zusammen gestrichen könnte man auch eine gewisse Kontrolldichte gewährleisten und diese Unholde aus dem Verkehr ziehen.
Leider sind immer die ehrlichen am Ende die dummen…..

Gruß der sachsenelch

Interessant ist ist in diesem Zusammenhang, weil vielleicht irreführend, der Text dazu auf der Seite des ADAC. Dort steht sinngemäß, dass mit KzK ohne gültige HU die Fahrt zur Prüfstelle im eigenen und im Nachbarbezirk erlaubt wäre.
@SirDeedee hat es ja auch so geschildert. Wobei jetzt mal interessant wäre, aus welcher Gegend er kommt.
Die Behörden hier und im Münsterland handhaben das offensichtlich anders, wie @T5-Power und ich schon angeführt haben.
Bedeutet, ohne Fahrzeugbrief und ohne gültige HU wird erst gar kein 5-Tages Kurzzeitkennzeichen ausgegeben.
Also um auf Nummer sicher zu gehen, vor dem Kauf eines Fahrzeugs ohne gültige deutsche HU bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Sonst könnte das im Nachgang eine unschöne Überraschung geben.

Oder zum Abholen einen Trailer mieten.
Mache ich ganz gerne so,denn alleine der Zeitaufwand für den Amtsbesuch spare ich mir damit.

Im Übrigen kann man auch einen Zulassungsdienst für die Erteilung des KZK nutzen.
Kostet natürlich Geld,erspart aber die Terminvergabe und Wartezeit.

Trailer ist gut und schön, kommt aber immer darauf an, welches Zugfahrzeug man zur Verfügung hat und welches Fahrzeug auf den Trailer soll.
In meinem Fall wäre das gewesen:
Mit einem V70 D5 einen Trailer mit V70 T5 huckepack ziehen. Wäre auch nicht gegangen. Also hätte das Zugfahrzeug auch noch geliehen werden müssen.

Hi

Interessant ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass einzelne Zulassungsstellen die Regeln, sagen wir mal, recht kreativ auslegen. Mir will dabei nicht in den Kopf das da jeder scheinbar machen kann was er will.
Entweder es gibt genaue Vorgaben dann bitte überall gleich, oder eben nicht, dann überhaupt nicht.

Ähnliches hatten wir hier vor einiger Zeit. Ein guter Freund hatte einen ehemaligen Geländewagen der NVA als klägliches Häufchen Elend gekauft und in mühevoller Kleinarbeit komplett neu aufgebaut. Als er ihn zulassen wollte hieß es bei seiner Zulassungsstelle „Nööö“!! Begründung, er könnte nicht nachweisen wie der Verkauf zustande gekommen sei (obwohl ein gültiger Kaufvertrag vorlag), weil solche Fahrzeuge niemals offiziell an Privatpersonen verkauft worden seien. Zulassung nicht möglich!! Auch nicht mit Unbedenklichkeitsbrscheinigungen usw.
Darauf hin haben wir einen Kauf fingiert und eine andere Zulassungsstelle probiert. Dort ging das völlig schmerzfrei und problemlos über die Bühne. Danach nur noch einen Rückverkauf und eine Ummeldung des nun zugelassenen Fahrzeugs.
Ziel erreicht!!
Aber wie kann sowas denn sein in dieser Bananenrepublik??

Gruß der sachsenelch

Vermutlich wissen die Damen und Herren auf dem Amt auch nicht immer genau Bescheid.
Hier bei unserer Zulassungsstelle war 2014 der Leiter sehr angenehm, kompetent und freundlich und völlig bodenständig.
Manche seiner Mitarbeiter scheinen da ganz anders geartet zu sein.
Heute ist das ... ich kann es einfach nicht beschreiben!
Von falschen Daten im neuen KFZ-Brief (wohl dem, der sich den alten hat aushändigen lassen), über pampige Antworten, dass das so schon seine Richtigkeit hätte, falsch geklebte Plaketten ...
Bevor es wieder Theater wg. OT gibt, höre ich jetzt besser auf.

Zitat:

@T5-Power schrieb am 17. Dezember 2023 um 18:22:16 Uhr:


Die Abgabe des Kurzzeichtkennzeichens nur noch mit gültiger HU hat leider schon seinen Grund.
Ähnlich wie die Verschärfung des 07er Kennzeichens.

Es war halt zu viel Schrott auf den Straßen unterwegs,und das wurde damit halbwegs unterbunden.

An den TE:

Um welches Fahrzeug geht es denn konkret?

Um ein XC70 aus 11/2006 Motor D5.

Der TE weiß ja jetzt im großen und ganzen Bescheid und wird seine Entscheidung treffen, wie er sie für richtig hält.
Gerichtsstandort bei eventuellen späteren Unstimmigkeiten wäre noch mal gleich wo?

Zitat:

@KJ121 schrieb am 17. Dezember 2023 um 19:52:08 Uhr:


Interessant ist ist in diesem Zusammenhang, weil vielleicht irreführend, der Text dazu auf der Seite des ADAC. Dort steht sinngemäß, dass mit KzK ohne gültige HU die Fahrt zur Prüfstelle im eigenen und im Nachbarbezirk erlaubt wäre.
@SirDeedee hat es ja auch so geschildert. Wobei jetzt mal interessant wäre, aus welcher Gegend er kommt.
Die Behörden hier und im Münsterland handhaben das offensichtlich anders, wie @T5-Power und ich schon angeführt haben.
Bedeutet, ohne Fahrzeugbrief und ohne gültige HU wird erst gar kein 5-Tages Kurzzeitkennzeichen ausgegeben.
Also um auf Nummer sicher zu gehen, vor dem Kauf eines Fahrzeugs ohne gültige deutsche HU bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Sonst könnte das im Nachgang eine unschöne Überraschung geben.

Na das stimmt nicht ganz, die Vorgabe gilt bundesweit (auch in Münster -😉):

https://www.stadt-muenster.de/kfz/kennzeichen/kurzzeit-kennzeichen

Gruß Didi

PS
Bin in B-W zuhause…

Deine Antwort
Ähnliche Themen