X1 in Werkstatt zum Bremsenservice - jetzt Fahrzeug von externem Dienstleister beschädigt!
Hallo,
heute habe ich meinen X1 20d xdrive mit 97.000 KM zum Bremsenservice, da der BC vorne einen Austausch der Beläge einfordert. Ich hatte noch in Auftrag gegeben, die hinteren Bremsen zu prüfen.
Vorhin rief die Werkstatt an und teilte mit, dass die vorderen Bremsscheiben angeblich unter der Toleranz wären und hinten auch. Dann müsste man auch die Beläge mit tauschen. Gesamtkosten ca. € 1.600,00. Toll dachte ich. Am kommenden Samstag möchte ich den Wagen bei einem anderen Händler in Zahlung geben. Ich ordnete an, nur die vorderen Beläge zu tauschen und den BC wieder zurück zu setzen.
30 Min. später rief die Werkstatt wieder an und berichtete, dass der TÜV beim Rangieren eines andere Kundenfahrzeuges meinen Wagen vorne rechts an der Stossstange beschädigt hätte. Es wäre auch die Radhausschale zu tauschen. Man bot mir an, die Stossstange und alles andere beschädigte auszutauschen, da der TÜV für die Kosten aufkommen müsse. Ich könnte kotzen.
Dem Händler, dem ich den Wagen am Samstag ggfs. in Zahlung geben möchte, berichtete ich davon. Er riet mir davon ab, die Reparaturarbeiten durch meine BMW Werkstatt direkt ausführen zu lassen und riet mir eher zu einem unabhängigen Gutachter mit Rechtsanwalt, um meine Ansprüche geltend zu machen. Von einem Wertminderung war durch meine BMW Werkstatt bis jetzt keine Rede.
Ach so, ich bat den Verkäufer meiner BMW Werkstatt um ein gutes Angebot, wenn ich mich dazu entschliessen würde, einen Wagen aus seinem Bestand zu kaufen. Er meinte dann nur, dass er mir dann aber die "verschlissenen Bremsen" abziehen werde. Von einem Wertverlust meines Wagen, da jetzt ein Unfallwagen, war keine Rede bei ihm.
Wie seht Ihr die Sache? Will man mich über den Tisch ziehen?
Wenn noch Rückfragen bestehen, bitte gerne stellen.
46 Antworten
Nachtrag: dass habe ich gerade gegoogelt
Wann gilt ein Fahrzeug als unfallfrei? Ein Auto kann trotz Schadensereignis weiter unfallfrei sein, wenn der Schaden nicht erheblich ist und die Reparaturkosten deutlich unter der Bagatellgrenze von 750 Euro liegen. Nicht jeder Kratzer oder Blechschaden führt automatisch zum Verlust der Unfallfreiheit.02.12.2021
Soweit ich es verstanden hab gilt der Status „nicht unfallfrei“ nur für Blechschäden unter 750€, was ja hier der Fall wäre (auch wenn es dort Plastik ist?)
Aber davon abgesehen gehe ich jede Wette ein, dass man seeehr viele „Betrüger“ im Gebrauchtwagenmarkt findet, die es einfach aus Unwissenheit nicht in die Anzeige schreiben
Ich hatte mir eine Macke in die Heckschürze gefahren und habe es vernünftig, nämlich durch Austausch der Schürze gegen eine neue, instandsetzen lassen.
-> Unfallfahrzeug
Hätte ich für kleines Geld gespachtelt und lackiert, wäre der Zustand schlechter, aber das Auto unfallfrei.
Auch ne Logik ...
Da ich mich für diese rechtlichen Themen sehr interessiere habe ich heute nochmal viel gelesen. Festzustehen scheint bei Schäden unter 750 € gilt ein Fahrzeug als unfallfrei, auch wenn dein Parkplatzrämpler einen Kratzer verursacht hat. Die hier genannte Definition "nicht unfallfrei" konnte ich nicht finden, unterschieden wurde in meiner Lektüre nur zwischen Bagatellschaden und Unfallschaden, letzterer gilt ab 750 € Reparaturkosten.
In unsen Fall vom Themenstarter wäre der Kratzer also kein Unfallschaden und muss demzufolge nicht angegeben werden. Nicht eindeutig ist der angedachte Wechsel des Kunststoff-Innenkotflügels. Mir ist aber nach Sichtung der Bilder mit dem Kratzer auch nicht klar warum das Teil gewechselt werden soll, wisst ihr eine Antwort?
noVuz, wie geschrieben habe ich deine geschilderte Definition "nicht unfallfrei" nicht finden können, wenn du da bessere Quellen hast, lass sie uns wissen.
Ähnliche Themen
Das hier kommt der Beschreibung recht nah:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...“nicht%20unfallfrei”%20bezeichnet.
Aber eine hundertprozentige Rechtsprechung gibt es da wohl nicht. Die 750€ sind wohl auch nur ein Richtwert um einen Bagatellschaden ungefähr selbst bestimmen zu können.
Blechschäden sind aber wohl immer als Unfall anzusehen, laut Gerichtsbeschlüssen, steht auf der Seite
Danke für den Link, deiner Meinung zum Artikel habe ich nichts hinzuzufügen, dass sehen wir beide gleich, danke.Ich finde es, wie oft in unsere Rechtssprechung, nicht schön, dass alles möglich ist aber nichts 199% ist. Wer einen guten Anwalt hat kann das Recht in bestimmten Situationen auf sich ziehen. Um unseren konkreten Fall zu beurteilen wäre es höchstwarscheinlich kein Unfallschaden, so wird es wohl in der Praxis angewendet.
Unterm Strich ist nach der Definition wohl jedes Auto nach 5-6 Jahren ein Unfallwagen. Wer schafft es denn auf Dauer ohne einen Kratzer? Zumindest bei Vielfahrern und in Großstädten, Laternen Parker, fast unmöglich.
Gibst du aber Unfallwagen im inserat an, denken alle an den Totalschaden der in Polen billig zurecht gedengelt wurde.
Zitat:
@MichaelN schrieb am 18. September 2023 um 07:08:47 Uhr:
Unterm Strich ist nach der Definition wohl jedes Auto nach 5-6 Jahren ein Unfallwagen. Wer schafft es denn auf Dauer ohne einen Kratzer? Zumindest bei Vielfahrern und in Großstädten, Laternen Parker, fast unmöglich.Gibst du aber Unfallwagen im inserat an, denken alle an den Totalschaden der in Polen billig zurecht gedengelt wurde.
Nö, steht doch da, dass es eine Einzelfallentscheidung ist in der Faktoren wie das Alter mit reinspielen. Davon abgesehen sind Kratzer als Bagetellschaden zu sehen
Das Thema Inzahlungnahme bei einem Fremdfabrikathändler hat sich erledigt (nicht wegen der Schramme an meinem X1). Jetzt lass ich morcrn vom Dekragutachter den Schaden begutachten und rechne dann fiktiv über das Gutachten ab. Ein Tausch der Frontschürze kommt für mich nicht in Frage.
Wurde nicht bei Deinem X1 auch das Getriebe getauscht? Diese Reparatur übersteigt doch sowieso den Betrag von 750,-- Euro bei weitem.
Wie wirkt sich das auf den Verkaufswert aus?
Wenn Du ein wirklich neues Getriebe bekommen hast, könnte das ja eher positiv bewertet werden - bei einem "Reman" Getriebe, das vermutlich auch Du bekommen hast, sieht es dagegen wohl anders aus - ?
Zitat:
@Ebble schrieb am 18. September 2023 um 22:22:38 Uhr:
Wurde nicht bei Deinem X1 auch das Getriebe getauscht? Diese Reparatur übersteigt doch sowieso den Betrag von 750,-- Euro bei weitem.Wie wirkt sich das auf den Verkaufswert aus?
Wenn Du ein wirklich neues Getriebe bekommen hast, könnte das ja eher positiv bewertet werden - bei einem "Reman" Getriebe, das vermutlich auch Du bekommen hast, sieht es dagegen wohl anders aus - ?
Ja ne, ist klar!
Getriebetausch gleich Unfallwagen?
Mit der Comedy kannst Du ja fast in‘s Fernsehen😁
Zitat:
@Atan schrieb am 19. September 2023 um 01:04:37 Uhr:
Sicherlich hat Ebble das irgendwie anders gemeint, verstanden habe ich auch nicht.
Ich zitiere zur Fragestellung eine Fachanwaltsseite:
"Ungefragt muss der Verkäufer nur über solche Tatsachen aufklären, die für den Kaufentschluss des potentiellen Käufers von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus muss eine solche Mitteilung nach der vorherrschenden Verkehrssitte vom Käufer erwartet werden bzw. vorausgesetzt worden sein. Die Rechtsprechung nennt diesem Umstand, dass eine solche Mitteilung „erwartbar“ sein müsse. Grundsätzlich sind diese Voraussetzungen nur bei solchen Tatsachen erfüllt, die ein potentieller Käufer nicht kennt und auch ohne Mitteilung des Verkäufers nicht kennen kann."
https://www.anwalt.de/.../...-rechte-stehen-dem-kaeufer-zu_133996.html
Die Aufklärungspflichten beschränken sich also nicht simpel automatisch darauf, ob der reparierte Schaden Folge eines "Unfalls" ist.
Unfälle mit entsprechender Schadenhöhe bei der Reparatur sind nur eine Fallkonstellation, die Aufklärungspflichten begründet und keine abschließende Gruppe.
Das wäre ja auch äußerst eigenartig nach dem Motto:
Aufklärungspflicht bei wegen geringfügiger Schrammen neu lackierter Stoßstange: ja, bei ausgetauschtem Motor nach Kolbenfresser: nein.
Inwieweit eine Aufklärungspflicht auch bei Reparaturen ohne Unfall besteht, hängt auch vom Umfang der Reparatur ab und nach einem Urteil des OLG Hamburg ( = nicht höchstrichterlich!) auch davon, inwieweit von einer ordnungsgemäßen Reparatur ausgegangen werden kann.
Beim Tausch des kompletten Automatikgetriebes, insbesondere, wenn kein neues, sondern nur ein generalüberholtes Austauschgetriebe eingebaut wurde, wäre ich sehr zurückhaltend, eine "erwartbare Mitteilung" kategorisch zu verneinen.
Die Frage wurde aber bisher noch nicht durch den BGH entschieden.
Letztlich spielt es aber auch keine große Rolle, denn professionelle seriöse Aufkäufer werden sowieso nach größeren Reparaturen fragen und die BMW-Datenbank einsehen. Spätestens dann wird man die Frage beantworten müssen bzw. sieht ein Händler den Getriebetausch.
Meine Frage zielte also darauf, wie sich der erfolgte Getriebetausch auf den Kaufpreis auswirkt.
Das müsste nicht unbedingt negativ sein, wenn etwa ein wirklich neues Getriebe eingebaut wurde und wenn der Tausch zwar schon eine Weile her ist und der Wagen ordentlich KM Laufleistung hat, aber der Tausch auch zu einem Zeitpunkt mit bereits nennenswerten Laufleistung erfolgte.
@Ebble Dann mach doch einen Thread mit Deiner Frage auf und kapere nicht diesen mit Deinem off topic.