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X–Max400 Fernlicht–Abblendlicht

Yamaha X-Max
Themenstarteram 31. Dezember 2017 um 3:02

Hallo hätte eine Frage: ich will meinen Yamaha X–Max 400 Baujahr 2016 im Frühjahr umbauen auf Xenonlicht habe mir das auch schon gekauft. Meine Frage ist kann man bei dem Roller das Licht so schalten das wenn ich das Fernlicht gebe das Abblendlicht bleibt. Bitte um Antwort, und wie ich da am leichteren vorgehe dabei. Besten Dank! (Hans)

Beste Antwort im Thema

Warum sollte das nicht erlaubt sein? Das hat mein Auto in Serie, meine CBF1000 hatte das ebenfalls ins Serie...!

Dein Abblendlicht kannst du auch ohne Schalter dauerhaft leuchten lassen, jedigleich das Fernlicht "zuschalten". Fernlicht solltest du KEIN Xenon nehmen. Das braucht schliesslich immer etwas Zeit, bis es leuchtet!

Welche Fassung hat das Licht?

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Themenstarteram 31. Dezember 2017 um 3:05

Hallo hätte eine Frage: ich will meinen Yamaha X–Max 400 Baujahr 2016 im Frühjahr umbauen auf Xenonlicht, habe mir das auch schon gekauft. Meine Frage ist kann man bei dem Roller das Licht so schalten das wenn ich das Fernlicht gebe das Abblendlicht bleibt. Bitte um Antwort, und wie ich da am leichteren vorgehe dabei. Besten Dank! (Hans)

Hallo Fley1,

sicher wird es möglich sein, mit einer entsprechenden Schaltung zu erreichen, dass Fernlicht und Abblendlicht gleichzeitig brennen. Aber was willst du damit bezwecken ??? Denkst du, dass du dann bei Dunkelheit eine bessere Sicht hast ??? Das wage ich zu bezweifeln.

Ganz nebenbei ist es lt. StVO auch nicht zulässig, dass beide Lichter gleichzeitig brennen. Das wird dir spätestens der TÜV-Onkel klar machen.

Ich hatte damals auf der Hutablage meines Käfers einen dicken Halogenscheinwerfer montiert, der nach hinten heraus strahlte und jedes Mal, wenn mir einer zu dicht auffuhr, habe ich das Ding mit einem Kippschalter am Armaturenbrett angeknipst. Das war auch immer sehr wirkungsvoll; die Drängler gingen augenblicklich auf Distanz. Bis mir eines Tages mal eine Zivilstreife hinterher fuhr. Die haben mich aus dem Käfer geholt, als wäre ich ein Schwerverbrecher. Also lass´besser die Finger davon.

Lonzoglunz

Warum sollte das nicht erlaubt sein? Das hat mein Auto in Serie, meine CBF1000 hatte das ebenfalls ins Serie...!

Dein Abblendlicht kannst du auch ohne Schalter dauerhaft leuchten lassen, jedigleich das Fernlicht "zuschalten". Fernlicht solltest du KEIN Xenon nehmen. Das braucht schliesslich immer etwas Zeit, bis es leuchtet!

Welche Fassung hat das Licht?

Gleichschaltung von Abblendlicht mit Fernlicht ( wie Lichthupe) ist nach EG-Recht erlaubt. Werde ich an meiner auch machen. Muss sich nicht jedem erschließen.

Gruß

Wasi

Auszug aus Paragr. 50 StVZO:

..."Die Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug muss derart beschaffen sein, dass bei Aktivierung vom Fernlicht unmittelbar auch das Abblendlicht mitstrahlt."

Grund hierfür ist, dass bei Abstellen des Fernlichts – Abblenden – unmittelbar wieder eine Beleuchtungseinrichtung benötigt wird, nämlich das Abblendlicht.

Lässt sich einfach googlen.

Gruß

Wasi

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 21:35

Zitat:

@Lonzoglunz schrieb am 31. Dezember 2017 um 16:19:37 Uhr:

Hallo Fley1,

sicher wird es möglich sein, mit einer entsprechenden Schaltung zu erreichen, dass Fernlicht und Abblendlicht gleichzeitig brennen. Aber was willst du damit bezwecken ??? Denkst du, dass du dann bei Dunkelheit eine bessere Sicht hast ??? Das wage ich zu bezweifeln.

Ganz nebenbei ist es lt. StVO auch nicht zulässig, dass beide Lichter gleichzeitig brennen. Das wird dir spätestens der TÜV-Onkel klar machen.

Ich hatte damals auf der Hutablage meines Käfers einen dicken Halogenscheinwerfer montiert, der nach hinten heraus strahlte und jedes Mal, wenn mir einer zu dicht auffuhr, habe ich das Ding mit einem Kippschalter am Armaturenbrett angeknipst. Das war auch immer sehr wirkungsvoll; die Drängler gingen augenblicklich auf Distanz. Bis mir eines Tages mal eine Zivilstreife hinterher fuhr. Die haben mich aus dem Käfer geholt, als wäre ich ein Schwerverbrecher. Also lass´besser die Finger davon.

Lonzoglunz

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 21:47

Lonzoglunz Hallo: bezwecken will ich das ich ein normales Licht habe und nicht das wenn ich das Fernlicht gebe es gerade im kurzen ( bis~40meter) Bereich finster wird. Für mich ist das eine gemeinheit was sich da Yamaha erlaubt, das wenn ich das Fernlicht gebe das Abblendlicht abschaltet. Zusätzlich möchte ich sagen das ich schon seit 35 jahre mit Motorräder und seit zwei Jahren Roller fahre und ich noch nie so ein extrem schlechtes Licht hatte bei einem Motorrad bzw Roller.

Die Frage währe eigentlich gewesen ob jemand sowas schon gemacht hat bzw einer Erfahrung damit hat.

Leider hast du meine frage nach der Fassung nicht beantwortet.

Nach den Bildern müsstest du eine H7 für Abblendlicht haben?! Diese lampe hat einen kleinen schirm unterm glühfaden. Xenon hat das nicht. Das führt dazu, dass dein xenon in voller stärke blendet!

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 17:29

Zitat:

@Papstpower schrieb am 2. Januar 2018 um 09:12:48 Uhr:

Leider hast du meine frage nach der Fassung nicht beantwortet.

Nach den Bildern müsstest du eine H7 für Abblendlicht haben?! Diese lampe hat einen kleinen schirm unterm glühfaden. Xenon hat das nicht. Das führt dazu, dass dein xenon in voller stärke blendet!

Hallo ja H7 hat der Yamaha X–Max400 Scheinwerfer Einstellung manuell muss ich sowieso machen

Es bringt aber nichts. Weil der Xenonbrenner allseitig leuchtet und ein H7 Halogenlämpchen ein Abschirmblech drin hat.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 19:36

Zitat:

@Papstpower schrieb am 2. Januar 2018 um 19:47:17 Uhr:

Es bringt aber nichts. Weil der Xenonbrenner allseitig leuchtet und ein H7 Halogenlämpchen ein Abschirmblech drin hat.

Stimmt nicht wirklich!! H7 ist nicht H4 du verwechselst das mit H4

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