wurde geblitzt.......

VW Golf 4 (1J)

hallo leute....
hat zwar garnix mit dem golf forum zutun aber wollte trotzdem mal fragen.
also war donnerstags abends gegen 20 uhr auf der schnellstrasse (ausserorts).
ist eine 80 er zone.
aber war mit ca. 100 unterwegs und wurde geblitzt.
war ein mobiler blitzer.
der golf ist auf mich angemeldet
und das schlimme daran ist, das ich noch in er probezeit bin🙁
also womit muss ich rechnen?....

danke voraus.......

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von haso_88


was kostet es wenn man die brille tragen muss aber es nicht auf hat.

hallo,

eventuell solltest du dir doch mal grundsätzliche gedanken zum strassenverkehr und deiner rolle als teilhaber an selbigem und mitglied dieser gesellschaft machen.
du bist in der probezeit, fährst ca. 20km/h zu schnell, läßt dich dabei auch noch blitzen, hast zudem die auflage, eine brille zu tragen, gegen die du natürlich auch noch verstößt...

an deiner stelle würde ich umgehend einspruch gegen den bußgeldbescheid einlegen! immerhin konntest du die geschwindigkeitsbegrenzung garnicht sehen. hattest ja keine brille auf!

ciao und noch viele unfallfreie kilometer...

jo

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Zitat:

Original geschrieben von danjan



Zitat:

Original geschrieben von Pete87


ich wurde in der probezeit auch mal geblitzt
auf dem tacho stand knapp 80 und es war innerorts, aber es waren dann tatsächlich nur 70
noch mal glück gehabt
sorry aber wer mit 80 im ort rumfährt, noch dazu in der probezeit, der sollte ruhig mal ein paar wochen zu fuß laufen🙄 tachowert hin oder her

bei 30 über soll, im ort, in probezeit, ist mein verständniss dahin

danjan, das sehe ich ganz genauso

glaube nicht das es ein "zufall" knapp nach dem ortschild war, wie italiano schrieb

gerade im ort, sollt man sich zusammenreißen, kann schnell mal was schief gehen

Zitat:

danjan, das sehe ich ganz genauso
glaube nicht das es ein "zufall" knapp nach dem ortschild war, wie italiano schrieb

gerade im ort, sollt man sich zusammenreißen, kann schnell mal was schief gehen

wie schon gesagt, die standen in meinem fall 50 m hinterm schild und bis zu ampel ist noch gute 500 m... rollt jeder mit 70-80 rein wenn man von 100 kommt.

ich fahr sehr viel im jahr und sonst echt nach vorschrift.

aber wo gehobelt wird fallen bekanntlich .....

Meine mal gelesen zu haben dass sich die mit einem mobilen Gerät gar nicht so direkt hinterm Ortsschild aufstellen dürfen.. oder is das wieder passe? Vielleicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedl?

ja das stimmt. es hies mal das sie nicht unter 100 m nach schild stehen dürfen.
da aber diese jahre die ganzen bußgeld angehoben worden sind kann ich mir gut vorstleln das auch die meter anzahl sich geändert hat... oder von bundesland unterschiedlich 

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Aso ja hab mal beim googln werte von 50-150m gefunden, wobei das RICHTWERTE sind die natürlich die Pozilei nach eigenem ermessen anwenden kann..

Wenn ich aber n rechtsschutzversicherter Geschäftsmann wäre der von seinem Schein abhängig is und man mir den knipsen will nach so ner Aktion hinterm Ortsschild würde ich mir nen Verkehrsanwalt nehmen und das anfechten. u.U. geht da ja was wenn das nich alles so korrekt war..

Bekannter hat seinen Schein behalten dürfen nachdem er nachweisen konnte ( 12 Zeugen ) dass an dem Tag wo er geblitzt wurde Nebel auf der Straße war ( inkl. "Zielfoto" ) und somit Messung ungültig 😉

naja in erst line sollte man nach vorschrift fahren..dann passiert auch nix..
aber es lässt sich halt nicht immer vermeiden

Zitat:

Original geschrieben von haso_88


was kostet es wenn man die brille tragen muss aber es nicht auf hat.

hallo,

eventuell solltest du dir doch mal grundsätzliche gedanken zum strassenverkehr und deiner rolle als teilhaber an selbigem und mitglied dieser gesellschaft machen.
du bist in der probezeit, fährst ca. 20km/h zu schnell, läßt dich dabei auch noch blitzen, hast zudem die auflage, eine brille zu tragen, gegen die du natürlich auch noch verstößt...

an deiner stelle würde ich umgehend einspruch gegen den bußgeldbescheid einlegen! immerhin konntest du die geschwindigkeitsbegrenzung garnicht sehen. hattest ja keine brille auf!

ciao und noch viele unfallfreie kilometer...

jo

Ist hier auch so, man kommt mi 100 in den Ort reingefahren, bzw. die Landstraße geht direkt in den Ort. Jeder lässt sich reinrollen, es gibt zwei Verkehrsinseln, die erste ca. 250 Meter nach dem Ortseingangsschild, bis dahin hat man gute 60 drauf, weitere 100 Meter später kommt die nächste, da stehen sie regelmäßig und blitzen, jedoch nur die die an der 2. Insel noch deutlich zu schnell sind, ich wurde noch nie angehalten. Fahre die Strecke täglich, 1-2 mal die Woche stehen sie da. Wenn sie wirklich wollten könnten sie da jedes zweite Auto abkassieren.

Zitat:

Original geschrieben von Dowjohnny


Meine mal gelesen zu haben dass sich die mit einem mobilen Gerät gar nicht so direkt hinterm Ortsschild aufstellen dürfen.. oder is das wieder passe

diese abstände, sind interne dienstanweiseungen der polizei, die auch wieder von dienstherr zu dienstherr (bundesland) unterschiedlich sind.....

rein rechtlich, kann der blitzer aber exakt unter dem ortsschuld positioniert werden.....

Ahja wiegsagt war mir nicht ganz sicher was das betrifft. is ja auch richtig weil eigentlich muss ich ja genau da auch 50 fahren!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Dowjohnny


Meine mal gelesen zu haben dass sich die mit einem mobilen Gerät gar nicht so direkt hinterm Ortsschild aufstellen dürfen.. oder is das wieder passe
diese abstände, sind interne dienstanweiseungen der polizei, die auch wieder von dienstherr zu dienstherr (bundesland) unterschiedlich sind.....
rein rechtlich, kann der blitzer aber exakt unter dem ortsschuld positioniert werden.....

Obacht, es wird lediglich zwiwschen Kommune und Polizei unterschieden. Es gibt wohl neue Richtlinien, früher war es aber so das die Polizei erst 200 Meter

nach

einem Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung blitzen darf. Nachzulesen hier:

http://www.radarfalle.de/.../nrw.php?...

Schau mal grad ob ich was aktuelles finde. Soweit ich weiß darf lediglich die Kommune direkt nach einem Schild blitzen, nicht jedoch die Polizei.

richtig, weil du bist angehalten deine geschwindigkeit vor dem ortschild auf 50 zu senken und nicht erst danach zu bremsen!

Ps hallo rene

So siehts wohl aus:

Messungen sind grundsätzlich so anzulegen, dass sie vom Beginn und Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung mindestens 200 Meter entfernt sind. Die Entfernung kann unterschritten werden
– am Anfang einer Geschwindigkeitsbeschränkung bis auf 50 Meter, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt ist und die Messstelle nicht innerhalb des Bereiches der ersten Geschwindigkeitsstufe liegt,
– in angemessener Weise am Anfang und am Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle oder um eine schutzwürdige Zone handelt und aufgrund der örtlichen Verhältnisse sonst eine Messung nicht möglich wäre.

Zitat:

Original geschrieben von haso_88



hat zwar garnix mit dem golf forum zutun aber wollte trotzdem mal fragen.

Guten Tag,

dann frage ich mich, warum du fragst 😕

Links wurden genannt.

*Closed*

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