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Wurde geblitzt! Fahrverbot! Eure Meinung?

MINI Mini R56
Themenstarteram 2. Februar 2015 um 9:46

Moin liebe Forengemeinde,

bei mir ging am 29.01.15 ein Bußgeldbescheid (datiert auf den 26.01.15) mit Fahrverbot über einen Monat ein. Leider bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen und sehe mich auch wirklich nicht als Raser. Wurde mit 110 in einer 80er Zone auf der A1 geblitzt. Das Fahrverbot wurde auf Grund mehrmaliger Einträge in das Verkehrsregister verhängt.

Normalerweise gibt es ja erst ab 41 außerorts ein Fahrverbot.

Nun war der Verstoß laut Bußgeldbescheid am 23.10.2014. Damit wäre die 3 Monatsfrist doch verstrichen? Gelten bei "Wiederholungstätern" eventuell andere Fristen?

Zusätzlich ist kein Beweisfoto angehangen. Habe dieses noch nicht eingefordert, da ich davon ausgehe, dass sich dann die Frist verlängert. Ich traue dem Verkehrsamt sogar zu, dass es darauf spekuliert, dass ich dieses einfordere um die Frist noch wahren zu können.

Über euren Rat wie ich vorgehen solle, wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Juri

Beste Antwort im Thema

Wer innerhalb eines Jahres zweimal oder öfters mehr als 25 km/h zu schnell ist, erhält ein Fahrverbot.

Ausschlaggebend für die Jahresfrist ist dabei der Tag der Ordnungswidrigkeit, nicht etwa das Zustelldatum.

Mein Rat: Halten Sie sich in Zukunft an die Vorschriften, erst recht, wenn Sie beruflich auf den

Führerschein angewiesen sind. Auch wenn einige Fahrer glauben, das Tempolimit sei nicht gerechtfertigt:

Wo kommen wir hin, wenn jeder die Vorschriften so auslegt, wie es ihm gerade passt, dann ist das Chaos

auf unseren Straßen perfekt.

Sie schreiben, dass Sie kein Raser sind, dann verstehe ich nur nicht, wieso sie schon öfters innerhalb

eines Jahres geblitzt wurden.

Ich bin knapp 60 Jahre alt, fahre seit rund 30 Jahren pro Jahr über 50.000 KM und habe bisher

noch nie angst um meine Fahrerlaubnis haben müssen, natürlich ärgere ich mich auch häufig über

m.E. unsinnige Tempolimits, aber das gibt mir nicht das Recht, es einfach zu ignorieren.

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Zitat:

@canon550 schrieb am 3. Februar 2015 um 19:19:33 Uhr:

...

@trollfahrer: Was ist hier los ? Verkehrsunterricht ? Zählen Sie etwa zu dem Personenkreis über den sich Tausende bei MT im Forum " Was mich im Verkehr aufregt" ärgern. Immer schön nach Vorschrift und am Besten 20 km/h unter "Soll", u.s.w., u.s.w.. Das wäre suboptimal !

...

20 km/h unter Soll - kann man sicherlich drüber streiten, ob das ok ist oder nicht - da bin ich bei dir.

Aber was ist daran verwerflich, sich an die Vorschriften zu halten?

welcher paragraph sagt eigentlich das die höchstgeschwindigkeit, hier z.b. 100km/h gefahren werden müssen, oder heißt das wenn ich nur 80km/h fahre wegen behinderung belangt werden kann. es gibt etliche fahrer die wesentlich ruhiger werden müssen vor allem nicht wegen nichtigkeiten in stress geraten, einfach frühzeitig losfahren.

Gruß

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. Februar 2015 um 10:17:05 Uhr:

Zitat:

@canon550 schrieb am 3. Februar 2015 um 19:19:33 Uhr:

...

@trollfahrer: Was ist hier los ? Verkehrsunterricht ? Zählen Sie etwa zu dem Personenkreis über den sich Tausende bei MT im Forum " Was mich im Verkehr aufregt" ärgern. Immer schön nach Vorschrift und am Besten 20 km/h unter "Soll", u.s.w., u.s.w.. Das wäre suboptimal !

...

20 km/h unter Soll - kann man sicherlich drüber streiten, ob das ok ist oder nicht - da bin ich bei dir.

Aber was ist daran verwerflich, sich an die Vorschriften zu halten?

Es ist nichts Verwerfliches daran sich an die Vorschriften zu halten, ganz im Gegenteil.

:-)

Zitat:

@Günter schrieb am 4. Februar 2015 um 13:47:17 Uhr:

welcher paragraph sagt eigentlich das die höchstgeschwindigkeit, hier z.b. 100km/h gefahren werden müssen, oder heißt das wenn ich nur 80km/h fahre wegen behinderung belangt werden kann. es gibt etliche fahrer die wesentlich ruhiger werden müssen vor allem nicht wegen nichtigkeiten in stress geraten, einfach frühzeitig losfahren.

Gruß

Es heißt ja "nur", dass 100 die Höchstgeschwindigkeit ist - welche unter "optimalen" Bedingungen (!) die Vmax darstellt. Ansonsten (bei "nicht optimalen") Bedingungen ist die V entsprechend zu reduzieren, Stichworte vorausschauendes umsichtiges Fahren etc. pp.. Können leider nicht viele.

Dass man (rein technisch) häufig die Vmax auch bei nicht optimalen Bedingungen ohne größere Gefährdung fahren kann ... ist sicherlich ein Pluspunkt.

Direkte %-Sätze, wieviel man drunter sein darf, ohne als Hindernis zu gelten, stehen IIRC zwar nicht in der StVO, dem Gesetz oder so ... aber durch Kommentare, einige Gerichtsurteile und deren Auslegungen wurde mal was "festgelegt". Weiß grad bloß nicht mehr, wieviel % da relevant sind.

Zitat:

@canon550 schrieb am 4. Februar 2015 um 13:55:06 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. Februar 2015 um 10:17:05 Uhr:

 

20 km/h unter Soll - kann man sicherlich drüber streiten, ob das ok ist oder nicht - da bin ich bei dir.

Aber was ist daran verwerflich, sich an die Vorschriften zu halten?

Es ist nichts Verwerfliches daran sich an die Vorschriften zu halten, ganz im Gegenteil.

:-)

Aber? :)

Hörte sich in deinem (vorher von mir zitierten Post) ein wenig anders an ... freut mich aber, dass du da grundsätzlich nichts verwerfliches drin siehst :)

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. Februar 2015 um 13:55:19 Uhr:

Zitat:

@Günter schrieb am 4. Februar 2015 um 13:47:17 Uhr:

welcher paragraph sagt eigentlich das die höchstgeschwindigkeit, hier z.b. 100km/h gefahren werden müssen, oder heißt das wenn ich nur 80km/h fahre wegen behinderung belangt werden kann. es gibt etliche fahrer die wesentlich ruhiger werden müssen vor allem nicht wegen nichtigkeiten in stress geraten, einfach frühzeitig losfahren.

Gruß

Es heißt ja "nur", dass 100 die Höchstgeschwindigkeit ist - welche unter "optimalen" Bedingungen (!) die Vmax darstellt. Ansonsten (bei "nicht optimalen") Bedingungen ist die V entsprechend zu reduzieren, Stichworte vorausschauendes umsichtiges Fahren etc. pp.. Können leider nicht viele.

Dass man (rein technisch) häufig die Vmax auch bei nicht optimalen Bedingungen ohne größere Gefährdung fahren kann ... ist sicherlich ein Pluspunkt.

Direkte %-Sätze, wieviel man drunter sein darf, ohne als Hindernis zu gelten, stehen IIRC zwar nicht in der StVO, dem Gesetz oder so ... aber durch Kommentare, einige Gerichtsurteile und deren Auslegungen wurde mal was "festgelegt". Weiß grad bloß nicht mehr, wieviel % da relevant sind.

Gerichtsurteile gehen davon aus, dass (ohne Grund) weniger als 80 auf Autobahnen, weniger als 60 auf Landstraßen (vmax 100) oder weniger als 30 innerorts in der Regel strafbares Zu-Langsam-Fahren darstellt.

80 km/h auf Landstraßen mit erlaubten 100 ist da sicherlich auf keinen Fall im verwarnwürdigen Bereich.

meine frage war etwas ironisch gemeint, es gibt halt teilnemer am strassenverkehr die meinen es muß die vorgegebene höchstgeschwindigkeit möglichst noch 20 drüber gefahren werden.

gruß

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. Februar 2015 um 13:55:19 Uhr:

 

[.....]

Es heißt ja "nur", dass 100 die Höchstgeschwindigkeit ist - welche unter "optimalen" Bedingungen (!) die Vmax darstellt. Ansonsten (bei "nicht optimalen") Bedingungen ist die V entsprechend zu reduzieren, Stichworte vorausschauendes umsichtiges Fahren etc. pp.. Können leider nicht viele.

[.....]

Sagt wer, du? Ok, dann kann ich auch behaupten, dass du zu denen gehörst, die es nicht können!

Ich erwarte, dass die Nebenschauplätze ab sofort per PN bearbeitet werden. Es interessiert hier den Fuchs, wer wie warum evtl. 20 km/h UNTER Limit fährt und welcher Richter aus welchem Grund da diese oder jene Prozentzahl als o.k. oder strafwürdig eingeschätzt hat.

Es mag auch jeder vom Verhalten des TE denken, was er will - eine kurze Andeutung hierzu mag noch toleriert werden, weiterreichende moralische Entrüstung gehört aber nicht hierher - die Auslassungen der Gegenargumentierer aber ebenso wenig. Wenn ich noch einmal hier so was wie Regelerotiker, Gutmensch oder Sinngemäßes lese, gibt es einen Mords-Ärger!

Dem TE kann ich nur den Gang zum Anwalt raten, egal wer hier was schlau daherschreibt - nur er kann in die Ermittlungsakte sehen und eventuelle Schwachstellen finden. Auf die Verjährung würde ich mich nicht komplett verlassen, auch wenn es von der reinen Fristenregelung so aussieht (die 3 Monate sind ja um drei Tage überschritten) - es gibt zahlreiche Umstände auch behördenintern, die die Fristen verlängern

 

Aus einem diesbezüglich spezialisiertem Forum

Es sind im Gesetz (§ 33 OwiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht, sogar, wenn der Anhörungsbogen überhaupt nicht dem Betroffenen zugeht (Bestreiten des Zugangs hilft also nicht!). Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat.

Zitat:

@juri87 schrieb am 2. Februar 2015 um 10:46:56 Uhr:

Leider bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen und sehe mich auch wirklich nicht als Raser. Wurde mit 110 in einer 80er Zone auf der A1 geblitzt. Das Fahrverbot wurde auf Grund mehrmaliger Einträge in das Verkehrsregister verhängt.

Normalerweise gibt es ja erst ab 41 außerorts ein Fahrverbot.

 

Vielen Dank für die Belehrung. Ich halte mich ansonsten an die Verkehrsregeln.

Juri

Ich werd irgendwie das Gefühl nicht los, dass man hier nur das schreibt, was einen selbst in einem mehr oder weniger gutem Licht erscheinen lässt.

Du hälst dich eigentlich an die Regeln, hast aber mehrere Einträge im Verkehrsregister ? Werden die Regeln vom Ordnungsamt falsch ausgelegt ?

Und gerade, weil du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist, versteh ich nicht wirklich, warum du den so häufig riskierst ?

Zum Thema Verjährung gibt es seit geraumer Zeit einige Änderungen.

Zitat: Für die Verjährungsunterbrechung reicht es aus, wenn der Sachbearbeiter seine persönliche Unterschrift bzw. sein Kürzel unter die Verfügung gesetzt hat, Ihnen einen Anhörungsbogen zukommen zu lassen, sodass in Ihrem Fall Akteneinsicht beantragt werden sollte, um die Fristberechnung nachvollziehen zu können. 

Ein deinem sehr ähnlicher Fall findet sich hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...kehrsverstoe%C3%9Fen---f162869.html

schließlich brauchen die Ämter ja die Einnahmen und durch die in den letzten Jahren angestiegene Zahl an Verkehrsverstössen sind die Behörden nicht mehr nachgekommen, diese fristgerecht zu bearbeiten. Also braucht heute nur so ein Amtmann ab und zu die Aktenstapel umwälzen und seinen Wilhelm darunterkrakeln und schon beginnt die Frist von neuem!

Ich hatte vor vielen Jahren einen ähnlichen Fall. Hat fast 7 Monate gedauert, mich als Fahrer ausfindig zu machen. Verjährung fiel aus o.g. Gründen aus. Ein paar andere Verfahrensfehler hatten jedoch meinen Lappen gerettet. Bin in eine fingierte Baustelle mit Begrenzung auf 60 km/h geraten, die nur zum Zwecke des Blitzens eingerichtet wurde und diese waren damals rechtswidrig. Zudem war die Beifahrerin zu erkennen.

Zitat:

@twindance schrieb am 4. Februar 2015 um 14:31:28 Uhr:

 

Dem TE kann ich nur den Gang zum Anwalt raten, egal wer hier was schlau daherschreibt - nur er kann in die Ermittlungsakte sehen und eventuelle Schwachstellen finden.

Das ist definitiv falsch, auch wenn es immer wieder behauptet wird. Selbstverständlich hat der Beschuldigte selbst auch das Recht auf Akteneinsicht. Ob er aus den Akten schlau wird, ist eine andere Frage.

Ein Beschuldigter hat zwar ein Akteneinsichtsrecht, soweit ich weiß allerdings nur über einen Anwalt.

am 4. Februar 2015 um 18:01

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Februar 2015 um 18:52:19 Uhr:

Ein Beschuldigter hat zwar ein Akteneinsichtsrecht, soweit ich weiß allerdings nur über einen Anwalt.

So ist es. Der RA kann bei der verfolgenden Behörde im Auftrag seines Mandanten Akteneinsicht beantragen.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Februar 2015 um 18:52:19 Uhr:

Ein Beschuldigter hat zwar ein Akteneinsichtsrecht, soweit ich weiß allerdings nur über einen Anwalt.

Nein, das ist eben schon länger nicht mehr so. Dieses Recht auch wahrzunehmen, das kann u.U. in der Praxis (z.B. je nach Wohnort) nicht ganz einfach sein. Manche Behörden schicken Dir (gegen Entgelt) aber auch eine Kopie der Akte zu.

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