Wunschkennzeichen bei Ummeldung nochmals zahlen?
Hallo ihr da draußen,
habe heute endlich mein Auto umgemeldet also vom Escort zum A4 und war sehr erstaunt das ich trotz das ich mein altes Kennzeichen (damals Wunschkennzeichen) weiter verwenden. Nun habe ich vorhin auf dem Beleg der Behörde gelesen das ich diesmal wieder 10,50€ für ein Wunschkennzeichen zahlen musste.
Leider war meine Frau ummelden die sich damit null auskennt und hat somit nicht gefragt was da los ist. Ich frage mich nun aber ist das in Ordnung das ich trotz das ich mein Kennzeichen weiter verwende die kosten für ein Wunschkennzeichen zahlen muss?
Gruß
Tobi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Ich hätte ja gar nichts zu dem Thema gesagt, wäre ich nicht heute Morgen beim Händler gewesen und hätte das neue, zugelassene Fahrzeug abgeholt, während der (3Monate) alte Wagen noch zugelassen auf dem Firmenhof steht. Im Moment ist der Chef unterwegs die Kennzeichen wegbringen, weil der Händler das Fahrzeug wegen Motorschadens nicht innerhalb der nächsten 1-2 Tage holen kann.
Ist das die selbe Firma, die als einzige in ganz Deutschland ihren Anhänger ohne jedes Tempolimit fahren darf, um die Telekom schneller zu bedienen ? Die gleiche Firma, bei der Du gegen Deinen Willen in Zinsknechtschaft Frondienste verrichten musst ?
Sorry, aber der Wahrheitsgehalt vieler Deiner Postings kommt mir doch recht zweifelhaft vor...
39 Antworten
Ich glaube nicht, dass wir davon gesprochen haben bisher im Thread. Genausowenig wie von roten Nummern für Händler, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder sonstigen Varianten...
war ja auch auf:
Zitat:
Da gibts auch keine Ausnahme.
bezogen 😉
btw gehts bei kkz, ausfuhrkennzeichen auch net. nur bei den roten gehts.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Sollte dies tatsächlich der Fall sein, lägen hier mehrfach strafbare Handlungen vor.Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Wie kommt es dann, dass ich mit meinen Firmenwagen immer angemeldet zum Händler fahre, wo das neue Fahrzeug schon zugelassen auf mich wartet? Altes und neues Kennzeichen sind immer gleich,
Insofern du auf einem neuen dienstwagen das alte AKz mitnimmst, wird der alte Wagen 2-3 Tage vorher abgemeldet, sofort wieder neu auf ein x-beliebiges Serienkennzeichen angemeldet, sodass das Wunschkennzeichen frei wird. Dies wird dann umgehend bei Abmeldung wieder reserviert und steht somit dem neuen Wagen zur Verfügung. Eine zeitliche Überschneidung jedoch darf niemals sein.
Man muss es nicht mal zwingend vorher abmelden, das geht auch direkt. Kommt auf die Arbeitsweise der Zulassungsstelle an. Es gibt auch die direkte Freisetzung des Kennzeichens beim KBA (was die aber gar nicht gerne sehen 😉). Dann kann es sogar vorkommen, dass zwei verschiedene Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen unterwegs sind. Allerdings ist nur eines davon zugelassen, das andere abgemeldet (man darf ja noch den abgemeldeten Wagen innerhalb und eines angrenzenden Zulassungsbezirk bis 24 Uhr an den endgültigen Standort verbringen).
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
war ja auch auf:
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
bezogen 😉Zitat:
Da gibts auch keine Ausnahme.
Hatte ich schon verstanden 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Niemals nicht stehen zwei verschiedene Fahrzeuge mit den identischen und abgestempelten Kennzeichen irgendwo rum in Deutschland. Gibts nicht.
Doch. Gibt es, aber nicht freiwillig. Entweder hat die Zulassung einen Bock geschossen oder der Schildermacher und Hein Blöd hat es beim dranschrauben nicht gesehen.Hatten erst letztens wieder so einen Fall...🙄
Das kann dann ja nur die Zulassungsstelle gewesen sein, da es die Siegel ja sonst nirgends gibt...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das kann dann ja nur die Zulassungsstelle gewesen sein, da es die Siegel ja sonst nirgends gibt...
Die Tussis bei uns an der Kasse ( die geben die Siegel aus ) vergleichen die Schilder nicht mehr mit den Papieren - schwubs ist es passiert. Traurig an für sich.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Die Tussis bei uns ....Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das kann dann ja nur die Zulassungsstelle gewesen sein, da es die Siegel ja sonst nirgends gibt...
.... bei denen, ja klar. 😁
Bei den Mitarbeitern/innen der Zulassungsstelle sollte dies nicht passieren.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Bei den Mitarbeitern/innen der Zulassungsstelle sollte dies nicht passieren.
Du kennst die nicht, aber ich 😁😉 ( Hat natürlich auch manchmal Vorteile 🙂 )
rein gesetzlich:
(was die föderalistischen Korinthenkacker im Bundesland, im Kreis, der einzelnen Zulassungsstelle, im Hirn des... machen ist oft unterschiedlich)
kann ein abgemeldetes Fahrzeug mit den entstempelten Kennzeichen an diesem Tag noch zu bestimmten Zwecken genutzt werden. *winksmilie*
Wenn jetzt die Zulassungsstelle aus Kulanz sagt "wenn du das nicht nutzt dann melden wir dir am gleichen Tag das nächste Auto mit dem Kennzeichen an" dann ist das eben das - reine Kulanz.
Sollten sich beide Fahrzeuge - das eine mit entstempelten Kennzeichen, das andere mit neuen Kennzeichen (optische Gründe) begegnen (oder jemand auffallen), nun dann ist die Korinthenkacke am Dampfen.
Wäre aber theoretisch machbar...
Aber nie mehrere Tage. Nur am gleichen Tag.
Als ich einen Unfall mit meinem alten Wagen hatte und dieser verschrottet werden musste, habe ich meinem Verkäufer im Autohaus gefragt, ob es möglich ist, das Kennzeichen vom Unfallwagen weiter zu verwenden. Die Antwort, problemlos möglich, wir können es reservieren lassen. Gekostet hat das nichts. Da die Lieferzeit des neuen Wagens allerdings 6 Monate dauerte, markierte sich mein Verkäufer im Kalender einen Termin, um die drei Monate dauernde Kennzeichenreservierung zu verlängern. Dies könne man beliebig oft machen. Man muss nur alle drei Monate auf der Zulassungsstelle erscheinen und verlängern.
Aber das handhabt jeder Landkreis etwas anders.
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Sollten sich beide Fahrzeuge - das eine mit entstempelten Kennzeichen, das andere mit neuen Kennzeichen (optische Gründe) begegnen (oder jemand auffallen), nun dann ist die Korinthenkacke am Dampfen.
Nein, ist absolut legal. Gibt deswegen keinerlei Probleme. Einzig die Versicherung muss Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdecken, dann kann das abgemeldete Fahrzeug, wie bereits erwähnt, an diesem Tag noch verbracht werden. Innerhalb des Zulassungskreises und in genau einem angrenzenden Zulassungsbezirk, §10 Abs. 4 FZV. Deswegen geht das schon. Aber nie nicht legal zweimal gestempelte Fahrzeuge...den schon erwähnten Fall, dass jemand in der Zulassungsstelle gepennt hat mal aussen vor gelassen...
Ist mir bekannt, funktioniert im "Kulanzfall gleicher Tag" aber nicht.
Es können nicht 2 Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen rumfahren.
Auch wenn eines davon entstempelt ist.
Das alte Fahrzeug hat kein von der Zulassungsstelle zugeteiltes Kennzeichen (mehr) - daher hinfällig.
Wer sowas treibt hat ein großes Problem. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Es können nicht 2 Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen rumfahren.Auch wenn eines davon entstempelt ist.
Das alte Fahrzeug hat kein von der Zulassungsstelle zugeteiltes Kennzeichen (mehr) - daher hinfällig.
Doch, ist wirklich so. Ist hier im Zulassungsbereich absolut gängige Praxis. Ich sehe auch rechtlich nichts, was dagegen spricht.
Nein?
Das Kennzeichen ist dem alten Fahrzeug nicht mehr zugeteilt. Das ist ein Problem.
Frag mal deine Zulassungsstelle was sie davon hält, wenn du mit deinem alten Auto und entstempelten Schildern nach Hause fährst und deine Frau gleichzeitig mit dem neuen Auto und neuen Schildern an die Arbeit fährt. Vom Hof der Zulassungsstelle aus. 😁