Wunschkennzeichen bei Ummeldung nochmals zahlen?
Hallo ihr da draußen,
habe heute endlich mein Auto umgemeldet also vom Escort zum A4 und war sehr erstaunt das ich trotz das ich mein altes Kennzeichen (damals Wunschkennzeichen) weiter verwenden. Nun habe ich vorhin auf dem Beleg der Behörde gelesen das ich diesmal wieder 10,50€ für ein Wunschkennzeichen zahlen musste.
Leider war meine Frau ummelden die sich damit null auskennt und hat somit nicht gefragt was da los ist. Ich frage mich nun aber ist das in Ordnung das ich trotz das ich mein Kennzeichen weiter verwende die kosten für ein Wunschkennzeichen zahlen muss?
Gruß
Tobi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Ich hätte ja gar nichts zu dem Thema gesagt, wäre ich nicht heute Morgen beim Händler gewesen und hätte das neue, zugelassene Fahrzeug abgeholt, während der (3Monate) alte Wagen noch zugelassen auf dem Firmenhof steht. Im Moment ist der Chef unterwegs die Kennzeichen wegbringen, weil der Händler das Fahrzeug wegen Motorschadens nicht innerhalb der nächsten 1-2 Tage holen kann.
Ist das die selbe Firma, die als einzige in ganz Deutschland ihren Anhänger ohne jedes Tempolimit fahren darf, um die Telekom schneller zu bedienen ? Die gleiche Firma, bei der Du gegen Deinen Willen in Zinsknechtschaft Frondienste verrichten musst ?
Sorry, aber der Wahrheitsgehalt vieler Deiner Postings kommt mir doch recht zweifelhaft vor...
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39 Antworten
Das ist egal. Versicherung und Steuer laufen bis 00.00 Uhr.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Frag mal deine Zulassungsstelle was sie davon hält, wenn du mit deinem alten Auto und entstempelten Schildern nach Hause fährst und deine Frau gleichzeitig mit dem neuen Auto und neuen Schildern an die Arbeit fährt. Vom Hof der Zulassungsstelle aus.
Die sagt: kein Problem. Begründung: § 10 Abs. 4 FZV Das abgemeldete Auto darf noch am Tag der Abmeldung verbracht werden.
Na gut, wenn die meinen.
Aber 2 Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen rumfahren lassen ist...
Denk doch mal drüber nach.
Das Kennzeichen ist nicht mehr dem Fahrzeug zugeteilt sondern einem anderen.
Naja egal.
Da zitier ich mich doch mal selber.
Zitat:
(was die föderalistischen Korinthenkacker
im Bundesland,
im Kreis,
der einzelnen Zulassungsstelle,
im Hirn des... machen ist oft unterschiedlich)
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das Kennzeichen ist nicht mehr dem Fahrzeug zugeteilt sondern einem anderen.
Ist auch egal. Der alte Kennzeichenbesitzer ist trotzdem noch verzeichnet.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Na gut, wenn die meinen.
Aber 2 Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen rumfahren lassen ist...
Denk doch mal drüber nach.
Das Kennzeichen ist nicht mehr dem Fahrzeug zugeteilt sondern einem anderen.
Das Kennzeichen ist nicht mehr dem Fahrzeug zugeteilt, richtig, deswegen ist es ja auch nicht mehr gesiegelt. Das neue dagegen schon. Mit dem entstempelten Kennzeichen darf man noch bis 24 Uhr fahren. Ich sehe immer noch kein Problem. Wenn die Polizei das Fahrzeug mit den entstempelten Kennezeichen anhält, dann lässt sich das ebenso problemlos klären. Ich kann dir auch gerne die Nummern der Zulassungsstelle und der Polizei geben, dann kannst du dort selbst anrufen und fragen

Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ist schon wieder Märchenstunde?? Das einzige, was man machen kann, ist die Kennzeichen zur Wiederzulassung befristet auf sich reservieren zu lassen, mehr nicht. Alles andere ist maximal Entscheidung der Zulassungsstelle. Und eine Reservierung ist nie verbindlich, wenn "dein" Kennzeichen jemand anderem zugeteilt wird, dann hast du halt gelitten. Ist zwar nicht nett von der Zulassungsstelle, aber passiert auch...Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Man kann wählen, ob das Kennzeichen beim Auto bleibt, freigegeben wird, oder beim Halter bleibt. Ich habe beide Kennzeichen auf meinen Namen "registriert", somit dürfen die auch nicht vergeben werden, wenn ich das Fahrzeug abmelde. Im Umkehrschluß heißt es aber auch, wenn ich ein Fahrzeug verkaufe, MUSS der Käufer ein neues Kennzeichen nehmen, weil er das vorhandene nicht bekommen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Märchenstunde die zweite?? Zwei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen geht nicht. Da gibts auch keine Ausnahme. Auch nicht bei dir... Und dass jemand warten muss für eine Zulassung liegt auch wiederum an der Arbeitsweise der einzelnen Zulassungsstelle, ist aber mitnichten Ländersache...Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Ist aber wie immer eine Ländersache, ich muss hier z.B. 1 Tag warten, bis ich auf mein Kennzeichen ein neues Fahrzeug zulassen darf. Im Zulassungsbezirk meiner Arbeit kann man als Übergang 2 Werktage lang 2 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen laufen lassen![]()
Im Übrigen kostet ein Wunschkennzeichen 10,20€ und das bundesweit. Wer es nachschauen will, Gebührennummer 221 GebOSt...
Berlin nimmt dafür 12,80. Vielleicht sind da Reservierungsgebühren bei. Ich hatte meine vorher per Telefon mit einer netten Dame reservieren lassen. Hat mich aber auch nicht arm gemacht.
"Die Gebühr für die Reservierung und Zuteilung eines Wunschkennzeichen beträgt bundeseinheitlich ¤ 12,80 und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu entrichten."
https://www.berlin.de/labo/kfz/wunschkennzeichen/index.htmlDas ist dann, wenn du vorher angerufen hast, eine sog. Vorwegzuteilung und wird (ebenfalls bundeseinheitlich) mit 2,60€ verrechnet, Gebührennummer 230 GebOSt. Ist aber für den Privatmann eigentlich nicht fällig. Wie du selbst sagst, es KÖNNTEN natürlich Reservierungsgebühren da mit dabei sein, kenne die Berliner Vorgehensweise da nicht
Beim ummelden neue Wunschkennzeichen Gebühr ist und bleibt für mich ganz einfach Betrug aber solange
Autofahrer sich alles gefallen lassen wundert mich nichts mehr
aber es gibt ja in Deutschland keine richtige Demokratie im Grunde sagt der Name Personal-Ausweis alles
armes Deutschland kleines Fuchs
Zitat:
@kastanie1956 schrieb am 31. Juli 2015 um 19:53:38 Uhr:
Beim ummelden neue Wunschkennzeichen Gebühr ist und bleibt für mich ganz einfach Betrug aber solange
Autofahrer sich alles gefallen lassen wundert mich nichts mehr
aber es gibt ja in Deutschland keine richtige Demokratie im Grunde sagt der Name Personal-Ausweis alles
armes Deutschland kleines Fuchs
Lass dir eines zuteilen oder wünsch dir eines, so ist das Leben.
Also es ist immer noch günstiger als neue Kennzeichen, da man die alten ja wieder nehmen kann (also die Tafeln an sich). Aber klar, eigentlich unberechtigt...
Ich hab auch drauf bezahlt, und zwar habe ich einfach nur das eine Auto abgemeldet und sofort das neue angemeldet.