Würdet ihr eine Klage wagen?

Hallo,

ich würde gerne eure persönlichen Meinung zum untenstehenden Thema wissen:

Ich parkte in eine schmale Parklücke, da weit und breit keine andere Parkmöglichkeit vorhanden war. Ins Parkhaus konnte ich nicht wegen der Höhe meines Wagens.

Da die Lücke etwas schmal war, habe ich mir zur Sicherheit das Kennzeichen von meinem Parknachbarn aufgeschrieben, weil ich nicht sicher war, ob er ohne einen Schaden zu hinterlassen, wieder rausfahren kann. Ich hatte noch eine Person mit dabei gehabt.

Nach einer dreiviertel Stunde sah ich, dass das Nachbarauto weg war und tatsächlich einen Streifen an meinem Auto hinterlassen hatte.

Ich kontaktierte die Polizei, diese sagte, ich solle eine Anzeige machen, es kam keiner zum "Unfallort".

Der Beschuldigte hat die Aussage bei der Polizei verweigert und der Staatsanwalt hat das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt, da es dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er den Schaden auch wirklich gehört bzw. bemerkt hatte.

Die Polizei hat die Höhe des Kratzers an meinem Fahrzeug und dem Kratzer am rechten Außenspiegel des Fahrzeug des Beschuldigten verglichen und Bilder gemacht.

Mein Anwalt hat die gegnerische Versicherung erfolglos angeschrieben, es tut sich schlichtweg nichts.

Nun stellt sich die Frage, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Es sind keine Zeugen vorhanden, die das Geschehen beobachtet haben. Mein Zeuge kann beweisen, dass der Kratzer vor dem Einparken nicht vorhandne war. Der Kratzer am Außenspiegel des Beschuldigten stimmt von der Höhe her mit dem Kratzer an meinem Wagen überein. Die Entscheidung wird der Richter aufgrund von Indizien und einem Gutachten treffen müssen.

Der Anwalt meinte, es bestünde eine Chance zu obsiegen aber auch ein Risiko. Wenn durch das Gutachten nicht nachgewiesen werden kann, dass der Schaden an meinem Auto durch genau dieses Auto verursacht worden ist, könnte es schlecht für mich ausgehen.

Der Anwalt schlug vor, ein Klageentwurf fertig zu machen und es letztmalig vor Klageerhebung an die gegnerische Versicherung zu schicken, so dass die Versicherung ggf. noch einlenkt.

Es geht um ca. 700 Euro Schadenssumme. Das Fahrzeug ist ein T5 Baujahr 2009.

Würdet ihr das Risiko aufnehmen und klagen, wenn die Versicherung nach dem Klageentwurf nicht einlenkt? Wie seht ihr die Chancen, hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt, wo der Richter aufgrund von Indizien geurteilt hat?

Beste Antwort im Thema

Es gibt Menschen wie Dich, die schämen sich für gar nichts. Immer nur auf den eigenen Vorteil aus. Weil man ein Stück hätte laufen müssen nimmt man in Kauf, dass ein anderer einen Schaden produziert und schreibt sich noch die Nummer auf, damit man den armen Kerl, der so eng eingeparkt wurde, dass er ohne Schaden gar nicht rauskommt auch noch Kosten anheften kann.

Du solltest die Kosten für seinen Kratzer, den er möglicherweise hatte, tragen. Eine Anzeige wegen Nötigung (zuparken) wäre auch eine schöne Sache.

Vielleicht lernst Du es dann.

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Zitat:

Original geschrieben von megasunshine



Da die Lücke etwas schmal war, habe ich mir zur Sicherheit das Kennzeichen von meinem Parknachbarn aufgeschrieben, weil ich nicht sicher war, ob er ohne einen Schaden zu hinterlassen, wieder rausfahren kann.

Herr wirf Hirn vom Himmel!

Hmm - wo ist das Problem? Ich kann auch unter ungünstigen Lagen mein Fahrzeug aus einem handelsüblichen Parkplatz rausholen. Das geht schon. Wo ist das Problem, wenn man sich die Kennzeichen möglich weniger fähiger Fahrer/innen mal aufschreibt? 😕

Das Problem ist, dass - so wie er es schreibt liest es sich für mich wie der Buchklappeninnentext des Buches mit dem Titel: "Ich, dass Arschloch".

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Das Problem ist, dass - so wie er es schreibt liest es sich für mich wie der Buchklappeninnentext des Buches mit dem Titel: "Ich, dass Arschloch".

Yo... und er ist an ein anderes Arschloch geraten, das sich dachte "na, wenn der Depp mich so zuparkt darf er sich nicht beschweren wenn ich ihn seine Karre verbeule".

Sollen das die sympathischen Verkehrsteilnehmer mal unter sich ausmachen... 🙄

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Danke für eure Meinungen, ich habe jedoch mit meinem Beitrag keine Beleidigungen oder Unterstellungen beabsichtigt.

Alle von euch kennen die örtlichen Gegebenheiten, die Parkposition samt Parkverhalten des anderen Wagens und meine Gründe, weshalb ich dort geparkt habe, nicht. Ich habe dieses Auto mit Sicherheit nicht zugeparkt. Ich selbst bin mit Leichtigkeit in die Lücke gefahren. Ob mein Parknachbar ebenfalls 25 Jahre Fahrerfahrung hat und mir keine Probleme beim Ausparken bereitet, konnte ich alleine vom Modell seines Autos nicht erkennen. Das Notieren eines Kennzeichens zur Sicherheit, einfach aus negativen Erfahrungen heraus, habe ich mir zur Gewohnheit gemacht und lasse es mir hier nicht zur Last legen.

Über alle wichtigen Details habe ich die Polizei informiert und möchte sie hier nicht weiter aufführen. Ich fragte nur danach, wie ihr das Klagerisiko einschätzt. Ich bin sehr wohl eine rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmerin, aber Gefahren einschätzen kann ich auch.

Wenn weitere produktive Threatments folgen, nehme ich sie gerne an. Ansonsten lasst bitte die Unterstellungen zu meiner Person.

Vielen Dank an alle.

Sorry, wollte nur eine Änderung machen, kann den Beitrag jetzt nicht löschen.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492



In dubio pro reo.

Dieser (vereinfachte) Ansatz gilt m.W. nur für das Strafrecht. Daher wurde das Verfahren auch eingestellt.

Der Kratzer ist aber Zivilrecht, da sollte es bei ausreichender Plausibilität schon möglich sein, ein Verfahren zu gewinnen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Aber das ist wirklich ein Fall für den RA.

Amen

Solange du hier nicht Lack des anderen Wagens an einem der Autos findest oder keine Augenzeugen hast wird hier wenig zu machen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von Chris492



In dubio pro reo.
Dieser (vereinfachte) Ansatz gilt m.W. nur für das Strafrecht. Daher wurde das Verfahren auch eingestellt.

Der Kratzer ist aber Zivilrecht, da sollte es bei ausreichender Plausibilität schon möglich sein, ein Verfahren zu gewinnen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Aber das ist wirklich ein Fall für den RA.

Amen

...was ist dann eine Unfallflucht bzw. das Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 😕

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von Amen


Dieser (vereinfachte) Ansatz gilt m.W. nur für das Strafrecht. Daher wurde das Verfahren auch eingestellt.

Der Kratzer ist aber Zivilrecht, da sollte es bei ausreichender Plausibilität schon möglich sein, ein Verfahren zu gewinnen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Aber das ist wirklich ein Fall für den RA.

Amen

...was ist dann eine Unfallflucht bzw. das Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 😕

Eine Unfallflucht stellt eine Straftat dar und hier gilt dann entsprechend "Im Zweifel für den Angeklagten". Im Zivilrecht gilt dies nicht. Hier muss der Richter eine Entscheidung treffen, ggf. durch ein Indizienprozeß.

Du musst unterscheiden, es geht hier um zwei verschiedene Sachen, einmal Strafrecht und einmal Zivilrecht. Für die Polizei sind meine Schadensersatzansprüche irrelevant, für diese Ansprüche gilt das Zivilrecht.

Eine Unfallflucht stellt einen Straftatbestand dar (Verstoßen gegen das Gesetz), dem der STA hinterhergehen muss. Da dem Beschuldigten aber wegen Verweigerung seiner Aussage keine Schuld nachgewiesen werden konnte, wurde das Strafverfahren eingestellt. Das Zivilverfahren könnte weiter laufen, in dem ich eine Klage einreiche.

Sowei alles klar?

MfG

Dankeschön 🙂

Ich vermisse den Bitteschön Button 🙂
Gern geschehen

@TE: Wenn du das Klagerisiko abwägst, gehe ich davon aus, dass die Dienste deines Anwalts nicht gänzlich kostenfrei für dich sind. Da ist es m.E. für alle Beteiligten das Beste, wenn du dich Smart-Repair bedienst um den Schaden zu beheben. Das kostet vermutlich weniger als dein Anwalt, und v.a. keinerlei Nerven. Netter Nebeneffekt ist, dass die Gerichte sich um wichtigere Dinge kümmern können.

Es ist m.E. auch völlig unklar, ob der andere hier überhaupt billigend in Kauf genommen hat einen Schaden beim ausparken zu verursachen. Denn der Schaden entstand ja nicht an der Stoßstange/Front/Heck, sondern anscheinend beim Außenspiegel (!) das anderen Fahrzeugs. D.h. er wird sich schon eine gewisse Mühe gegeben haben ohne anzuecken überhaupt erstmal mit der Front aus der Lücke zu kommen. (Ich nehme an die Straße war zu schmal um dann einfach direkt rauszufahren?).

Man freut sich sicherlich nie um einen Kratzer, aber ich würde es abhaken.

P.S.: Wenn du schon was zu notieren dabei hast - hinterlass doch lieber deine Telefonnumer mit de Hinweis, dass du gerne vorbekommst und den Wagen nach vorn bewegst, falls der andere nicht schadlos ausparken kann.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer


Denn der Schaden entstand ja nicht an der Stoßstange/Front/Heck, sondern anscheinend beim Außenspiegel (!) das anderen Fahrzeugs. D.h. er wird sich schon eine gewisse Mühe gegeben haben ohne anzuecken überhaupt erstmal mit der Front aus der Lücke zu kommen. (Ich nehme an die Straße war zu schmal um dann einfach direkt rauszufahren?).

P.S.: Wenn du schon was zu notieren dabei hast - hinterlass doch lieber deine Telefonnumer mit de Hinweis, dass du gerne vorbekommst und den Wagen nach vorn bewegst, falls der andere nicht schadlos ausparken kann.

Wir standen nebeneinander, er hatte auf seiner linken Seite mindestens noch 100-120 cm zu seinem Nachbarfahrzeug frei gehabt. Die Anregung mit der Notiz finde ich sehr gut. Danke.

Mein Anwalt war schon vorgerichtlich tätig und hat mir eine Bedenkzeit für die Klage gegeben. Wie er darüber denkt, hatte ich bereits geschrieben. Deswegen habe ich mich an euch gewandt, um mich entscheiden zu können, was ich tun soll.

Zitat:

Original geschrieben von megasunshine


Wir standen nebeneinander, er hatte auf seiner linken Seite mindestens noch 100-120 cm zu seinem Nachbarfahrzeug frei gehabt.

Auch zum Zeitpunkt des Ausparkens? Möglicherweise war zu dem Zeitpunkt auf der anderen Seite ein ähnlicher Parkkünstler am Werk und aus den 100-120cm wurden nur noch 20cm?

Davon mal abgesehen könnte es auch sein das das Fahrzeug welches Du notiertest ohne Schaden zu verursachen ausgeparkt wurde und ein anderes Fahrzeug den Schaden verursacht hat. Ist ja nicht ungewöhnlich das nachdem beim Einparken ein Schaden versursacht wurde das Auto ganz flott gleich wieder ausgeparkt und wo anderst gepark wird.
Die Beweislast liegt bei dir...

Nur eine Randbemerkung meinerseits. Da du offensichtlich öfters Probleme mit Parkschäden hast solltest Du vielleicht mal deine Parkweise überdenken, nur mal so als Anregung.

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